Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2022, Berufe / Gefahrgut/Transport - EU Bund |
Delegierte Verordnung (EU) 2022/184 der Kommission vom 22. November 2021 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 30 vom 11.02.2022 S. 3)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 32,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach Artikel 32 der Richtlinie (EU) 2017/2397 fügt die Kommission, wenn in aufgrund der Richtlinie erlassenen delegierten Rechtsakten auf Standards verwiesen wird, den einschlägigen Verweis in Anhang IV ein bzw. aktualisiert diesen und trägt den Beginn der Anwendung ein.
(2) In der Delegierten Richtlinie (EU) 2020/12 der Kommission vom 2. August 2019 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Standards für Befähigungen und entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten, für praktische Prüfungen, für die Zulassung von Simulatoren und für die medizinische Tauglichkeit 2 wird auf die Standards des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) verwiesen.
(3) Der Anhang IV der Richtlinie (EU) 2017/2397 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang IV der Richtlinie (EU) 2017/2397 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 22. November 2021
Anhang |
"Anhang IV
Anwendbare Anforderungen
Tabelle A
Gegenstand, Artikel | Konformitätsanforderungen | Beginn der Anwendung |
Praktische Prüfungen, Artikel 17 Absatz 4 | ES-QIN 2018, insbesondere CESNI-Beschlüsse 2018-II-9, 2018-II-10, 2018-II-11, 2018-II-12, 2018-II-13 | 18.1.2022 |
Zulassung von Simulatoren, Artikel 21 Absatz 2 | ES-QIN 2018, insbesondere CESNI-Beschlüsse 2018-II-14 und 2018-II-15 | 18.1.2022 |
Merkmale und Voraussetzungen für die Nutzung von Registern, Artikel 25 Absatz 2 |
Tabelle B
Nummer | Grundlegende Befähigungsanforderung | Konformitätsanforderungen | Beginn der Anwendung |
1 | Grundlegende Befähigungsanforderungen auf der Betriebsebene | ES-QIN 2018, insbesondere CESNI-Beschluss 2018-II-3 | 18.1.2022 |
2 | Grundlegende Befähigungsanforderungen auf der Führungsebene | ES-QIN 2018, insbesondere CESNI-Beschluss 2018-II-4 | 18.1.2022 |
3 | Grundlegende Befähigungsanforderungen für besondere Berechtigungen | ||
3.1 | Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter | ES-QIN 2018, insbesondere CESNI-Beschluss 2018-II-6 | 18.1.2022 |
3.2 | Radarnavigation | ES-QIN 2018, insbesondere CESNI-Beschluss 2018-II-7 | 18.1.2022 |
4 | Grundlegende Befähigungsanforderungen für besondere Tätigkeiten | ||
4.1 | Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt | ES-QIN 2018, insbesondere CESNI-Beschluss 2018-II-5 | 18.1.2022 |
4.2 | Sachkundiger für Flüssigerdgas (LNG) | ES-QIN 2018, insbesondere CESNI-Beschluss 2018-II-8 | 18.1.2022 |
Tabelle C
Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit | Konformitätsanforderungen | Beginn der Anwendung |
Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung | ES-QIN 2018, insbesondere CESNI-Beschluss 2018-II-2 | 18.1.2022" |
(Stand: 15.02.2022)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion