umwelt-online: Leitlinien für nachgeschaltete Anwender - Leitlinien zur Umsetzung von REACH (2)

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7 Erstellen eines Stoffsicherheitsberichts als nachgeschalteter Anwender

In diesem Kapitel wird erläutert, wie Sie als nachgeschalteter Anwender eine Stoffsicherheitsbeurteilung für Ihre Verwendungen und/oder für Verwendungen Ihrer Kunden erstellen. Das Kapitel soll Ihnen einen Überblick über die ausführlicher in den Leitlinien zur Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts beschriebene Methode vermitteln. In diesen Leitlinien werden z.B. die folgenden Aspekte von besonderer Bedeutung für Stoffsicherheitsbeurteilungen durch nachgeschaltete Anwender erläutert:

7.1 Was ist unter der Stoffsicherheitsbeurteilung eines nachgeschalteten Anwenders zu verstehen?

In der Stoffsicherheitsbeurteilung sollen die Verwendungsbedingungen identifiziert werden, unter denen ein Stoff während seines gesamten Lebenszyklus sicher verwendet werden kann. Gewöhnlich sind die Durchführung der Beurteilung und die Dokumentation der Beurteilung im Stoffsicherheitsbericht Aufgabe desjenigen, der den betreffenden Stoff registriert hat. Expositionsszenarien sind ein wesentliches Instrument der Stoffsicherheitsbeurteilung. Wenn das Expositionsszenario eines Stoffes oder einer Zubereitung Ihre Verwendung oder eine Verwendung Ihres Kunden nicht abdeckt, sind Sie möglicherweise verpflichtet, diese Beurteilung selbst vorzunehmen. Diese Beurteilung wird als Stoffsicherheitsbeurteilung eines nachgeschalteten Anwenders bezeichnet.

Im Stoffsicherheitsbericht muss die "sichere Verwendung" dokumentiert sein; d.h. es muss nachgewiesen werden, dass die Exposition von Menschen (Arbeitnehmern und Verbrauchern) sowie der Umwelt unterhalb der Werte liegt, die als sicher betrachtet werden, oder die Exposition muss auf ein Minimum begrenzt werden. Als sicher gelten die DNEL-Werte (Derived No -Effect Level - Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung) für die menschliche Gesundheit sowie die PNEC-Werte (Predicted No -Effect Concentration - Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration) für die Umwelt. Die Expositionshöhen und die sicheren Grenzwerte sollten möglichst in Zahlen ausgedrückt werden. Wenn ein nachgeschalteter Anwender einen Stoff in Mengen von mindestens 1 t/a verwendet und eine Stoffsicherheitsbeurteilung als nachgeschalteter Anwender erstellt, muss er der Chemikalienagentur bestimmte Informationen mitteilen. Der Stoffsicherheitsbericht wird der Agentur nicht vorgelegt, muss aber aktualisiert werden und verfügbar sein.

Der Grundsatz der Stoffsicherheitsbeurteilung ist dem der Risikobeurteilungen am Arbeitsplatz vergleichbar, bei denen Expositionshöhen aufgrund von Expositionsmodellen abgeschätzt oder Stoffkonzentrationen am Arbeitsplatz gemessen und in Bezug zu Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz gesetzt werden. Bei der Stoffsicherheitsbeurteilung werden jedoch nicht nur Risiken für Arbeitnehmer, sondern auch Risiken für Verbraucher und für die Umwelt berücksichtigt und alle Phasen im Lebenszyklus eines Stoffes einbezogen: Entsprechend sind nicht nur Expositionen in Ihrer eigenen Anlage zu prüfen, sondern auch Risiken, die sich aus den identifizierten Verwendungen Ihrer Kunden ergeben können (siehe Kapitel 8), bzw. - wenn der betreffende Stoff Bestandteil eines Erzeugnisses ist - der Lebenszyklus des Erzeugnisses.

Die Stoffsicherheitsbeurteilung eines nachgeschalteten Anwenders impliziert mehrere (sich wiederholende) Schritte, die für jede einzelne Expositionssituation durchgeführt werden müssen, die an Ihrem Standort und an nachgeschalteten Stellen auftreten könnte: Entwicklung eines Expositionsszenarios, Auswahl und/oder Zusammenstellung von Informationen zu sicheren Grenzwerten, Bewertung von Expositionshöhen und Prüfung auf etwaige Risiken.

Möglicherweise müssen Sie eine Beurteilung vornehmen, weil Ihre eigene Verwendung durch das Expositionsszenario Ihres Lieferanten nicht abgedeckt ist. Vielleicht teilt Ihnen auch ein Kunde seine Verwendung mit, und Sie beschließen, die Beurteilung an seiner Stelle vorzunehmen, statt die betreffenden Informationen an Ihren Lieferanten weiterzuleiten, damit die Beurteilung durch einen sonstigen vorgeschalteten Akteur in der Lieferkette vorgenommen werden kann.

In der folgenden Abbildung sind die Schritte der Stoffsicherheitsbeurteilung durch einen nachgeschalteten Anwender zusammengestellt:

Abbildung 7-1 Prozess der Erstellung von Stoffsicherheitsbeurteilungen durch nachgeschaltete Anwender

Abkürzungen
DU CSR = Stoffsicherheitsbericht eines nachgeschalteten Anwenders

In welchem Umfang die Stoffsicherheitsbeurteilung durch einen nachgeschalteten Anwender vorzunehmen ist und welche besonderen Tätigkeiten dabei durchzuführen sind, hängt von Ihren individuellen Gegebenheiten ab. Sie können davon ausgehen, dass Sie folgende Tätigkeiten durchführen müssen:

Tabelle 15: Aufgaben und benötigtes Fachwissen zur Erstellung einer DU CSA

Aufgabe Benötigtes Fachwissen in "einfachen" Fällen Benötigtes Fachwissen in komplizierteren Fällen Hilfe
Definieren von Verwendungen für eine Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA) Entscheidung über die zu beurteilenden Verwendungen unter betrieblichen Gesichtspunkten Vernünftige Betrachtungsweise   Diskussionen mit Kunden, diese Leitlinien und die Leitlinien zur Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts

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(Stand: 06.07.2018)

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