Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2022, Immissionsschutz /Gefahrgut/Transport - EU Bund |
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1362 der Kommission vom 1. August 2022 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Leistung von schweren Anhängern im Hinblick auf deren Einfluss auf die CO2-Emissionen, den Kraftstoff- und Energieverbrauch und die emissionsfreie Reichweite von Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 205 vom 05.08.2022 S. 145, ber. 2023 L 100 S. 102;
VO (EU) 2023/2399 - ABl. L 2023/2399 vom 09.10.2023 Inkrafttreten rückwirkende Gültigkeit;
VO (EU) 2024/1257 - ABl. L 2024/1257 vom 08.05.2024 *)
aufgehoben zum 01.07.2031 gem. Art. 20 der VO (EU) 2024/1257
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Richtlinie 2007/46/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinien 80/1269/EWG, 2005/55/EG und 2005/78/EG 1, insbesondere auf Artikel 5c Absatz 1 Buchstabe a,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG 2, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 4, Artikel 36 Absatz 4, Artikel 44 Absatz 5 und Artikel 45 Absatz 7,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Leistung von Fahrzeugen der Klassen O3 und O4 im Hinblick auf ihren Einfluss auf die CO2-Emissionen, den Kraftstoff- und Energieverbrauch und die emissionsfreie Reichweite von Kraftfahrzeugen kann in Abhängigkeit von ihren technischen Parametern variieren. Effizientere Anhänger weisen einen geringeren Luftwiderstand auf, sodass sich die Energieeffizienz des Zugfahrzeugs verbessert. Anhänger mit ähnlichen technischen Parametern wirken sich in ähnlicher Weise auf die CO2-Emissionen sowie den Kraftstoffverbrauch des Zugfahrzeugs aus. Um die Vielfalt des Anhängersektors widerzuspiegeln, sollten Anhänger in Gruppen von Fahrzeugen ähnlicher Art mit ähnlicher Radachsenkonfiguration, zulässiger Gesamtachslast und Fahrgestellkonfiguration eingeteilt werden.
(2) Die Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission 3 enthält Zertifizierungspflichten und Vorschriften für die Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen. Die Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs beruht auf einer Computersimulation, für die die Kommission das Simulationsinstrument VECTO gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der genannten Verordnung entwickelt hat. Da das Simulationsinstrument VECTO nicht den Einfluss verschiedener Anhänger berücksichtigen kann und es auf dem Markt keine Software gibt, die zur Bewertung des Einflusses von Anhängern auf den Energieverbrauch von Zugfahrzeugen verwendet werden könnte, hat die Kommission zu diesem Zweck ein spezielles Simulationsinstrument für Anhänger entwickelt.
(3) Der aerodynamische Widerstand ist eine der Kräfte, die bei der Fahrt auf ein Fahrzeug einwirken. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Verwendung geeigneter aerodynamischer Luftleiteinrichtungen an einem Anhänger den aerodynamischen Widerstand einer Fahrzeugkombination und damit deren Energieverbrauch erheblich verringern kann. Die Reduktionswirkung dieser aerodynamischen Luftleiteinrichtungen sollte daher zertifiziert werden.
(Stand: 13.06.2024)
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