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Regelwerk, EU 2000, Bau - EU Bund

Entscheidung 2000/367/EG der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des Feuerwiderstands von Bauprodukten, Bauwerken und Teilen davon

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2000) 1001)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 133 vom 06.06.2000 S. 26;
Entsch. 2003/629/EG - ABl. Nr. L 218 vom 30.08.2003 S. 51;
Beschl. 2011/232/EU - ABl. Nr. L 97 vom 12.04.2011 S. 49;
VO (EU) 2024/1681 - ABl. L 2024/1681 vom 13.06.2024aufgehoben)


aufgehoben/ersetzt gem. Art. 2 der VO (EU) 2024/1681

Ergänzende Informationen
Liste von Dateien über Brandverhaltensklassen/-schutzvermögen

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 1, geändert durch die Richtlinie 93/68/EWG 2, insbesondere auf die Artikel 3, 6 und 20,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 3 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 89/106/EWG können für jede wesentliche Anforderung Klassen in den Grundlagendokumenten festgelegt werden, um unterschiedliche Schutzniveaus zu berücksichtigen, die gegebenenfalls auf einzelstaatlicher, regionaler oder lokaler Ebene bestehen. Diese Dokumente sind als "Mitteilung der Kommission über die Grundlagendokumente der Richtlinie 89/106/EWG" 3 veröffentlicht worden.

(2) In Abschnitt 4.2.1 des Grundlagendokuments Nr. 2 wird die Notwendigkeit, unterschiedliche Stufen der wesentlichen Anforderung "Brandschutz" festzulegen, mit der Art, Nutzung und Lage des Bauwerks, der Bauwerksplanung und der Verfügbarkeit von Notfalleinrichtungen begründet.

(3) Abschnitt 2.2 des Grundlagendokuments Nr. 2 enthält eine Reihe untereinander zusammenhängender Maßnahmen, die sicherstellen, daß die wesentliche Anforderung "Brandschutz" erfüllt wird, und zusammen dazu beitragen, eine Strategie für den Brandschutz festzulegen, die in den Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Weise entwickelt werden kann.

(4) Abschnitt 4.3.1.3 des Grundlagendokuments Nr. 2 nennt eine dieser in einem Mitgliedstaat bestehenden Maßnahmen, die sich auf den Feuerwiderstand von Bauprodukten und/oder Teilen von Bauwerken bezieht.

(5) Damit der Feuerwiderstand von Bauprodukten und Bauwerken oder Teilen davon beurteilt werden kann, besteht die harmonisierte Lösung in einem System von Klassen, das in das Grundlagendokument Nr. 2 aufgenommen wurde.

(6) Dieses System von Klassen ist in einem Auftrag der Kommission an die Europäischen Normenorganisationen CEN und Cenelec an den technischen Fortschritt angepaßt worden.

(7) Gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 89/106/EWG dürfen die Mitgliedstaaten die in ihrem Gebiet einzuhaltenden Leistungsstufen nur innerhalb der auf Gemeinschaftsebene angenommenen Klassifizierungen und nur unter Verwendung aller, einiger oder einer Klasse bestimmen.

(8) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Das auf Gemeinschaftsebene angenommene Klassifizierungssystem für den Feuerwiderstand von Bauprodukten, Bauwerken und Teilen davon ist im Anhang beschrieben.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 3. Mai 2000


____________________________
1) ABl. L 40 vom 11.02.1989 S. 12.

2) ABl. L 220 vom 30.08.1993 S. 1.

3) ABl. C 62 vom 28.02.1994 S. 1.

.

  Begriffsbestimmungen, Prüfungen und Leistungskriterien Anhang

Die betreffenden Begriffsbestimmungen, Prüfungen und Leistungskriterien sind in den Europäischen Normen, auf die in diesem Anhang verwiesen wird, vollständig beschrieben bzw. beruhen auf diesen Normen.

