Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2014, Immissionsschutz / Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1191/2014 der Kommission vom 30. Oktober 2014 zur Festlegung von Form und Art der Übermittlung der Berichte gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase

(ABl. Nr. L 318 vom 05.11.2014 S. 5;
VO (EU) 2017/1375 - ABl. Nr. L 194 vom 26.07.2017 S. 4 Inkrafttreten;
VO (EU) 2018/1992 - ABl. Nr. L 320 vom 17.12.2018 S. 25 Inkrafttreten;
VO (EU) 2019/522 - ABl. L 86 vom 28.03.2019 S. 37 Inkrafttreten)



Neufassung -Ersetzt VO (EG) 1493/2007

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 1, insbesondere auf Artikel 19 Absatz 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1493/2007 der Kommission 2 wurde die Form des Berichts festgelegt, der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 von Herstellern, Importeuren und Exporteuren bestimmter fluorierter Treibhausgase zu übermitteln ist. Die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 wurde mittlerweile durch die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 aufgehoben. Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 enthält neue Vorschriften für die Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Verwendung als Ausgangsstoff und Zerstörung der in den Anhängen I und II der Verordnung aufgeführten Stoffe. Die vorliegende Verordnung sollte daher die Verordnung (EG) Nr. 1493/2007 ersetzen.

(2) Der Einheitlichkeit und Kohärenz bei der Datenerhebung halber und zur Minimierung des Verwaltungsaufwands sollten Unternehmen die in Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 verlangten Angaben über ein elektronisches Datenübermittlungstool vorlegen, das die von der Europäischen Umweltagentur bereitgestellten einschlägigen Formulare für ihre jeweiligen Tätigkeiten enthält und auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar ist.

(3) Freiwillig bereitgestellte Daten über die Mengen teilfluorierter Kohlenwasserstoffe, die in für diesen Zweck in der EU hergestellten Geräten ausgeführt wurden, sind für den Referenzwert und die Quotenberechnung nicht relevant, können aber bei der Überwachung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verringerung der in Verkehr gebrachten Mengen teilfluorierter Kohlenwasserstoffe hilfreich sein.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 17

(1) Die gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zu erstellenden Berichte werden elektronisch über das Datenübermittlungstool versandt, das auf dem Format im Anhang der vorliegenden Verordnung beruht und zu diesem Zweck auf der Website der Kommission zur Verfügung gestellt wird.

(2) Vor der Durchführung der gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zu meldenden Tätigkeiten muss sich jedes Unternehmen auf der Website der Kommission zur Nutzung des elektronischen Datenübermittlungstools anmelden.

Artikel 2

Die Verordnung (EG) Nr. 1493/2007 wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. Oktober 2014

1) ABl. Nr. L 150 vom 20.05.2014 S. 195.

2) Verordnung (EG) Nr. 1493/2007 der Kommission vom 17. Dezember 2007 zur Festlegung der Form des Berichts, der von Herstellern, Importeuren und Exporteuren bestimmter fluorierter Treibhausgase zu übermitteln ist, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 332 vom 18.12.2007 S. 7).

3) Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (ABl. Nr. L 161 vom 14.06.2006 S. 1).

.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 03.04.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion