umwelt-online: KTA 3201.3 - Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren - Teil 3: Herstellung (10)
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Durchführung von manuellen Ultraschall-Tandemprüfungen | Anhang D |
D 1 Allgemeines
(1) Dieser Anhang beschreibt die Durchführung von manuellen Ultraschallprüfungen nach dem Tandem-Verfahren an Prüfgegenständen mit planparallelen oder konzentrisch gekrümmten Oberflächen auf senkrecht zu den Oberflächen orientierten Reflektoren.
(2) Die Tandemprüfung an Prüfgegenständen mit in Prüfrichtung konzentrisch gekrümmten Oberflächen ist
D 2 Begriffe, Kurzzeichen, Formeln
D 2.1 Begriffe
Es gelten die Festlegungen nach DIN EN 1330-4.
D 2.2 Kurzzeichen
In diesem Anhang werden folgende Kurzzeichen verwendet:
Kurzzeichen | Größe oder Bezeichnung | Einheit |
Einschallwinkel | Grad | |
b0 | Abstand der Kontaktfläche vom oberen Zonenrand | mm |
bm | Abstand der Kontaktfläche von der Zonenmitte | mm |
bu | Abstand der Kontaktfläche vom unteren Zonenrand | mm |
b | Vorgegebener Abstand der Kontaktfläche von den jeweiligen Zonenrändern oder der Zonenmitte | mm |
da | Außendurchmesser des Prüfgegenstands | mm |
GK | Geräteverstärkung bei Einstellung der Bezugsreflektoranzeige auf Kennhöhe am Bildschirm | dB |
¯GK | Arithmetischer Mittelwert von GK-Werten | dB |
GR | Geräteverstärkung für die Registrierschwelle | dB |
GT | Geräteverstärkung bei Einstellung der Durchschallungsanzeige auf Kennhöhe am Bildschirm | dB |
¯GT | Arithmetischer Mittelwert von GT-Werten | dB |
n | Anzahl der Einzelmesswerte | - |
PK1 | Sender-Prüfkopf | - |
PK2 | Empfänger-Prüfkopf | - |
Sges | Schalllaufweg zwischen Sender und Empfänger | mm |
s | Wanddicke, Nennwanddicke | mm |
ΔVKSR6 | Verstärkungsdifferenz für die 6 mm-Kreisscheibe am Zonenrand zum V-Durchschallungsecho | dB |
ΔVRand | Empfindlichkeitsabfall von Zonenmitte zu den Zonenrändern; dem Verstärkungswert VKSR6bereits zugeschlagen | dB |
ΔV~ | Verstärkungskorrektur zur Berücksichtigung von Schwankungen der V-Durchschallung | dB |
Ym | Abstand der Schallaustrittspunkte der beiden Prüfköpfe bei der Prüfung; bei gekrümmten Oberflächen entsprechende Bogenlänge | mm |
YV | Abstand der Schallaustrittspunkte der beiden Prüfköpfe bei der V-Durchschallung | mm |
D 2.3 Formeln
Die zu berechnenden Größen sind nach folgenden Formeln zu ermitteln:
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( D-1) |
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( D-2) |
oder
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( D-3) |
ca) Prüfgegenstände mit planparallelen Oberflächen:
V-Durchschallung:
YV= 2 · s · tan α | ( D-4) |
Tandemprüfung:
Ym= 2 · (s-bm) · tan α | ( D-5) |
cb) Prüfgegenstände mit konzentrisch gekrümmten Oberflächen:
D 3 Allgemeine Festlegungen und Anforderungen
Es gelten die in den Abschnitten C 3.1, C 3.2 und (soweit zutreffend) C 3.3 beschriebenen Anforderungen. Zusätzlich sind folgende Anforderungen einzuhalten:
D 4 Durchführung der Prüfung
Die manuelle Tandemprüfung ist für jede Tiefenzone getrennt durchzuführen (siehe Bild D-2).
D 4.1 Ausgleich der Schielwinkel
Vor der Empfindlichkeits- und Entfernungsjustierung sind die Schielwinkel der beiden Prüfköpfe an der Prüfkopfhalterung so auszugleichen, dass eine maximale Impulsübertragung vom Sender zum Empfänger gegeben ist.
D 4.2 Einstellung des Prüfsystems
D 4.2.1 Entfernungsjustierung
(1) Es soll eine Entfernungsjustierung mit Hilfe der Mehrfachechofolge in Einkopftechnik am Kalibrierkörper Nr. 1 nach DIN EN 12223 oder Kalibrierkörper Nr. 2 nach DIN EN 27963 erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass eine Schallwegdifferenz von mindestens 80 mm (d.h. ± 40 mm Abstand vom Durchschallungsecho) ausgewertet werden kann.
(2) Der Nullpunkt ist so zu verschieben, dass sich das V-Durchschallungsecho am Prüfgegenstand in der Mitte des Bildschirms befindet. Anzeigen von Reflektoren in der Mitte der gewählten Tandem-Tiefenzone sind beim Schallweg des V-Durchschallungsechos zu erwarten.
D 4.2.2 Einstellung der Prüfempfindlichkeit
(1) Bei der Einstellung der Empfindlichkeit ist stets von der Echohöhe der V-Durchschallung am Prüfgegenstand auszugehen. Für die Berücksichtigung von Empfindlichkeitsschwankungen ist an mindestens 20 repräsentativen Stellen im zu prüfenden Bereich der V-Durchschallungswert GT in dB bei konstantem Prüfkopfabstand zu ermitteln, der am Bauteil einmal zu bestimmen ist.
Hinweis: Bei der Aufnahme der V-Durchschallungsmesswerte werden gute Ankopplungsbedingungen durch geringfügiges (maximal 10 mm) Verschieben des Prüfkopfsystems erreicht. Es erfolgt keine Optimierung der Durchschallungsanzeige über die Beobachtung des Bildschirms.
