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Delegierte Verordnung (EU) 2021/2154 der Kommission vom 13. August 2021 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, die geeignete Kriterien zur Ermittlung von Kategorien von Mitarbeitern ergänzen, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil einer Wertpapierfirma oder der von ihr verwalteten Vermögenswerte auswirkt
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 436 vom 07.12.2021 S. 11)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
Gestützt auf die Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG, 2009/65/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU und 2014/65/EU 1, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 4 Unterabsatz 3 der genannten Richtlinie,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Während Wertpapierfirmen, die gemäß Artikel 1 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 sowie der Titel VII und VIII der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 4 fallen, der Delegierten Verordnung (EU) 2021/923 5 unterliegen, müssen Wertpapierfirmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen, spezifische Anforderungen an die variable Vergütung aller Mitarbeiter anwenden, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder der von ihr verwalteten Vermögenswerte auswirkt. Es müssen geeignete Kriterien festgelegt werden, anhand deren diese Mitarbeiter ermittelt werden können. Die Kriterien sollten den Befugnissen und Zuständigkeiten dieser Mitarbeiter, dem Risikoprofil der Wertpapierfirma oder der von ihr verwalteten Vermögenswerte und den Leistungsindikatoren der Wertpapierfirma, ihrer internen Organisation sowie Art, Umfang und Komplexität der betreffenden Wertpapierfirma Rechnung tragen. Die Kriterien sollten es den Wertpapieren auch ermöglichen, in ihrer Vergütungspolitik geeignete Anreize zu schaffen, um sicherzustellen, dass die betreffenden Mitarbeiter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben umsichtig handeln. Außerdem sollten die Kriterien das Risikoniveau unterschiedlicher Tätigkeiten innerhalb der Wertpapierfirma widerspiegeln.
(2) Die Mitglieder des Leitungsorgans tragen die letztendliche Verantwortung für die Wertpapierfirma, ihre Strategie und ihre Tätigkeiten und sollten daher stets als Mitarbeiter mit wesentlichen Auswirkungen auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma eingestuft werden. Dies gilt sowohl für die Entscheidungen treffenden Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Managementfunktion als auch für die Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion, die die Entscheidungsprozesse überwachen und die Entscheidungen prüfen.
(3) Einige Mitarbeiter sind für die Bereitstellung interner Unterstützung verantwortlich, die für die Geschäftstätigkeiten einer Wertpapierfirma von entscheidender Bedeutung ist. Auch ihre Tätigkeiten und Entscheidungen können sich wesentlich auf das Risikoprofil einer Wertpapierfirma oder der von ihr verwalteten Vermögenswerte auswirken, da von ihren Tätigkeiten und Entscheidungen wesentliche operative und sonstige Risiken für die Wertpapierfirma ausgehen können.
(4) Die beruflichen Tätigkeiten von Mitarbeitern mit Managementverantwortung können sich wesentlich auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder der von ihr verwalteten Vermögenswerte auswirken, da diese Mitarbeiter strategische oder andere grundlegende Entscheidungen treffen können, die sich auf die Geschäftstätigkeit der Wertpapierfirma oder die angewendeten Kontrollaufgaben auswirken. Zu diesen Kontrollaufgaben gehören in der Regel Risikomanagement, Rechtsbefolgung (Compliance) und internes Audit. Die von Geschäftsbereichen eingegangenen Risiken und die Art und Weise der Steuerung dieser Geschäftsbereiche sind die wichtigsten Faktoren, die sich auf das Risikoprofil einer Wertpapierfirma oder der von ihr verwalteten Vermögenswerte auswirken. Manche Geschäftstätigkeiten bergen höhere Risiken als andere, weshalb die Art der Geschäftstätigkeiten berücksichtigt werden sollte.
(Stand: 23.12.2021)
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