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Regelwerk
Änderungstext

Änderung der TRBa 310 - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Anhang VI Gentechnik-Sicherheitsverordung
Vom 1. November 1998
(BArbBl. 12/1998 S. 36)



Bek. des BMa vom 1. November 1998-111 b 4-34504-7

Der Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe hat u.a. beschlossen:

Im Anschluß an die Bekanntmachungen des BMa vom 15. Dezember 1997 (BArbBl. Heft 3/1998 S. 67 bis 70) und vom 1. März 1998 (BArbBl. Heft 4/1998 S. 78 bis 83) wird bekanngegeben:

A. Ergänzung - der TRBa 310

Gemäß Teil L Anhang VI GenTSV - nach Anhörung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit und der Länder - wird die TRBa 310 Ausgabe April 1997 (BArbBl. 7-8/1997 S. 87 bis 93) wie folgt ergänzt.

In die Nummer 3 "Liste der biologischen Arbeitsstoffe" werden aufgenommen: "sind in dert Liste mit* markiert"

In die Nummer 4 "Erläuterungen zur Liste der Bakterien (medizinisch-wissenschaftliche Begründung)" wird aufgenommen:

4.7 Escherichia coli

In die Nummer 5 "Erläuterungen zur Liste der Parasiten (medizlnisch-wissenschaftliche Begründung)" wird aufgenommen:

5.3 Entamoeba histolytica

In die Nummer 6 "Erläuterungen zur Liste der Pilze (medizinisch-wissenschaftliche Begründung)" werden aufgenommen: 

6.4 Fusarium oxysporum, F. solani, F. verticilloides

In die Nummer 7 "Erläuterungen zur Liste der Viren (medizinisch-wissenschaftliche Begründung)" werden aufgenommen:

7.7 Adenovirus

7.8 Semliki Forest-Virus

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