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Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform "Strategische Technologien für Europa" (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241
(ABl. L 2024/795 vom 29.02.2024)
Ergänzende Informationen |
C/2024/3209- Leitlinien |
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 164 und 173, Artikel 175 Absatz 3, die Artikel 176, 177 und 178, Artikel 182 Absatz 1 und Artikel 192 Absatz 1,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Union hat in den letzten Jahren die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der europäischen Wirtschaft durch den ökologischen und den digitalen Wandel ins Visier genommen. Der ökologische und der digitale Wandel, die im europäischen Grünen Deal der in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel "Der Europäische Grüne Deal" dargelegt wurde und in dem mit dem Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellten Politikprogramm 2030 für die digitale Dekade 4 verankert sind, treiben das Wachstum und die Modernisierung der Wirtschaft der Union voran, eröffnen neue Geschäftsmöglichkeiten und tragen dazu bei, auf den globalen Märkten einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Der europäische Grüne Deal sieht einen Fahrplan vor, wie die Wirtschaft der Union auf faire und inklusive Weise klimaneutral und nachhaltig gestaltet werden kann, indem klima- und umweltpolitische Herausforderungen angegangen werden. Das Politikprogramm 2030 für die digitale Dekade gibt eine klare Richtung für den digitalen Wandel der Union und für die Verwirklichung der Digitalziele auf Unionsebene bis 2030 vor, insbesondere in Bezug auf digitale Kompetenzen, digitale Infrastrukturen und den digitalen Wandel von Unternehmen und öffentlichen Diensten.
(2) Die Industrie der Union hat zwar die ihr eigene Widerstandsfähigkeit unter Beweis gestellt, ihre Wettbewerbsfähigkeit muss aber auch in Zukunft gesichert werden. Hohe Inflation, Arbeitskräftemangel, Störungen der Lieferketten nach der COVID-19-Krise, der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, steigende Zinssätze und Preissteigerungen bei Energie und Betriebsmitteln belasten ihre Wettbewerbsfähigkeit und haben deutlich gemacht, dass die Union ihre offene strategische Autonomie sichern und ihre strategische Abhängigkeit von Drittstaaten in verschiedenen Bereichen verringern muss. Zu diesem Druck auf die Industrie der Union kommt ein starker, dabei nicht immer fairer Wettbewerb auf dem fragmentierten Weltmarkt. Die Union hat bereits mehrere Initiativen zur Unterstützung ihrer Industrie vorgelegt, wie den in der Mitteilung der Kommission vom 1. Februar 2023 mit dem Titel "Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter" dargelegten Industrieplan zum Grünen Deal, eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen (die "europäische Verordnung zu kritischen Rohstoffen"), eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems für die Herstellung von klimaneutralen technologischen Produkten (die "Netto-Null-Industrie-Verordnung"), den in der Mitteilung der Kommission vom 17. März 2023 mit dem Titel "Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine - Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels" dargelegten neuen Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels, das mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates 5 geschaffene Aufbauinstrument der Europäischen Union sowie die Verordnung (EU) 2023/435 des Europäischen Parlaments und des Rates 6
(Stand: 29.08.2024)
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