(2) Ergibt sich hierbei keine größere Schwankungsbreite als 6 dB, so ist für die Empfindlichkeitsjustierung der Mittelwert ¯GT aus den V-Durchschallungswerten zu verwenden.
(3) Ergibt sich bei dieser Vorgehensweise eine größere Schwankungsbreite als 6 dB und liegen keine Bedenken gegen die weitere Verwendung oder Prüfung des Bauteils aufgrund der Ursache der Schwankungsbreite vor, so ist für die Empfindlichkeitsjustierung der Mittelwert aus den V-Durchschallungswerten zuzüglich eines Zuschlags (ΔV~= 1,70 · Standardabweichung) zu verwenden.
(4) Die einzustellende Empfindlichkeit GRfür die Registrierung am Zonenrand ergibt sich zu
GR = ¯GT+ ΔVKSR6+ ΔV~ | ( D-10) |
D 4.2.3 Kontrolle der Einstellung des Prüfsystems
Vor Prüfbeginn ist eine Kontrolle der Einstellung des Prüfsystems vorzunehmen. Dazu sind geeignete Kalibrier- oder Vergleichskörper zu verwenden.
D 4.3 Prüfkopfabstände
Die V-Durchschallungsmessungen und die Prüfungen der einzelnen Tiefenzonen sind mit den gemäß Abschnitt D 2.3 Aufzählung c rechnerisch zu bestimmenden Abständen der Schallaustrittspunkte durchzuführen.
D 4.4 Prüfzonenaufteilung
(1) Die erforderlichen Daten für die Einstellung der Prüfkopfabstände und der Empfindlichkeit sind für planparallele Oberflächen
(2) Im Falle von gekrümmten Kontaktflächen ist bei der Empfindlichkeitseinstellung näherungsweise der für die vorliegende Wanddicke geltende Zuschlag aus den entsprechenden Bildern D-3 bis D-16 zugrunde zu legen.
D 4.5 Vergleichskörper
Soll statt der vorgenannten Methode ein Vergleichskörper verwendet werden, muss er der Geometrie des Prüfgegenstands angepasst werden. Die Bezugsreflektoren müssen in ihrer Größe gleich den zu registrierenden Kreisscheibenreflektoren sein. Sie müssen auch an den Prüfzonenrändern angebracht sein. Wird die Empfindlichkeitseinstellung mit Vergleichskörpern durchgeführt, sind die Transferverluste zu berücksichtigen.
D 4.6 Ankopplungskontrolle
Die Ankopplung der beiden Prüfköpfe ist durch Beobachtung des Gefügerauschens zu überwachen.
Bild D-1: Ebenheit der Kontaktfläche bei der Tandemprüfung
Bild D-2: Tiefenzonen (Zone 1, 2, 3, ...) für die Tandemtechnik
Bild D-3: Prüfzonenaufteilung für den Wanddickenbereich (mm) 80< s< 150 für 2 MHz-Prüfköpfe
Wanddickenbereich (mm) 80< s< 150
PK 1: 8 · 9 mm2, 2 MHz, 45 Grad
PK 2: 8 · 9 mm2, 2 MHz, 45 Grad
Bild D-4: Verstärkungsdifferenz ΔVKSR6 für die Registrierschwelle KSR = 6 mm zum V-Durchschallungsecho für den Wanddickenbereich (mm) 80< s< 150 für 2 MHz-Prüfköpfe
Wanddickenbereich (mm) 80< s< 150
PK 1: 8 · 9 mm2, 2 MHz, 45 Grad
PK 2: 8 · 9 mm2, 2 MHz, 45 Grad
In VKSR6enthaltener Zuschlag für den Zonenrand:
Zone 1: ΔVRand = 3 dB
Zone 2: ΔVRand = 4 dB
Zone 3: ΔVRand= 5 dB
Bild D-5: Prüfzonenaufteilung für den Wanddickenbereich (mm) 140< s < 180 für 2 MHz-Prüfköpfe
Wanddickenbereich (mm) 140< s< 180
PK 1: 10 · 20 mm2, 2 MHz, 45 Grad
PK 2: 20 · 22 mm2, 2 MHz, 45 Grad
Bild D-6: Verstärkungsdifferenz ΔVKSR6 für den Wanddickenbereich (mm) 140< s < 180 für 2 MHz-Prüfköpfe
Wanddickenbereich (mm) 140< s< 180
PK 1: 10 · 20 mm2, 2 MHz, 45 Grad
PK 2: 20 · 22 mm2, 2 MHz, 45 Grad
In ΔVKSR6enthaltener Zuschlag für den Zonenrand:
ΔVRand= 5 dB
Bild D-7: Prüfzonenaufteilung für den Wanddickenbereich (mm) 180< s < 340 für 2 MHz-Prüfköpfe
Wanddickenbereich (mm) 180< s< 340
PK 1: 10 · 20 mm2, 2 MHz, 45 Grad
PK 2: 20 · 22 mm2, 2 MHz, 45 Grad
Bild D-8: Verstärkungsdifferenz ΔVKSR6 für die Registrierschwelle KSR = 6 mm zum V-Durchschallungsecho für den Wanddickenbereich (mm)
Wanddickenbereich (mm) 180< s< 340
PK 1: 10 · 20 mm2, 2 MHz, 45 Grad
PK 2: 20 · 22 mm2, 2 MHz, 45 Grad
In ΔVKSR6enthaltener Zuschlag für den Zonenrand:
ΔVRand= 5 dB
Bild D-9: Prüfzonenaufteilung für den Wanddickenbereich (mm) 340< s< 500 für 2 MHz-Prüfköpfe
Wanddickenbereich (mm) 340< s< 500
