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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC


IGC-Code - Internationaler Gastankschiff-Code
Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut
Entschließung MSC.370(93)

Vom 5. Januar 2016
(VkBl. Nr. 3 vom 15.02.2016 S. 67; 25.07.2017 S. 770 MSC. 1549 17; 25.07.2017 S. 771 MSC. 411(97) 17a; 18.03.2019 S. 265 MSC. 441(99) 19; 11.11.2020 S. 247 MSC. 476(102) 22, iK; 08.10.2021 S. 118 MSC.492(104) 24)



Siehe Fn. *
(Einheitliche Interpretationen MSC/Rundschreiben 1116) Interpr.1116
(Interpretation MSC.1/Rundschreiben 1213) Interpr.1213
(Einheitliche Interpretation MSC.1/Rundschreiben 1459) Interpr. 1459

(Einheitliche Interpretation MSC.1/Rundschreiben 1543) Interpr.1543
(Einheitliche Interpretation MSC.1/Rundschreiben 1559) Interpr.1559
(Einheitliche Interpretation MSC.1/Rundschreiben 1590) Interpr.1590
(Einheitliche Interpretation MSC.1/Rundschreiben 1590) Interpr.1617
(Einstufung als gefährliche Stelle MSC.1/Rundschreiben 1557) Einst.1557

Präambel

1 Zweck dieses Codes ist es, eine internationale Norm für die sichere Beförderung auf See der in Kapitel 19 aufgeführten verflüssigten Gase und bestimmter anderer Stoffe als Massengut zu erstellen. Durch Berücksichtigung der beförderten Stoffe schreibt er die Normen für den Entwurf und den Bau der eingesetzten Schiffe und für die von ihnen mitzuführende Ausrüstung vor, um die Gefährdung des Schiffes, seiner Besatzung und der Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken.

2 Der Code beruht auf dem Grundsatz der Einteilung der Schiffe in verschiedene typen entsprechend den Gefahren, die von den im Code bezeichneten Stoffen ausgehen. Jeder dieser Stoffe kann eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften wie Entzündbarkeit, Giftigkeit, Korrosivität und Reaktivität haben. Eine weitere mögliche Gefahr kann dadurch entstehen, dass die Stoffe in tiefkaltem Zustand oder unter Druck befördert werden.

3 Schwere Zusammenstöße oder Strandung können Tankbeschädigungen verursachen und zum unkontrollierten Freisetzen des Stoffes führen. Ein solches Freisetzen kann bewirken, dass der Stoff verdampft und sich ausbreitet und in bestimmten Fällen einen Sprödbruch am Schiffskörper verursachen kann. Die Vorschriften des Codes bezwecken, diese Gefahr unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes von Wissenschaft und Technik, so weit wie praktisch durchführbar, auf ein Mindestmaß zu beschränken.

4 Während der Ausarbeitung des Code wurde stets anerkannt, dass er auf gut fundierten schiffbautechnischen und ingenieurwissenschaftlichen Grundsätzen und dem bestmöglichen Verständnis der Gefahren der verschiedenen erfassten Stoffe beruhen muss. Die Technologie des Entwurfs von Gastankschiffen ist nicht nur eine sehr vielfältige Technologie, sondern auch eine sich schnell weiterentwickelnde Technologie, und der Code muss veränderlich bleiben. Die Organisation wird den Code unter stetiger Berücksichtigung sowohl der gemachten Erfahrungen als auch der zukünftigen Entwicklung in regelmäßigen Zeitabständen überprüfen.

5 Anforderungen an neue Stoffe und ihre Beförderungsbedingungen werden nach Beschlussfassung des Schiffssicherheitsausschusses der Organisation vor dem Inkrafttreten der diesbezüglichen Änderungen nach Artikel VIII des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See übergangsweise als Empfehlung in Umlauf gesetzt werden.

6 Der Code behandelt im Wesentlichen den Bau und die Ausrüstung von Schiffen. Um die sichere Beförderung der Stoffe zu gewährleisten, muss jedoch das System in seiner Gesamtheit beurteilt werden. Andere wichtige Aspekte der sicheren Beförderung der Stoffe wie Ausbildung, Betrieb, Verkehrsüberwachung und Umschlag im Hafen werden jetzt oder später von der Organisation überprüft.

7 Die Ausarbeitung des Codes ist durch mehrere Organisationen mit beratendem Status, wie beispielsweise die Society of International Gas Tanker and Terminal Operators Limited (SIGTTO), und andere Organisationen, wie beispielsweise Mitglieder der International Association of Classification Societies (IACS), erheblich unterstützt worden.

8 Kapitel 18 des Code, das den Betrieb von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase behandelt, betont die betrieblichen Regelungen anderer Kapitel und erwähnt diejenigen anderen wichtigen Sicherheitsmerkmale, die für den Betrieb von Gastankschiffen besonders sind.

9. Die Gestaltung des Codes entspricht dem Internationalen Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährliche Chemikalien als Massengut ( IBC-Code), der vom Schiffssicherheitsausschuss auf seiner achtundvierzigsten Tagung angenommen wurde. Gastankschiffe können auch vom IBC-Code erfasste flüssige Chemikalien als Massengut befördern, wie es im IGC-Code vorgeschrieben ist.

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