RL 2007/46/EG
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II
Allgemeine Pflichten
Artikel 4 Pflichten der Mitgliedstaaten
Artikel 5 Pflichten der Hersteller
Kapitel III
EG-Typgenehmigungsverfahren
Artikel 6 Verfahren für die Erteilung der EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge
Artikel 7 Verfahren für die Erteilung der EG-Typgenehmigung für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Kapitel IV
Durchführung der EG-Typgenehmigungsverfahren
Artikel 8 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 9 Spezifische Bestimmungen für Fahrzeuge
Artikel 10 Spezifische Bestimmungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Artikel 11 Für die EG-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen
Artikel 12 Übereinstimmung der Produktion
Artikel 13 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 Spezifische Bestimmungen für Fahrzeuge
Artikel 15 Spezifische Bestimmungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Artikel 16 Herausgabe und Bekanntgabe von Änderungen
Kapitel VI
Gültigkeit einer EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge
Artikel 17 Erlöschen der Gültigkeit
Artikel 18 Übereinstimmungsbescheinigung
Artikel 19 EG-Typgenehmigungszeichen
Kapitel VIII
Mit Einzelrichtlinien nicht zu vereinbarende neue Techniken oder Konzepte
Artikel 20 Ausnahmen für neue Techniken oder Konzepte
Artikel 21 Erforderliche Mallnahmen
Kapitel IX
Kleinserienfahrzeuge
Artikel 22 EG-Kleinserien-Typgenehmigung
Artikel 23 Nationale Kleinserien-Typgenehmigung
Kapitel X
Einzelgenehmigungen
Artikel 24 Einzelgenehmigungen
Artikel 25 Spezifische Bestimmungen
Kapitel XI
Zulassung, Verkauf und Inbetriebnahme
Artikel 26 Zulassung, Verkauf und Inbetriebnahme von Fahrzeugen
Artikel 27 Zulassung, Verkauf und Inbetriebnahme von Fahrzeugen einer auslaufenden Serie
Artikel 28 Verkauf und Inbetriebnahme von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten
Kapitel XII
Schutzklauseln
Artikel 29 Mit dieser Richtlinie übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten
Artikel 30 Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Artikel 31 Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann
Artikel 32 Rückruf von Fahrzeugen
Artikel 33 Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe
Kapitel XIII
Internationale Regelungen
Artikel 34 Für die EG-Typgenehmigung erforderliche UN/ECE-Regelungen
Artikel 35 Gleichwertigkeit von UN/ECE-Regelungen mit Einzelrichtlinien oder Einzelverordnungen
Artikel 36 Gleichwertigkeit mit anderen Regelungen
Kapitel XIV
Technische Informationen
Artikel 37 Für Nutzer bestimmte Informationen
Artikel 38 Für Hersteller von Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten bestimmte Informationen
Kapitel XV
Durchführungsmaßnahmen und Änderungen
Artikel 39 Durchführungsmaßnahmen und Änderung der vorliegenden Richtlinie und der Einzelrichtlinien und Einzelverordnungen
Artikel 40 Ausschuss
Kapitel XVI
Benennung und Notifizierung von technischen Diensten
Artikel 41 Benennung von Technischen Diensten
Artikel 42 Bewertung der Fähigkeiten der Technischen Dienste
Artikel 43 Notifizierungsverfahren
Kapitel XVII
Schlussbestimmungen
Artikel 44 Übergangsbestimmungen
Artikel 45 Termine für die Anwendung der EG-Typgenehmigung
Artikel 46 Sanktionen
Artikel 47 Bewertung
Artikel 48 Umsetzung
Artikel 49 Aufhebung
Artikel 50 Inkrafttreten
Artikel 51 Adressaten
Anhang I Gesamtumfang der Beschreibungsmerkmale zur EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, Bauteile oder selbständige technische Einheiten
0. Allgemeines
1. Allgemeine Baumerkmale
2. Maßen und Abmessungen
3. Antriebsenergiewandler
3.1. Hersteller des Antriebsenergiewandlers:3.2. Verbrennungsmotor
3.3. Elektrische Maschine
3.4. Kombinationen von Antriebsenergiewandlern
3.5. Vom Hersteller angegebene Werte für die Bestimmung von CO2-Emissionen / Kraftstoffverbrauch / Stromverbrauch / elektrischer Reichweite und Details zu Ökoinnovationen (falls zutreffend)
3.6. Zulässige Temperaturen nach Angabe des Herstellers
3.7. Vom Motor angetriebene Nebenaggregate
3.8. Schmiersystem
4. Kraftübertragung
5. Achsen
6. Radaufhängung
7. Lenkung
8. Bremsanlagen
9. Aufbau
9.1. Art des Aufbaus unter Angabe der Codes in Anhang II Teil C der Richtlinie 2007/46/EG:9.2. Werkstoffe und Bauart:
9.3. Türen für Insassen, Schlösser und Scharniere
9.4. Sichtfeld
9.5. Windschutzscheibe und sonstige Scheiben
9.6. Scheibenwischer
9.7. Scheibenwascher
9.8. Entfrostungs- und Trocknungsanlagen
9.9. Einrichtungen für indirekte Sicht
9.10. Innenausstattung
9.10.1. Insassenschutz
9.10.2 Anordnung und Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger
9.10.3. Sitze
9.10.4. Kopfstützen
9.10.5. Innenraumheizung
9.10.6. Bauteile, die Einfluss auf das Verhalten der Lenkanlage bei Unfallstößen haben
9.10.7. Brennverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung bestimmter Kraftfahrzeugklassen
9.10.8 Als Kältemittel in der Klimaanlage verwendetes Gas
9.11. Vorstehende Außenkanten
9.12. Sicherheitsgurte und/oder andere Rückhaltesysteme
9.13. Verankerungen der Sicherheitsgurte
9.14. Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen (ggf. Angabe des Bereichs, Zeichnungen können ggf. beigefügt werden)
9.15. Hinterer Unterfahrschutz
9.16. Radabdeckung
9.17. Gesetzlich vorgeschriebene Schilder
9.18. Funkentstörung/elektromagnetische Verträglichkeit
9.19. Seitliche Schutzvorrichtungen
9.20. Spritzschutzsystem
9.21. Widerstandsfähigkeit bei Seitenaufprall
9.22. Vorderer Unterfahrschutz
9.23. Fußgängerschutz
9.24. Frontschutzsysteme
10. Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
11. Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger
12. Verschiedenes
12.1. Vorrichtung(en) für Schallzeichen12.2. Einrichtungen gegen die unbefugte Benutzung des Fahrzeugs
12.3. Abschleppvorrichtung(en)
12.4. Angaben über alle nicht zur Antriebsmaschine gehörenden Einrichtungen, die Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch haben (falls nicht in anderen Abschnitten aufgeführt):
12.5. Angaben über alle nicht zur Antriebsmaschine gehörenden Einrichtungen zur Geräuschdämpfung (falls nicht in anderen Abschnitten aufgeführt):
12.6. Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen
12.7. Tabelle für Einbau und Verwendung von RF-Sendern im (in den) Fahrzeug(en), falls zutreffend
13. Besondere Vorschriften für Kraftomnibusse
13.1 Fahrzeugklasse: Klasse I/Klasse II/Klasse III/Klasse A/Klasse B113.2. Fahrgastfläche (m2)
13.3. Anzahl der Fahrgäste (Sitz- und Stehplätze)
13.4. Anzahl der Sitzplätze
13.5. Anzahl der Betriebstüren:
13.6. Anzahl der Notausstiege (Türen, Fenster, Notluken, Verbindungstreppe und halbe Treppe):
13.7. Volumen der Gepäckräume (m3):
13.8 Für die Gepäckbeförderung ausgerüstete Dachfläche (m2):
13.9. Technische Einstiegshilfen (z.B. Rampe, Hebeplattform, Absenkvorrichtung), sofern eingebaut:
13.10. Festigkeit der Aufbaustruktur
14. Besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter
14.1 Elektrische Ausrüstung gemäß der Richtlinie 94/55/EG des Rates (ABl. Nr. L 319 vom 12.12.1994 S. 1)14.2. Verhütung von Brandgefahren
14.3. Gegebenenfalls besondere Anforderungen für den Aufbau gemäß der Richtlinie 94/55/EG
15. Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit
16. Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
