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Regelwerk, EU 2011, Bau - EU Bund

Beschluss 2011/232/EU der Kommission vom 11. April 2011 zur Änderung der Entscheidung 2000/367/EG der Kommission zur Klassifizierung des Feuerwiderstands von Bauprodukten, Bauwerken und Teilen davon

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 2417)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 97 vom 12.04.2011 S. 49)



Hinweis: Liste von Dateien über Brandverhaltensklassen/-schutzvermögen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 1, insbesondere auf Artikel 20 Absatz 2,

nach Anhörung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Entscheidung 2000/367/EG der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des Feuerwiderstands von Bauprodukten, Bauwerken und Teilen davon 2 sollte geändert werden, um den technischen Fortschritt bei der Entwicklung von einschlägigen Prüfverfahren zu berücksichtigen und Brandsperren aufzunehmen.

(2) Die Entscheidung 2000/367/EG sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2000/367/EG wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 11. April 2011

1) ABl. L 40 vom 11.02.1989 S. 12.

2) ABl. L 133 vom 06.06.2000 S. 26.

.

Anhang


Der Anhang der Entscheidung 2000/367/EG wird wie folgt geändert:

1. Unter Nummer 3 "Produkte und Systeme zum Schutz von tragenden Bauteilen oder Bauwerksteilen" erhält die Klassifizierungstabelle für "Decken ohne Brandschutzausrüstung" folgende Fassung:

"Anwendungsbereich Decken ohne Brandschutzausrüstung
Norm(en) EN 13501-2; prEN 13381-1
Klassifizierung: In derselben Weise auszudrücken wie bei dem geschützten tragenden Bauteil.
Anmerkungen Werden auch die Anforderungen hinsichtlich des 'halbnatürlichen Brandes' erfüllt, wird die Klassifizierung durch das Symbol 'sn' ergänzt."

2. Unter Nummer 3 "Produkte und Systeme zum Schutz von tragenden Bauteilen oder Bauwerksteilen" erhält die Klassifizierungstabelle für "Brandschutzbeschichtungen, Bekleidungen und Schutzteile" folgende Fassung:

"Anwendungsbereich Brandschutzbeschichtungen, Bekleidungen und Schutzteile
Norm(en) EN 13501-2; prEN 13381-2 bis 8
Klassifizierung: In derselben Weise auszudrücken wie bei dem geschützten tragenden Bauteil.
Anmerkungen -"

3. Unter Nummer 4 "Nichttragende Bauteile oder Bauwerksteile und Produkte dafür" erhält die Klassifizierungstabelle für "Trennwände (einschließlich Bauteile mit Teilen ohne Wärmedämmung) " folgende Fassung:

Anwendungsbereich Trennwände (einschließlich Bauteile mit Teilen ohne Wärmedämmung und Brandsperren)
Norm(en) EN13501-2;EN1364-1*;EN1992-1-2;EN1993-1-2;EN1994-1-2;EN1995-1-2; EN 1996-1-2; EN 1999-1-2
Klassifizierung: -  
E   20 30   60 90 120      
EI 15 20 30 45 60 90 120 180 240  
EI-M     30   60 90 120 180 240  
EW   20 30   60 90 120      
Anmerkungen -
*) Bei Brandsperren wird diese Norm durch den Technischen Bericht 031 der EOTa ergänzt."


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