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JAR-FCL 2 deutsch - Bekanntmachung der Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten
(Hubschrauber) *
Vom 17. November 2008
(BAnz. Nr. 14a vom 28.01.2009 S. 1, ber. 18.03.2009 S. 1482)
Abschnitt A - Allgemeine Bestimmungen
JAR-FCL 2.001 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
Alleinflugzeit (Solo flight time):
Die Flugzeit, in der sich ein Flugschüler allein an Bord eines Luftfahrzeuges befindet.
Ausbildungszeit als verantwortlicher Pilot (Student Pilot in Command / SPIC):
Die Flugzeit, in der ein Flugschüler die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausübt und der Lehrberechtigte ihn nur beobachtet und den Flug nicht beeinflusst.
Ausbildungszeit mit einem Lehrberechtigten (Dual instruction time):
Die Flugzeit oder Instrumentenbodenzeit, in der eine Person von einem dazu anerkannten Lehrer ausgebildet wird.
Befähigungsüberprüfungen (Proficiency checks):
Der Nachweis der weiteren fliegerischen Befähigung für die Verlängerung oder Erneuerung einer Berechtigung oder Anerkennung gegenüber einem Prüfer einschließlich der mündlichen Kenntnisprüfung, sofern vorgeschrieben oder vom Prüfer für erforderlich gehalten.
Berechtigung (Rating):
In eine Lizenz eingetragene besondere Bedingungen, Rechte oder Einschränkungen.
Beruflich tätiger Pilot (Professional pilot):
Ein Pilot mit einer Lizenz (CPLIATPL), die eine fliegerische Tätigkeit im gewerbsmäßigen Luftverkehr gestattet.
Erneuerung (z.B. einer Berechtigung oder Genehmigung) (Renewal of e.g. a rating or approval):
Das Verwaltungsverfahren, das zur Erneuerung einer abgelaufenen Berechtigung oder Genehmigung für einen weiteren festgelegten Zeitraum unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen führt.
Flugsimulator (Flight simulator/FS):
Eine originalgetreue Nachbildung des Hubschraubercockpits, eines bestimmten Musters, einer Bauart, Baureihe oder Serie, einschließlich der gesamten Ausrüstung und Computerprogramme, die zur Darstellung der Eigenschaften und Leistungen des Hubschraubers im Boden- und Flugbetrieb notwendig sind, eines Sichtdarstellungssystems, das eine Darstellung der Außensicht aus dem Cockpit erzeugt und eines Bewegungssystems, das einen Kräfteeindruck vermittelt (siehe JAR-STD-1H).
Flugübungsgerät (Flight Training Device/FTD):
Eine originalgetreue Nachbildung der Instrumentierung, Ausrüstung, Instrumentenbretter und Steuerorgane eines speziellen Hubschraubertyps in einem offenen Cockpitbereich oder in einem geschlossenen Cockpit, einschließlich der gesamten Ausrüstung und Computerprogramme, die zur Darstellung der Eigenschaften des Hubschraubers am Boden und im Flug entsprechend den in das Gerät eingebauten Systemen notwendig sind. Ein Bewegungssystem, das einen Kräfteeindruck vermittelt und ein Sichtdarstellungssystem sind nicht erforderlich (siehe JAR-STD-2H).
Flug- und Navigationsverfahrensübungsgerät (Flight and Navigation Procedures Trainer/ FNPT):
Ein Übungsgerät, das ein Cockpit einschließlich der gesamten Ausrüstung und Computerprogramme, die zur wirklichkeitsnahen Darstellung der Eigenschaften eines Hubschraubers im Fluge notwendig sind, umfasst (siehe JAR-STD-3H).
Flugzeit (Flight time):
Bezeichnet die Zeit zwischen dem erstmaligen Drehen der Rotorblätter bis zum Absetzen und dem nachfolgenden Stillstand des Rotors (Blockzeit).
Hubschrauber mit einem Piloten (Singlepilot helicopter):
Hubschrauber mit einer durch die Musterzulassung vorgeschriebenen Mindestflugbesatzung von einem Piloten.
Hubschrauber mit zwei Piloten (Multipilot helicopter):
Hubschrauber, für deren Betrieb nach dem Flughandbuch oder dem Luftverkehrsbetreiberzeugnis ein Kopilot erforderlich ist.
Instrumentenbodenzeit (Instrument ground time):
Die Zeit, in der ein Pilot eine Ausbildung im simulierten Instrumentenflug in synthetischen Flugübungsgeräten (Synthetic Training Devices/STDs) erhält.
Instrumentenflugzeit (Instrument flight time):
Die Zeit, in der ein Pilot ein Luftfahrzeug ausschließlich nach Instrumenten führt.
Instrumentenzeit (Instrument time):
Instrumentenflugzeit oder Instrumentenbodenzeit.
JAA-Mitgliedsstaat (JAa Member State):
Der in den Bestimmungen JAR-FCL 1, 2 und 4 verwendete Begriff "JAA-Mitgliedsstaat" oder "Voll-Mitglied", bezieht sich auf den oder die Staaten, die gemäß § 28 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) vom Luftfahrt-Bundesamt bekannt gemacht wurden.
Kategorie (eines Luftfahrzeuges) (Category of an aircraft):
Die Einteilung von Luftfahrzeugen nach bestimmten grundlegenden Eigenschaften, z.B. Flugzeug, Hubschrauber, Segelflugzeug, Freiballon.
Kopilot (Copilot):
Ein Pilot, der nicht als verantwortlicher Pilot einen Hubschrauber mit zwei Piloten führt. Ausgenommen sind Piloten, die sich ausschließlich zu ihrer Flugausbildung für eine Lizenz oder Berechtigung an Bord befinden.
Muster (eines Luftfahrzeuges) (Type of aircraft):
Alle Luftfahrzeuge desselben Grundmusters, einschließlich sämtlicher Änderungen, die keine Auswirkungen auf die Handhabung, Flugeigenschaften oder Zusammensetzung der Flugbesatzung haben.
Nacht (Night):
Der Zeitraum zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung oder jeder andere Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, der von der zuständigen Behörde festgelegt wird.
Privatpilot (Private pilot):
Ein Pilot mit einer Lizenz, die eine fliegerische Tätigkeit im gewerbsmäßigen Luftverkehr nicht zulässt.
Praktische Prüfungen (Skill tests):
(Stand: 29.08.2018)
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