Symbole

R Tragfähigkeit
E Raumabschluß
I Wärmedämmung
W Strahlung
M Mechanische Einwirkungen
C Selbstschließevermögen
S Rauchdurchlässigkeit
P oder PH Aufrechterhaltung der Energieversorgung und/oder der Signalübermittlung
G Rußbrandbeständigkeit
K Brandschutzvermögen
D Stabilitätsdauer bei konstanter Temperatur
DH Stabilität unter der Einheits-Temperatur-Zeit-Kurve
F Funktionalität von maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten
B Funktionalität von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten
D Stabilitätsdauer bei konstanter Temperatur
DH Stabilität unter der Einheits-Temperatur-Zeit-Kurve
F Funktionalität von maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten
B Funktionalität von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten

Anmerkungen

  1. Die folgenden Klassifizierungen sind in Minuten ausgedrückt, wenn nicht anderweitig spezifiziert.
  2. Die Europäischen Normen EN 13501-2, EN 13501-3, EN 13501-4 (Klassifizierung) und EN 1992-1.2, EN 1993-1.2, EN 1994-1.2, EN 1995-1.2, EN 1996-1.2, EN 1999-1.2 (Eurocodes), auf die in dieser Entscheidung Bezug genommen wird, sollen den gleichen Sicherheitsverfahren, wie in Artikel 5 Absatz 1 der Bauproduktrichtlinie 89/106/EWG beschrieben, unterliegen.

Klassifizierungen

1. Tragende Bauteile ohne raumabschließende Funktion

Anwendungsbereich Wände, Decken, Dächer, Balken, Stützen, Balkone, Treppen, offene Gänge
Norm(en) EN 13501-2; EN 1365-1,2,3,4,5,6; EN 1992-1.2; EN 1993-1.2; EN 1994-1.2; EN 1995-1.2; EN 1996-1.2; EN 1999-1.2
Klassifizierung:
R 15 20 30 45 60 90 120 180 240 360
Anmerkungen -

2. Tragende Bauteile mit raumabschließender Funktion

Anwendungsbereich Wände
Norm(en) EN 13501-2; EN 1365-1; EN 1992-1.2; EN 1993-1.2; EN 1994-1.2; EN 1995-1.2; EN 1996-1.2; EN 1999-1.2
Klassifizierung:
RE   20 30   60 90 120 180 240 360
REI 15 20 30 45 60 90 120 180 240 360
REI-M     30   60 90 120 180 240 360
REW   20 30   60 90 120 180 240 360
Anmerkungen -


Anwendungsbereich Decken und Dächer
Norm(en) EN 13501-2; EN 1365-2; EN 1992-1.2; EN 1993-1.2; EN 1994-1.2; EN 1995-1.2; EN 1999-1.2
Klassifizierung:
R     30              
RE   20 30   60 90 120 180 240 360
REI 15 20 30 45 60 90 120 180 240 360
Anmerkungen -

3. Produkte und Systeme zum Schutz von tragenden Bauteilen oder Bauwerksteilen 11

Anwendungsbereich Decken ohne Brandschutzausrüstung
Norm(en) EN 13501-2; prEN 13381-1
Klassifizierung: In derselben Weise auszudrücken wie bei dem geschützten tragenden Bauteil.
Anmerkungen Werden auch die Anforderungen hinsichtlich des "halbnatürlichen Brandes" erfüllt, wird die Klassifizierung durch das Symbol "sn" ergänzt.


Anwendungsbereich Brandschutzbeschichtungen, Bekleidungen und Schutzteile
Norm(en) EN 13501-2; prEN 13381-2 bis 8
Klassifizierung: In derselben Weise auszudrücken wie bei dem geschützten tragenden Bauteil.
Anmerkungen -

4. Nichttragende Bauteile oder Bauwerksteile und Produkte dafür 11

Anwendungsbereich Trennwände (einschließlich Bauteile mit Teilen ohne Wärmedämmung und Brandsperren)
Norm(en) EN13501-2;EN1364-1*;EN1992-1-2;EN1993-1-2;EN1994-1-2;EN1995-1-2; EN 1996-1-2; EN 1999-1-2
Klassifizierung: -  
E   20 30   60 90 120      
EI 15 20 30 45 60 90 120 180 240  
EI-M     30   60 90 120 180 240  
EW   20 30   60 90 120      
Anmerkungen -
*) Bei Brandsperren wird diese Norm durch den Technischen Bericht 031 der EOTa ergänzt."


Anwendungsbereich Decken mit Brandschutzausrüstung
Norm(en) EN 13501-2; EN 1364-2
Klassifizierung:
EI 15   30 45 60 90 120 180 240  
Anmerkungen Die Klassifizierung wird durch "(a → b)", "(b → a)", oder "(a ↔ b)" ergänzt, um anzugeben, ob das Bauteil geprüft wurde und die Anforderungen von oberhalb oder von unterhalb der Decke oder von beiden Seiten erfüllt.


Anwendungsbereich Außenwände (Vorhangfassaden) (einschließlich Verglasungen)
Norm(en) EN 13501-2; EN 1364-3,4,5,6; EN 1992-1.2; EN 1993-1.2; EN 1994-1.2; EN 1995-1.2; EN 1996-1.2; EN 1999-1.2
Klassifizierung:
E 15   30   60 90 120      
EI 15   30   60 90 120      
EW   20 30   60          
Anmerkungen Die Klassifizierung wird durch "(i → o)", "(o → i)", oder "(i ↔ o)" ergänzt, um anzugeben, ob das Bauteil geprüft wurde und die Anforderungen von innen, von außen oder von beiden Seiten erfüllt. Die mechanische Stabilität gibt erforderlichenfalls an, daß während der für die Klassifizierung E oder EI in Frage kommenden Zeit Personen durch fallende Teile nicht Schaden nehmen können.


Anwendungsbereich Doppelböden
Norm(en) EN 13501-2; EN 1366-6
Klassifizierung:
R 15   30              
RE     30              
REI     30              
Anmerkung Die Klassifizierung wird durch Hinzufügung der Suffixe "f" (bezieht sich auf die Widerstandsfähigkeit bei einem Vollbrand) oder "r" (bezieht sich auf die Beanspruchung bei reduzierter konstanter Temperatur) ergänzt.


Anwendungsbereich Abschottungen und Fugenabdichtungssysteme
Norm(en) EN 13501-2; EN 1366-3, 4
Klassifizierung:
E 15   30 45 60 90 120 180 240  
EI 15 20 30 45 60 90 120 180 240  
Anmerkungen -


Anwendungsbereich Feuerschutzabschlüsse (Türen, Tore, Klappen) und deren Schließmittel (einschließlich Beschläge und Abschlüsse mit Verglasungen)
Norm(en) EN 13501-2; EN 1634-1
Klassifizierung:
E 15 20 30 45 60 90 120 180 240  
EI 15 20 30 45 60 90 120 180 240  
EW   20 30   60          
Anmerkungen Die Klassifizierung I wird durch Hinzufügung der Suffixe "1" oder "2" ergänzt, um die für die Wärmedämmung verwendete Definition anzugeben. Durch Hinzufügung des Symbols "C" wird angegeben, daß das Produkt auch das Kriterium "Selbstschließevermögen" ("bestanden/nicht bestanden"-Test) erfüllt (1).
(1) Die "C"-Klassifizierung kann durch die Ziffern 0 bis 5 gemäß der Gebrauchskategorie ergänzt werden. Einzelheiten sollten in die relevanten technischen Spezifikationen der Produkte eingeschlossen werden.


Anwendungsbereich Rauchschutztüren
Norm(en) EN 13501-2; EN 1634-3
Klassifizierung: S200 ou Sa nach Maßgabe der erfüllten Prüfbedingungen
Anmerkungen Definition anzugeben. Durch Hinzufügung des Symbols "C" wird angegeben, daß das Produkt auch das Kriterium "Selbstschließevermögen" ("bestanden/nicht bestanden"-Test) erfüllt (1).
(1) Die "C"-Klassifizierung kann durch die Ziffern 0 bis 5 gemäß der Gebrauchskategorie ergänzt werden. Einzelheiten sollten in die relevanten technischen Spezifikationen der Produkte eingeschlossen werden.


Anwendungsbereich Abschlüsse für Förderanlagen und bahngebundene Transportsysteme
Norm(en) EN 13501-2; EN 1366-7
Klassifizierung:
E 15   30 45 60 90 120 180 240  
EI 15 20 30 45 60 90 120 180 240  
EW   20 30   60          
Anmerkungen Die Klassifizierung I wird durch Hinzufügung der Suffixe "1" oder "2" ergänzt, um die für die Wärmedämmung verwendete Definition anzugeben. Eine Klassifizierung I soll für jene Fälle geschaffen werden, wo die Probekörper Rohre oder Leitungskonfigurationen sind ohne Beurteilung des Abschlusses für die Förderanlage. Durch Hinzufügung des Symbols "C" wird angegeben, dass das Produkt auch das Kriterium "Selbstschließevermögen" (,bestanden/nicht bestanden"-Test) erfüllt(1).
(1) Die "C"-Klassifizierung kann durch die Ziffern 0 bis 5 gemäß der Gebrauchskategorie ergänzt werden. Einzelheiten sollten in die relevanten technischen Spezifikationen der Produkte eingeschlossen werden.


Anwendungsbereich Installationskanäle und -schächte
Norm(en) EN 13501-2; EN 1366-5
Klassifizierung:
E 15 20 30 45 60 90 120 180 240  
EI 15 20 30 45 60 90 120 180 240  
Anmerkungen Die Klassifizierung wird durch "(i → o)", "(o → i)", oder "(i ↔ o)" ergänzt, um anzugeben, ob das Bauteil geprüft wurde und die Anforderungen von innen oder von außen oder von beiden Seiten erfüllt. Überdies wird mit den Symbolen "ve" und/oder "ho" angegeben, daß sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet.


Anwendungsbereich Schornsteine
Norm(en) EN 13501-2; EN 13216
Klassifizierung: G + Entfernung (mm) (z.B. G 50)
Anmerkungen Für eingebaute Produkte wird kein Abstand verlangt.


Anwendungsbereich Wand- und Deckenbekleidungen
Norm(en) EN 13501-2; EN 14135
Klassifizierung:
K1 10                  
K2 10   30   60          
Anmerkungen Die Anmerkung "1" oder "2" zeigt an, welche Substrate, Brandverhaltenskriterien und Erweiterungsregeln in dieser Klassifizierung verwendet werden."

5. Produkte zur Verwendung in Lüftungsanlagen (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ausgenommen)

Anwendungsbereich Lüftungsleitungen
Norm(en) EN 13501-3; EN 1366-1
Klassifizierung:
EI 15 20 30 45 60 90 120 180 240  
E     30   60          
Anmerkungen Die Klassifizierung wird durch "(i → o)", "(o → i)", oder "(i ↔ o)" ergänzt, um anzugeben, ob das Bauteil geprüft wurde und die Anforderungen von innen oder von außen oder von beiden Seiten erfüllt. Überdies wird mit den Symbolen "ve" und/oder "ho" angegeben, daß sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet. Durch Hinzufügung des Symbols "S" wird angegeben, daß die zusätzliche Anforderung hinsichtlich der Begrenzug der Leckrate erfüllt wird.


Anwendungsbereich Brandschutzklappen
Norm(en) EN 13501-3; EN 1366-2
Klassifizierung:
EI 15 20 30 45 60 90 120 180 240  
E     30   60 90 120      
Anmerkung Die Klassifizierung wird durch "(i → o)", "(o → i)", oder "(i ↔ o)" ergänzt, um anzugeben, ob das Bauteil geprüft wurde und die Anforderungen von innen oder von außen oder von beiden Seiten erfüllt. Überdies wird mit den Symbolen "ve" und/oder "ho" angegeben, daß sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet. Durch Hinzufügung des Symbols "S" wird angegeben, daß die zusätzliche Anforderung hinsichtlich der Begrenzung der Leckrate erfüllt wird.

6. Produkte haustechnischer Anlagen

Anwendungsbereich Elektrische Kabelanlagen und Lichtwellenleiter und Zubehörteile; Kanäle und Brandschutzsysteme für Kabel
Norm(en) EN 13501-3
Klassifizierung:
P 15   30   60 90 120      
Anmerkungen -


Anwendungsbereich Energieversorgungs- oder Signalübermittlungssysteme mit geringem Durchmesser (Durchmesser unter 20 mm und mit einem Leitungsquerschnitt von weniger als 2,5 mm2)
Norm(en) EN 13501-3; EN 50200
Klassifizierung:
PH 15   30   60 90 120      
Anmerkungen -

7. Produkte für Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung

Die in diesem Abschnitt genannten Normen befinden sich in Vorbereitung und werden möglicherweise überarbeitet oder verbessert.

Anwendungsbereich Entrauchungsleitungen für einen Brandabschnitt
Norm(en) EN 13501-4; EN 1363-1, 2, 3; EN 1366-9; EN 12101-7
Klassifizierung:
E300     30   60 90 120      
E600     30   60 90 120      
Anmerkungen: Durch Hinzufügen von "single" wird die Eignung ausschließlich für einen Brandabschnitt angegeben.

Überdies wird mit den Symbolen "ve" und/oder "ho" angegeben, dass sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet.

"S" gibt eine Leckrate von unter 5 m3/hr/m2 an. (Alle Leitungen ohne "S"-Klassifizierung müssen eine Leckrate von weniger als 10 m3/hr/m2 aufweisen.)

"500", "1000", "1500" geben die Eignung für die Verwendung bis zu Drücken dieser Höhe an, gemessen bei Umgebungstemperatur.


Anwendungsbereich Feuerwiderstandsfähige Entrauchungsleitungen für mehrere Brandabschnitte
Norm(en) EN 13501-4; EN 1363-1, 2, 3; EN 1366-8; EN 12101-7
Klassifizierung: -
EI     30   60 90 120      
Anmerkungen: Durch Hinzufügen von "multi" wird die Eignung für mehrere Brandabschnitte angegeben.

Überdies wird mit den Symbolen "ve" und/oder "ho" angegeben, dass sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet.

"S" gibt eine Leckrate von unter 5 m3/hr/m2 an. (Alle Leitungen ohne "S"-Klassifizierung müssen eine Leckrate von weniger als 10 m3/hr/m2 aufweisen.)

"500", "1000", "1500" geben die Eignung für die Verwendung bis zu Drücken dieser Höhe an, gemessen bei Umgebungstemperatur.


Anwendungsbereich Entrauchungsklappen für einen Brandabschnitt
Norm(en) EN 13501-4; EN 1363-1, 3; EN 1366- 9, 10; EN 12101-8
Klassifizierung: -
E300     30   60 90 120      
E600     30   60 90 120      
Anmerkungen: Durch Hinzufügen von "single" wird die Eignung ausschließlich für einen Brandabschnitt angegeben.

"HOT 400/30" (High Operational Temperature) gibt an, dass die Klappe während eines Zeitraums von 30 Minuten bei Temperaturen unter 400 °C geöffnet oder geschlossen werden kann. (Nur mit der E600-Klassifizierung zu verwenden.)

Mit "ved", "vew" "vedw" und/oder "hod", "how" "hodw" wird angegeben, dass sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet, und zwar montiert in einer Leitung und/oder einer Wand.

"S" gibt eine Leckrate von unter 200 m3/hr/m2 an. Alle Klappen ohne "S"-Klassifikation müssen eine Leckrate von unter 360 m3/hr/m2 aufweisen. Für alle Klapen mit einem Wert unter 200 m3/hr/m2 gilt dieser Wert, für alle Klappen mit einem Wert zwischen 200 m3/hr/m2 und 360 m3/hr/m2 gilt der Wert 360 m3/hr/m2. Die Leckraten gelten sowohl für Umgebungs- als auch für hohe Temperaturen.

