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Regelwerk, EU 2021, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1311 der Kommission vom 30. Juli 2021 über die Anerkennung des Hrvatski Registar Brodova (Kroatisches Schiffsregister) als Klassifikationsgesellschaft für Binnenschiffe gemäß der Verordnung (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates

(ABl. L 284 vom 09.08.2021 S. 17)



Titel: Mit "VO (EU) 2016/1629" ist wohl "RL (EU) 2016/1629" gemeint.

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87 1, insbesondere auf Artikel 21 Absatz 1,

nach Anhörung des gemäß Artikel 7 der Richtlinie 91/672/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr 2 eingesetzten Ausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Kroatien hat bei der Kommission die Anerkennung des Hrvatski Registar Brodova (im Folgenden "HRB") als Klassifikationsgesellschaft gemäß der Richtlinie (EU) 2016/1629 beantragt.

(2) Kroatien hat die erforderlichen Informationen und Unterlagen vorgelegt, damit die Kommission überprüfen kann, ob die Kriterien für die Anerkennung erfüllt sind.

(3) Da die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) über umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Ausarbeitung und Aktualisierung technischer Vorschriften für Binnenschiffe verfügt und um die Einheitlichkeit der Vorschriften in diesem Bereich zu fördern, hat die Kommission das Sekretariat der ZKR ersucht, einen Bericht vorzulegen, der die technische Analyse der das HRB betreffenden Daten erleichtern soll.

(4) Die Kommission hat die dem Antrag auf Anerkennung beigefügten Informationen und Unterlagen unter Berücksichtigung des Berichts des Sekretariats der ZKR geprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass das HRB die Kriterien des Anhangs VI der Richtlinie (EU) 2016/1629 erfüllt

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Das Hrvatski Registar Brodova wird als Klassifikationsgesellschaft für Binnenschiffe gemäß der Richtlinie (EU) 2016/1629 anerkannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 30. Juli 2021

1) ABl. L 252 vom 16.09.2016 S. 118.

2) ABl. L 373 vom 31.12.1991 S. 29.


ENDE

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(Stand: 18.08.2021)

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