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28. SOLAS-ÄndV - 28. SOLAS-Änderungsverordnung
Achtundzwanzigste Verordnung über die Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1988 zu diesem Übereinkommen
Vom 20. Dezember 2016
(BGBl. II Nr 26 vom 27.12.2016 S. 1408)
Auf Grund des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 4, 5 und 7 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
(1) Folgende in London vom Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation angenommene Entschließungen werden hiermit in Kraft gesetzt:
(2) Die Entschließungen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und des Protokolls von 1988 zu diesem Übereinkommen in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
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