Entsch. 2008/231/EG
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1. Einleitung
1.1 Technischer Anwendungsbereich
1.2 Geographischer Anwendungsbereich
1.3 Inhalt dieser TSI
2. Festlegung des Teilsystems und des Anwendungsbereichs
2.1 Teilsystem
2.2 Anwendungsbereich
2.2.1 Personal und Züge
2.2.2 Betriebsgrundsätze
2.2.3 Anwendbarkeit bei bestehenden Fahrzeugen und Infrastrukturen
2.3 Verbindung zwischen dieser TSI und der Richtlinie 2004149/EG
3. Grundlegende Anforderungen
3.1 Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen
3.2 Grundlegende Anforderungen
3.3 Spezifische Gesichtspunkte in Bezug auf diese Anforderungen
3.3.1 Sicherheit
3.3.2. Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft
3.3.3. Gesundheit
3.3.4. Umweltschutz
3.3.5 Technische Kompatibilität
3.4 Spezifische Gesichtspunkte beim Teilsystem Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung
3.4.1 Sicherheit
3.4.2 Zuverlässigkeit und Betriebsbereitschaft
3.4.3 Technische Kompatibilität
4. Merkmale des Teilsystems
4.1 Einleitung
4.2 Funktionelle und technische Spezifikationen zum Teilsystem
4.2.1 Spezifikationen zum Personal
4.2.1.1 Allgemeine Anforderungen
4.2.1.2 Unterlagen für Triebfahrzeugführer
4.2.1.3 Unterlagen für andere Mitarbeiter des Eisenbahnverkehrsunternehmens als Triebfahrzeugführer
4.2.1.4 Unterlagen für das Zugfahrten zulassende Personal des Infrastrukturbetreibers
4.2.1.5 Sicherheitsrelevante Kommunikation zwischen Zugpersonal, sonstigem Personal der Eisenbahnverkehrsunternehmen und Zugfahrten zulassendem Personal
4.2.2 Die Züge betreffende Spezifikationen
4.2.2.1 Zugsichtbarkeit
4.2.2.2 Zughörbarkeit
4.2.2.3 Fahrzeugkennzeichnung
4.2.2.4 Anforderungen an Reisezugwagen
4.2.2.5 Zugbildung
4.2.2.6 Zugbremsung
4.2.2.7 Abfahrbereitschaft des Zuges
4.2.3 Spezifikationen zur Zugfahrt
4.2.3.1 Zugplanung
4.2.3.2 Zugkennzeichnung
4.2.3.3 Abfahrt des Zuges
4.2.3.4 Betriebsleitung
4.2.3.5 Datenaufzeichnung
4.2.3.6 Gestörter Betrieb
4.2.3.7 Verhalten in Notsituationen
4.2.3.8 Unterstützung des Zugpersonals bei gefährlichen Unregelmäßigkeiten oder größeren Fahrzeugstörungen
4.3. Funktionelle und technische Spezifikationen zu den Schnittstellen
4.3.1 Schnittstellen mit der TSI Infrastruktur
4.3.1.1 Signalerkennung
4.3.1.2 Reisezugwagen
4.3.2 Schnittstellen mit der TSI Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
4.3.2.1 Aufzeichnung von Überwachungsdaten
4.3.2.2 Wachsamkeitskontrolle des Triebfahrzeugführers
4.3.2.3 ERTMS/ETCS- und ERTMS/GSM-R-Betriebsvorschriften
4.3.2.4 Erkennung von streckenseitigen Signalen
4.3.2.5 Zugbremsung
4.3.2.6 Einsatz von Sandstreuanlagen. Mindestanforderungen an die beruflichen Kompetenzen von Triebfahrzeugführern
4.3.2.7 Datenaufzeichnung und Heißläufererkennung
4.3.3 Schnittstellen mit der TSI Fahrzeuge
4.3.3.1 Bremsen
4.3.3.2 Anforderungen an Reisezugwagen
4.3.3.3 Zugsichtbarkeit
4.3.3.4 Zughörbarkeit
4.3.3.5 Signalerkennung
4.3.3.6 Wachsamkeitskontrolle des Triebfahrzeugführers
4.3.3.7 Zugbildung und Anlage B
4.3.3.8 Fahrzeugparameter, die stationäre Zugüberwachungssysteme und das Fahrzeugverhalten beeinflussen
4.3.3.9 Sandstreuanlage
4.3.3.10 Zugbildung, Anlagen H und J
4.3.3.11. Regelung bei Unregelmäßigkeiten und Verhalten in Notsituationen
