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Regelwerk

Leitlinien für nachgeschaltete Anwender *
Leitlinien zur Umsetzung von REACH

Fassung Januar 2008



Vorwort

Diese Leitlinien erläutern die Anforderungen an nachgeschaltete Anwender gemäß der REACH-Verordnung. Das vorliegende Dokument gehört zu einer Reihe von Leitlinien, die allen Beteiligten helfen sollen, ihre Verpflichtungen gemäß der REACH-Verordnung zu erfüllen. Die Dokumente dieser Reihe enthalten ausführliche Hinweise zu grundlegenden REACH-Prozessen sowie zu bestimmten wissenschaftlichen und/oder technischen Methoden, die in der Industrie oder in Behörden in Verbindung mit der REACH-Verordnung anzuwenden sind.

Die Leitlinien wurden in den REACH-Umsetzungsprojekten (RIP) unter Federführung der Dienststellen der Europäischen Kommission und mit Beteiligung aller Akteure - Mitgliedstaaten, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen - erarbeitet und zur Diskussion gestellt. Sie finden diese Leitlinien auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (http://echa.europa.eu/reach_de.asp). Neue Leitlinien und aktualisierte Fassungen bestehender Leitlinien sollen ebenfalls auf dieser Website veröffentlicht werden.

Dieses Dokument stützt sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH). 1

0 Hinweise zur Verwendung dieser Leitlinien

Diese Leitlinien sind für nachgeschaltete Anwender chemischer Stoffe vorgesehen. Als nachgeschalteter Anwender wird bezeichnet, wer in Verbindung mit seiner industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung verwendet. Viele Unternehmenstypen können nachgeschaltete Anwender sein (u. a. Formulierer von Zubereitungen, Produzenten von Erzeugnissen, Handwerker, Werkstätten und Dienstleister oder Umfüller).

Diese Leitlinien richten sich auch an andere Akteure der Lieferkette, die zwar nicht als nachgeschaltete Anwender oder Hersteller oder Importeure zu betrachten sind, aber trotzdem Verpflichtungen gemäß der REACH-Verordnung zu erfüllen haben. Dazu zählen z.B. Händler, Einzelhändler und Lagerhalter.

Diese Leitlinien sind in mehrere Kapitel gegliedert.

Diese Leitlinien decken sämtliche Verpflichtungen ab, die Sie als nachgeschalteter Anwender im Rahmen der REACH-Verordnung möglicherweise erfüllen müssen, und erläutern die unterschiedlichen Gegebenheiten, mit denen Sie konfrontiert sein können. Teilweise werden diese Informationen für Sie vielleicht allenfalls gelegentlich von Bedeutung sein. Allgemeine Informationen zur REACH-Verordnung sowie ein Tool, das Ihnen die Bestimmung Ihrer Rollen und Ihrer Verpflichtungen im Rahmen der REACH-Verordnung im Zusammenhang mit den von Ihnen verwendeten Stoffen erleichtern soll, finden Sie unter http://reach.jrc.it/.

Diese Leitlinien sind so gegliedert, dass Sie sich auf die für Sie maßgeblichen Kapitel beschränken können. Es wird nicht erwartet, dass Sie die Leitlinien vollständig lesen. Über die folgenden Fragen gelangen Sie zu den betreffenden Kapiteln der Leitlinien.

  1. Was ist die REACH-Verordnung und was bedeutet die REACH-Verordnung für mich? Eine Zusammenfassung der REACH-Verordnung und der Anforderungen im Rahmen der REACH-Verordnung finden Sie in Kapitel 1.
  2. Ich bin ein nachgeschalteter Anwender; welche Anforderungen muss ich erfüllen? Sind Sie wirklich ein nachgeschalteter Anwender? Verstehen Sie die von Ihnen nach Maßgabe der REACH-Verordnung zu erfüllenden Anforderungen und wissen Sie, wann Sie diese Anforderungen erfüllen müssen? Wenn nein, lesen Sie bitte Kapitel 2.
  3. Wie soll ich mich auf die Umsetzung der REACH-Verordnung vorbereiten? Wissen Sie, was Sie tun müssen, um die Anforderungen im Rahmen der REACH-Verordnung zu erfüllen, und wissen Sie, wann Sie etwas unternehmen müssen? Wissen Sie, welche Informationen Sie benötigen werden und wo Sie diese Informationen finden? Wissen Sie, wie und wo Sie sich im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung mit Ihren Lieferanten in Verbindung setzen müssen? Wenn nein, lesen Sie bitte Kapitel 3.
  4. Was muss ich tun, wenn ich Informationen von meinen Lieferanten erhalte? Wenn Sie Informationen mit Stoffen erhalten, die Sie entweder als solche oder in Zubereitungen oder Erzeugnissen verwenden, müssen Sie auf diese Informationen reagieren. Lesen Sie dazu bitte Kapitel 4.
  5. Was ist zu tun, wenn die Informationen auch die Beschreibung eines Expositionszenariums beinhalten? Ein Expositionsszenario beschreibt Möglichkeiten zur sicheren Verwendung eines Stoffes. Sie müssen prüfen, ob Sie die Anforderungen in Verbindung mit dem betreffenden Expositionsszenario erfüllen. Lesen Sie dazu bitte Kapitel 5.

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