"500", "1000", "1500" geben die Eignung für die Verwendung bis zu Drücken dieser Höhe an, gemessen bei Umgebungstemperatur.

"AA" oder "MA" weisen auf automatische Aktivierung oder manuelles Eingreifen hin.

Mit "i→ o", "i← o", "i ↔ o" wird angegeben, dass die Leistungskriterien von innen nach außen, von außen nach innen oder in beide Richtungen erfüllt sind.

Mit "C300", "C10000" "Cmod" wird angegeben, dass sich die Klappe für eine Verwendung in reinen Entrauchungsanlagen, in kombinierten Entrauchungs- und Lüftungsabluftanlagen oder als Regulierungsklappe in kombinierten Entrauchungs- und Lüftungsabluftsystemen eignet.


Anwendungsbereich Feuerwiderstandsfähige Entrauchungsklappen für mehrere Brandabschnitte
Norm(en) EN 13501-4; EN 1363-1, 2, 3; EN 1366-2, 8, 10; EN 12101-8
Klassifizierung: -
EI     30   60 90 120      
E     30   60 90 120      
Anmerkungen: Durch Hinzufügen von "multi" wird die Eignung für mehrere Brandabschnitte angegeben.

"HOT 400/30" (High Operational Temperature) gibt an, dass die Klappe während eines Zeitraums von 30 Minuten bei Temperaturen unter 400 °C geöffnet oder geschlossen werden kann.

Mit "ved", "vew" "vedw" und/oder "hod", "how" "hodw" wird angegeben, dass sich das Bauteil für eine vertikale und/oder horizontale Verwendung eignet, und zwar montiert in einer Leitung und/oder einer Wand.

"S" gibt eine Leckrate von unter 200 m3/hr/m2 an. Alle Klappen ohne "S"-Klassifikation müssen eine Leckrate von unter 360 m3/hr/m2 aufweisen. Für alle Klappen mit einem Wert unter 200 m3/hr/m2 gilt dieser Wert, für alle Klappen mit einem Wert zwischen 200 m3/hr/m2 und 360 m3/hr/m2 gilt der Wert 360 m3/hr/m2. Die Leckraten gelten sowohl für Umgebungs- als auch für hohe Temperaturen.

"500", "1000", "1500" geben die Eignung für die Verwendung bis zu Drücken dieser Höhe an, gemessen bei Umgebungstemperatur.

"AA" oder "MA" weisen auf automatische Aktivierung oder manuelles Eingreifen hin.

Mit "i→ o", "i← o", "i↔ o" wird angegeben, dass die Leistungskriterien von innen nach außen, von außen nach innen oder in beide Richtungen erfüllt sind.

Mit "C300", "C10000" "Cmod" wird angegeben, dass sich die Klappe eignet für eine Verwendung in reinen Entrauchungsanlagen, in kombinierten Entrauchungs- und Lüftungsabluftanlagen oder als Regulierungsklappe in kombinierten Entrauchungs- und Lüftungsabluftsystemen.


Anwendungsbereich Rauchschürzen
Norm(en) EN 13501-4; EN 1363-1, 2; EN 12101-1
Klassifizierung: D
D600     30   60 90 120     A
DH     30   60 90 120     A
Anmerkungen: "A": Zeiträume über 120 Minuten.


Anwendungsbereich Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (Ventilator), Verbindungsstutzen
Norm(en) EN 13501-4; EN 1363-1; EN 12101-3; ISO 834-1
Klassifizierung: F
F200             120      
F300         60          
F400           90 120      
F600         60          
F842     30              
Anmerkungen:


Anwendungsbereich Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte
Norm(en) EN 13501-4; EN 1363-1; EN 12101-2
Klassifizierung: B
B300     30              
B600     30              
Bϑ     30              
Anmerkungen: "ϑ ": Expositionsbedingungen (Temperatur).


ENDE

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