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Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2584 der Kommission vom 15. November 2023 über harmonisierte Normen für die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates
(ABl. L 2023/2584 vom 21.11.2023)
Neufassung -Ersetzt Beschl. (EU) 2020/453 und Mitteilung 2018/C 282/03
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Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Interoperabilitätskomponenten und Teilsystemen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, davon ausgegangen, dass sie mit den in der Richtlinie festgelegten grundlegenden Anforderungen, die in den betreffenden Normen oder Teilen behandelt werden, im Einklang stehen.
(2) Mit ihrem Durchführungsbeschluss C(2023) 1057 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/797, mit der die Richtlinie 2008/57/EG aufgehoben wurde.
(3) Auf der Grundlage des im Durchführungsbeschluss C(2023) 1057 erteilten Auftrags arbeiteten das CEN und das Cenelec die folgenden neuen harmonisierten Normen aus: EN 15085-3:2022+A1:2023; EN 15085-6:2022; EN 16334-1:2014+A1:2022; EN 16704-1:2016+A1:2021; EN 16704-3:2016+A1:2021; EN 16839:2022; EN 50641:2020 und eine Änderung EN 62580-1:2016/A11:2017 zur harmonisierten Norm EN 62580-1:2016.
(4) Zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt haben das CEN und das Cenelec außerdem auf der Grundlage des Auftrags die folgenden harmonisierten Normen überarbeitet, deren Fundstellen durch die Mitteilungen 2011/C 214/02 4 und 2018/C 282/03 5 im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, sowie durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2020/453 der Kommission 6
(Stand: 21.11.2023)
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