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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms "InvestEU" und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017
- InvestEU-Verordnung -

(ABl. L 107 vom 26.03.2021 S. 30 A;
VO (EU) 2024/795 - ABl. L 2024/795 vom 29.02.2024 Inkrafttreten)



Ergänzende Informationen
VO"en (EU) 2021/1702; 2021/1078

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 173 und Artikel 175 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die COVID-19-Pandemie ist ein großer Schock für die Volkswirtschaften der Welt und der Union und hat erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen auf sämtliche Mitgliedstaaten und Regionen. Aufgrund der erforderlichen Eindämmungsmaßnahmen ging die Wirtschaftstätigkeit in der Union erheblich zurück. Es wird davon ausgegangen, dass das BIP der Union im Jahr 2020 um rund 7,4 % und damit weitaus stärker als während der Finanzkrise im Jahr 2009 zurückgeht. Die Investitionstätigkeit ist erheblich zurückgegangen. Schwachstellen, etwa die übermäßige Abhängigkeit von nicht diversifizierten externen Bezugsquellen und das Fehlen kritischer Infrastruktur, müssen, insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Kleinstunternehmen, angegangen werden, um die Wirksamkeit der von der Union ergriffenen Notfallmaßnahmen sowie die Widerstandsfähigkeit der gesamten Wirtschaft zu verbessern und gleichzeitig ihre Offenheit für Wettbewerb und Handel im Einklang mit den geltenden Regeln zu wahren, indem beispielsweise strategische Wertschöpfungsketten diversifiziert und gestärkt werden. Vor der Pandemie war zwar eine Erholung des Verhältnisses der Investitionen zum BIP in der Union zu beobachten, doch blieb sie hinter den an einen kräftigen Aufschwung geknüpften Erwartungen zurück und reichte nicht aus, um den im Anschluss an die Krise von 2009 über Jahre gebildeten Investitionsstau abzubauen. Insbesondere werden das derzeitige Investitionsniveau und die Investitionsprognosen nicht ausreichen, um den Bedarf der Union an strukturellen Investitionen zur Wiederankurbelung und Stützung eines langfristigen Wachstums vor dem Hintergrund technologischen Wandels und globaler Wettbewerbsfähigkeit, unter anderem in den Bereichen Innovation, Kompetenzen, Infrastruktur und KMU zu decken, und sie werden nicht ausreichen, um auf zentrale gesellschaftliche Herausforderungen wie Nachhaltigkeit und Bevölkerungsalterung zu reagieren. Mit Blick auf die Verwirklichung der politischen Ziele der Union und die Stützung einer raschen, nachhaltigen, integrativen, dauerhaften und gesunden wirtschaftlichen Erholung ist daher Unterstützung erforderlich, um Marktversagen und suboptimalen Investitionsbedingungen entgegenzuwirken und den Investitionsrückstand in bestimmten Wirtschaftszweigen zu verringern.

(2) Evaluierungen ergaben, dass es aufgrund der Vielfalt der Finanzierungsinstrumente, die im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 eingesetzt wurden, zu einigen Überschneidungen hinsichtlich ihrer Ausgestaltung kam. Ferner entstand durch diese Vielfalt für die Finanzintermediäre und Endempfänger eine komplexe Situation, da sie mit unterschiedlichen Regeln für die Förderfähigkeit und die Berichterstattung konfrontiert waren. Durch das Fehlen kompatibler Vorschriften wurde auch die Kombination verschiedener Unionsfonds behindert, obwohl solche Kombinationen zur Unterstützung von Projekten, die unterschiedliche Finanzierungsarten benötigen, sinnvoll gewesen wären. Daher sollte ein einziger Fonds - der Fonds "InvestEU", der auf den Erfahrungen aufbaut, die mit dem im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa eingerichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gesammelt wurden - geschaffen werden, der durch die Zusammenführung und Vereinfachung des Finanzierungsangebots in Form einer einzigen Haushaltsgarantie den Endempfängern eine effizientere Unterstützung bietet, dadurch die Wirkung der Unterstützung durch die EU verbessert und zugleich die Kosten zulasten des Unionshaushalts verringert.

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