PK 1: 10 · 20 mm2, 2 MHz, 45 Grad
PK 2: 20 · 22 mm2, 2 MHz, 45 Grad
Bild D-10: Verstärkungsdifferenz ΔVKSR6für die Registrierschwelle KSR = 6 mm zum V-Durchschallungsecho für den Wanddickenbereich (mm) 340< s< 500 für 2 MHz-Prüfköpfe
Wanddickenbereich (mm) 340< s< 500
PK 1: 10 · 20 mm2, 2 MHz, 45 Grad
PK 2: 20 · 22 mm2, 2 MHz, 45 Grad
In ΔVKSR6 enthaltener Zuschlag für den Zonenrand:
Zone 1 bis 3: ΔVRand = 3 dB
Zone 4 bis 7: ΔVRand= 5 dB
Bild D-11: Prüfzonenaufteilung für den Wanddickenbereich (mm) 100< s< 160 für 1 MHz-Prüfköpfe
Wanddickenbereich (mm) 100< s< 160
PK 1: 10 · 20 mm2, 1 MHz, 45 Grad
PK 2: 20 · 22 mm2, 1 MHz, 45 Grad
Bild D-12: Verstärkungsdifferenz ΔVKSR6 für die Registrierschwelle KSR = 6 mm zum V-Durchschallungsecho für den Wanddickenbereich (mm) 100< s< 160 für 1 MHz-Prüfköpfe
Wanddickenbereich (mm) 100< s< 160
PK 1: 10 · 20 mm2, 1 MHz, 45 Grad
PK 2: 20 · 22 mm2, 1 MHz, 45 Grad
In ΔVKSR6 enthaltener Zuschlag für den Zonenrand:
ΔVRand= 4 dB
Bild D-13: Prüfzonenaufteilung für den Wanddickenbereich (mm) 150< s < 200 für 1 MHz-Prüfköpfe
Wanddickenbereich (mm) 150< s< 200
PK 1: 20 · 22 mm2, 1 MHz, 45 Grad
PK 2: 20 · 22 mm2, 1 MHz, 45 Grad
Bild D-14: Verstärkungsdifferenz ΔVKSR6 für die Registrierschwelle KSR = 6 mm zum V-Durchschallungsecho für den Wanddickenbereich (mm) 150< s < 200 für 1 MHz-Prüfköpfe
Wanddickenbereich (mm) 150< s< 200
PK 1: 20 · 22 mm2, 1 MHz, 45 Grad
PK 2: 20 · 22 mm2, 1 MHz, 45 Grad
In ΔVKSR6enthaltener Zuschlag für den Zonenrand:
ΔVRand= 5 dB
Bild D-15: Prüfzonenaufteilung für den Wanddickenbereich (mm) 200< s< 460 für 1 MHz-Prüfköpfe
Wanddickenbereich (mm) 200< s< 460
PK 1: 20 · 22 mm2, 1 MHz, 45 Grad
PK 2: 20 · 22 mm2, 1 MHz, 45 Grad
Bild D-16: Verstärkungsdifferenz ΔVKSR6 für die Registrierschwelle KSR = 6 mm zum V-Durchschallungsecho für den Wanddickenbereich (mm) 200< s< 460 für 1 MHz-Prüfköpfe
Wanddickenbereich (mm) 200< s< 460
PK 1: 20 · 22 mm2, 1 MHz, 45 Grad
PK 2: 20 · 22 mm2, 1 MHz, 45 Grad
In ΔVKSR6enthaltener Zuschlag für den Zonenrand:
ΔVRand= 4 dB
Durchführung von Oberflächenprüfungen nach dem Magnetpulver- und Eindringverfahren | Anhang E |
E 1 Allgemeines
E 1.1 Oberflächenzustand
(1) Die zu prüfenden Oberflächen müssen einen dem Prüfzweck entsprechenden Zustand aufweisen.
(2) Sie müssen frei von Zunder, Schweißspritzern oder sonstigen störenden Verunreinigungen sein.
(3) Die Prüfaussage beeinträchtigende Riefen und Kerben sind zu beseitigen.
E 1.2 Betrachtungsbedingungen
Die Betrachtungsbedingungen nach DIN EN ISO 3059 sind einzuhalten. Darüber hinaus sind folgende Festlegungen zu beachten.
(1) Bei Anwendung fluoreszierender Prüfmittel darf die Bestrahlungsstärke des UV-Lichts auf der Prüffläche 10 W/m2 nicht unterschreiten. Bei höherer Bestrahlungsstärke ist eine proportional höhere Beleuchtungsstärke auf der Prüffläche zugelassen, wobei eine Bestrahlungsstärke von 50 W/m2 nicht überschritten werden soll.
(2) Die Augen des Prüfers müssen mindestens 5 Minuten Zeit haben, sich an die Lichtverhältnisse zu gewöhnen. Fotochromatische Brillen dürfen bei der Inspektion mit UV-A-Strahlung nicht verwendet werden.
(3) Zur besseren Fehlererkennbarkeit ist durch Verwendung geeigneter Mittel (z.B. fluoreszierender Prüfmittel oder Auftragen einer dünnen, den Untergrund gerade bedeckenden Farbschicht) bei der Magnetpulverprüfung für einen ausreichenden Kontrast zu sorgen. Zur Kontrastverbesserung darf bei der Eindringprüfung bei Verwendung von fluoreszierenden Farbeindringmitteln zusätzlich UV-A-Strahlung eingesetzt werden.
(4) Bei der Inspektion soll der Betrachtungswinkel nicht mehr als 30 Grad von der Oberflächennormalen abweichen. Bei der Betrachtung soll der Abstand zur Prüffläche etwa 300 mm betragen.
(5) Für die Inspektion sind Hilfsmittel (z.B. Vergrößerungsgläser, kontrastverbessernde Brillen, Spiegel) zulässig.
E 1.3 Nachreinigung
Nach Abschluss der Prüfung sind die Bauteile von Rückständen des Prüfmittels sachgemäß zu reinigen.
E 2 Magnetpulverprüfung
E 2.1 Verfahren und Durchführung
Die Magnetpulverprüfung ist nach DIN EN ISO 9934-1 mit den nachfolgenden Festlegungen durchzuführen.
E 2.1.1 Verfahren
(1) Erfolgt die Magnetisierung in Teilbereichen mittels Stromdurchflutung oder mit Hilfe der Jochmagnetisierung, soll die Wechselstrommagnetisierung angewandt werden.
(2) Der Einsatz der Gleichstrommagnetisierung hat nur mit Zustimmung des Sachverständigen zu erfolgen.
(3) Die Restfeldstärke darf 800 A/m nicht übersteigen, sofern für die Verarbeitung kein niedrigerer Wert erforderlich ist. Bei Überschreitung des einzuhaltenden Wertes ist zu entmagnetisieren und der erreichte Wert der Restfeldstärke zu protokollieren.
E 2.1.2 Kontaktstellen bei der Stromdurchflutung
(1) Wird mittels Stromdurchflutung geprüft, sollen nach Möglichkeit abschmelzende Elektroden (z.B. Blei-Zinn-Legierungen) verwendet werden. Es ist sicherzustellen, dass in den Kontaktbereichen Überhitzungen des zu prüfenden Werkstoffs vermieden werden.
(2) Sind dennoch Überhitzungsbereiche entstanden, so sind sie zu kennzeichnen, nach Abschluss der Prüfung zu überschleifen und einer Oberflächenprüfung, bevorzugt nach dem Magnetpulververfahren mittels Jochmagnetisierung, zu unterziehen.
E 2.1.3 Magnetisierungsrichtung
Jede Stelle der Oberfläche ist unter zwei verschiedenen Magnetisierungsrichtungen zu prüfen, die um etwa 90 Grad versetzt sein sollen.
E 2.1.4 Feldstärke
(1) Die Tangentialfeldstärke an der Oberfläche soll im Fall einer Wechselstrommagnetisierung mindestens 2 kA/m betragen und darf 6,5 kA/m nicht überschreiten.
Hinweis:
(2) Durch Messungen ist die Einhaltung dieser Werte zu kontrollieren oder es sind die Prüfbedingungen zu ermitteln, unter denen diese Werte erreicht werden.
E 2.1.5 Magnetisierungsdauer
Für die Aufbringung der Prüfflüssigkeit und das Magnetisieren gelten folgende Anhaltswerte:
E 2.2 Prüfmittel
Es sind nach DIN EN ISO 9934-2 mustergeprüfte Prüfmittel zu verwenden. Der Nachweis ist dem Sachverständigen vorzulegen.
E 2.2.1 Nassverfahren
(1) Es sind Magnetpulver mit einem mittleren Korndurchmesser kleiner als oder gleich 8 µm zu verwenden. Je nach Anwendung darf schwarzes, fluoreszierendes oder eingefärbtes Pulver verwendet werden.
(2) Unmittelbar vor dem Bespülen der Oberfläche ist dafür Sorge zu tragen, dass das Magnetpulver gleichmäßig in der Trägerflüssigkeit verteilt und in der Schwebe gehalten wird. Durch geeignete vormagnetisierte Kontrollkörper ist vor und während der Prüfung die Pulver-Suspension stichprobenweise zu überprüfen.
E 2.2.2 Trockenverfahren
(1) Das Trockenverfahren darf nur bei einer Zwischenprüfung im warmen Zustand angewendet werden.
(2) Die Vorrichtung zur Aufbringung des Pulvers muss eine feine Zerstäubung ermöglichen, so dass keine Pulveranhäufungen entstehen. Es muss sichergestellt sein, dass die verwendeten Pulver unter dem Einfluss der Werkstücktemperatur nicht verkleben.
E 2.3 Prüfgeräte
Die Prüfgeräte müssen den Anforderungen von DIN EN ISO 9934-3 entsprechen.
E 3 Eindringprüfung
E 3.1 Prüfsystem
(1) Vorzugsweise sind Farbeindringmittel zu verwenden. Es dürfen auch fluoreszierende Eindringmittel oder fluoreszierende Farbeindringmittel eingesetzt werden.
(2) Als Zwischenreiniger dürfen entweder Lösemittel oder Wasser oder beide in Kombination miteinander verwendet werden.
(3) Es dürfen nur Nassentwickler angewendet werden, die als Trägerflüssigkeit Lösemittel besitzen. Trockenentwickler sind nur in Verbindung mit elektrostatischer Aufbringung auf die Prüffläche zulässig.
(4) Für das Prüfsystem ist mindestens die Empfindlichkeitsklasse "hochempfindlich" nach DIN EN ISO 3452-2 einzuhalten.
(5) Die Eignung des Prüfsystems (Eindringmittel, Zwischenreiniger und Entwickler) ist durch eine Musterprüfung nach DIN EN ISO 3452-2 nachzuweisen. Der Nachweis ist dem Sachverständigen vorzulegen.
(6) Eindringmittel in Prüfanlagen und teilgebrauchten offenen Behältern (ausgenommen Aerosolbehälter) sind durch den Anwender mit dem Kontrollkörper 2 nach DIN EN ISO 3452-3 zu überwachen. Hierbei dürfen Eindringdauer und Entwicklungsdauer maximal nur die für die Prüfung festgelegten Mindestzeiten betragen. Die erreichte Prüfempfindlichkeit ist zu protokollieren.
E 3.2 Durchführung
(1) Die Eindringprüfung ist nach DIN EN 571-1 mit den nachfolgenden Festlegungen durchzuführen.
(2) Die Eindringdauer soll mindestens eine halbe Stunde betragen.
