Leitlinien für nachgeschaltete Anwender
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Vorwort
0 Hinweise zur Verwendung dieser Leitlinien
1 Zusammenfassung
1.1 Wesentliche Verpflichtungen nachgeschalteter Anwender
1.1.1 Wann müssen nachgeschaltete Anwender die Vorschriften der REACH-Verordnung berücksichtigen?1.1.2 Was müssen Sie tun, wenn Sie ein Sicherheitsdatenblatt erhalten?
1.1.3 Prüfung und Umsetzung des Expositionsszenarion
1.1.4 Was muss ich tun, wenn ich kein Sicherheitsdatenblatt erhalten habe?
Tabelle 1: Prüfung des Expositionsszenario
1.2 Mit der Herstellung von Zubereitungen befasste Unternehmen
1.3 Importeure von Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen außerhalb der EU
2 Rollen und Verpflichtungen
2.1 Die für nachgeschaltete Anwender wesentlichen Elemente von REACH
2.2 Folgen einer Registrierung für nachgeschaltete Anwender
2.3 Registrierungstermine für Hersteller und Importeure
2.4 Registrierung und nachgeschaltete Anwender
Abbildung 2-1 Registrierungsfristen und Konsequenzen für nachgeschaltete Anwender
2.5 Bestimmung von Rollen und Verpflichtungen
2.5.1 Wer ist gemäß der REACH-Verordnung als nachgeschalteter Anwender zu betrachten, und wie kann ich feststellen, welche Rollen mir zukommen?2.5.2 Bestimmung der Rolle eines Herstellers oder Importeurs
Tabelle 2: Bestimmung von Rollen - Hersteller/Importeure von Stoffen, die als solche oder in Zubereitungen oder Erzeugnissen verwendet werden
2.5.3 Bestimmung der Rollen nachgeschalteter Anwender
Tabelle 3: Bestimmung von Rollen - nachgeschaltete Anwender von Stoffen als solchen oder in Zubereitungen (Alle in der folgenden Tabelle genannten Rollen beziehen sich auf nachgeschaltete Anwender im Sinne der REACH-Verordnung.)
2.5.4 Sonstige Rollen gemäß der REACH-Verordnung
Tabelle 4: Bestimmung von Rollen - (keine nachgeschalteten Anwender oder Hersteller/Importeure)
2.5.5 Übersicht über mögliche Verpflichtungen
Tabelle 5: Bestimmung möglicher Verpflichtungen bei verschiedenen Rollen
3 Vorbereitung auf die Umsetzung der REACH-Verordnung
3.1 Einleitung
Tabelle 6: Wesentliche Punkte für die Vorbereitung auf die Umsetzung der REACH-Verordnung
3.2 Die Vorteile einer frühzeitigen Vorbereitung
3.2.1 Welche Vorteile hat eine frühzeitige Abstimmung mit den Lieferanten?3.2.2 Welche Vorteile hat eine frühzeitige Abstimmung mit den Kunden?
3.3 Folgen einer versäumten Vorbereitung auf die Umsetzung der REACH-Verordnung
3.3.1 Was geschieht, wenn ein Stoff nicht registriert wird?3.3.2 Was geschieht, wenn ein Stoff registriert wurde, das betreffende Expositionsszenario meine Verwendung aber nicht abdeckt?
3.3.3 Welche Auswirkungen hat eine Zulassung?
3.4 Benötigte Informationen
3.4.1 Welche Informationen benötige ich, und wie kann ich mich entsprechend vorbereiten?3.4.2 Was geschieht mit vertraulichen Geschäftsinformationen?
3.5 Verstehen, welche Stoffe Sie verwenden und wie Sie diese Stoffe verwenden
3.5.1 Verständnis des von Ihnen verwendeten Stoffs3.5.2 Informationsquellen
3.5.3 Sammeln der Daten
3.6 Übermittlung von Informationen an Lieferanten
Abbildung 3-1 Ablauf - Kriterien für die Gewichtung des KommunikationsbedarfsHinweis a - Eingeführte Stoffe/Zubereitungen
Hinweis b - Gefährliche Stoffe
Hinweis c - SVHC (Substances of very high concern = besonders besorgniserregende Stoffe)
Hinweis d - Verfügbarkeit von Alternativen
Hinweis e - In kleinen Mengen verwendete Stoffe
Hinweis f - Stoff in einem Ausgangserzeugnis oder einem Produkt, das einer Qualifizierungs-/Zulassungsvorschrift unterliegt.
Hinweis g - Weitere Beurteilungen
Tabelle 7: Erstellen einer Liste der verwendeten chemischen Ausgangsmaterialien (Stoffe und Zubereitungen)
Tabelle 8: Beispiel eines Stoffverzeichnisses
Abbildung 3-2 Wesentliche Daten für die Vorbereitung auf die Umsetzung von REACH
4 Aufgrund von mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen zugegangenen Informationen erforderliche Massnahmen
4.1 Einleitung
4.2 Ablauf bei Maßnahmen nach dem Erhalt von Informationen zu Stoffen oder Zubereitungen
Hinweis a - Erhaltene InformationenHinweis b - Prüfung von Sicherheitsdatenblättern
Tabelle 9: Für die Erfüllung der Verpflichtungen nachgeschalteter Anwender maßgebliche Informationen auf dem Sicherheitsdatenblatt
Hinweis c - Zugegangene Expositionsszenarien
Hinweis d - Prüfung des Expositionsszenarios
Hinweis e - Formulierer
Hinweis f - Produzenten von Erzeugnissen
Hinweis g - Händler
Hinweis h - Sonstige Informationen
Hinweis i - Weitere Informationen zu Gefährdungen
4.3 Ablauf bei Maßnahmen aufgrund von Informationen zu Erzeugnissen
Abbildung 4-2 Maßnahmen aufgrund von Informationen zu ErzeugnissenHinweis j - Wann die Übermittlung von Informationen in Verbindung mit Erzeugnissen zu erwarten ist
Hinweis k - Informationen zur sicheren Verwendung
Hinweis l - Weitergabe von Informationen in Verbindung mit Erzeugnissen
Tabelle 10: Informationen zu Stoffen in Erzeugnissen
5 Prüfung auf Konformität mit dem Expositionsszenario
5.1 Anforderungen hinsichtlich der Konformität mit dem Expositionsszenario
5.2 Erläuterung von Schlüsselbegriffen
5.2.1 Verwendung5.2.2 Verwendungsbedingungen
5.2.3 Betriebliche Bedingungen
5.2.4 Risikomanagementmaßnahmen
5.2.5 Skalierung
5.3 Prüfung auf Konformität mit dem Expositionsszenario
5.4 Ablauf bei der Prüfung auf Konformität mit einem Expositionsszenario
Abbildung 5-1Hinweis a - Mit einem Sicherheitsdatenblatt zugegangene Expositionsszenarien
Hinweis b - Identifizierte Verwendung
Hinweis c - Nicht empfohlene Verwendungen
Hinweis d - Gründe für die Nichtempfehlung von Verwendungen
Hinweis e - Prüfen von Prozessen/Tätigkeiten im Expositionsszenario
Hinweis f - Dokumentation
Hinweis g - Vergleich von betrieblichen Bedingungen
Hinweis h - Vergleich von Risikomanagementmaßnahmen
Hinweis i - Skalierung der Verwendungsbedingungen
Tabelle 11: Art der skalierungsrelevanten Informationen in Expositionsszenarien
Tabelle 12: Beziehungen zwischen Expositionsdeterminanten und Expositionen
5.5 In Erzeugnisse aufgenommene Stoffe oder Zubereitungen
6 Vorgehen, wenn eine Verwendung nicht durch das Expositionsszenario abgedeckt ist
6.1 Einleitung
Tabelle 13: Möglichkeiten, wenn eine Verwendung im Expositionsszenario nicht abgedeckt ist
6.2 Ablauf und Erläuterung zur Entscheidungsfindung, wenn die betreffende Verwendung im Expositionsszenario nicht abgedeckt ist
Hinweis a - Sind die allgemeinen Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 37 Absatz 4 anwendbar?Tabelle 14: Prüfung, ob Ausnahmen von der Verpflichtung zur Erstellung eines Stoffsicherheitsbericht als nachgeschalteter Anwender anwendbar sind
Hinweis b - Verwenden Sie den Stoff oder die Zubereitung in einer Menge von unter 1 t/a?
Abbildung 6-1 Entscheidungsbaum für den Fall, dass Ihre Verwendung im ES nicht abgedeckt ist
Hinweis c - Verwendung in produkt- und verfahrensorientierter Forschung und Entwicklung
Hinweis d - Bericht an die Chemikalienagentur (Artikel 38 Absatz 2)
Hinweis e - Ihre Verwendung unterliegt der Vertraulichkeit.
Hinweis f - Teilen Sie Ihrem Lieferanten Ihre Verwendung mit, damit die Verwendung identifiziert werden kann.
Hinweis g - Ersetzen des Stoffs oder der Zubereitung
Hinweis h - Herstellen der im Expositionsszenario vorgesehenen Bedingungen
Hinweis i - Stoffsicherheitsbeurteilung nachgeschalteter Anwender
7 Erstellen eines Stoffsicherheitsberichts als nachgeschalteter Anwender
7.1 Was ist unter der Stoffsicherheitsbeurteilung eines nachgeschalteten Anwenders zu verstehen?
Abbildung 7-1 Prozess der Erstellung von Stoffsicherheitsbeurteilungen durch nachgeschaltete AnwenderTabelle 15: Aufgaben und benötigtes Fachwissen zur Erstellung einer DU CSa
7.2 Anforderungen an die Erstellung einer Stoffsicherheitsbeurteilung durch einen nachgeschalteten Anwender
7.2.1 Beurteilung eines einzelnen Stoffs7.2.2 Beurteilung einer Zubereitung
7.3 Fälle, in denen Formulierer die Stoffsicherheit beurteilen können
Abbildung 7-2 Stoffsicherheitsbericht eines nachgeschalteten Anwenders für Zubereitungen
7.4 Nachweis einer sicheren Verwendung
7.5 Ablauf bei Stoffsicherheitsbeurteilungen durch nachgeschaltete Anwender
Abbildung 7-3 Ablauf bei der Erstellung einer Stoffsicherheitsbeurteilung durch einen nachgeschalteten AnwenderHinweis a: Zugegangene Informationen
Hinweis b: Identifizierung von Stoffen, für die eine Beurteilung benötigt wird
Hinweis c: Konzentration von Stoffen in der Zubereitung
Hinweis d: Beschaffung von Informationen
Hinweis e: Umfang der Beurteilung
Hinweis f: Übermittlung von Informationen an die Agentur
Tabelle 16: Bei der Festlegung des Umfangs der Beurteilung zu berücksichtigende Lebenszyklusphasen
7.6 Erstellung einer Stoffsicherheitsbeurteilung durch einen nachgeschalteten Anwender
7.6.1 Titel der Expositionsszenarien
7.6.2 Erfassen von Informationen zu Expositionsszenarien
7.6.2.1 Expositionsszenarien für Prozesse
7.6.2.2 Expositionsszenarien für Erzeugnisse
7.6.2.3 Expositionsszenarien für Abfälle
7.7 Quantifizierung von Expositionshöhen
7.7.1 "Vernachlässigbare" oder "unwahrscheinliche" Expositionswege7.7.2 Maßgebliche Expositionswege
7.7.3 Messwerte
7.7.4 Datenmodelle
7.8 Zusammenstellen von Informationen zu Gefährdungen
Tabelle 17: Zusammenstellung von Daten zu Gefährdungen
7.9 Risikobeschreibung
Tabelle 18: Risikobeschreibung für sämtliche Expositionswege
7.10 Wiederholung der Beurteilung
7.10.1 Verfeinerung der Informationen über Gefährdungen
7.11 Verfeinerung der Expositionsbeurteilung
7.12 Dokumentation der Stoffsicherheitsbeurteilung durch einen nachgeschalteten Anwender
7.13 Stoffsicherheitsbericht eines nachgeschalteten Anwenders für eine Zubereitung
7.13.1 Ablauf bei der Erstellung von Stoffsicherheitsberichten für Zubereitungen durch nachgeschaltete AnwenderAbbildung 7-5 Stoffsicherheitsbericht nachgeschalteter Anwender bei Zubereitungen
Hinweis f: Zusammenstellung von Informationen zu Konzentrationen und Mengen
Hinweis g: Zusammenstellen von Informationen zur Identifizierung kritischer Bestandteile
Hinweis h: Beurteilung der für die Zubereitung maßgeblichen Parameter
Hinweis i: Entwicklung eines Expositionsszenarios für eine Zubereitung
Hinweis j: Erstellen von Expositionsbeurteilungen und Risikobeschreibungen für kritische Bestandteile
Hinweis k: Prüfung auf Abdeckung aller Stoffe
Hinweis l: Erstellen eines Stoffsicherheitsberichts
Hinweis m: Bericht an die Agentur
8 Beantragung der Erfassung einer Verwendung als identifizierte Verwendung
8.1 Einleitung
8.2 Ablauf und Erläuterungen zum Antrag auf Erfassung einer Verwendung als identifizierte Verwendung
Abbildung 8-1 Ablauf bei der Stellung des Antrags auf Erfassung einer Verwendung als identifizierte VerwendungHinweis a - Vorab-Beurteilung, ob für Ihre Verwendung ein Stoffsicherheitsbericht erforderlich sein könnte
Hinweis b - Fristen für die Beantragung der Erfassung von Verwendungen als identifizierte Verwendungen
Hinweis c - Ihr Lieferant ist der Registrant
Hinweis d - Ihr Lieferant ist ein Händler
Hinweis e - Ihr Lieferant ist ein nachgeschalteter Anwender
Hinweis f - System zur Identifizierung von Verwendungen
Hinweis g - Sektorbezogene Verwendungsbeschreibung
Hinweis h - Informationen über Verwendungsbedingungen
Hinweis i - Ihr Lieferant betrachtet Ihre Verwendung als nicht sicher.
Hinweis j - Prüfen des Sicherheitsdatenblatts
8.3 Erhalt von Informationen von Kunden, mit denen über eine Verwendung informiert wird
9 Erfassung von Informationen zu Verwendungen
9.1 Informationen zu Ihren eigenen Verwendungen
9.2 Informationen zu Verwendungen der Kunden
9.3 Ablauf und Erläuterungen zur Beschaffung von Informationen über Verwendungen
Hinweis a - Beschreibungen von Verwendungsbedingungen durch nachgeschaltete AnwenderHinweis b - Erstmalige Beschreibung eines Lebenszyklus
Hinweis c - Sind die Informationen hinreichend?
Hinweis d - Künftige Unterstützung der Verwendung
Tabelle 19: Bei der Bearbeitung von Lieferantenfragebogen zu berücksichtigende Informationsquellen zu Ihren eigenen Verwendungen eines Stoffes
10 Mitteilung neuer Informationen über Risiken an Lieferanten
10.1 Einleitung
10.2 Ablauf und Erläuterung zur Mitteilung neuer Informationen über Gefährdungen
Abbildung 10-1 Ablauf - neue Informationen zu GefährdungenHinweis a - Gelieferter Stoff bzw. gelieferte Zubereitung
Hinweis b - Vergleich Ihrer eigenen Informationen zu Gefährdungen mit Informationen Ihres Lieferanten
Tabelle 20: Weiterleitung von Informationen zu gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
Hinweis c - Wer wie und wann zu informieren ist
Hinweis d - Auswirkungen des Vorliegens neuer Informationen über bestehende Gefährdungen
Hinweis e - Berichte über Einstufungen und Kennzeichnungen
Hinweise f und g - Verwendung in Mengen unter 1 t/a
11 Informationen über die Angemessenheit des Risikomanagements
11.1 Einleitung
11.2 Wann Risikomanagementmaßnahmen als unangemessen betrachtet werden können
11.2.1 Über ein Expositionsszenario mitgeteilte Risikomanagementmaßnahmen11.2.2 Unter Überschrift 8 des Sicherheitsdatenblatts mitgeteilte Risikomanagementmaßnahmen
11.3 Welche Informationen mitzuteilen sind
11.4 Ablauf bei der Übermittlung von Informationen, welche die Angemessenheit von Risikomanagementmaßnahmen in Frage stellen
