Regelwerk, Technische Regeln, TRbF

TRbF 30
- Inhalt -
Abb/ Diagr/ Tab

Vorbemerkung

Geltungsbereich

1 Allgemeines

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Allgemeines

2.2 Füllstellen

2.3 Entleerstellen

2.4 Umfüllstellen

2.5 Flugfeldbetankungsstellen

2.6 Füll- und Entleerstellen für Tankschiffe

2.7 Wirkbereich

2.8 Explosionsfähige Atmosphäre, explosionsgefährdete Bereiche

2.9 Rückhalteeinrichtungen

2.10 Transportbehälter

2.11 Altöl

3 Allgemeine Anforderungen an Füll- und Entleerstellen sowie relevante Füllraten an Füllstellen

3.1 Allgemeine mengenbestimmte Anforderungen an Füllstellen

3.1.1 Ungeeignete Standorte für Füllstellen

3.1.2 Anzeige und Erlaubnis von Füllstellen für brennbare Flüssigkeiten aller Gefahrklassen in Räumen

3.1.3 Anzeige und Erlaubnis von Füllstellen für brennbare Flüssigkeiten aller Gefahrklassen im Freien

3.1.4 Änderungen an Füllstellen

Tafel 1 Beispiele für die Zuordnung von Änderungen nach Nummer 3.1.4

3.2 Allgemeine Anforderungen an Entleerstellen

3.2.1 Ungeeignete Standorte für Entleerstellen

3.2.2 Anzeige und Erlaubnis von Entleerstellen

3.3 Rückhalteeinrichtungen

3.3.1 Allgemeines

3.3.2 Rückhalteeinrichtungen an Füllstellen

3.3.3 Rückhalteeinrichtungen an Entleerstellen

4 Bauliche Anforderungen an Full- und Entleerstellen

4.1 Schutz vor Beschädigung

4.2 Bauvorschriften von Ableitflächen und Rückhalteeinrichtungen

4.2.1 Ausführungen von Rückhalteeinrichtungen

4.2.2 Füll- und Entleerstellen in Räumen

4.2.3 Füll- und Entleerstellen im Freien

4.2.4 Einrichtungen zur Entfernung von Wasser

4.3 Unterbrechung des Füll- und Entleervorgangs

4.4 Flucht- und Rettungswege

4.5 Anforderungen an Räume sowie deren Ausrüstung

4.5.1 Allgemeines

4.5.2 Räume mit Füllstellen für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklasse AIII

4.5.3 Räume mit anzeige- und erlaubnisfreien Füllstellen für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklasse AI, AII und B

4.5.4 Räume mit anzeige. und erlaubnisbedürftigen Füllstellen für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklassen AI, AII und B

4.5.5 Konzept zum baulichen Brandschutz

4.6 Allgemeine Anforderungen an Füll- und Entleerstellen im Freien und Abstände an Füllstellen im Freien

4.6.1 Allgemeine Anforderungen an Füll- und Entleerstellen im Freien

4.6.2 Abstände zwischen Füllstelle und Gebäude

4.7 Anforderungen an Füllstellen in verfahrenstechnischen Anlagen

5 Explosionsgefährdete Bereiche

5.1 Allgemeines

5.1.1 Anwendungsbereich

5.1.2 Begriffe

5.1.3 Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen

5.2 Explosionsgefährdete Bereiche in Transportbehältern sowie in und um Rohrleitungen, Armaturen, Anlagenteilen und Pumpen

5.2.1 Explosionsgefährdete Bereiche in Transportbehältern

5.2.2 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Rohrleitungen, Armaturen und Anlagenteilen

5.2.3 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Pumpen

5.3 Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen in Räumen

5.3.1 Allgemeines

5.3.2 Offene Befüllung der Transportbehälter ohne gezielte Abführung der Dampf/Luft-Gemische

5.3.3 Befüllen von Transportbehältern mit Objektabsaugung nach Nummer 6.1 Absatz 5

5.3.4 Befüllen von Transportbehältern mit formschlüssigen Lüftungseinrichtungen nach Nummer 6.1 Absatz 6

5.3.5 Befüllen von Transportbehältern in Füllkabinen

5.3.6 Befüllen von Transportbehältern über angeschlossene Rohr- bzw. Schlauchleitungen und mit angeschlossener Lüftungseinrichtung

5.3.7 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Auffangwannen

Tafel 2: Explosionsgefährdete Bereiche um Auffangwannen bei der Befüllung zerbrechlicher Behälter

Tafel 3: Explosionsgefährdete Bereiche um Auffangwannen beim Befüllen von sonstigen Behältern

5.4 Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen im Freien

5.4.1 Allgemeines und Witterungsschutz

5.4.2 Befüllen von Transportbehältern über offenen Dom ohne Ableitung der Dampf/Luft-Gemische sowie Befüllen von Transportbehältern, die über Entlüftungseinrichtungen ausatmen

Tafel 4: Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen für Tanks im Freien

5.4.3 Befüllen von Transportbehältern mit Ableitung der Dampft Luft-Gemische über dichtschließende Einrichtungen

5.4.4 Befüllen von Transportbehältern über angeschlossene Rohr- bzw. Schlauchleitungen und mit angeschlossener Lüftungseinrichtung