(3) Möglichst bald nach dem Antrocknen des Entwicklers sollte die erste Inspektion stattfinden. Eine weitere Inspektion erfolgt frühestens eine halbe Stunde nach der ersten Inspektion.
(4) Weitere Inspektionszeitpunkte sind erforderlich, wenn bei der zweiten Inspektion rissartige Anzeigen vorhanden sind, die bei der ersten Inspektion noch nicht erkennbar waren.
Hinweis: Zusätzliche Inspektionszeitpunkte können auch dann in Betracht kommen, wenn bei der zweiten Inspektion wesentliche Änderungen oder zusätzliche Anzeigen festgestellt werden.
(5) Die Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnisse aller Inspektionen.
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird | Anhang F |
(Die Verweise beziehen sich nur auf die in diesem Anhang angegebene Fassung. Darin enthaltene Zitate von Bestimmungen beziehen sich jeweils auf die Fassung, die vorlag, als die verweisende Bestimmung aufgestellt oder ausgegeben wurde.)
AtG | Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) vom 23. Dezember 1959 (BGBl. I S. 814) in der Fassung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2365) | |
KTA 1401 | (06/96) | Allgemeine Forderungen an die Qualitätssicherung |
KTA 1408.1 | (06/85) | Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken Teil 1: Eignungsprüfung |
KTA 1408.2 | (06/85) | Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken Teil 2: Herstellung |
KTA 1408.3 | (06/85) | Qualitätssicherung von Schweißzusätzen und -hilfsstoffen für druck- und aktivitätsführende Komponenten in Kernkraftwerken Teil 3: Verarbeitung |
KTA 3201.1 | (06/98) | Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren Teil 1: Werkstoffe und Erzeugnisformen |
KTA 3201.2 | (06/96) | Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren Teil 2: Auslegung, Konstruktion und Berechnung |
KTA 3201.4 | (06/99) | Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren Teil 4: Wiederkehrende Prüfungen und Betriebsüberwachung |
KTA 3203 | (06/01) | Überwachung des Bestrahlungsverhaltens von Werkstoffen der Reaktordruckbehälter von Leichtwasserreaktoren |
DIN EN 287-1 | (05/04) | Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen - Teil 1: Stähle; Deutsche Fassung EN 287-1:2004 |
DIN EN 439 | (05/95) | Schweißzusätze - Schutzgase zum Lichtbogenschweißen und Schneiden; Deutsche Fassung EN 439:1994 |
DIN EN 440 | (11/94) | Schweißzusätze - Drahtelektroden und Schweißgut zum Metall-Schutzgasschweißen von unlegierten Stählen und Feinkornstählen - Einteilung; Deutsche Fassung EN 440:1994 |
DIN EN 462-1 | (03/94) | Zerstörungsfreie Prüfung; Bildgüte von Durchstrahlungsaufnahmen; Teil 1: Bildgüteprüfkörper (Drahtsteg); Ermittlung der Bildgütezahl; Deutsche Fassung EN 462-1:1994 |
DIN EN 462-3 | (11/96) | Zerstörungsfreie Prüfung; Bildgüte von Durchstrahlungsaufnahmen; Teil 3: Bildgüteklassen für Eisenwerkstoffe; Deutsche Fassung EN 462-3:1996 |
DIN EN 473 | (03/01) | Zerstörungsfreie Prüfung - Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung - Allgemeine Grundlagen; Deutsche Fassung EN 473:2000 |
DIN EN 571-1 | (03/97) | Zerstörungsfreie Prüfung - Eindringprüfung - Teil 1: Allgemeine Grundlagen; Deutsche Fassung EN 571-1:1997 |
DIN EN 584-1 | (10/94) | Zerstörungsfreie Prüfung - Industrielle Filme für die Durchstrahlungsprüfung - Teil 1: Klassifizierung von Filmsystemen für die industrielle Durchstrahlungsprüfung; Deutsche Fassung EN 584-1:1994 |
DIN EN ISO 643 | (09/03) | Stahl - Mikrophotographische Bestimmung der scheinbaren Korngröße (ISO 643:2003); Deutsche Fassung EN ISO 643:2003 |
DIN EN 719 | (08/94) | Schweißaufsicht; Aufgaben und Verantwortung; Deutsche Fassung EN 719:1994 |
DIN EN 837-1 | (02/97) | Druckmessgeräte - Teil 1: Druckmessgeräte mit Rohrfedern; Maße, Meßtechnik, Anforderungen und Prüfung; Deutsche Fassung EN 837-1:1996 |
DIN ISO 857-1 | (11/02) | Schweißen und verwandte Prozesse - Begriffe - Teil 1: Metallschweißprozesse (ISO 857-1:1998) |
DIN EN 875 | (10/95) | Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen - Kerbschlagbiegeversuch - Probenlage, Kerbrichtung und Beurteilung; Deutsche Fassung EN 875:1995 |
DIN EN 895 | (05/99) | Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen - Querzugversuch; Deutsche Fassung EN 895:1999 |
DIN EN 910 | (05/96) | Zerstörende Prüfung von Schweißnähten an metallischen Werkstoffen - Biegeprüfungen; Deutsche Fassung EN 910:1996 |
DIN EN 970 | (03/97) | Zerstörungsfreie Prüfung von Schmelzschweißnähten - Sichtprüfung; Deutsche Fassung EN 970:1997 |
DIN EN 1330-4 | (03/00) | Zerstörungsfreie Prüfung - Terminologie - Teil 4: Begriffe der Ultraschallprüfung; Dreisprachige Fassung EN 1330-4:2000 |
