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Regelwerk, EU 2023, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission vom 26. Juli 2023 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(ABl. L 194 vom 02.08.2023 S. 45 A;
Beschl. (EU) 2024/1256 - ABl. L 2024/1256 vom 30.04.2024)


Ergänzende Informationen
=> 9. ProdSV - Maschinenverordnung / Normenübersicht / Normen - Archiv 03/2019 03/2018  06/2017

Beschl. (EU) 2019/1729 über die harmonisierte Norm für die Konformitätsbewertung zur Unterstützung der VO"en (EG) 765/2008, 1221/2009 sowie der RL 2006/42/EG mit den Musterbestimmungen des Besch."es 768/2008/EG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

gestützt auf die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG 2, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 7 der Richtlinie 2006/42/EG wird bei einer Maschine, die nach einer harmonisierten Norm hergestellt worden ist, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist, davon ausgegangen, dass sie den von dieser harmonisierten Norm erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht.

(2) Mit Schreiben M/396 vom 19. Dezember 2006 richtete die Kommission an das Europäische Komitee für Normung (im Folgenden "CEN") und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (im Folgenden "Cenelec") einen Auftrag (im Folgenden "Auftrag") zur Ausarbeitung, zur Überarbeitung und zum Abschluss der Arbeiten an harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG, um den Änderungen, die durch diese Richtlinie an der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 vorgenommen wurden, Rechnung zu tragen.

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(Stand: 02.05.2024)

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