Anhang II Allgemeine Begriffsbestimmungen, Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen, Fahrzeugtypen und Arten des Aufbaus
Einleitung
Allgemeine Begriffsbestimmungen und Allgemeine Vorschriften
1. Begriffsbestimmungen
2. Allgemeine Vorschriften
2.1. Anzahl der Sitzplätze2.2. Gesamtmasse
2.3. Besondere Ausrüstung
2.4. Einheiten
3. Einteilung in Fahrzeugklassen
Teil A
Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen
1. Fahrzeugklassen
2. Fahrzeugunterklassen
2.1. Geländefahrzeuge2.2. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
2.3. Geländefahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung
3. Kriterien für die Zuordnung von Fahrzeugen zur Klasse N
3.8.2.3. Besondere Bedingungen für die Messungen3.8.2.3.1. Begriffsbestimmungen
3.8.2.3.2. Sitzverstellungen
3.8.2.3.3. Fahrzeugbedingungen
3.8.2.3.5. Messung der Lange des Ladebereichs
4. Kriterien für die Einteilung von Fahrzeugen in die Unterkategorie der Geländefahrzeuge
5. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
6. Bemerkungen
Teil B
Kriterien für Fahrzeugtypen, -varianten und -versionen
1. Klasse M1
1.1. Fahrzeugtyp1.2. Variante
1.3. Version
2. Klassen M2 und M3
2.1. Fahrzeugtyp2.2. Variante
2.3. Version
3. Klasse N1
3.1. Fahrzeugtyp3.2. Variante
3.3. Version
4. Klassen N2 und N3
4.1. Fahrzeugtyp4.2. Variante
4.3. Version
5. Klassen O1 und O2
5.1. Fahrzeugtyp5.2. Variante
5.3. Version
6. Klassen O3 und O4
6.1. Fahrzeugtyp6.2. Varianten
6.3. Versionen
7. Gemeinsame Anforderungen an alle Fahrzeugklassen
7.3. typen-, Varianten- und Versionsbezeichnungen7.4. Anzahl der Zeichen für den TVV-Code
Teil C
Bestimmung der Art des Aufbaus
0. Allgemeine Bemerkungen
1. Fahrzeuge der Klasse M1
2. Fahrzeuge der Klasse M2 oder M3
3. Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 oder N3
4. Fahrzeuge der Klasse O
Anlage 1 Verfahren zur Prüfung, ob ein Fahrzeug als Geländefahrzeug eingestuft werden kann0. Allgemeine Bemerkungen
1. Prüfbedingungen für geometrische Messungen
2. Messung des vorderen und hinteren Überhangwinkels und des Rampenwinkels
3. Messung der Bodenfreiheit
3.1. Bodenfreiheit zwischen den Achsen3.2. Bodenfreiheit unter einer Achse
4. Steigfähigkeit
5. Prüfbedingungen und Kriterium für das Bestehen
Anlage 2 Zahlen zur Verwendung als Ergänzung der Codes für die verschiedenen Arten von Aufbauten
Anhang III Beschreibungsbogen zur EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge
A. Fahrzeuge der Klassen M und N
0. Allgemeines1. Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs
2. Massen und Abmessungen
3. Antriebsenergiewandler
3.1. Hersteller des Motors:3.2. Verbrennungsmotor
3.3. Elektrische Maschine
3.4. Kombinationen von Antriebsenergiewandlern
4. Kraftübertragung
5. Achsen
6. Radaufhängung
7. Lenkung
8. Bremsanlagen
9. Aufbau
11. Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger
12. Verschiedenes
13. Besondere Vorschriften für Kraftomnibusse
16. Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen
B. Klasse O
0. Allgemeines1. Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs
2. Massen und Abmessungen
4. Kraftübertragung
5. Achsen
6. Radaufhängung
7. Lenkung
8. Bremsanlagen
9. Aufbau
11. Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger
Teil II
Matrix mit Kombinationen aus den in Teil I aufgeführten Angaben zu verschiedenen Versionen und Varianten eines Fahrzeugtyps
Teil III
Typgenehmigungsnummern
Anhang IV Aufstellung der Rechtsakte zur Festlegung der Anforderungen für die EG-Fahrzeug-Typgenehmigung
Teil I
Aufstellung der Rechtsakte für die EG-Typgenehmigung von in unbegrenzter Serie hergestellten Fahrzeugen
