umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 295/2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik (2)
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Einzelmodul für die Strukturstatistik des Versicherungsgewerbes | Anhang V |
Abschnitt 1
Zielsetzung
Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung von Versicherungen. Zu diesem Modul gehört eine detaillierte Liste der Merkmale, über die Statistiken zu erstellen sind, um die Kenntnis der nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Entwicklung des Versicherungssektors zu verbessern.
Abschnitt 2
Bereiche
Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 1 Buchstaben a, b und c bezeichneten Bereiche, insbesondere auf:
Abschnitt 3
Geltungsbereich
Abschnitt 4
Merkmale
Code | Bezeichnung | Betroffenes Untemehmen/Geschäft |
Strukturelle Daten | ||
11 11 0 | Zahl der Unternehmen | (1, 2, 3, 4) |
11 11 1 | Zahl der Unternehmen nach der Rechtsform | (1, 2, 3, 4) |
11 11 2 | Anzahl der Unternehmen, aufgegliedert nach Größenklassen der gebuchten Bruttobeiträge | (1, 2, 3) |
11 11 3 | Anzahl der Unternehmen, aufgegliedert nach Größenklassen der versicherungstechnischen Bruttorückstellungen | (1) |
11 11 5 | Geografische Aufgliederung der Unternehmen nach dem Sitz der Muttergesellschaft | (1, 2, 3, 4) |
11 41 0 | Gesamtanzahl und Standort der Niederlassungen in anderen Ländern | (1, 2, 3) |
Rechnungslegungsdaten/Versicherungstechnischer Teil der Gewinn- und Verlustrechnung | ||
32 11 4 | Gebuchte Bruttobeiträge, aufgegliedert nach der Rechtsform | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 11 5 | Gebuchte Bruttobeiträge im selbst abgeschlossenen Geschäft, aufgegliedert nach dem Sitz der Muttergesellschaft | (1, 2, 5, 6) |
32 11 6 | Gebuchte Bruttobeiträge des in Rückdeckung übernommenen Geschäfts, aufgegliedert nach dem Sitz der Muttergesellschaft | (1, 2, 4, 6) |
32 18 2 | Rückversicherungsanteil an den gebuchten Bruttobeiträgen, aufgegliedert nach dem Sitz der Muttergesellschaft | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 16 0 | Bruttobetrag der noch nicht aufgeführten Positionen der versicherungstechnischen Rechnung | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 18 0 | Rückversicherungssaldo | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 18 8 | Rückversicherungsanteil am Bruttobetrag der noch nicht aufgeführten Positionen der versicherungstechnischen Rechnung | (1, 2, 4, 5, 6) |
Rechnungslegungsdaten/Nichtversicherungstechnischer Teil der Gewinn- und Verlustrechnung | ||
32 19 0 | Zwischensumme II (Nettoergebnis der versicherungstechnischen Rechnung) | (3) |
Zusätzliche Daten zur Gewinn- und Verlustrechnung | ||
32 61 4 | Externe Aufwendungen für Güter und Dienstleistungen | (1, 2, 3, 4) |
13 31 0 | Personalaufwendungen | (1, 2, 3, 4) |
32 61 5 | Externe und interne Schadenregulierungsaufwendungen | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 61 6 | Abschlussaufwendungen | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 61 7 | Verwaltungsaufwendungen | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 61 8 | Sonstige versicherungstechnische Bruttoaufwendungen | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 61 9 | Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 71 1 | Erträge aus Beteiligungen | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 71 3 | Erträge aus Grundstücken und Bauten | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 71 4 | Erträge aus anderen Kapitalanlagen | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 71 5 | Erträge aus Zuschreibungen | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 71 6 | Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 72 1 | Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, einschließlich Zinsen | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 72 2 | Abschreibungen auf Kapitalanlagen | (1, 2, 4, 5, 6) |
32 72 3 | Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | (1, 2, 4, 5, 6) |
Code | Bezeichnung | Betroffenes Unternehmen/Geschäft | ||
Analyse nach Produkten (nach CPA-(Unter-)Kategorien) | ||||
33 12 1 | Rückversicherungsanteil an den gebuchten Bruttobeiträgen des selbst abgeschlossenen Geschäfts (fünfstellige Ebene, Unterkategorien 66.03.21 und 66.03.22) | (1, 2, 5, 6) | ||
Internationales Geschäft (geografische Aufteilung des im Rahmen der Niederlassungsfreiheit gezeichneten Geschäfts) | ||||
34 31 1 | Gebuchte Bruttobeiträge im selbst abgeschlossenen Geschäft, aufgegliedert nach CPA-Kategorien (fünfstellige Ebene) und nach Mitgliedstaaten | (1, 2, 5, 6) | ||
Internationales Geschäft (geografische Aufteilung des im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs gezeichneten Geschäfts) | ||||
34 32 1 | Gebuchte Bruttobeiträge im selbst abgeschlossenen Geschäft, aufgegliedert nach CPA-Kategorien (fünfstellige Ebene) und nach Mitgliedstaaten | (1, 2, 5, 6) | ||
Daten zur Beschäftigung | ||||
16 11 0 | Zahl der Beschäftigten | (1, 2, 3, 4) | ||