DIN EN 1418 | (01/98) | Schweißpersonal - Prüfung von Bedienern von Schweißeinrichtungen zum Schmelzschweißen und von Einrichtern für das Widerstandsschweißen für vollmechanisches und automatisches Schweißen von metallischen Werkstoffen; Deutsche Fassung EN 1418:1997 |
DIN EN 1435 | (09/02) | Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen - Durchstrahlungsprüfung von Schmelzschweißverbindungen; Deutsche Fassung EN 1435:1997 + A1:2002 |
DIN EN 1599 | (10/97) | Schweißzusätze - Umhüllte Stabelektroden zum Lichtbogenhandschweißen von warmfesten Stählen - Einteilung; Deutsche Fassung EN 1599:1997 |
DIN EN 1600 | (10/97) | Schweißzusätze - Umhüllte Stabelektroden zum Lichtbogenhandschweißen von nichtrostenden und hitzebeständigen Stählen - Einteilung; Deutsche Fassung EN 1600:1997 |
DIN EN 1668 | (10/97) | Schweißzusätze - Stäbe, Drähte und Schweißgut zum Wolfram-Schutzgasschweißen von unlegierten Stählen und Feinkornstählen - Einteilung; Deutsche Fassung EN 1668:1997 |
DIN EN 1779 | (10/99) | Zerstörungsfreie Prüfung - Dichtheitsprüfung - Kriterien zur Auswahl von Prüfmethoden und -verfahren; Deutsche Fassung EN 1779:1999 |
DIN 1910-11 | (02/79) | Schweißen; Werkstoffbedingte Begriffe für Metallschweißen |
DIN 2559-2 | (02/84) | Schweißnahtvorbereitung; Anpassen der Innendurchmesser für Rundnähte an nahtlosen Rohren |
DIN EN ISO 2560 | (03/06) | Schweißzusätze - Umhüllte Stabelektroden zum Lichtbogenhandschweißen von unlegierten Stählen und Feinkornstählen - Einteilung (ISO 2560:2002); Deutsche Fassung EN ISO 2560:2005 |
DIN EN ISO 3059 | (01/02) | Zerstörungsfreie Prüfung - Eindringprüfung und Magnetpulverprüfung - Betrachtungsbedingungen (ISO 3059:2001); Deutsche Fassung EN ISO 3059:2001 |
DIN EN ISO 3452-2 | (11/06) | Zerstörungsfreie Prüfung - Eindringprüfung - Teil 2: Prüfung von Eindringprüfmitteln (ISO 3452-2:2006); Deutsche Fassung EN ISO 3452-2:2006 |
DIN EN ISO 3452-3 | (11/99) | Zerstörungsfreie Prüfung - Eindringprüfung - Teil 3: Kontrollkörper (ISO 3452-3:1998); Deutsche Fassung EN ISO 3452-3:1998 |
DIN EN ISO 3651-2 | (08/98) | Ermittlung der Beständigkeit nichtrostender Stähle gegen interkristalline Korrosion - Teil 2: Nichtrostende austenitische und ferritisch- austenitische (Duplex)-Stähle; Korrosionsversuch in schwefelsäurehaltigen Medien (ISO 3651- 2:1998); Deutsche Fassung EN ISO 3651-2:1998 |
DIN EN ISO 3690 | (03/01) | Schweißen und verwandte Prozesse - Bestimmung des diffusiblen Wasserstoffgehaltes im ferritischen Schweißgut (ISO 3690:2000); Deutsche Fassung EN ISO 3690:2000 |
DIN EN ISO 4287 | (10/98) | Geometrische Produktspezifikationen (GPS) - Oberflächenbeschaffenheit: Tastschnittverfahren - Benennungen, Definitionen und Kenngrößen der Oberflächenbeschaffenheit (ISO 4287:1997); Deutsche Fassung EN ISO 4287:1998 |
DIN EN ISO 5817 | (12/03) | Schweißen - Schmelzschweißverbindungen an Stahl, Nickel, Titan und deren Legierungen (ohne Strahlschweißen) - Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten (ISO 5817:2003); Deutsche Fassung EN ISO 5817:2003 |
DIN EN ISO 6520-1 | (02/99) | Schweißen und verwandte Prozesse - Einteilung von geometrischen Unregelmäßigkeiten an Metallen - Teil 1: Schmelzschweißen (ISO 6520- 1:1998); Dreisprachige Fassung EN ISO 6520- 1:1998 |
DIN EN ISO 6847 | (02/02) | Umhüllte Stabelektroden für das Lichtbogenhandschweißen; Auftragung von Schweißgut zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung (ISO 6847:1985); Deutsche Fassung EN 26847:1994 |
DIN EN ISO 6947 | (05/97) | Schweißnähte - Arbeitspositionen - Definitionen der Winkel von Neigung und Drehung (ISO 6947:1993); Deutsche Fassung EN ISO 6947:1997 |
DIN 8580 | (09/03) | Fertigungsverfahren - Begriffe, Einteilung |
DIN EN ISO 9606-4 | (06/99) | Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen - Teil 4: Nickel und Nickellegierungen (ISO 9606- 4:1999); Deutsche Fassung EN ISO 9606-3:1999 |
DIN EN ISO 9692-1 | (05/04) | Schweißen und verwandte Prozesse - Empfehlungen zur Schweißnahtvorbereitung - Teil 1: Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen, Gasschweißen, WIG- Schweißen und Strahlschweißen von Stählen (ISO 9692-1:2003); Deutsche Fassung EN ISO 9692- 1:2003 |
DIN EN ISO 9692-2 | (09/99) | Schweißen und verwandte Verfahren - Schweißnahtvorbereitung - Teil 2: Unterpulverschweißen von Stahl (ISO 9692-2:1998, enthält Berichtigung AC:1999); Deutsche Fassung EN ISO 9692-2:1998 + AC:1999 |
DIN EN ISO 9934-1 | (03/02) | Zerstörungsfreie Prüfung - Magnetpulverprüfung - Teil 1: Allgemeine Grundlagen (ISO 9934-1:2001); Deutsche Fassung EN ISO 9934-1:2001 |
