Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2014, Wirtschaft - EU Bund |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 439/2014 der Kommission vom 29. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik im Hinblick auf die Definitionen der Merkmale und das technische Format für die Datenübermittlung
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 128 vom 30.04.2014 S. 72)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben a und c,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erhebung, Übermittlung und Bewertung europäischer Statistiken über die Struktur, die Tätigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungen der Unternehmen in der Union geschaffen.
(2) Mit der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 der Kommission 2 wurden die Definitionen der Merkmale und das technische Format für die Datenübermittlung festgelegt.
(3) Es ist notwendig, Definitionen für die Merkmale der Demografie von Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger festzulegen, um dem Bedarf an einer stärkeren internationalen Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Statistiken zur Unternehmertätigkeit. Diese Definitionen sollten dem Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 hinzugefügt werden. Das technische Format für die Datenübermittlung gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 einschließlich der Liste der Datensatzkennungen, der Reihen und der Liste der Variablen sollte daher entsprechend aktualisiert werden.
(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Brüssel, den 29. April 2014
__________
1) ABl. Nr. L 97 vom 09.04.2008 S. 13.
2) Verordnung (EG) Nr. 250/2009 der Kommission vom 11. März 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Definitionen der Merkmale, das technische Format für die Datenübermittlung, die erforderlichen Doppelmeldungen gemäß NACE Rev. 1.1 und NACE Rev. 2 und die zuzulassenden Abweichungen bei der strukturellen Unternehmensstatistik (ABl. Nr. L 86 vom 31.03.2009 S. 1).
Anhang |
Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 werden wie folgt geändert:
1. Anhang I wird wie folgt geändert:
a) Die folgenden Codes werden vor Code 11 11 0 eingefügt:
" Code: | 11 01 0 |
Bezeichnung: | Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t |
Anhang: | IX |
Definition
Auszählung der für den Markt produzierenden Unternehmen, die irgendwann in einem gegebenen Bezugszeitraum t mindestens einen Lohn- und Gehaltsempfänger hatten.
Code: | 11 02 0 |
Bezeichnung: | Zahl der aktiven Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben |
Anhang: | IX |
Definition
Auszählung der für den Markt produzierenden Unternehmen, die ihren ersten Lohn- und Gehaltsempfänger irgendwann in einem gegebenen Bezugszeitraum t hatten. Dies kann unter Code 11 92 0 definierte Unternehmensgründungen betreffen, aber auch unter Code 11 91 0 definierte Unternehmen, falls die Unternehmen bereits in vorangegangenen Bezugszeiträumen aktiv waren, aber in den zwei vorangegangenen Bezugszeiträumen keinen Lohn- und Gehaltsempfänger hatten.
Code: | 11 03 0 |
Bezeichnung: |
(Stand: 26.11.2020)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion