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Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 der Europäische Fonds für strategische Investitionen
(ABl. Nr. L 169 vom 01.07.2015 S. 1;
VO (EU) 2017/2396 - ABl. Nr. L 345 vom 27.12.2017 S. 34 Inkrafttreten, ber. 2018 L 127 S. 10
A;
VO (EU) 2021/523 - ABl. L 107 vom 26.03.2021 S. 30 Inkrafttreten rückwirkende Gültigkeit)
Anm.: s. a. Vereinbarung und VO (EU) 2015/1558
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 172 und 173, Artikel 175 Absatz 3 und Artikel 182 Absatz 1,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat ein Absinken des Investitionsniveaus in der Union bewirkt. Seit ihrem
Höchststand im Jahr 2007 sind die Investitionen um etwa 15 % zurückgegangen. Die Union leidet insbesondere an einer Investitionsschwäche, die eine Folge knapper Haushaltsmittel in den Mitgliedstaaten und verhaltenen Wachstums darstellt, was zu Unsicherheit auf den Märkten bezüglich der wirtschaftlichen Zukunft geführt hat. Diese Investitionsschwäche, die in den von der Krise am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten besonders ausgeprägt war, hat die wirtschaftliche Erholung verlangsamt, steht der Schaffung von Arbeitsplätzen im Wege und beeinträchtigt die langfristigen Wachstumsaussichten sowie die Wettbewerbsfähigkeit, was potenziell dem Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum entgegensteht. Es ist erforderlich, die Attraktivität von Investitionen in Europa und in die Infrastruktur einer modernen wissensbasierten Wirtschaft zu erhöhen.
(2) Es bedarf umfassender Maßnahmen, um den durch fehlende Investitionen und zunehmende Ungleichheiten zwischen Regionen bedingten negativen Kreislauf zu durchbrechen und das Vertrauen in die Wirtschaft der Union zu stärken, wobei Anreize zur Schaffung eines investitionsfreundlichen Umfelds in den Mitgliedstaaten die wirtschaftliche Erholung vorantreiben könnten. Gemeinsam mit neuen Impulsen für die Investitionsfinanzierung sind wirkungsvolle und wirtschaftlich und sozial nachhaltige Strukturreformen sowie eine verantwortungsvolle Finanzpolitik Mittel zur Herbeiführung einer positiven Entwicklung, bei der Investitionsvorhaben Beschäftigung und Nachfrage stützen helfen und eine nachhaltige Verringerung der Produktionslücke und einen Anstieg des Wachstumspotenzials bewirken. Ein durch Beiträge der Mitgliedstaaten aufgestockter Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI) muss eine Gesamtstrategie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Union und zur Anziehung von Investitionen ergänzen.
(3) Um die Beschäftigungswirksamkeit des EFSI zu maximieren, sollten die Mitgliedstaaten weiterhin wirkungsvolle und wirtschaftlich und sozial nachhaltige Strukturreformen und sonstige Initiativen durchführen, wie Ausbildungsprogramme und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Voraussetzungen für die Schaffung von hochwertigen und nachhaltigen Arbeitsplätzen schaffen und entsprechend dem Sozialinvestitionspaket von 2013 in gezielte sozialpolitische Maßnahmen investieren. Die Mitgliedstaaten sollten zudem weitere Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel maßgeschneiderte Ausbildungsprogramme, um die Kompetenzen der Arbeitnehmer dem Bedarf der im Rahmen des EFSI geförderten Branchen anzupassen, maßgeschneiderte Dienste für Unternehmen, um sie auf die Expansion und die Schaffung neuer Arbeitsplätze vorzubereiten, sowie Unterstützung für Startup-Unternehmen und Selbstständige.
(4) Mit der globalen Infrastrukturinitiative hat die G 20 die Bedeutung von Investitionen für die Ankurbelung der Nachfrage und die Steigerung von Produktivität und Wachstum anerkannt und sich zur Schaffung eines investitionsfreundlicheren Klimas verpflichtet.
(Stand: 06.07.2021)
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