DIN EN ISO 9934-2 | (03/03) | Zerstörungsfreie Prüfung - Magnetpulverprüfung - Teil 2: Prüfmittel (ISO 9934-2:2002); Deutsche Fassung EN ISO 9934-2:2002 |
DIN EN ISO 9934-3 | (10/02) | Zerstörungsfreie Prüfung - Magnetpulverprüfung - Teil 3: Geräte (ISO 9934-3:2002); Deutsche Fassung EN ISO 9934-3:2002 |
DIN EN 10002-1 | (12/01) | Metallische Werkstoffe - Zugversuch - Teil 1: Prüfverfahren bei Raumtemperatur; Deutsche Fassung EN 10002-1:2001 |
DIN EN 10002-5 | (02/92) | Metallische Werkstoffe; Zugversuch; Teil 5: Prüfverfahren bei erhöhter Temperatur; Deutsche Fassung EN 10002-5:1991 |
DIN EN 10045-1 | (04/91) | Metallische Werkstoffe; Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy; Teil 1: Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 10 045-1:1990 |
DIN EN 10164 | (03/05) | Stahlerzeugnisse mit verbesserten Verformungseigenschaften senkrecht zur Erzeugnisoberfläche - Technische Lieferbedingungen; Deutsche Fassung EN 10164:2004 |
DIN EN 10204 | (08/95) | Metallische Erzeugnisse - Arten von Prüfbescheinigungen (enthält Änderung A1:1995); Deutsche Fassung EN 10204:1991 + A1:1995 |
DIN EN 10204 | (01/05) | Metallische Erzeugnisse - Arten von Prüfbescheinigungen; Deutsche Fassung EN 10204:2004 |
DIN EN 12072 | (01/00) | Schweißzusätze - Drahtelektroden, Drähte und Stäbe zum Lichtbogenschweißen von nichtrostenden und hitzebeständigen Stählen - Einteilung; Deutsche Fassung EN 12072:1999 |
DIN EN 12223 | (01/00) | Zerstörungsfreie Prüfung - Ultraschallprüfung - Beschreibung des Kalibrierkörpers Nr 1; Deutsche Fassung EN 12223:1999 |
DIN EN 12266-1 | (06/03) | Industriearmaturen - Prüfung von Armaturen - Teil 1: Druckprüfungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien; Verbindliche Anforderungen; Deutsche Fassung EN 12266-1:2003 |
DIN EN 12266-2 | (05/03) | Industriearmaturen - Prüfung von Armaturen - Teil 2: Prüfungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien; Ergänzende Anforderungen; Deutsche Fassung EN 12266-2:2002 |
DIN EN 12517-1 | (06/06) | Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen - Teil 1: Bewertung von Schweißverbindungen in Stahl, Nickel, Titan und ihren Legierungen mit Durchstrahlung - Zulässigkeitsgrenzen; Deutsche Fassung EN 12517-1:2006 |
DIN EN 12668-1 | (10/04) | Zerstörungsfreie Prüfung - Charakterisierung und Verifizierung der Ultraschall-Prüfausrüstung - Teil 1: Prüfgeräte (enthält Änderung A1:2004); Deutsche Fassung EN 12668-1:2000 + A1:2004 |
DIN EN 12668-2 | (10/04) | Zerstörungsfreie Prüfung - Charakterisierung und Verifizierung der Ultraschall-Prüfausrüstung - Teil 2: Prüfköpfe (enthält Änderung A1:2004); Deutsche Fassung EN 12668-2:2001 + A1:2004 |
DIN EN 12668-3 | (10/04) | Zerstörungsfreie Prüfung - Charakterisierung und Verifizierung der Ultraschall-Prüfausrüstung - Teil 3: Komplette Prüfausrüstung (enthält Änderung A1:2004); Deutsche Fassung EN 12668-3:2000 + A1:2004 |
DIN EN ISO 13916 | (11/96) | Schweißen - Anleitung zur Messung der Vorwärm-, Zwischenlagen- und Haltetemperatur (ISO 13916:1996); Deutsche Fassung EN ISO 13916:1996 |
DIN 25410 | (04/01) | Kerntechnische Anlagen - Oberflächensauberkeit von Komponenten |
DIN 25435-1 | (09/05) | Wiederkehrende Prüfungen der Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren - Teil 1: Mechanisierte Ultraschallprüfung |
DIN 25435-7 | (05/03) | Wiederkehrende Prüfungen der Komponenten des Primärkreises von Leichtwasserreaktoren - Teil 7: Durchstrahlungsprüfung |
DIN 25450 | (09/90) | Ultraschallprüfsysteme für die manuelle Prüfung |
DIN EN 27963 | (06/92) | Schweißverbindungen in Stahl; Kalibrierkörper Nr. 2 zur Ultraschallprüfung von Schweißverbindungen (ISO 7963:1985); Deutsche Fassung EN 27963:1992 |
DIN 50115 | (04/91) | Prüfung metallischer Werkstoffe; Kerbschlagbiegeversuch; Besondere Probenform und Auswerteverfahren |
DIN 50125 | (01/04) | Prüfung metallischer Werkstoffe - Zugproben |
AD 2000-MBl. HP3 | (05/02) | Schweißaufsicht, Schweißer |
SEP 1325 | (12/82) | Fallgewichtsversuch nach W. S. Pellini |
DIN-Fachbericht (01/06) CEN ISO/TR 15608 |
Schweißen - Richtlinien für eine Gruppeneinteilung von metallischen Werkstoffen; Deutsche Fassung CEN ISO/TR 15608:2005 |
(informativ) Änderungen gegenüber der Fassung 6/98 und Erläuterungen | Anhang G |
G 1 Änderungsschwerpunkte
Die vorliegende Regelfassung weist gegenüber der Fassung 6/98 folgende wesentliche Änderungen auf:
G 2 Erläuterungen zu Änderungen gegenüber der Fassung 6/98
(1) Im Abschnitt "Grundlagen" wurden der Bezug zu den "Grundsätzen der Sicherheitsvorsorge" des Sicherheitskriteriums 1.1 und die in KTA 3201.3 verwendeten Begriffe textlich angepasst.
