Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC
Vorwort
Allgemeine Einführung
Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
2.1 Ladungsverteilung
2.1.1 Allgemeines
2.1.2 Vermeidung der Überbelastung der schiffbaulichen Verbände
2.1.3 Erhöhung der Stabilität
2.2 Laden und Löschen
Abschnitt 3
Sicherheit von Mannschaft und Schiff
3.1 Allgemeine Vorschriften
3.2 Gefahren durch Vergiftung, Verätzung und Ersticken
3.3 Gesundheitsgefährdungen durch Staub
3.4 Explosionsfähige Atmosphäre
3.5 Belüftung
3.5.2 Empfehlungen zur Belüftung
3.6 Ladung, die während der Seereise begast wird
Abschnitt 4
Beurteilung der Annahmefähigkeit von Ladungen für eine sichere Beförderung
4.1 Bezeichnung von Ladungen
4.2 Bereitstellung von Informationen
4.3 Prüfbescheinigungen
4.4 Verfahren der Probenahme
4.5 Häufigkeit von Probenahmen und von Untersuchungen zur Bestimmung der Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung und des Feuchtigkeitsgehalts
4.6 Verfahren der Probenahme aus Konzentrat- Schütthalden
4.7 Normierte Verfahren der Probenahme
4.8 Unterlagen, deren Mitführung an Bord von Schiffen vorgeschrieben ist, die gefährliche Güter der Gruppe B (ausgenommen MHB-Stoffe) befördern
Abschnitt 5
Trimmen
5.1 Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
5.2 Besondere Vorsichtsmaßnahmen
5.2.1 Schiffe von 100 m Länge oder weniger
5.2.2 Mehrdeckschiffe
5.2.3 Kohäsive Schüttladungen
5.2.4 Nichtkohäsive Schüttladungen
5.2.4.2 Nichtkohäsive Schüttladungen mit einem Schüttwinkel von 30° oder weniger
Abschnitt 6
Verfahren zur Bestimmung des Schüttwinkels
Abschnitt 7
Ladungen, die breiartig werden können
7.2 Übergehen der Ladung
7.3 Vorsichtsmaßnahmen
7.3.1 Allgemeines
7.3.2 Frachtschiffe mit besonderer Ausrüstung
7.3.3 Frachtschiffe von besonderer Bauweise
7.3.4 Einreichen von Unterlagen
Abschnitt 8
Prüfverfahren für Ladungen, die breiartig werden können
Abschnitt 9
Stoffe, deren chemische Eigenschaften zu Gefährdungen führen können
9.1 Allgemeines
9.2 Gefahrenklassen
9.2.2 Klassifizierung
9.2.2.1 Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe
9.2.2.2 Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
9.2.2.3 Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase freisetzen
9.2.2.4 Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
9.2.2.5 Klasse 6.1: Giftige (toxische) Stoffe
9.2.2.6 Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
9.2.2.7 Klasse 7: Radioaktive Stoffe
9.2.2.8 Klasse 8: Ätzende Stoffe
9.2.2.9 Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
9.2.3 Stoffe, die nur als Massengut gefährlich sind (MHB-Stoffe)
9.3 Stau- und Trennvorschriften
9.3.1 Allgemeine Vorschriften
9.3.2 Besondere Vorschriften
9.3.2.1 Stoffe der Klassen 4.1, 4.2 und 4.3
9.3.2.2 Stoffe der Klasse 5.1
9.3.2.3 Stoffe der Klasse 7
9.3.2.4 Stoffe der Klasse 8 und Stoffe mit ähnlichen Eigenschaften
9.3.3 Trennung zwischen Stoffen, deren chemische Eigenschaften zu Gefährdungen führen können, und gefährlichen Gütern in verpackter Form
9.3.4 Trennung zwischen mehreren Schüttladungen in fester Form, deren chemische Eigenschaften zu Gefährdungen führen können
Abschnitt 10
Beförderung von Abfällen in fester Form als Massengut
10.1 Einleitung
10.2 Begriffsbestimmungen
10.3 Anwendung
10.4 Zulässige Beförderungen
10.5 Begleitpapiere
10.6 Klassifizierung von Abfällen
10.7 Stauen und Umschlag von Abfällen
10.8 Trennung
10.9 Maßnahmen bei Unfällen
Abschnitt 11
Staufaktor-Umrechnungstabellen
Abschnitt 12
Hinweise auf einschlägige Angaben und Empfehlungen
12.1 Allgemeines
12.2 Bezugsliste
12.2.1 Gefährliche Güter und Klassifizierung
12.2.2 Stabilität
12.2.3 Feuerlöscheinrichtungen
12.2.4 Lüftung
12.2.5 Schutz von Personen
12.2.6 Gasspürgeräte
12.2.7 Mindestangaben / Beförderungspapiere
12.2.8 Isolierung der Begrenzungen von Maschinenräumen
12.2.9 Begasung
12.2.10 Trimmverfahren; Tragfähigkeit von Zwischendecks
12.2.11 Trennung
12.2.12 Beförderung von Abfällen in fester Form als Massengut
12.2.13 Betreten geschlossener Räume
12.2.14 Vermeidung von Überbelastung
Anhang 1 Schüttladungen in fester Form - Stoffbeschreibungen (Stoffmerkblätter)
Anhang 2 Prüfverfahren für Laboratorien, Laborgeräte und Normen
1 Prüfverfahren und -geräte für Schüttladungen, die breiartig werden können
1.1 Rütteltisch-Prüfverfahren
1.1.1 Zweck
1.1.2 Geräte (siehe Abbildung 1.1.2)
Abbildung 1.1.2: Rütteltisch mit Zubehör
Abbildung 1.1.2.4: Beispiele für Stampfer, die mit einer Sprungfeder arbeiten
1.1.3 Temperatur und Feuchtigkeit
1.1.4 Prüfverfahren
1.1.4.1 Vorbereitung der Probe
1.1.4.2 Prüfung zur Bestimmung des Verflüssigungspunktes - Vorversuch
1.1.4.3 Prüfung zur Bestimmung des Verflüssigungspunktes - Hauptversuch
1.1.4.4 Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts
1.2 Eindringtiefen-Messverfahren
1.2.1 Zweck
1.2.2 Geräte (siehe Abbildung 1.2.2)
1.2.3 Prüfverfahren
1.2.3.1 Vorbereitung der Probe und des Schütteltisches
1.2.3.2 Prüfung zur Bestimmung des Verflüssigungspunkts - Vorversuch
1.2.3.3 Prüfung zur Bestimmung des Verflüssigungspunkts - Hauptversuch
Abbildung 1.2.2: Prüfaufbau
Abbildung 1.2.2.2: Schütteltisch
Abbildung 1.2.2.3-1: Prüfzylinder mit 150 mm Durchmesser
Abbildung 1.2.2.3-2: Prüfzylinder mit 200 mm Durchmesser
Abbildung 1.2.2.4: Messstab
Abbildung 1.2.2.5: Haltevorrichtung für die Messstäbe
1.3 Proctor-Fagerberg-Verfahren
1.3.1 Zweck
1.3.2 Geräte für das Proctor-Fagerberg-Verfahren
1.3.4 Prüfverfahren
Abbildung 1.3.2: Proctor-Apparat
2 Prüfverfahren und Geräte zur Bestimmung des Schüttwinkels
2.1.1 Zweck
2.1.2 Begriffsbestimmung
2.1.3 Versuchsprinzip
2.1.4 Gerätschaften (siehe Abbildung 2.1.4)
Abbildung 2.1.4: Prinzipskizze des Kippkastens ("Tilting Box")
2.1.5 Prüfverfahren
2.1.6 Auswertung
2.2 Alternativ (oder generell an Bord) anwendbares Verfahren für die Bestimmung des Schüttwinkels, wenn ein Kippkasten ("Tilting Box") nicht zur Verfügung steht