5.5 Explosionsgefährdete Bereiche an Entleerstellen

5.6 Explosionsgefährdete Bereiche bei der Ableitung von Dampft Luft-Gemischen

5.7 Explosionsgefährdete Bereiche bei Ableitflächen und Rückhalteeinrichtungen im Freien

5.8 Schutzmaßnahmen vor Explosionsgefahren

5.9 Fahrzeugverkehr und Einsatz von Flurförderzeugen

6 Ausrüstung von Füll- und Entleerstellen

6.1 Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen an Füllstellen

6.2 Verhinderung von gefährlichen Über- und Unterdrücken

6.3 Flammendurchschlagsicherungen

6.3.1 Allgemeines

6.3.2 Notwendigkeit von Flammendurchschlagsicherungen

6.3.3 Ausrüstung und Einsatzbedingungen von Flammendurchschlagsicherungen

6.4 Überfüllschutz

6.4.1 Allgemeines

6.4.2 Zulässiger Füllungsgrad

6.5 Wechselweise Befüllung

6.6 Leitungen und Armaturen

6.7 Anschlüsse an Transportbehälter

6.7.1 Allgemeines

6.7.2 Anschlüsse an Transportbehälter für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklassen AI, AII und B

6.8 Heizeinrichtungen

7 Vermeidung gefährlicher elektrischer Ausgleichsstrome

7.1 Allgemeines

7.2 Erdung

7.3 Vermeidung gefährlicher Korrosionen

7.4 Streuströme

8 Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung

9 Blitzschutz

9.1 Allgemeines

9.2 Blitzschutz an Isolierstücken

10 Brandschutz und Löschwasserrückhaltung

10.1 Allgemeines

10.2 Brandschutzeinrichtungen

10.2.1 Allgemeines

10.2.2 Auswahl der Brandschutzeinrichtungen

10.3 Loschwasserrückhaltung

11 Gebote, Verbote und Kennzeichnung

11.1 Allgemeines

11.2 Gebote, Verbote und Beschilderung

11.3 Kennzeichnung

12 Betriebsvorschriften, Betriebsanweisung

12.1 Allgemeine Betriebsvorschriften

12.2 Ständige Überwachung

12.3 Allgemeine Betriebsanweisung, Unterweisung der Beschäftigten, Benutzen von Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen

12.4 Beauftragung von Fachbetrieben

12.5 Koordinierung der Arbeiten

12.6 Erwärmen brennbarer Flüssigkeiten

13 Reinigen und Instandhalten

13.1 Allgemeines

13.2 Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen

13.3 Zeitlich begrenzte Aufhebung von explosionsgefährdeten Bereichen

13.4 Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen bei Arbeiten an Füllstellen brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen AI, AII und B

13.5 Geerdete Anlagen und Anlagen mit kathodischem Korrosionsschutz zur Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen AI, AII und B

13.6 Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustandes nach Abschluss der Arbeiten

14 Außerbetriebsetzen und Stilllegen

15 Kontrollen durch den Betreiber

Anhang 1: Füll- und Entleerstellen für Tankschiffe

1 Allgemeines

2 Überfüllsicherungen für Binnentankschiffe17

2.1 Begriffsbestimmungen

2.2 Aufbau des landseitigen Teils der Überfüllsicherung

2.3 Baugrundsätze für den landseitigen Teil der Überfüllsicherung

2.3.1 Allgemeines

2.3.2 Elektrische Einrichtungen

2.3.3 Pneumatische Einrichtungen

3 Ableitung von Dampf-/Luft- Gemischen19

Anlage zum Anhang 1: Einbau- und Betriebsrichtlinie für automatische Überfüllsicherungen gemäß Rn. 131 221

1 Geltungsbereich

2 Begriffe

3 Aufbau von Überfüllsicherungen

4 Einbau und Betrieb

4.1 Allgemeines

4.2 Fehlerüberwachung

4.3 Steuerluft

5 Prüfungen und Wartungen

5.1 Erstprüfung

5.2 Betriebsprüfung

5.3 Wartung

Anhang 2: Flugfeldbetankungsstellen

1. Begriffsbestimmungen

2 Allgemeines

3 Explosionsgefährdete Bereiche

3.1 Explosionsgefährdete Bereiche um Entlüftungsöffnungen von Luftfahrzeugen

3.1.1 Zone 1

3.1.2 Zone 2

3.1.3 Beispiele

3.2 Explosionsgefährdete Bereiche um Hydranten, Hydrantenfahrzeuge und Flugfeldtankwagen

3.3 Wechselweise Befüllung

Tafel 5: Explosionsgefährdete Bereiche beim Betanken von Luftfahrzeugen

3.4 Anlagen unter Erdgleiche

4. Hydrantenanlagen

4.1 Allgemeines

4.2 Leitungsführung, Planung und Berechnung

4.3 Rohre und Rohrleitungsteile

4.4 Korrosionsschutz

4.5 Verlegung

4.6 Ausrüstung

4.7 Betrieb und Überwachung

4.8 Füllbereich

5 Fahrzeugverkehr

6 Weitere Vorschriften

Anhang 3: Umfüllstellen

Anhang 4: Betanken von Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen, Arbeitsmaschinen und Binnenschiffen sowie das Betanken in Tunnelbaustellen

Anhang 5