(2) Die druckführenden Wandungen der Zwangsumwälzpumpen (Dichtungsgehäuse) von SWR-Anlagen und Einbauteile von Absperrarmaturen, die für die Abschließung des Druckraumes erforderlich sind, wurden im Anwendungsbereich ergänzt. Da an diese Einbauteile von Absperrarmaturen unter Berücksichtigung der Funktion zum Teil spezielle Anforderungen (z.B. hinsichtlich Werkstoffwahl und -eigenschaften) zu stellen sind, sind für derartige Teile Einzelfestlegungen zu treffen.
(3) Der Abschnitt "Begriffe" wurde an mehreren Stellen an den in KTA 3211.3 (11/03) enthaltenen aktuellen Stand angepasst.
(4) Die bisher in Abschnitt 5 aufgeführten organisatorischen und personellen Anforderungen für die Durchführung von Schweißarbeiten und zerstörungsfreien Prüfungen wurden als neuer Abschnitt 3.3 in den Abschnitt 3 aufgenommen. Der gesamte Abschnitt 3 wurde zwecks Anpassung an die aktuellen DIN-Normen überarbeitet.
(5) Für die Qualifizierung und Zertifizierung von Prüfern für die zerstörungsfreien Prüfverfahren RT und UT wurde als Mindestanforderung die Stufe 2 nach DIN EN 473 gefordert. Für die Prüfaufsicht ist für die Prüfverfahren RT und UT die Stufe 3 erforderlich. Die bisher in KTA 3201.3 enthaltene Forderung, dass die Prüfer und die Prüfaufsicht zwingend dem Herstellerwerk angehören müssen, wurde gestrichen. Nach gängiger Praxis werden bei vielen Herstellern die Prüfarbeiten nicht mehr von eigenem Personal durchgeführt, sondern an externe Prüffirmen vergeben. Die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen mit der Durchführung der zerstörungsfreien Prüfungen sind mit den Anforderungen an die Qualifizierung und Zertifizierung hinreichend geregelt (Abschnitt 3.3.5).
(6) Der Abschnitt 4.1 "Vorprüfung" wurde wie folgt aktualisiert:
(7) In Tabelle 4-2 wurden die erforderlichen Angaben für die Auslegung in Auslegungsdatenblättern (ADB) und Rohrleitungsbelastungsangaben (RBA) neu aufgenommen.
(8) Die bisher im Abschnitt 12 enthaltene Anforderung zur Bearbeitung der Oberflächen wurde als neuer Absatz 6 in den Abschnitt 5.1 verschoben, da die Positionierung im Abschnitt 5.1 für zweckmäßiger gehalten wird. Anforderungen an die wurzelseitige Bearbeitung von Stutzennähten wurden ergänzt.
(9) In Abschnitt 5.1 wurde in Absatz 1 ergänzt, dass die fertigungs- und prüfgerechte schweißtechnische Gestaltung auch die Durchführbarkeit wiederkehrender zerstörungsfreier Prüfungen nach KTA 3201.4 berücksichtigen muss.
(10) In Auswertung der VGB-Empfehlung zur Verarbeitung von austenitischen Stählen für SWR-Anlagen wurden folgende Anforderungen neu in die Abschnitte 5 und 6 aufgenommen:
(11) Im Abschnitt 5.4.1.1 Absatz 3 wurde der bisherige Verweis auf KTA 3201.2 durch eine präzisere Anforderung an die zulässige Nahtüberhöhung ersetzt.
(12) Der Abschnitt 5.5.4 wurde in Anlehnung an KTA 3211.3 (11/03) um detailliertere Regelungen zu Anschweißteilen erweitert.
(13) Im Abschnitt 5.5.7 wurden die Anforderungen an das Ausfugen dahingehend präzisiert, dass das Ausfugen grundsätzlich mechanisch erfolgen soll. Mit der geforderten mechanischen Nacharbeit nach dem Ausfugen mit Kohleelektroden soll sichergestellt werden, dass die Wärmeeinflusszone und die aufgekohlte Zone entfernt werden.
(14) Im Abschnitt 6 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
(15) Neben einer Anpassung der Anforderungen an Schweißzusätze an den Detaillierungsgrad in KTA 3211.3 (11/03) wurden im Abschnitt 8 Anforderungen an die Auswahl der Schweißzusätze und an die Ausführung von Mischverbindungen neu aufgenommen.
(16) Die Anforderungen an die Verfahrens- und Arbeitsprüfungen (Abschnitte 9 und 11) wurden wie folgt aktualisiert:
(17) Im Abschnitt 10 wurden folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:
(18) Analog zur KTA 3211.3 (11/03) wurden im Abschnitt 12 unter der Überschrift "Prüfgerechte Gestaltung" Festlegungen zur konstruktiven Ausführung von Wanddickenübergängen sowie zu den erforderlichen Prüflängen bei der Ultraschall- und Durchstrahlungsprüfung aufgenommen (Abschnitt 12.1).
(19) In folgenden Abschnitten wurden zur zerstörungsfreien Prüfung in Anlehnung an die Spezifikationen für Konvoi-Anlagen Anpassungen an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik vorgenommen:
(20) Die Anforderungen an die zerstörungsfreien Prüfungen im Abschnitt 12 wurden unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung und des aktuellen Standes in der europäischen Normung überarbeitet und ergänzt. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
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(Stand: 18.09.2018)
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