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Regelwerk, EU 2017, Finanzwesen / Gefahrgut/Transport - EU Bund

Verordnung (EU) 2017/2396 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung

(ABl. Nr. L 345 vom 27.12.2017 S. 34, ber. 2018 L 127 S. 10)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 172 und 173, Artikel 175 Absatz 3 und Artikel 182 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Seit der Vorlage Mitteilung der Kommission "Eine Investitionsoffensive für Europa" (im Folgenden "Investitionsoffensive") am 26. November 2014 haben sich die Bedingungen für einen Investitionsanstieg verbessert; auch das Vertrauen in die Wirtschaft und das Wachstum in Europa kehren zurück. Mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 2 % im Jahr 2015 verzeichnet die Union nun im vierten Jahr in Folge eine moderate Erholung; die Arbeitslosenquoten sind jedoch nach wie vor höher als vor der Krise. Wenngleich sich der Gesamtbeitrag des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zum Wachstum derzeit noch nicht abschätzen lässt, da die makroökonomischen Auswirkungen größerer Investitionsvorhaben nicht unmittelbar spürbar sein können, tragen die mit der Investitionsoffensive angestoßenen umfassenden Anstrengungen bereits konkrete Früchte. Die Investitionstätigkeit hat sich 2017 allmählich erholt, auch wenn die Entwicklung weiterhin zögerlich verläuft und sie hinter ihren historischen Niveaus zurückbleibt.

(2) Diese positive Investitionsdynamik sollte aufrechterhalten und die Anstrengungen sollten fortgeführt werden, um die Investitionen in der Weise zu einem langfristig tragfähigen Trend zurückzuführen, sodass sie die Realwirtschaft erreichen. Die Mechanismen der Investitionsoffensive haben sich bewährt und sollten nun so ausgebaut werden, dass sie weiter Privatinvestitionen in Sektoren zu mobilisieren, die für die Zukunft Europas von Bedeutung sind und in denen noch Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen bestehen, sodass wesentliche makroökonomische Auswirkungen erzielt und Arbeitsplätze geschaffen werden.

(3) Am 1. Juni 2016 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel "Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa", in der sie die bisherigen Ergebnisse der Investitionsoffensive und die geplanten nächsten Schritte darlegt, darunter die Verlängerung des EFSI über die ursprünglichen drei Jahre hinaus, die Aufstockung des Finanzierungsfensters für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) innerhalb des bestehenden Rahmens und der Ausbau der Europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH).

(4) Am 11. November 2016 nahm der Europäische Rechnungshof eine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 und zu der gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/1017 vorgenommenen Bewertung durch die Kommission mit dem Titel "Der Vorschlag zur Verlängerung und Aufstockung des EFSI ist verfrüht" an.

(5) Der von der Europäischen Investitionsbank (EIB)-Gruppe umgesetzte und mitfinanzierte EFSI ist aus quantitativer Sicht auf dem Weg, das Ziel der Mobilisierung von mindestens 315.000.000.000 EUR an zusätzlichen Investitionen in die Realwirtschaft bis Mitte 2018 zu erreichen. Besonders rasch waren die Marktreaktion und -aufnahme im Rahmen des KMU-Finanzierungsfensters: Hier übertrifft der EFSI deutlich alle Erwartungen, was auch darauf zurückzuführen ist, dass zunächst die vorhandenen Fazilitäten und Mandate des Europäischen Investitionsfonds (EIF) (InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität, die COSME-Kreditbürgschaftsfazilität und das EIB-Risikokapitalmandat (RCR, Risk Capital Resources) genutzt wurden, um für einen zügigen Anlauf zu sorgen. Daher wurde das KMU-Finanzierungsfenster im Juli 2016 im Rahmen der geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 um 500.000 000 EUR aufgestockt. Aufgrund der außergewöhnlichen Nachfrage nach Finanzierungen für KMU im Rahmen des EFSI muss ein größerer Anteil der Finanzierung an KMU gerichtet werden. Unter diesem Aspekt sollten 40 % der erhöhten Risikoübernahmekapazität des EFSI darauf verwendet werden, den Zugang von KMU zu Finanzierungen auszuweiten.

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