2.2.1 Begriffsbestimmung
2.2.2 Versuchsprinzip
2.2.3 Geräte
2.2.4 Prüfverfahren
2.2.5 Auswertung
3 Bei den Prüfverfahren anzuwendende Normen
3.1 Genormter Rütteltisch und Rahmen
3.1.1 Rütteltisch und Rahmen
3.1.2 Aufbau des Rütteltischs
3.1.3 Schmieren des Rütteltischs
3.1.4 Form
3.2 Waagen und Wägesätze
3.2.1 Waagen
3.2.2 Wägesätze
4 Prüfung im Trog zur Feststellung der Neigung von Düngemitteln mit Nitratanteil zur selbstunterhaltenden Zersetzung unter Wärmeabgabe
4.1 Begriffsbestimmung
Abbildung 4-1 Trog aus Drahtnetz mit Gestell und Gasbrennern
4.2 Geräte und Prüfmaterial
Abbildung 4-2 Elektrische Heizvorrichtung (Leistung: 250 W)
4.2.1 Elektrische Heizung
4.2.2 Gasbrenner
4.3 Prüfverfahren
4.4 Prüfkriterien und Ergebnisauswertung
5 Beschreibung der Prüfung auf Widerstandsfähigkeit gegen Detonation
5.1 Versuchsprinzip
5.2 Vorbereitung der Probe
5.3 Geräte und Materialien
5.4 Prüfverfahren
5.5 Auswertung
Abbildung 1: Verstärkungsladung Abmessungen in Millimeter
Abbildung 2: Positionierung des Stahlrohrs bei der Durchführung des Versuchs
6 Selbsterhitzungstest für Holzkohle
6.1 Geräte
6.2 Prüfverfahren
6.3 Auswertung
Anhang 3 Eigenschaften von Schüttladungen in fester Form
1 Nichtkohäsive Ladungen
2 Ladungen, die breiartig werden können
3 Vorsichtsmaßnahmen bei Ladungen, deren chemische Eigenschaften zu Gefährdungen führen können
Anhang 4 Vorgabe für die Bestimmung der Dichte von Schüttladungen in fester Form
1 Zweck
2 Gerät
3 Verfahrensablauf
4 Messergebnisse
Anlage Bericht über die Dichtemessung
Anhang 5 Liste fester Schüttladungen, die von einem fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystem befreit werden können oder bei denen ein fest eingebautes Gas-Feuerlöschsystem unwirksam ist (MSC-Rundschreiben 1146)
Tabelle 1 Liste fester Schüttladungen, die von einem fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystem befreit werden können
Tabelle 2 Liste fester Schüttladungen, bei denen ein fest eingebautes Gas-Feuerlöschsystem unwirksam ist und bei denen ein Feuerlöschsystem vorhanden sein muss, das einen gleichwertigen Schutz bietet
Anhang 6 Verfahren zur Überwachung der Gaskonzentration bei Kohleladungen
1 Bemerkungen
2 Verfahren zur Probenentnahme und Messung
2.1 Messgerät
2.2 Lage der Messpunkte
Abbildung 2.7: Schematische Darstellung eines Gas-Messpunktes
3 Messvorgang
3.1 Messstrategie
3.2 Messen in unbelüfteten Laderäumen
3.3 Messen in belüfteten Laderäumen
Anhang 7 Empfehlungen für das Betreten geschlossener Räume an Bord
Vorwort
1 Einführung
2 Begriffsbestimmungen
3 Risikobewertung
4 Ermächtigung zum Betreten
5 Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
6 Prüfung der Atmosphäre
7 Vorsichtsmaßnahmen während des Betretens
8 Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen für das Betreten eines Raumes, von dessen Atmosphäre bekannt ist oder vermutet wird, dass sie unsicher ist
9 Mit bestimmten Ladungsarten verbundene Gefahren
9.1 Gefährliche Güter in verpackter Form
9.2 Massengut in flüssiger Form
9.3 Massengut in fester Form
9.4 Sauerstoffverringernde Ladungen und Stoffe
9.5 Begasung
10 Abschließende Zusammenfassung
Anhang Beispiel einer "Erlaubnis zum Betreten eines geschlossenen Raumes"
Abschnitt 1 - Vorbereitungen vor dem Betreten
Abschnitt 2 - Überprüfungen vor dem Betreten
Abschnitt 3 - Atemschutzgeräte und andere Ausrüstung
Abschnitt 4 - Ein- und Austrittszeiten der Personen, die den Raum betreten
Abschnitt 5 - Beendigung der Arbeiten
Empfohlenes Poster zum Aushang an Bord von Schiffen in den Unterkünften oder an anderen geeigneten Orten (verkleinertes Format)
Anhang 8 Empfehlungen für die sichere Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen
Vorwort
1 Einführung
1.1 Diese Empfehlungen sind vom Unterausschuss
1.2.1 Insekten in Laderäumen und Ladungen
1.2.2 Nagetiere
2 Verhütung des Befalls
2.1 Wartung und Entsorgung
2.2 Stellen mit vorwiegendem Befall
3 Chemische Bekämpfung von Insektenbefall
3.1 Verfahren der chemischen Insektenbekämpfung
3.1.1 Arten der Insektenbekämpfungsmittel und Verfahren der Insektenbekämpfung
3.1.2 Kontakt-Insektenbekämpfungsmittel
3.1.3 Begasungsmittel
3.2 Insektenbekämpfung in leeren Laderäumen
3.4 Insektenbekämpfung bei Ladungen und in angrenzenden Bereichen
3.4.1 Begasung von Laderäumen und Ladungen
3.4.2 Begasung mit Belüftung im Hafen
3.4.3 Begasung während der Beförderung
3.5 Beförderung von begasten Frachtcontainern, Leichtern und anderen Beförderungseinheiten auf einem Schiff
3.5.1 Verladung ohne Belüftung nach der Begasung
3.5.3 Begasung nach der Verladung an Bord eines Schiffes
4 Bekämpfung von Nagetieren
4.1 Allgemeines
4.2 Begasung und Auslegen von Ködern
4.3 Köder für Nagetiere (für die Anwendung durch Besatzungsmitglieder zugelassene chronische Gifte)
5 Vorschriften für die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln
5.1 Nationale und internationale Regelungen bei der Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln
6 Sicherheitstechnische Maßnahmen - allgemein
6.1 Schädlingsbekämpfungsmittel
6.2 Versprühen in Räumen und auf Oberflächen (Siehe auch Absatz 3.1.2)
6.3 Begasung
6.4 Kontakt-Schädlingsbekämpfungsmittel im Laderaum, Beimischung zu unverarbeitetem Getreide
6.5 Schädlingsbekämpfungsmittel-Exposition, die sich als Unwohlsein bzw. Erkrankung bemerkbar macht
Anlage 1 Schädlingsbekämpfungsmittel, die für eine Anwendung an Bord von Schiffen geeignet sind
A Kontakt-Insektenbekämpfungsmittel für Laderäume
B Kontakt-Insektenbekämpfungsmittel und Köder für Wohnräume
C Nagetierbekämpfungsmittel
D Begasungsmittel
Anlage 2 Arbeitsplatz-Grenzwerte (AGWs) von Dämpfen in der Umgebungsluft
Anlage 3 Warnzeichen für Begasung
Anlage 4 Muster einer Prüfliste für eine Begasung mit Phosphin während der Beförderung
Teil A: Vor der Begasung
Teil B: Nach der Begasung
Anhang 9 Verzeichnis der Schüttladungen in fester Form