Akzeptierte Nachweisverfahren zu den Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten (Hubschrauber) * (JAR-FCL 2 deutsch)
Vom 17. November 2008 (BAnz. Nr. 14b vom 17.11.2008, ber. 18.03.2009 S. 1482)
(Anm. der Red.: Fehler in der Vorlage wurden sinngemäß gemäß geändert/korrigiert)
Akzeptierte Nachweisverfahren Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen
Akzeptiertes Nachweisverfahren ANV FCL 2.005 und2.015 Theoretische Anforderungen für die Erteilung von Lizenzen gemäß JAR-FCL auf der Grundlage nationaler Lizenzen, die von JAA-Mitgliedstaaten erteilt wurden oder für die Anerkennung von Pilotenlizenzen, die von Nicht-JAA-Staaten erteilt wurden
Anhang 1 zu JAR-FCL 2.005 - Mindestanforderungen für die Erteilung von Lizenzen/ Anerkennungen gemäß JAR-FCL auf der Grundlage nationaler Lizenzen/Anerkennungen, die von JAA-Mitgliedsstaaten erteilt wurden
Anhang 1 zu JAR-FCL 2.015 - Mindestanforderungen für die Anerkennung von Lizenzen, die von Nicht-JAA-Mitgliedstaaten erteilt wurden
JAR-FCL 2 Abschnitt C - Privatpilotenlizenz (Hubschrauber) - PPL(H)
2.245 - Musterberechtigungen - Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung
2.250 - Musterberechtigung für Hubschrauber mit zwei Piloten - Voraussetzungen
2.255 - Musterberechtigung für Hubschrauber mit einem Piloten - Voraussetzungen
Anhang 1 zu JAR-FCL 2.240 und 2.295 - Praktische Prüfung und Befähigungsüberprüfung für die Musterberechtigung für Hubschrauber und die ATPL (einschließlich Befähigungsüberprüfungen für die Instrumentenflugberechtigung)
Anhang 3 zu JAR-FCL 2.240 - Inhalte der Ausbildung und der praktischen Prüfung/Befähigungsüberprüfung für die Musterberechtigung für ein- und mehrmotorige Hubschrauber mit einem Piloten (einschließlich Befähigungsüberprüfung für die Instrumentenflugberechtigung)
JAR-FCL 2 Abschnitt G - Lizenz für Verkehrspiloten (Hubschrauber) - ATPL(H)