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ZustVO-Tier
Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tiergesundheit, der Beseitigung tierischer Nebenprodukte und des Tierschutzes
- Niedersachsen -
Vom 10. Dezember 2024
(Nds. GVBl. vom 10.12.2024 Nr. 107; 24.06.2026 Nr. 53 26a1 26a2)
§ 1 Zuständigkeit des Fachministeriums 26a1 26a2
Das Fachministerium ist zuständig für die Aufgaben nach
(Stand: 08.07.2026)
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