Bilanzdaten (Aktiva/Passiva) | ||||
36 30 0 | Bilanzsumme | (1, 2, 3, 4) | ||
37 33 1 | Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle des selbst abgeschlossenen Geschäfts | (2, 6) | ||
37 30 1 | Gesamtsumme der versicherungstechnischen Nettorückstellungen | (1, 2, 3, 4) |
4. Liste B enthält folgende Angaben:
Code | Bezeichnung | Betroffenes Unternehmen/Geschäft | Anmerkungen |
Rechnungslegungsdaten/Versicherungstechnischer Teil der Gewinn- und Verlustrechnung | |||
32 13 2 | Bruttozahlungen für Versicherungsfälle des laufenden Geschäftsjahres | (2, 4, 6) | |
Internationales Geschäft (allgemeine geografische Aufteilung) | |||
34 12 0 | Geografische Aufteilung der gebuchten Bruttobeiträge des in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäfts | (1, 2, 4, 5, 6) | |
34 13 0 | Geografische Aufteilung des Rückversicherungsanteils an den gebuchten Bruttobeiträgen | (1, 2, 4, 5, 6) |
Code | Bezeichnung | Betroffenes Untemehmen/Geschäft | Anmerkungen |
Bilanzdaten (Aktiva/Passiva) | |||
36 11 2 | Grundstücke und Bauten (Tageswert) | (1, 2, 3, 4) | |
36 12 3 | Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Tageswert) | (1, 2, 3, 4) | |
36 13 8 | Sonstige Kapitalanlagen (Tageswert) | (1, 2, 3, 4) | |
36 21 0 | Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen - Grundstücke und Bauten | (1, 3) | |
36 22 0 | Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen - sonstige Kapitalanlagen | (1, 3) | |
37 10 1 | Summe des Eigenkapitals, aufgegliedert nach der Rechtsform | (1, 2, 3, 4) | |
37 33 3 | Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im selbst abgeschlossenen Geschäft, aufgegliedert nach CPA-(Unter-)Kategorien (fünfstellige Ebene) und Unterkategorien 66.03.21 und 66.03.22 | (2, 6) | |
Sonstige Daten | |||
39 10 0 | Anzahl der am Ende des Geschäftsjahres bestehenden Versicherungsverträge: selbst abgeschlossene Einzel-Lebensversicherungsverträge für die CPA-Unterkategorien 66.01.1, 66.03.1, 66.03.4 und 66.03.5 | (1, 2, 5, 6) | |
39 20 0 | Anzahl der versicherten Personen am Ende des Geschäftsjahres: selbst abgeschlossene Gruppen-Lebensversicherungsverträge für die CPA-Unterkategorie 66.03.1 | (1, 2, 5, 6) | |
39 30 0 | Anzahl der versicherten Fahrzeuge am Ende des
Geschäftsjahres: selbst abgeschlossenes Geschäft für die CPA-Unterkategorie 66.03.2 |
(2, 6) | Übermittlung freigestellt |
39 40 0 | Bruttoversicherungssumme (selbst abgeschlossenes Geschäft) am Ende des Geschäftsjahres für die CPA-Unterkategorien 66.01.1 und 66.01.4 | (1, 5) | Übermittlung freigestellt |
39 50 0 | Anzahl der während des Geschäftsjahres eingetretenen Versicherungsfälle (selbst abgeschlossenes Geschäft) für die CPA-Unterkategorie 66.03.2 | (2, 6) | Übermittlung freigestellt |
Abschnitt 5 14
Erstes Berichtsjahr
Das erste Bezugsjahr, für das Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2008.
Abschnitt 6
Aufbereitung der Ergebnisse
Die Ergebnisse werden bis zur vierstelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Klassen) aufgegliedert.
Abschnitt 7
Übermittlung der Ergebnisse
Die Ergebnisse werden für die in Abschnitt 3 genannten Unternehmen innerhalb von 12 Monaten ab dem Ablauf des Berichtsjahres übermittelt, mit Ausnahme von Rückversicherungsunternehmen, für die die Ergebnisse innerhalb von 18 Monaten ab dem Ablauf des Berichtszeitraums übermittelt werden.
Abschnitt 8
Europäischer Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Die Kommission unterrichtet den durch den Beschluss 2004/9/EG der Kommission 4 eingesetzten Europäischen Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung über die Einführung dieses Moduls und über alle von ihr gemäß Artikel 12 festgelegten Maßnahmen zur Anpassung an wirtschaftliche und technische Entwicklungen in Bezug auf die Erhebung und die statistische Aufbereitung der Daten sowie in Bezug auf die Aufbereitung und Übermittlung der Ergebnisse.
Abschnitt 9
Übergangszeitraum
Ein Übergangszeitraum kann nicht gewährt werden.
_____
1) Richtlinie 91/674/EWG des Rates vom 19. Dezember 1991 über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen (ABl. L 374 vom 31.12.1991 S. 7). Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 224 vom 16.08.2006 S. 1).
2) Erste Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) (ABl. L 228 vom 16.08.1973 S. 3). Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 323 vom 09.12.2005, S. 1).
3) Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen (ABl. L 345 vom 19.12.2002 S. 1). Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/44/EG (ABl. L 247 vom 21.09.2007 S. 1).
4) ABl. L 3 vom 07.01.2004 S. 34.
Einzelmodul für die Strukturstatistik der Kreditinstitute | Anhang VI |
Abschnitt 1
Zielsetzung
Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Sektors der Kreditinstitute. Zu diesem Modul gehört eine detaillierte Liste der Merkmale, über die Statistiken zu erstellen sind, um die Kenntnis der nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Entwicklungen des Sektors Kreditinstitute zu verbessern.
Abschnitt 2
Bereiche
Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 1 Buchstaben a, b und c bezeichneten Bereiche, insbesondere auf:
Abschnitt 3
Geltungsbereich
Abschnitt 4 14
Merkmale
Die Merkmale sind nachstehend aufgeführt. Die kursiv geschriebenen Merkmale sind auch in den Listen des in Anhang I festgelegten gemeinsamen Moduls enthalten. In den Fällen, in denen die Merkmale direkt aus den Jahresabschlüssen abgeleitet werden, werden die Geschäftsjahre, die innerhalb eines Berichtsjahres enden, diesem Berichtsjahr gleichgestellt.
Die Liste enthält:
Code | Bezeichnung | Anmerkungen |
Strukturelle Daten | ||
11 11 0 | Zahl der Unternehmen | |
11 11 1 | Zahl der Unternehmen nach der Rechtsform | |
11 11 4 | Zahl der Unternehmen nach dem Sitz der Muttergesellschaft | |
11 11 6 | Zahl der Unternehmen nach Größenklassen der Bilanzsumme | |
11 11 7 | Zahl der Unternehmen nach Kategorien von Kreditinstituten | |
11 21 0 | Zahl der örtlichen Einheiten | |
11 41 1 | Gesamtzahl der Zweigniederlassungen nach Standort in Nicht-EWR-Ländern | |
11 51 0 | Gesamtzahl der dem Finanzsektor angehörenden Tochterunternehmen nach Standort in anderen Ländern | |
Rechnungslegungsdaten: Gewinn- und Verlustrechnung | ||
42 11 0 | Zinserträge und ähnliche Erträge | |
42 11 1 | Zinserträge und ähnliche Erträge aus festverzinslichen Wertpapieren | |
42 12 1 | Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen für begebene Schuldverschreibungen | |
12 12 0 | Produktionswert | |
13 11 0 | Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt | |
13 31 0 | Personalaufwendungen | |
12 14 0 | Bruttowertschöpfung zu Basispreisen | Übermittlung freigestellt |
12 15 0 | Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten | |
15 11 0 | Bruttoinvestitionen in Sachanlagen | |
Rechnungslegungsdaten: Bilanz | ||
43 30 0 | Bilanzsumme (KI) | |
43 31 0 | Bilanzsumme nach dem Sitz der Muttergesellschaft | |
43 32 0 | Bilanzsumme nach der Rechtsform | |
Daten nach Produkten | ||
44 11 0 | Zinserträge und ähnliche Erträge nach CPA-(Unter-)Kategorien | Übermittlung freigestellt |
44 12 0 | Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen nach CPA-(Unter)Kategorien | Übermittlung freigestellt |
44 13 0 | Provisionserträge nach CPA-(Unter-)Kategorien | Übermittlung freigestellt |
44 14 0 | Provisionsaufwendungen nach CPA-(Unter-)Kategorien | Übermittlung freigestellt |
Daten zum Binnenmarkt und zur Internationalisierung | ||
45110 | Geografische Aufgliederung der Gesamtzahl der EWR-Zweigniederlassungen | |
45 21 0 | Geografische Aufgliederung der Zinserträge und ähnlichen Erträge | |
45 22 0 | Geografische Aufgliederung der Bilanzsumme | |
45 31 0 | Geografische Aufgliederung der Zinserträge und ähnlichen Erträge aufgrund des freien Dienstleistungsverkehrs (in anderen EWR-Ländern) | Übermittlung freigestellt |
45 41 0 | Geografische Aufgliederung der Zinserträge und ähnlichen Erträge aufgrund von Zweigniederlassungen (in Ländern außerhalb des EWR) | Übermittlung freigestellt |
45 42 0 | Geografische Aufgliederung der Zinserträge und ähnlichen Erträge aufgrund des freien Dienstleistungsverkehrs (in Ländern außerhalb des EWR) | Übermittlung freigestellt |
Code | Bezeichnung | Anmerkungen |
Daten zur Beschäftigung | ||
16 11 0 | Zahl der Beschäftigten | |
16 11 1 | Zahl der Beschäftigten nach Kategorien von Kreditinstituten | |
16 11 2 | Zahl der weiblichen Beschäftigten | |
16 13 0 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger | |
16 13 6 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfängerinnen | |
16 14 0 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeiteinheiten | |
Sonstige Daten | ||
47 11 0 | Zahl der Konten nach CPA-(Unter-)Kategorien | Übermittlung freigestellt |
47 12 0 | Zahl der Forderungen an Kunden nach CPA-(Unter-)Kategorien | Übermittlung freigestellt |
47 13 0 | Zahl der Bankautomaten von Kreditinstituten |
Code | Bezeichnung | Anmerkungen |
Strukturelle Daten | ||
11 21 0 | Zahl der örtlichen Einheiten | |
Buchführungsdaten | ||
13 32 0 | Löhne und Gehälter | Übermittlung freigestellt |
Daten zur Beschäftigung | ||
16 11 0 | Zahl der Beschäftigten |
Abschnitt 5 14
Erstes Bezugsjahr
Das erste Bezugsjahr, für das Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2008.
Abschnitt 6
Aufbereitung der Ergebnisse
Abschnitt 7
Übermittlung der Ergebnisse
Die Frist für die Übermittlung der Ergebnisse wird nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festgelegt und beträgt höchstens zehn Monate ab dem Ablauf des Berichtsjahres.
Abschnitt 8
Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken
Die Kommission unterrichtet den mit dem Beschluss 2006/856/EG des Rates 3 eingerichteten Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken über die Einführung dieses Moduls und über alle Maßnahmen zur Anpassung an wirtschaftliche und technische Entwicklungen in Bezug auf die Erhebung und die statistische Aufbereitung der Daten sowie in Bezug auf die Aufbereitung und Übermittlung der Ergebnisse.
Abschnitt 9
Pilotuntersuchungen
Abschnitt 10
Übergangszeitraum
Ein Übergangszeitraum kann nicht gewährt werden.
________
1) ABl. L 372 vom 31.12.1986 S. 1. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/46/EG.
2) ABl. L 177 vom 30.06.2006 S. 1. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/44/EG.
3) ABl. L 332 vom 30.11.2006 S. 21.
Einzelmodul für die Strukturstatistik der Pensionsfonds | Anhang VII |
Abschnitt 1
Zielsetzung
Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Sektors Pensionsfonds. Zu diesem Modul gehört eine detaillierte Liste der Merkmale, über die Statistiken zu erstellen sind, um die Kenntnis der nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Entwicklungen des Sektors Pensionsfonds zu verbessern.
Abschnitt 2
Bereiche
Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 1 Buchstaben a, b und c bezeichneten Bereiche, insbesondere auf:
Abschnitt 3
Geltungsbereich
Abschnitt 4 14
Merkmale
Code | Bezeichnung | Anmerkungen |
Strukturelle Daten | ||
11 11 0 | Zahl der Unternehmen | |
11 11 8 | Zahl der Unternehmen nach Größenklassen der Kapitalanlagen | |
11 11 9 | Zahl der Unternehmen nach Größenklassen der Mitglieder | |
11 61 0 | Zahl der Pensionssysteme | Übermittlung freigestellt |
Rechnungslegungsdaten: Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge und Aufwendungen) | ||
12110 | Umsatz |
Code | Bezeichnung | Anmerkungen |
48 00 1 | Pensionsbeiträge von Mitgliedern | |
48 00 2 | Pensionsbeiträge von Arbeitgebern | |
48 00 3 | Erträge aus Übertragungen | |
48 00 4 | Sonstige Pensionsbeiträge | |
48 00 5 | Pensionsbeiträge an Systeme mit vorgegebenen Leistungen | |
48 00 6 | Pensionsbeiträge an Systeme mit vorgegebenen Beiträgen | |
48 00 7 | Pensionsbeiträge an hybride Systeme | |
48 01 0 | Erträge aus Kapitalanlagen (PF) | |
48 01 1 | Kapitalgewinne und -verluste | |
48 02 1 | Erträge der Versicherungsleistungen | |
48 02 2 | Sonstige Erträge (PF) | |
12 12 0 | Produktionswert | |
12 14 0 | Bruttowertschöpfung zu Basispreisen | Übermittlung freigestellt |
12 15 0 | Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten | |
48 03 0 | Gesamte Aufwendungen für Pensionen | |
48 03 1 | Regelmäßige Pensionszahlungen | |
48 03 2 | Einmalige Pensionszahlungen | |
48 03 3 | Aufwendungen aus Übertragungen | |
48 04 0 | Nettoveränderung der technischen Rückstellungen | |
48 05 0 | Aufwendungen für Versicherungsbeiträge | |
48 06 0 | Betriebsaufwendungen insgesamt | |
13 11 0 | Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt | |
13 31 0 | Personalaufwendungen | |
15 11 0 | Bruttoinvestitionen in Sachanlagen | |
48 07 0 | Sämtliche Steuern | |
Bilanzdaten: Aktiva | ||
48 11 0 | Grundstücke und Bauten (PF) | |
48 12 0 | Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (PF) | |
48 13 0 | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | |
48 13 1 | Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt) | |
48 13 2 | Aktien (gehandelt auf einem geregelten Markt, der auf KMU spezialisiert ist) | |
48 13 3 | Aktien (nicht öffentlich gehandelt) | |
48 13 4 | Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | |
48 14 0 | Einheiten des Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren | |
48 15 0 | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |
48 15 1 | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere der öffentlichen Hand | Übermittlung freigestellt |
48 15 2 | Sonstige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | Übermittlung freigestellt |
48 16 0 | Anteile an gemeinschaftlichen Kapitalanlagen (PF) | |
48 17 0 | Anleihen garantiert aus Hypotheken und andere Anleihen, die sonst nirgendwo anders erfasst sind | |
48 18 0 | Andere Kapitalanlagen | |
48 10 0 | Gesamtsumme der Kapitalanlagen von Pensionsfonds | |
48 10 1 | Rückveranlagung in das Trägerunternehmen |
Code | Bezeichnung | Anmerkungen |
48 10 4 | Kapitalanlagen insgesamt zu Marktwerten | |
48 20 0 | Sonstige Vermögensgegenstände | |
Bilanzdaten: Passiva | ||
48 30 0 | Eigenkapital | |
48 40 0 | Versicherungstechnische Nettorückstellungen (PF) | |
48 50 0 | Sonstige Posten der Passiva | |
Daten zum Binnenmarkt und zur Internationalisierung | ||
48 61 0 | Geografische Aufgliederung des Umsatzes | |
48 62 0 | Anteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere nach der Lage | Übermittlung freigestellt |
48 63 0 | Kapitalanlagen insgesamt aufgegliedert nach der Lage | Übermittlung freigestellt |
48 64 0 | Kapitalanlagen insgesamt aufgegliedert nach Euro- und Nicht-Euro-Komponenten | |
Daten zur Beschäftigung | ||
16 11 0 | Zahl der Beschäftigten | |
Sonstige Daten | ||
48 70 0 | Zahl der Mitglieder | |
48 70 1 | Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Leistungen | |
48 70 2 | Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Beiträgen | |
48 70 3 | Zahl der Mitglieder von hybriden Systemen | |
48 70 4 | Zahl der aktiven Mitglieder | |
48 70 5 | Zahl der suspendierten Mitglieder | |
48 70 6 | Zahl der pensionierten Mitglieder |
Code | Bezeichnung | Anmerkungen | |
Strukturelle Daten | |||
11 15 0 | Zahl der Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds | ||
Rechnungslegungsdaten: Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge und Aufwendungen) | |||
48 08 0 | Umsatz der nicht autonomen Pensionsfonds | Übermittlung freigestellt |
Abschnitt 5 14
Erstes Bezugsjahr
Das erste Bezugsjahr, für das Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2008.
Abschnitt 6
Aufbereitung der Ergebnisse
Abschnitt 7
Übermittlung der Ergebnisse
Die Ergebnisse werden innerhalb von 12 Monaten ab dem Ablauf des Berichtsjahres übermittelt.
Abschnitt 8
Europäischer Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Die Kommission unterrichtet den Europäischen Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung über die Umsetzung dieses Moduls und über alle Maßnahmen zur Anpassung an wirtschaftliche und technische Entwicklungen in Bezug auf die Erhebung und die statistische Aufbereitung der Daten sowie in Bezug auf die Aufbereitung und Übermittlung der Ergebnisse.
Abschnitt 9
Pilotuntersuchungen
Für die in diesem Anhang aufgeführten Tätigkeiten erlässt die Kommission ein Programm für folgende Pilotuntersuchungen, die von den Mitgliedstaaten durchzuführen sind:
Code | Bezeichnung |
Strukturelle Daten | |
11 71 0 | Zahl der Unternehmen mit Mitgliedern in anderen EWR-Ländern |
11 72 0 | Zahl der Unternehmen mit aktiven Mitgliedern in anderen EWR-Ländern |
Daten zum Binnenmarkt und zur Internationalisierung | |
48 65 0 | Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder nach Geschlecht |
48 65 1 | Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Leistungen |
48 65 2 | Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder von Systemen mit vorgegebenen Beiträgen |
48 65 3 | Geografische Aufgliederung der Zahl der Mitglieder von hybriden Systemen |
48 65 4 | Geografische Aufgliederung der Zahl der aktiven Mitglieder |
48 65 5 | Geografische Aufgliederung der Zahl der suspendierten Mitglieder |
48 65 6 | Geografische Aufgliederung der pensionierten Mitglieder |
48 65 7 | Geografische Aufgliederung der Zahl der Empfänger von abgeleiteten Pensionen |
Sonstige Daten | |
48 70 7 | Zahl der weiblichen Mitglieder |
Code | Bezeichnung |
Strukturelle Daten | |
11 15 1 | Zahl der Unternehmen mit nicht autonomen Pensionsfonds nach Größenklassen der Mitglieder |
Bilanzdaten: Passiva | |
48 40 1 | Versicherungstechnische Nettorückstellungen der nicht autonomen Pensionsfonds |
Sonstige Daten | |
48 72 0 | Zahl der Mitglieder nicht autonomer Pensionsfonds |
Daten zum Binnenmarkt und zur Internationalisierung | |
48 66 1 | Geografische Aufgliederung der Zahl der aktiven Mitglieder von nicht autonomen Pensionsfonds |
Code | Bezeichnung |
48 66 2 | Geografische Aufgliederung der Zahl der suspendierten Mitglieder von nicht autonomen Pensionsfonds |
48 66 3 | Geografische Aufgliederung der Zahl der pensionierten Mitglieder, die eine Pension von einem nicht autonomen Pensionsfonds erhalten |
48 66 4 | Geografische Aufgliederung der Zahl der Empfänger von abgeleiteten Pensionen von nicht autonomen Pensionsfonds |
Rechnungslegungsdaten: Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge und Aufwendungen) | |
48 09 0 | Gesamte Pensionszahlungen von nicht autonomen Pensionsfonds |
Anhand der Pilotuntersuchungen sollen Relevanz und Durchführbarkeit der Datenerhebung bewertet werden, wobei die Vorteile der Verfügbarkeit der Daten gegen die Erhebungskosten und den Meldeaufwand der Unternehmen abzuwägen sind.
Abschnitt 10
Übergangszeitraum
Ein Übergangszeitraum kann nicht gewährt werden.
Einzelmodul für die Strukturstatistik der Dienstleistungen für Unternehmen | Anhang VIII |
Abschnitt 1
Zielsetzung
Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Bereichs der Dienstleistungen für Unternehmen.
Abschnitt 2
Bereiche
Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 1 Buchstaben a bis d und f bezeichneten Bereiche, insbesondere auf eine Liste von Statistiken für eine detaillierte Analyse von Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Bereichs der Dienstleistungen für Unternehmen.
Abschnitt 3
Geltungsbereich
Die Statistiken werden für alle unter die Abteilungen 62, 69, 71, 73 und 78 und die Gruppen 58.2, 63.1 und 70.2 der NACE Rev. 2 fallenden Tätigkeiten erstellt. Diese Sektoren decken Teile der Tätigkeiten des Verlagswesens, die Tätigkeiten der Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, Teile der Tätigkeiten der Informationsdienstleistungen und der Tätigkeiten der Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sowie die Tätigkeiten der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften ab. Die Statistiken in diesem Modul beziehen sich auf die Gesamtheit aller Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten, deren Haupttätigkeit unter die oben genannten Abteilungen und Gruppen fällt. Frühestens im Jahr 2011 kann die Kommission eine Untersuchung der Notwendigkeit und der Möglichkeit der Änderung der unteren Schwelle der Erhebungsgesamtheit einleiten. Auf der Grundlage dieser Untersuchung werden Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung, die die Änderung der unteren Schwelle der Erhebungsgesamtheit betreffen, nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.
Abschnitt 4
Merkmale
Code | Bezeichnung | Anmerkungen | |
Strukturelle Daten | |||
11 11 0 | Zahl der Unternehmen | ||
Aufgliederung des Umsatzes nach Produktart | |||
12 11 0 | Aufgliederung des Umsatzes nach Produkten (gemäß der CPA) | Die Aufgliederung der Produkte erfolgt nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle. |
Code | Bezeichnung | Anmerkungen |
Angaben über die Gebietsansässigkeit des Kunden | ||
12 11 0 | Umsatz nach Gebietsansässigkeit des Kunden, im Einzelnen: | |
Gebietsansässig gebietsfremd, davon
|
Code | Bezeichnung | Anmerkungen |
Strukturelle Daten | ||
11 11 0 | Zahl der Unternehmen | |
Aufgliederung des Umsatzes nach Produktart | ||
12 11 0 | Aufgliederung des Umsatzes nach Produkten (gemäß der CPA) | Die Aufgliederung der Produkte erfolgt nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle. |
Angaben über die Gebietsansässigkeit des Kunden | ||
12 11 0 | Umsatz nach Gebietsansässigkeit des Kunden, im Einzelnen: gebietsansässig gebietsfremd, davon
|
Abschnitt 5
Erstes Berichtsjahr
Das erste Berichtsjahr, für das jährliche Statistiken über die Tätigkeiten der Abteilungen 62 und 78 sowie der Gruppen 58.2, 63.1 und 73.1 der NACE Rev. 2 sowie zweijährliche Statistiken über die der Gruppen 69.1, 69.2 und 70.2 der NACE Rev. 2 zu erstellen sind, ist das Kalenderjahr 2008. Das erste Berichtsjahr, für das zweijährliche Statistiken über die Tätigkeiten der Gruppen 71.1, 71.2 und 73.2 der NACE Rev. 2 zu erstellen sind, ist das Kalenderjahr 2009.
Abschnitt 6
Aufbereitung der Ergebnisse
Abschnitt 7
Übermittlung der Ergebnisse
Die Ergebnisse werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Berichtszeitraum ist, übermittelt.
Abschnitt 8
Übergangszeitraum
Bei dem in diesem Anhang festgelegten Einzelmodul beträgt der Übergangszeitraum für die Erstellung der Statistiken gemäß Abschnitt 4 höchstens drei Jahre nach Ablauf der in Abschnitt 5 genannten ersten Berichtsjahre.
Einzelmodul für die Strukturstatistik der Demografie der Unternehmen | Anhang IX |
Abschnitt 1
Zielsetzung
Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über die Demografie der Unternehmen.
Abschnitt 2
Bereiche
Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 1 Buchstaben a bis f bezeichneten Bereiche, insbesondere auf eine Liste von Merkmalen für eine detaillierte Analyse der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, Unternehmensgründungen, Unternehmensschließungen sowie das Fortbestehen neu gegründeter Unternehmen und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf Struktur, Tätigkeit und Entwicklung der Unternehmensgrundgesamtheit.
Abschnitt 3
Geltungsbereich
Abschnitt 4
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Anhangs gilt folgende Begriffsbestimmung:
Abschnitt 5 14
Merkmale
Code | Bezeichnung |
Strukturelle Daten | |
11 01 0 | Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t |
11 02 0 | Zahl der aktiven Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben |
11 03 0 | Zahl der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben |
11 04 1 | Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten |
11 04 2 | Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten |
11 04 3 | Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten |
11 04 4 | Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten |
11 04 5 | Zahl der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t hatten |
11 91 0 | Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen im Jahr t |
11 92 0 | Zahl der Unternehmensgründungen im Jahr t |
11 93 0 | Zahl der Unternehmensschließungen im Jahr t |
11 94 1 | Zahl der im Jahr t-1 gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben |
11 94 2 | Zahl der im Jahr t-2 gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben |
11 94 3 | Zahl der im Jahr t-3 gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben |
11 94 4 | Zahl der im Jahr t-4 gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben |
11 94 5 | Zahl der im Jahr t-5 gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben |
11 96 0 | Zahl der schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t |
Code | Bezeichnung |
Daten zur Beschäftigung | |
16 01 0 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben |
16 01 1 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger haben |
16 02 0 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben |
16 02 1 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t haben |
16 03 0 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben |
16 03 1 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die ab einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t keine Lohn- und Gehaltsempfänger mehr haben |
16 04 1 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 04 2 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 04 3 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 04 4 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 04 5 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 05 1 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 1 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 1 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 05 2 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 2 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 2 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 05 3 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 3 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 3 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 05 4 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 4 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 4 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 05 5 | Zahl der Beschäftigten im Zeitraum t - 5 in der Grundgesamtheit der Unternehmen, die den ersten Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t - 5 hatten und die auch zumindest einen Lohn- und Gehaltsempfänger zu einem beliebigen Zeitpunkt im Zeitraum t haben |
16 91 0 | Beschäftigtenzahl in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen im Jahr t |
16 91 1 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in der Grundgesamtheit aktiver Unternehmen im Jahr t |
16 92 0 | Beschäftigtenzahl in der Grundgesamtheit der im Jahr t gegründeten Unternehmen |
16 92 1 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in der Grundgesamtheit der im Jahr t gegründeten Unternehmen |
16 93 0 | Beschäftigtenzahl in der Grundgesamtheit der im Jahr t geschlossenen Unternehmen |
16 93 1 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in der Grundgesamtheit der im Jahr t geschlossenen Unternehmen |
16 94 1 | Zahl der Beschäftigten in der Grundgesamtheit der im Jahr t-1 neu gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben |
16 94 2 | Zahl der Beschäftigten in der Grundgesamtheit der im Jahr t-2 neu gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben |
16 94 3 | Zahl der Beschäftigten in der Grundgesamtheit der im Jahr t-3 neu gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben |
16 94 4 | Zahl der Beschäftigten in der Grundgesamtheit der im Jahr t-4 neu gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben |
16 94 5 | Zahl der Beschäftigten in der Grundgesamtheit der im Jahr t-5 neu gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben |
16 95 1 | Zahl der Beschäftigten in der Grundgesamtheit der im Jahr t-1 neu gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben, im Gründungsjahr |
16 95 2 | Zahl der Beschäftigten in der Grundgesamtheit der im Jahr t-2 neu gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben, im Gründungsjahr |
16 95 3 | Zahl der Beschäftigten in der Grundgesamtheit der im Jahr t-3 neu gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben, im Gründungsjahr |
16 95 4 | Zahl der Beschäftigten in der Grundgesamtheit der im Jahr t-4 neu gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben, im Gründungsjahr |
16 95 5 | Zahl der Beschäftigten in der Grundgesamtheit der im Jahr t-5 neu gegründeten Unternehmen, die bis t fortbestanden haben, im Gründungsjahr |
16 96 1 | Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in schnell wachsenden Unternehmen gemessen an der Beschäftigung im Zeitraum t |
Abschnitt 6
Erstes Berichtsjahr
In der folgenden Tabelle ist angegeben, für welches Berichtsjahr die betreffenden jährlichen Statistiken erstmals zu erstellen sind:
Kalenderjahr | Code |
2004 | 11910,11920,11930,16910, 16911, 16920, 16921,16930und16931 |
2005 | 11 94 1, 16 94 1 und 16 95 1 |
2006 | 11 94 2, 16 94 2 und 16 95 2 |
2007 | 11 94 3, 16 94 3 und 16 95 3 |
2008 | 11 94 4, 16 94 4 und 16 95 4 |
2009 | 11 94 5, 16 94 5 und 16 95 5 |
Abschnitt 7
Bericht über die Datenqualität
Die Mitgliedstaaten erstellen Qualitätsberichte, in denen sie Angaben über die Vergleichbarkeit der Merkmale 11 91 0 und 16 91 0 mit den Merkmalen 11 11 0 und 16 11 0 in Anhang I und, bei Bedarf, darüber machen, inwieweit die gelieferten Daten der gemeinsamen Methodik entsprechen, die in dem in Abschnitt 11 erwähnten Leitfaden festgelegt ist.
Abschnitt 8
Aufbereitung der Ergebnisse
Vorläufige Ergebnisse für die Merkmale für Unternehmensschließungen (11 93 0, 16 93 0, 16 93 1) werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Bezugszeitraum ist, übermittelt. Nach der Bestätigung der Unternehmensschließung, d. h. wenn zwei Jahre lang keine Geschäftstätigkeit stattgefunden hat, werden für diese Merkmale innerhalb von 30 Monaten nach demselben Bezugszeitraum berichtigte Ergebnisse übermittelt.
Vorläufige Ergebnisse für die Merkmale 11 03 0, 16 03 0 und 16 03 1 werden innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Bezugszeitraums ist, übermittelt. Nach der Bestätigung des Status nach zwei Jahren werden für diese Merkmale innerhalb von 32 Monaten nach demselben Bezugszeitraum berichtigte Ergebnisse übermittelt.
Alle anderen Ergebnisse für jährliche demografische Statistiken über Unternehmen mit mindestens einem Lohn- und Gehaltsempfänger werden innerhalb von 20 Monaten nach Ablauf des Bezugszeitraums übermittelt.
Vorläufige Ergebnisse für die Merkmale für schnell wachsende Unternehmen gemessen an der Beschäftigung werden innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Bezugszeitraums übermittelt.
Alle anderen Ergebnisse werden innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, das Bezugszeitraum ist, übermittelt.
Abschnitt 10
Aufgliederung der Tätigkeiten
Abschnitt C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Abschnitten der NACE Rev. 1.1 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitt D Herstellung von Waren
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Unterabschnitten der NACE Rev. 1.1 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitte E und F Energie- und Wasserversorgung sowie Bau
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Abschnitten der NACE Rev. 1.1 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Codes G, 50, 51, 52, 52.1, 52.2, 52.3 + 52.4 + 52.5, 52.6 und 52.7 der NACE Rev. 1.1 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitt H Beherbergungs- und Gaststätten
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Codes 55, 55.1 + 55.2 und 55.3 + 55.4 + 55.5 der NACE Rev. 1.1 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitt I Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Codes I, 60, 61, 62, 63, 64, 64.1 und 64.2 der NACE Rev. 1.1 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitt J Kreditinstitute und Versicherungen (ohne Sozialversicherung)
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Abteilungen der NACE Rev. 1.1 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitt K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen
Dieser Anhang gilt nicht für die Klasse 74.15 der NACE Rev. 1.1. Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Klassen der NACE Rev. 1.1 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitt B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Abschnitten der NACE Rev. 2 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitt C Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Codes C, 10+11+12,13+14,15,16,17+18,19,20+21,22,23,24+25,26+27,28,29+30,31+32 und 33 der NACE Rev. 2 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitte D, E und F Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen; Baugewerbe/Bau
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Abschnitten der NACE Rev. 2 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitt G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Codes G, 45, 46, 47, 47.1, 47.2, 47.3, 47.4 + 47.5 + 47.6 + 47.7 und 48.8 + 48.9 der NACE Rev. 2 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitte H und I Verkehr und Lagerei; Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Abteilungen der NACE Rev. 2 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitt J Information und Kommunikation
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Abteilungen der NACE Rev. 2 aufgegliederten nationalen Ergebnisse; für Abteilung 62 erfolgt eine weitere Aufgliederung nach Klassen der NACE Rev. 2.
Abschnitt K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Dieser Anhang gilt nicht für die Gruppe 64.2 der NACE Rev. 2. Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Abteilungen der NACE Rev. 2 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Abschnitte L, M und N Grundstücks- und Wohnungswesen; Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen;
Verwaltungs- und Unterstützungsdienstleistungen
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Klassen der NACE Rev. 2 aufgegliederten nationalen Ergebnisse.
Besondere Aggregate
Um die Erstellung von Statistiken über die Demografie der Unternehmen des Sektors der Informations- und Kommunikationstechnologie zu ermöglichen, sind mehrere besondere Aggregate der NACE Rev. 2 zu übermitteln. Diese Aggregate werden nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festgelegt.
Abschnitt 11
Leitfaden
Die Kommission veröffentlicht in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Leitfaden, der zusätzliche Anleitungen für die Erstellung der Gemeinschaftsstatistiken gemäß diesem Anhang enthält. Der Leitfaden wird veröffentlicht, sobald diese Verordnung in Kraft tritt.
Abschnitt 12
Pilotuntersuchungen
Für die in diesem Anhang aufgeführten Tätigkeiten erlässt die Kommission ein Programm für folgende Pilotuntersuchungen, die von den Mitgliedstaaten durchzuführen sind:
Falls die Kommission es aufgrund der Auswertung von Pilotstudien über nichtmarktwirtschaftliche Tätigkeiten der Abschnitte M bis O der NACE Rev. 1.1 für erforderlich hält, die gegenwärtigen Bereiche dieser Verordnung auszuweiten, so legt sie einen Vorschlag gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags vor.
Abschnitt 13
Übergangszeitraum
Bei dem in diesem Anhang festgelegten Einzelmodul beträgt der Übergangszeitraum für die Erstellung der Statistiken gemäß Abschnitt 6 höchstens vier Jahre nach Ablauf der ersten Berichtsjahre.
Aufgehobene Verordnung mit späteren Änderungen | Anhang X |
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates (ABl. L 14 vom 17.01.1997 S. 1).
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 410/98 des Rates (ABl. L 52 vom 21.02.1998 S. 1).
Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1614/2002 der Kommission (ABl. L 244 vom 12.09.2002 S. 7).
Verordnung (EG) Nr. 2056/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 317 vom 21.11.2002 S. 1).
Anhang III Nummer 69 der Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003 S. 1).
Artikel 11 und 20 und Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 393 vom 30.12.2006 S. 1).
Entsprechungstabelle | Anhang XI |
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 | Vorliegende Verordnung |
Artikel 1 | Artikel 1 |
Artikel 2 | Artikel 1 |
Artikel 3 | Artikel 2 |
Artikel 4 Absatz 1 | Artikel 3 Absatz 1 |
Artikel 4 Absatz 2 | Artikel 3 Absatz 3 |
Artikel 5 | Artikel 3 Absatz 2 |
- | Artikel 3 Absatz 4 |
- | Artikel 4 |
Artikel 6 | Artikel 5 |
Artikel 7 | Artikel 6 |
Artikel 8 | Artikel 7 |
Artikel 9 | Artikel 8 Absätze 1 und 2 |
- | Artikel 8 Absatz 3 |
Artikel 10 | Artikel 9 |
Artikel 11 | Artikel 10 |
Artikel 12 Ziffern i bis x | Artikel 11 Absatz 1 |
- | Artikel 11 Absatz 2 |
Artikel 13 | Artikel 12 |
Artikel 14 | Artikel 13 |
Artikel 15 | - |
- | Artikel 14 |
Artikel 16 | Artikel 15 |
Anhang 1 Abschnitte 1-9 | Anhang I Abschnitte 1- 9 |
Anhang 1 Abschnitt 10 Nummern 1 und 2 | Anhang I Abschnitt 10 Nummern 1 und 2, mit Streichungen |
Anhang 1 Abschnitt 10 Nummern 3 und 4 | - |
Anhang 1 Abschnitt 11 | Anhang I Abschnitt 11 |
Anhang 2 | Anhang II |
Anhang 3 Abschnitte 1 bis 8 | Anhang III Abschnitte 1 bis 8 |
Anhang 3 Abschnitt 9 | - |
Anhang 3 Abschnitt 10 | Anhang III Abschnitt 9 |
Anhang 4 Abschnitte 1 bis 8 | Anhang IV Abschnitte 1 bis 8 |
Anhang 4 Abschnitt 9 | - |
Anhang 4 Abschnitt 10 | Anhang IV Abschnitt 9 |
- | Anhang V |
- | Anhang VI |
- | Anhang VII |
- | Anhang VIII |
- | Anhang IX |
- | Anhang X |
- | Anhang XI |
ENDE |
(Stand: 25.01.2021)
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