4.3.3.12. Datenaufzeichnung
4.3.3.13 Aerodynamische Auswirkungen auf den Schotter
4.3.3.14 Umgebungsbedingunge
4.3.3.15 Seitenwinden
4.3.3.16 Maximale Druckschwankungen in Tunneln
4.3.3.17 Außenlärm
4.3.3.18 Brandschutz
4.3.3.19 Hebe- und Bergungsverfahren
4.3.3.20 Überwachungs- und Diagnosekonzepte
4.3.3.21 Besondere Spezifikation für lange Tunnel
4.3.3.22 Anforderungen an die Antriebsparameter
4.3.3.23 Kraftschlussdaten der Zugförderung
4.3.3.24 Funktionale und technische Spezifikation hinsichtlich der Stromversorgung
4.3.4 Schnittstellen mit der TSI Energie (HS)
4.3.5. Schnittstellen mit der TSI Sicherheit in Eisenbahntunneln (SRT)
4.3.6 Schnittstellen mit der TSI Personen mit verminderter Mobilität (PRM)
4.4 Betriebsvorschriften
4.5 Instandhaltungsvorschriften
4.6 Berufliche Kompetenzen
4.6.1 Berufliche Kompetenz
4.6.1.1 Fachkenntnis
4.6.1.2 Fähigkeit, die Kenntnisse in die Praxis umzusetzen
4.6.2 Sprachliche Kompetenz
4.6.2.1 Grundsätze
4.6.2.2 Kenntnistiefe
4.6.3 Erstmalige und fortlaufende Beurteilung des Personals
4.6.3.1 Grundelemente
4.6.3.2 Ermittlung des Schulungsbedarfs
4.7 Arbeitsmedizinische Anforderungen
4.7.1 Einleitung
4.7.2 Empfohlene Kriterien für die Zulassung von Betriebsärzten und medizinischen Organisationen
4.7.3 Kriterien für die Zulassung von Psychologen, die zur psychologischen Beurteilung herangezogen werden, und Anforderungen an die psychologische Beurteilung
4.7.4 Medizinische Untersuchungen und psychologische Gutachten
4.7.4.1 Vor der Einstellung
4.7.4.2 Nach der Einstellung
4.7.5 Medizinische Anforderungen
4.7.5.1 Allgemeine Anforderungen
4.7.5.2. Anforderungen an das Sehvermögen
4.7.5.3 Anforderungen an das Hörvermögen
4.7.5.4 Schwangerschaft
4.7.6 Spezifische Anforderungen bei Triebfahrzeugführern
4.7.6.1 Häufigkeit der regelmäßigen medizinischen Untersuchungen
4.7.6.2 Zusätzliche Inhalte bei der medizinischen Untersuchung
4.7.6.3 Zusätzliche Anforderungen an das Sehvermögen
4.7.6.4 Zusätzliche Anforderungen an das Hör- und Sprechvermögen
4.7.6.5 Anthropometrie
4.7.6.6 Trauma-Beratung
4.8 Infrastruktur- und Fahrzeugregister
4.8.1 Infrastruktur
4.8.2 Fahrzeuge
5. Interoperabilitätskomponenten
5.1 Begriffsbestimmung
5.2 Komponentenliste
5.3 Komponentenleistung und Spezifikationen
6. Bewertung der Konformität und/oder Eignung von Komponenten und Überprüfung des Teilsystems
6.1 Interoperabilitätskomponenten
6.2 Teilsystem Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung
6.2.1 Grundsätze
6.2.2 Dokumentation der Regeln und Verfahren
6.2.3 Beurteilungsverfahren
6.2.3.1 Entscheidung durch die zuständige Behörde
6.2.3.2 Wenn eine Beurteilung notwendig ist
6.2.4 Systemleistung
7. Umsetzung
7.1 Grundsätze
7.2 Umsetzungsleitlinien
7.3 Sonderfälle
7.3.1 Einleitung
7.3.2 Verzeichnis der Sonderfälle Temporärer Sonderfall Irland (T2)
Anlage A ERTMS/ETCS- und ERTMS/GSM-R etriebsvorschriften
Anlage B Andere Vorschriften, die einen kohärenten Betrieb der neuen strukturellen Teilsysteme ermöglichen (siehe auch Abschnitt 4.4) Diese Anlage wird im Laufe eines bestimmten Zeitraums erstellt und dabei regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Anlage C Sicherheitsrelevante Kommunikationsmethodik Einleitung
1. Kommunikationsmethodik
1.1 Elemente und Regeln der Methodik
1.2 Kommunikationsstruktur
2. Betriebstechnische Meldungen
2.1 Art der Meldungen
2.2 Verfahrenstechnische Formulare
2.3 Formularheft (Befehlsvordrucke)
3. Zusatzmeldungen
3.1 Strukturmuster für die Meldungen
3.2 Glossar bahntechnischer Begriffe
3.3 Das Fahrzeug beschreibendes Diagramm
3.4 Beschreibung der Merkmale der Infrastrukturkomponenten (Gleis, Bahnstrom etc.
4. Art und Struktur der Meldungen
4.1 Notmeldungen
4.2 Entweder von der Strecke, oder vom Triebfahrzeugführer kommende Meldungen
4.3 Vom Triebfahrzeugführer kommende Meldungen
Anlage D Streckenspezifische Informationen, auf die das betreibende Eisenbahnverkehrsunternehmen Zugriff haben muss
Teil 1 Allgemeine Informationen zum Infrastrukturbetreiber
Teil 2 Karten und Diagramme
2.1 Geographische Karten
2.2 Streckendiagramm
2.3 Diagramme für Personen- und Güterbahnhöfe bzw. Betriebswerke (NB: Gilt nur für interoperablen Verkehr)
Teil 3 Spezifische Informationen zum Streckenabschnitt
3.1 Allgemeine Merkmale
3.2 Spezifische technische Daten
3.3 Teilsystem Energie
3.4 Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
3.5 Teilsystem Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung
Anlage E Sprach- und Kommunikationsniveau
Anlage F Informatorische und unverbindliche Leitlinien zur Beurteilung des Teilsystems Verkehrsbetrieb und
Verkehrssteuerung
Anlage G Informatorische und unverbindliche Liste der bei jedem Eckwert zu prüfenden Punkte
Anlage H Mindestanforderungen an die berufliche Kompetenz von Triebfahrzeugführern
1. Allgemeine Anforderungen
2. Fachkenntnisse
3. Streckenkenntnis
4. Fähigkeit, die Kenntnisse in der Praxis anzuwenden
Anlage I Nicht benutzt
Anlage J Mindestanforderungen an die berufliche Kompetenz von Zugbegleitern
1. Allgemeine Anforderungen
2. Fachkenntnisse
3. Fähigkeit, die Kenntnisse in der Praxis anzuwenden
Anlage K Nicht benutzt
Anlage L Mindestanforderungen an die berufliche Kompetenz von Zugvorbereitern
1. Allgemeine Anforderungen
2. Fachkenntnisse
3. Fähigkeit, die Kenntnisse in der Praxis anzuwenden
Anlage M Nicht benutzt
Anlage N Informatorische und nicht verbindliche Umsetzungsleitlinien
Anlage O Nicht benutzt
Anlage P Fahrzeugkennzeichnung
Anlage P.1 Kennzeichnung mit Abkürzungen durch den Halter
Anlage P.2 Kennzeichnung der Wagen mit ihrer Nummer und den entsprechenden Kennbuchstaben
Anlage P.3 Verbindliches verfahren zum Bestimmen der Prüfziffer (12. Ziffer)
Anlage P.4 Ländercodes der Staaten, in denen die Fahrzeuge registriert werden (3. und 4. Ziffer + Abkürzung)
Anlage P.5 Alphabetische Kennzeichnung der Eignung zum interoperablen
Anlage P.6 Zahlencodes für die Interoperabilität von Güterwagen (1. und 2. Ziffer)
Anlage P.7 Zahlencodes für internationale Verkehrsfähigkeit bei beförderten Reisezugwagen (1. und 2. Ziffer)
Anlage P.8 Triebfahrzeugtypen (1. und 2. Ziffer)
Anlage P.9 Standardnummer zur Kennzeichnung von Güterwagen (5. bis 7. Ziffer)
Anlage P.10 Zahlencodes für die technischen Daten von Reisezugwagen (5. und 6. Ziffer)
Anlage P.11 Zahlencodes für die technischen Daten bei Sonderfahrzeugen (6. bis 8. Ziffer)
Anlage P.12a Kennbuchstaben für Güterwagen (ausser Gelenkwagen und mehrteiligen Wagen)
Kategorie-Kennbuchstabe:
E - Offener Güterwagen mit hohen Wänden
F - Offener Güterwagen mit hohen Wänden
G - Gedeckter Güterwagen
H - Gedeckter Güterwagen
I - Temperierter Güterwagen,
K - 2-achsiger Flachwagen
L - 2-achsige Flachwegen
O - Mischung aus Flachwegen und offenem Güterwagen mit hohen Wänden
R - Flachwegen mit Drehgestellen
S - Flachwegen mit Drehgestellen
T - Güterwagen mit öffnungsfähigem Dach
U - Spezialgüterwagen
Z - Tankwagen
Anlage P.12b Kennbuchstaben für Gelenkwagen und mehrteilige Güterwagen
Kategorie-Kennbuchstabe
F - Offener Güterwagen mit hohen Wänden
H - Gedeckter Güterwagen
I - Temperierte Güterwagen
L - Flachwegen mit getrennten Achsen
S - Flachwegen mit Drehgestellen
T - Güterwagen mit öffnungsfähigem Dach
U - Spezialgüterwagen
Z - Tank Güterwagen
Anlage P.13 Kennbuchstaben für beförderte Reisezugwagen
Anlage P.14 Kennbuchstaben für Sonderfahrzeuge
Anlage Q Nicht benutzt
Anlage R Kennzeichnung von Zügen
Anlage S Nicht benutzt
Anlage T Bremsleistung
Anlage U Liste der Offenen Punkte
Anlage V Vorbereitung und Aktualisierung der Betriebsvorschriften für Triebfahrzeugführer