Abbildung 11-1 Mitteilung von Informationen zu RisikomanagementmaßnahmenHinweis a - Vergleich des Sicherheitsdatenblatts mit Ihrer aktuellen Praxis
Hinweis b - Bewertung von Gründen für Unterschiede im Risikomanagement
Hinweis c - Unangemessenheit von Risikomanagementmaßnahmen
Hinweis d - Änderung der Empfehlungen auf dem Sicherheitsdatenblatt oder im Expositionsszenario
12 Erfüllung der Zulassungsanforderungen
12.1 Einleitung
12.2 Zulassungsanträge
12.3 Ablauf bei der Erfüllung von Zulassungsbedingungen Stoff in REACH Anhang XIV
Abbildung 12-1 Erfüllung von ZulassungsanforderungenHinweis a - Allgemeine Ausnahmen von der Zulassungspflicht
Tabelle 21: Von der Zulassungspflicht ausgenommene Verwendungen
Tabelle 22: Von der Konzentration in einer Zubereitung abhängige Ausnahmen
Tabelle 23: Ausnahmen unter bestimmten Umständen
Hinweis b - In Anhang XIV vorgesehene Ausnahmen
Hinweis c - Dokumentation der Grundlage für die Ausnahme (freiwillig)
Hinweis d - Ablauftermin
Hinweis e - Vergleich zugelassener Verwendungen mit den Bedingungen Ihrer eigenen Verwendung
Mitteilung f - Konformität der eigenen Verwendung mit den beschriebenen Bedingungen?
Hinweis g - Anpassung von Verfahren/Risikomanagementmaßnahmen zur Erfüllung der Zulassungsanforderungen
Hinweis h - Benachrichtigung der Agentur
Hinweis i - Dokumentation der Konformität
Hinweis j - Mitteilung maßgeblicher Informationen
Hinweis k - Zeitliche Beschränkungen
Hinweis l - Künftige Verwendung von Stoffen
Hinweis m - Beantragung einer Zulassung
Hinweis n - Beantragung gemeinsam mit anderen
Hinweis o - Auslaufen der Zulässigkeit einer Verwendung
13 Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf Beschränkungen
13.1 Einleitung
13.2 Ablauf und Erläuterungen zur Sicherstellung der Konformität in Bezug auf Beschränkungen
Hinweis a Maßnahme - Informationen zu BeschränkungenHinweis b - Vergleich der Bedingungen von Beschränkungen
Hinweis c - Mitteilungen an nachgeschaltete Akteure
14 Von Formulierern vorzulegende Informationen über Zubereitungen
14.1 Rechtliche Verpflichtungen nach Maßgabe der REACH-Verordnung im Zusammenhang mit Zubereitungen
14.2 Zugegangene und zu übermittelnde Informationen
Abbildung 14 1 Von einem Formulierer nachgeschalteten Akteuren in der Lieferkette zu übermittelnde Informationen
14.3 Ablauf bei der Erstellung von Informationen über Zubereitungen für nachgeschaltete Akteure
Abbildung 14-2 Maßnahmen zur Erstellung von nachgeschalteten Akteuren zu übermittelnden Informationen zu ZubereitungenHinweis a - Informationen zu allen Stoffen und Zubereitungen
Hinweis b - Auflistung und Bestimmung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe
Hinweis c - Einstufung der Zubereitung
Hinweis d - Für die Zubereitung wurde keine Einstufung vorgenommen
Hinweis e - Grenzwerte gemäß Artikel 31 Absatz 3 der REACH-Verordnung
Hinweis f - Prüfung der Registrierung und Übermittlung eines Expositionsszenarios
Hinweis g - Prüfung, ob der betreffende Stoff in einer Konzentration oberhalb der in Artikel 14 Absatz 2 der REACH-Verordnung genannten Grenzwerte vorkommt
Hinweis h - Auswahl der für Ihre Verwendungen Ihrer Zubereitung maßgeblichen Expositionsszenarien
Hinweis i - Sortieren der ausgewählten Expositionsszenarien
Hinweis j - Prüfung auf Konformität mit den Bedingungen der Expositionsszenarien
Hinweis k - Auswahl der endgültigen Verwendungsbedingungen
Hinweis l - Auflistung von Risikomanagementmaßnahmen bei möglichen Expositionswegen
Tabelle 24: Zusammenstellung von Daten der verschiedenen gefährlichen Stoffe für die jeweilige Verwendung und die betreffende Phase im Lebenszyklus in einer Liste
Hinweis m - Zusammenfassung von Risikomanagementmaßnahmen für die einzelnen Expositionswege
Hinweis n - Zusammenfassen einer Gruppe konsistenter Risikomanagementmaßnahmen
Hinweis o - Ggf. Konsolidierung des Expositionsszenarios
Hinweis p - Zur Verwendung durch Verbraucher vorgesehene Zubereitungen
Hinweis q - Erstellen eines Sicherheitsdatenblatts
Hinweis r - Bei Zubereitungen anzugebende Informationen, wenn ein Sicherheitsdatenblatt nicht erforderlich ist
15 Konformität mit der REACH-Verordnung bei Händlern
15.1 Einführung in den Abschnitt über Händler
15.2 Kurze Übersicht über die für Händler maßgeblichen Bestimmungen der REACH-Verordnung
15.3 Verpflichtungen von Händlern
15.3.1 Verpflichtung zur Weitergabe von InformationenAbbildung 15-1 Händler innerhalb der Lieferkette
15.3.2 Was geschieht, wenn ein Stoff für eine Verwendung eines Ihrer Kunden nicht registriert wurde?
Tabelle 26: Informationsfluss innerhalb der Lieferkette
Anhang 1 Referenzinformationen zu Expositionsszenarien
1.1 Was ist ein Expositionsszenario?1.2 Wer ist nach Maßgabe der REACH-Verordnung verpflichtet, Expositionsszenarien zu erstellen?
1.3 Was bedeutet die Aussage, dass ein Expositionsszenario den Lebenszyklus eines Stoffes abdeckt?
Tabelle A-1 Beispiele für Lebenszyklen von Stoffen
1.4 Wozu wird ein Expositionsszenario verwendet?
1.5 Was wird innerhalb der Lieferkette im Expositionsszenario mitgeteilt?
1.6 Beziehen sich Expositionsszenarien immer auf einen bestimmten Stoff?
1.7 Was genau ist mit dem Begriff Exposition gemeint?
1.8 Wie ist ein Expositionsszenario aufgebaut?
1.9 Warum wird eine Expositionsabschätzung benötigt?
Anhang 2 Format des Expositionsszenarios und Erläuterungen
Tabelle A-2 Format des Expositionsszenarios und Erläuterungen zu Verwendungen in verschiedenen VerfahrenTabelle A-3 Wesentliche Expositionsdeterminanten
Anhang 3 Form der Dokumentation bei Expositionsszenarien, bei denen mindestens die Verwendungsbedingungen eingehalten werden
Tabelle A-4 Identifizierung von Verwendungen, Titel des Expositionsszenarios und Abdeckung von VerfahrenTabelle A-5 Betriebliche Bedingungen
Tabelle A-6 Risikomanagementmaßnahmen
Tabelle A-7 Prognostizierte Expositionshöhen
Tabelle A-8 Skalierung von Bedingungen
Anhang 4 Beispiele für Expositionsszenarien bei Zubereitungen - Reinigungsprodukte
Tabelle A-9 Stoffdaten zu den Beispielen
Anhang 5 Beispiel eines Expositionsszenarios für eine Zubereitung - Dekolack
Anhang 6 Rechtsvorschriften auf Gemeinschaftsebene im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung
Tabelle A-10 Rechtsvorschriften auf Gemeinschaftsebene im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung maßgeblichen Anforderungen,
Anhang 7 Eine strukturierte Übersicht über den Kommunikationsbedarf innerhalb der Lieferkette
Tabelle 1: Kommunikationsbedarf - Übersicht