Anlage 1 Vorschriften für die EG-Typgenehmigung von Kleinserienfahrzeugen der Klasse M1 gemäß Artikel 22Tabelle 1: Fahrzeuge der Klasse M1
Tabelle 2: Fahrzeuge der Klasse N1
Anlage 2 Anforderungen nach Artikel 24 für die Genehmigung vollständiger Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, die in Drittländern oder für Drittländer in Großserien hergestellt werden
0. Ziel
1. Verwaltungsvorschriften
1.1. Einstufung des Fahrzeugs1.2. Antrag auf Einzelgenehmigung
1.3. Für Einzelgenehmigungen zuständige Technische Dienste
1.4. Prüfberichte
2. Ausnahmen
2.2. Identifizierung des Fahrzeugtyps3. Prüfung der technischen Anforderungen
4. Technische Anforderungen
Teil I:
Fahrzeuge der Klasse M1Teil II:
Fahrzeuge der Klasse N1Erläuterungen zur Anlage 2
Teil II
Liste der UN/ECE-Regelungen, die als gleichwertige Alternativen zu den in Teil I genannten Richtlinien oder Verordnungen anerkannt werden
Anhang V Verfahren für die EG-Typgenehmigung
0. Ziele und Anwendungsbereich
1. Typgenehmigungsverfahren
2. Kombination von technischen Spezifikationen
3. Spezifische Bestimmungen
Anlage 1 Verbindliche Normen für die in Artikel 41 genannten Dienste und Stellen1. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Typgenehmigungsprüfungen gemäß den in Anhang IV aufgeführten Rechtsakten
2. Tätigkeiten hinsichtlich der Übereinstimmung der Produktion
Anlage 2 Verfahren zur Bewertung der Technischen Dienste
1. Zweck dieser Anlage
2. Bewertungsgrundsätze
3. Geforderte Fähigkeiten der Bewerter
4. Antrag auf Benennung
5. Ressourcenüberprüfung
6. Fremdvergabe der Bewertung
7. Vorbereitung der Bewertung
8. Bewertung an Ort und Stelle
9. Analyse der Ergebnisse und Bewertungsbericht
10. Benennung bzw. Bestätigung einer Benennung
11. Wiederbewertung und Überwachung
12. Aufzeichnungen über benannte Technische Dienste
Anlage 3 Allgemeine Anforderungen an die Prüfberichte
Anhang VI Muster des Typgenehmigungsbogens
Muster A
(zur Verwendung für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs)
EG-Typgenehmigungsbogen für Fahrzeuge
Anlage Aufstellung der Rechtsakte, denen der Fahrzeugtyp entspricht
Muster B
(zur Verwendung für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs in Bezug auf ein System) EG-Typgenehmigungsbogen
Muster C
(zur Verwendung für die Typgenehmigung eines Bauteils/einer selbstständigen technischen Einheit) EG-Typgenehmigungsbogen
Muster D
(zur Verwendung für die harmonisierte Einzelgenehmigung eines Fahrzeugs nach Artikel 24)
EG-Genehmigungsbogen für die Einzelgenehmigung eines Fahrzeugs
Anhang VII Nummerierungsschema der EG-Typgenehmigung
Anlage EG-Typgenehmigungszeichen für Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Anhang VIII Prüfergebnisse
1. Ergebnisse der Geräuschpegelmessungen
2. Ergebnisse der Abgasemissionsmessungen
3. Ergebnisse der CO2-Emissions-/Kraftstoff-/Stromverbrauchsprüfungen und Prüfung der elektrischen Reichweite
4. Ergebnisse der Prüfungen von Fahrzeugen, die mit Ökoinnovationen ausgestattet sind
Anhang IX EG-Übereinstimmungsbescheinigung
0. Ziele
1. Allgemeine Beschreibung
2. Besondere Bestimmungen
Teil I
Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge
Muster A1 - Seite 1
Vollständige Fahrzeuge
Muster A2 - Seite 1
In Kleinserien typgenehmigte vollständige Fahrzeuge
Seite 1
Vervollständigte Fahrzeuge
Seite 2
Fahrzeugklasse M1
Seite 2
Fahrzeugklasse M2
Seite 2
Fahrzeugklasse M3
Seite 2
Fahrzeugklasse N1
Seite 2
Fahrzeugklasse N2
Seite 2
Fahrzeugklasse N3
Seite 2
Fahrzeugklassen O1 und O2
Seite 2
Fahrzeugklassen O3 und O4
Teil II
Unvollständige Fahrzeuge
Muster C1 - Seite 1
Unvollständige Fahrzeuge
Muster C2 - Seite 1
In Kleinserien typgenehmigte unvollständige Fahrzeuge
Seite 2
Fahrzeugklasse M1
Seite 2
Fahrzeugklasse M2
Seite 2
Fahrzeugklasse M3
Seite 2
Fahrzeugklasse N1
Seite 2
Fahrzeugklasse N2
Seite 2
Fahrzeugklasse N3
Seite 2
Fahrzeugklassen O1 und O2
Seite 2
Fahrzeugklassen O3 und O4
Erläuterungen zu Anhang IX
Anhang X Übereinstimmung der Produktion
0. Ziele
1. Anfangsbewertung
2. Vorkehrungen für die Übereinstimmung der Produkte
3. Bestimmungen für die fortlaufende Überprüfung
Anhang XI Merkmale von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung und Vorschriften für solche Fahrzeuge für die EG-Typgenehmigung
Anlage 1 Wohnmobile, Krankenwagen and LeichenwagenAnlage 2 Beschussgeschützte Fahrzeuge
Anlage 3 Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
Zusätzliche Anforderungen für die Prüfung des Rollstuhl- und Insassen-Rückhaltesystems
0. Begriffsbestimmungen
1. Allgemeine Vorschriften
2. Statische Prüfung im Fahrzeug
2.1. Rollstuhlinsassen-Rückhalteverankerungen
2.2. Rollstuhlverankerungen
2.3. Bauteile des Systems3. Dynamische Prüfung im Fahrzeug
Anlage 4 Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (einschließlich besonderer Gruppen, Geräteträger und Wohnanhänger)
Anlage 5 Mobilkrane
Anlage 6 Fahrzeuge für Schwerlasttransporte
Anhang XII Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien und auslaufende Serien
A. Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien
B. Höchstzulässige Stückzahlen für auslaufende Serien
Anhang XIII Aufstellung der Teile und Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie funktionieren von Systemen ausgehen kann, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltwerte von wesentlicher Bedeutung sind, sowie der Leistungsanforderungen, geeigneten Prüfverfahren, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften für diese Teile und Ausrüstungen
I. Teile und Ausrüstungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Fahrzeugsicherheit haben
II. Teile und Ausrüstungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umweltwerte des Fahrzeugs haben
Anhang XIV Aufstellung der nach Rechtsakten erteilten EG-Typgenehmigungen
Anhang XV Rechtsvorschriften, für die ein Hersteller als technischer Dienst benannt werden kann
0. Ziele und Anwendungsbereich
1. Benennung eines Herstellers als Technischer Dienst
2. Aufstellung der Rechtsakte und Beschränkungen
Anlage Benennung eines Herstellers als Technischer Dienst1. Allgemeines
2. Vergabe von Unteraufträgen
3. Prüfbericht
Anhang XVI Besondere Bedingungen für virtuelle Prüfmethoden und Rechtsakte, für die ein Hersteller oder ein technischer Dienst virtuelle Prüfmethoden einsetzen kann
0. Ziele und Anwendungsbereich
1. Aufstellung der Rechtsakte
Anlage 1 Allgemeine Bedingungen für virtuelle Prüfmethoden1. Prüfschema für virtuelle Prüfungen
2.1. Mathematisches Modell2.2. Validierungsverfahren für das mathematische Modell
2.3. Dokumentation
3. Werkzeuge und Unterstützung
Anlage 2 Besondere Bedingungen für virtuelle Prüfmethoden
1. Aufstellung der Rechtsakte
Anlage 3 Validierungsverfahren
Anhang XVII Verfahren für die EG-Mehrstufen-Typgenehmigung
1. Allgemeines
2. Verfahren
4. Kennzeichnung der Fahrzeuge
4.1. Fahrzeug-Identifizierungsnummer
4.2. Zusätzliches Schild des Herstellers
Anlage Muster des zusätzlichen Herstellerschildes
Anhang XVIII Ursprungsbescheinigung für ein Fahrzeug
Anhang XIX Zeitplan für die Anwendung dieser Richtlinie auf die Typgenehmigung
Anhang XX Fristen für die Umsetzung der aufgehobenen Richtlinien in nationales Recht
Teil A
Richtlinie 70/156/EWG und nachfolgende Rechtsakte zu ihrer Änderung
Teil B
Fristen für die Umsetzung in das nationale Recht