umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 250/2009 (6)
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Code: | 48 11 0 |
Bezeichnung: | Grundstücke und Bauten (PF) |
Anhang: | VII |
Definition
Diese Variable umfasst sämtliche Grundstücke und Bauten, deren Eigentümer der Pensionsfonds ist.
Verbindung zu anderen Variablen:
Die Variable Grundstücke und Bauten (PF) ( 48 11 0) wird zur Berechnung der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0) verwendet.
Code: | 48 12 0 |
Bezeichnung: | Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (PF) |
Anhang: | VII |
Definition
Diese Variable umfasst Anteile an verbundenen Unternehmen, Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen sowie Schuldverschreibungen von und Darlehen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die unter Posten 48 10 1 erfassten Kapitalanlagen sind ausgeschlossen.
Verbindung zu anderen Variablen:
Die Variable Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (PF) ( 48 12 0) wird zur Berechnung der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0) verwendet.
Code: | 48 13 0 |
Bezeichnung: | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
Anhang: | VII |
Definition
Diese Variable umfasst sämtliche Arten von börsennotierten und nicht börsennotierten Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, sofern sie nicht unter die Variablen 48 12 0 und 48 14 0 fallen.
Verbindung zu anderen Variablen:
Die Variable Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 0) wird zur Berechnung der Variablen Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds ( 48 10 0) verwendet und beruht auf:
Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt) ( 48 13 1)
+ Aktien (nicht öffentlich gehandelt) ( 48 13 3)
+ Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 4).
Code: | 48 13 1 |
Bezeichnung: | Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt) |
Anhang: | VII |
Definition
Diese Variable umfasst sämtliche auf einem Devisenmarkt gehandelten Aktien.
Verbindung zu anderen Variablen:
Die Variable Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt) ( 48 13 1) ist Teil der Variablen Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 0).
Code: | 48 13 2 |
Bezeichnung: | Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt, der auf KMU spezialisiert ist) |
Anhang: | VII |
Definition
Diese Variable umfasst sämtliche Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, der auf innovative und wachstumsintensive Unternehmen und KMU spezialisiert ist. Solche Märkte sind auch als Märkte für Klein- und Mittelbetriebe (SMB-Märkte) oder parallele Märkte bekannt. Auf diesen Märkten können börsennotierte Wertpapiere kleiner und mittlerer Unternehmen in effizienter und wettbewerbsfähiger Weise gehandelt werden.
Verbindung zu anderen Variablen:
Die Variable Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt, der auf KMU spezialisiert ist) ( 48 13 2) ist Teil der Variablen Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt) ( 48 13 1).
Code: | 48 13 3 |
Bezeichnung: | Aktien (nicht öffentlich gehandelt) |
Anhang: | VII |
Definition
Diese Variable umfasst sämtliche nicht auf einem Devisenmarkt gehandelten Aktien.
Verbindung zu anderen Variablen:
Die Variable Aktien (nicht öffentlich gehandelt) ( 48 13 3) ist Teil der Variablen Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 0).
Code: | 48 13 4 |
Bezeichnung: | Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere |
Anhang: | VII |
Definition
Diese Variable umfasst sämtliche anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere, die nicht unter anderen Posten ausgewiesen sind.
Verbindung zu anderen Variablen:
Die Variable Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 4) ist Teil der Variablen Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 48 13 0).
Code: | 48 14 0 |
Bezeichnung: | Einheiten des Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren |
Anhang: | VII |
(Stand: 11.03.2019)
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