Regelwerk, EU 2007

RL 2007/46/EG
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Allgemeine Pflichten

Artikel 4 Pflichten der Mitgliedstaaten

Artikel 5 Pflichten der Hersteller

Kapitel III
EG-Typgenehmigungsverfahren

Artikel 6 Verfahren für die Erteilung der EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge

Artikel 7 Verfahren für die Erteilung der EG-Typgenehmigung für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Kapitel IV
Durchführung der EG-Typgenehmigungsverfahren

Artikel 8 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9 Spezifische Bestimmungen für Fahrzeuge

Artikel 10 Spezifische Bestimmungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Artikel 11 Für die EG-Typgenehmigung erforderliche Prüfungen

Artikel 12 Übereinstimmung der Produktion

Artikel 13 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14 Spezifische Bestimmungen für Fahrzeuge

Artikel 15 Spezifische Bestimmungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Artikel 16 Herausgabe und Bekanntgabe von Änderungen

Kapitel VI
Gültigkeit einer EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge

Artikel 17 Erlöschen der Gültigkeit

Artikel 18 Übereinstimmungsbescheinigung

Artikel 19 EG-Typgenehmigungszeichen

Kapitel VIII
Mit Einzelrichtlinien nicht zu vereinbarende neue Techniken oder Konzepte

Artikel 20 Ausnahmen für neue Techniken oder Konzepte

Artikel 21 Erforderliche Mallnahmen

Kapitel IX
Kleinserienfahrzeuge

Artikel 22 EG-Kleinserien-Typgenehmigung

Artikel 23 Nationale Kleinserien-Typgenehmigung

Kapitel X
Einzelgenehmigungen

Artikel 24 Einzelgenehmigungen

Artikel 25 Spezifische Bestimmungen

Kapitel XI
Zulassung, Verkauf und Inbetriebnahme

Artikel 26 Zulassung, Verkauf und Inbetriebnahme von Fahrzeugen

Artikel 27 Zulassung, Verkauf und Inbetriebnahme von Fahrzeugen einer auslaufenden Serie

Artikel 28 Verkauf und Inbetriebnahme von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten

Kapitel XII
Schutzklauseln

Artikel 29 Mit dieser Richtlinie übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten

Artikel 30 Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Artikel 31 Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann

Artikel 32 Rückruf von Fahrzeugen

Artikel 33 Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe

Kapitel XIII
Internationale Regelungen

Artikel 34 Für die EG-Typgenehmigung erforderliche UN/ECE-Regelungen

Artikel 35 Gleichwertigkeit von UN/ECE-Regelungen mit Einzelrichtlinien oder Einzelverordnungen

Artikel 36 Gleichwertigkeit mit anderen Regelungen

Kapitel XIV
Technische Informationen

Artikel 37 Für Nutzer bestimmte Informationen

Artikel 38 Für Hersteller von Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten bestimmte Informationen

Kapitel XV
Durchführungsmaßnahmen und Änderungen

Artikel 39 Durchführungsmaßnahmen und Änderung der vorliegenden Richtlinie und der Einzelrichtlinien und Einzelverordnungen

Artikel 40 Ausschuss

Kapitel XVI
Benennung und Notifizierung von technischen Diensten

Artikel 41 Benennung von Technischen Diensten

Artikel 42 Bewertung der Fähigkeiten der Technischen Dienste

Artikel 43 Notifizierungsverfahren

Kapitel XVII
Schlussbestimmungen

Artikel 44 Übergangsbestimmungen

Artikel 45 Termine für die Anwendung der EG-Typgenehmigung

Artikel 46 Sanktionen

Artikel 47 Bewertung

Artikel 48 Umsetzung

Artikel 49 Aufhebung

Artikel 50 Inkrafttreten

Artikel 51 Adressaten

Anhang I Gesamtumfang der Beschreibungsmerkmale zur EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, Bauteile oder selbständige technische Einheiten

0. Allgemeines

1. Allgemeine Baumerkmale

2. Maßen und Abmessungen

3. Antriebsenergiewandler

3.1. Hersteller des Antriebsenergiewandlers:

3.2. Verbrennungsmotor

3.3. Elektrische Maschine

3.4. Kombinationen von Antriebsenergiewandlern

3.5. Vom Hersteller angegebene Werte für die Bestimmung von CO2-Emissionen / Kraftstoffverbrauch / Stromverbrauch / elektrischer Reichweite und Details zu Ökoinnovationen (falls zutreffend)

3.6. Zulässige Temperaturen nach Angabe des Herstellers

3.7. Vom Motor angetriebene Nebenaggregate

3.8. Schmiersystem

4. Kraftübertragung

5. Achsen

6. Radaufhängung

7. Lenkung

8. Bremsanlagen

9. Aufbau

9.1. Art des Aufbaus unter Angabe der Codes in Anhang II Teil C der Richtlinie 2007/46/EG:

9.2. Werkstoffe und Bauart:

9.3. Türen für Insassen, Schlösser und Scharniere

9.4. Sichtfeld

9.5. Windschutzscheibe und sonstige Scheiben

9.6. Scheibenwischer

9.7. Scheibenwascher

9.8. Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

9.9. Einrichtungen für indirekte Sicht

9.10. Innenausstattung

9.10.1. Insassenschutz

9.10.2 Anordnung und Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger

9.10.3. Sitze

9.10.4. Kopfstützen

9.10.5. Innenraumheizung

9.10.6. Bauteile, die Einfluss auf das Verhalten der Lenkanlage bei Unfallstößen haben

9.10.7. Brennverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung bestimmter Kraftfahrzeugklassen

9.10.8 Als Kältemittel in der Klimaanlage verwendetes Gas

9.11. Vorstehende Außenkanten

9.12. Sicherheitsgurte und/oder andere Rückhaltesysteme

9.13. Verankerungen der Sicherheitsgurte

9.14. Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen (ggf. Angabe des Bereichs, Zeichnungen können ggf. beigefügt werden)

9.15. Hinterer Unterfahrschutz

9.16. Radabdeckung

9.17. Gesetzlich vorgeschriebene Schilder

9.18. Funkentstörung/elektromagnetische Verträglichkeit

9.19. Seitliche Schutzvorrichtungen

9.20. Spritzschutzsystem

9.21. Widerstandsfähigkeit bei Seitenaufprall

9.22. Vorderer Unterfahrschutz

9.23. Fußgängerschutz

9.24. Frontschutzsysteme

10. Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

11. Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger

12. Verschiedenes

12.1. Vorrichtung(en) für Schallzeichen

12.2. Einrichtungen gegen die unbefugte Benutzung des Fahrzeugs

12.3. Abschleppvorrichtung(en)

12.4. Angaben über alle nicht zur Antriebsmaschine gehörenden Einrichtungen, die Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch haben (falls nicht in anderen Abschnitten aufgeführt):

12.5. Angaben über alle nicht zur Antriebsmaschine gehörenden Einrichtungen zur Geräuschdämpfung (falls nicht in anderen Abschnitten aufgeführt):

12.6. Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen

12.7. Tabelle für Einbau und Verwendung von RF-Sendern im (in den) Fahrzeug(en), falls zutreffend

13. Besondere Vorschriften für Kraftomnibusse

13.1 Fahrzeugklasse: Klasse I/Klasse II/Klasse III/Klasse A/Klasse B1

13.2. Fahrgastfläche (m2)

13.3. Anzahl der Fahrgäste (Sitz- und Stehplätze)

13.4. Anzahl der Sitzplätze

13.5. Anzahl der Betriebstüren:

13.6. Anzahl der Notausstiege (Türen, Fenster, Notluken, Verbindungstreppe und halbe Treppe):

13.7. Volumen der Gepäckräume (m3):

13.8 Für die Gepäckbeförderung ausgerüstete Dachfläche (m2):

13.9. Technische Einstiegshilfen (z.B. Rampe, Hebeplattform, Absenkvorrichtung), sofern eingebaut:

13.10. Festigkeit der Aufbaustruktur

14. Besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter

14.1 Elektrische Ausrüstung gemäß der Richtlinie 94/55/EG des Rates (ABl. Nr. L 319 vom 12.12.1994 S. 1)

14.2. Verhütung von Brandgefahren

14.3. Gegebenenfalls besondere Anforderungen für den Aufbau gemäß der Richtlinie 94/55/EG

15. Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit

16. Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

Erläuterungen

Anhang II Allgemeine Begriffsbestimmungen, Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen, Fahrzeugtypen und Arten des Aufbaus

Einleitung
Allgemeine Begriffsbestimmungen und Allgemeine Vorschriften

1. Begriffsbestimmungen

2. Allgemeine Vorschriften

2.1. Anzahl der Sitzplätze

2.2. Gesamtmasse

2.3. Besondere Ausrüstung

2.4. Einheiten

3. Einteilung in Fahrzeugklassen

Teil A
Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen

1. Fahrzeugklassen

2. Fahrzeugunterklassen

2.1. Geländefahrzeuge

2.2. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

2.3. Geländefahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung

3. Kriterien für die Zuordnung von Fahrzeugen zur Klasse N

3.8.2.3. Besondere Bedingungen für die Messungen

3.8.2.3.1. Begriffsbestimmungen

3.8.2.3.2. Sitzverstellungen

3.8.2.3.3. Fahrzeugbedingungen

3.8.2.3.5. Messung der Lange des Ladebereichs

4. Kriterien für die Einteilung von Fahrzeugen in die Unterkategorie der Geländefahrzeuge

5. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

6. Bemerkungen

Teil B
Kriterien für Fahrzeugtypen, -varianten und -versionen

1. Klasse M1

1.1. Fahrzeugtyp

1.2. Variante

1.3. Version

2. Klassen M2 und M3

2.1. Fahrzeugtyp

2.2. Variante

2.3. Version

3. Klasse N1

3.1. Fahrzeugtyp

3.2. Variante

3.3. Version

4. Klassen N2 und N3

4.1. Fahrzeugtyp

4.2. Variante

4.3. Version

5. Klassen O1 und O2

5.1. Fahrzeugtyp

5.2. Variante

5.3. Version

6. Klassen O3 und O4

6.1. Fahrzeugtyp

6.2. Varianten

6.3. Versionen

7. Gemeinsame Anforderungen an alle Fahrzeugklassen

7.3. typen-, Varianten- und Versionsbezeichnungen

7.4. Anzahl der Zeichen für den TVV-Code

Teil C
Bestimmung der Art des Aufbaus

0. Allgemeine Bemerkungen

1. Fahrzeuge der Klasse M1

2. Fahrzeuge der Klasse M2 oder M3

3. Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 oder N3

4. Fahrzeuge der Klasse O

Anlage 1 Verfahren zur Prüfung, ob ein Fahrzeug als Geländefahrzeug eingestuft werden kann

0. Allgemeine Bemerkungen

1. Prüfbedingungen für geometrische Messungen

2. Messung des vorderen und hinteren Überhangwinkels und des Rampenwinkels

3. Messung der Bodenfreiheit

3.1. Bodenfreiheit zwischen den Achsen

3.2. Bodenfreiheit unter einer Achse

4. Steigfähigkeit

5. Prüfbedingungen und Kriterium für das Bestehen

Anlage 2 Zahlen zur Verwendung als Ergänzung der Codes für die verschiedenen Arten von Aufbauten

Anhang III Beschreibungsbogen zur EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge

Teil I

A. Fahrzeuge der Klassen M und N

0. Allgemeines

1. Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs

2. Massen und Abmessungen

3. Antriebsenergiewandler

3.1. Hersteller des Motors:

3.2. Verbrennungsmotor

3.3. Elektrische Maschine

3.4. Kombinationen von Antriebsenergiewandlern

4. Kraftübertragung

5. Achsen

6. Radaufhängung

7. Lenkung

8. Bremsanlagen

9. Aufbau

11. Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger

12. Verschiedenes

13. Besondere Vorschriften für Kraftomnibusse

16. Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

B. Klasse O

0. Allgemeines

1. Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs

2. Massen und Abmessungen

4. Kraftübertragung

5. Achsen

6. Radaufhängung

7. Lenkung

8. Bremsanlagen

9. Aufbau

11. Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger

Teil II
Matrix mit Kombinationen aus den in Teil I aufgeführten Angaben zu verschiedenen Versionen und Varianten eines Fahrzeugtyps

Teil III
Typgenehmigungsnummern

Anhang IV Aufstellung der Rechtsakte zur Festlegung der Anforderungen für die EG-Fahrzeug-Typgenehmigung

Teil I
Aufstellung der Rechtsakte für die EG-Typgenehmigung von in unbegrenzter Serie hergestellten Fahrzeugen

Anlage 1 Vorschriften für die EG-Typgenehmigung von Kleinserienfahrzeugen der Klasse M1 gemäß Artikel 22

Tabelle 1: Fahrzeuge der Klasse M1

Tabelle 2: Fahrzeuge der Klasse N1

Anlage 2 Anforderungen nach Artikel 24 für die Genehmigung vollständiger Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, die in Drittländern oder für Drittländer in Großserien hergestellt werden

0. Ziel

1. Verwaltungsvorschriften

1.1. Einstufung des Fahrzeugs

1.2. Antrag auf Einzelgenehmigung

1.3. Für Einzelgenehmigungen zuständige Technische Dienste

1.4. Prüfberichte

2. Ausnahmen

2.2. Identifizierung des Fahrzeugtyps

3. Prüfung der technischen Anforderungen

4. Technische Anforderungen

Teil I:
Fahrzeuge der Klasse M1

Teil II:
Fahrzeuge der Klasse N1

Erläuterungen zur Anlage 2

Teil II
Liste der UN/ECE-Regelungen, die als gleichwertige Alternativen zu den in Teil I genannten Richtlinien oder Verordnungen anerkannt werden

Anhang V Verfahren für die EG-Typgenehmigung

0. Ziele und Anwendungsbereich

1. Typgenehmigungsverfahren

2. Kombination von technischen Spezifikationen

3. Spezifische Bestimmungen

Anlage 1 Verbindliche Normen für die in Artikel 41 genannten Dienste und Stellen

1. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Typgenehmigungsprüfungen gemäß den in Anhang IV aufgeführten Rechtsakten

2. Tätigkeiten hinsichtlich der Übereinstimmung der Produktion

Anlage 2 Verfahren zur Bewertung der Technischen Dienste

1. Zweck dieser Anlage

2. Bewertungsgrundsätze

3. Geforderte Fähigkeiten der Bewerter

4. Antrag auf Benennung

5. Ressourcenüberprüfung

6. Fremdvergabe der Bewertung

7. Vorbereitung der Bewertung

8. Bewertung an Ort und Stelle

9. Analyse der Ergebnisse und Bewertungsbericht

10. Benennung bzw. Bestätigung einer Benennung

11. Wiederbewertung und Überwachung

12. Aufzeichnungen über benannte Technische Dienste

Anlage 3 Allgemeine Anforderungen an die Prüfberichte

Anhang VI Muster des Typgenehmigungsbogens

Muster A
(zur Verwendung für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs)
EG-Typgenehmigungsbogen für Fahrzeuge

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage Aufstellung der Rechtsakte, denen der Fahrzeugtyp entspricht

Muster B
(zur Verwendung für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs in Bezug auf ein System) EG-Typgenehmigungsbogen

Abschnitt I

Abschnitt II

Muster C
(zur Verwendung für die Typgenehmigung eines Bauteils/einer selbstständigen technischen Einheit) EG-Typgenehmigungsbogen

Abschnitt I

Abschnitt II

Muster D
(zur Verwendung für die harmonisierte Einzelgenehmigung eines Fahrzeugs nach Artikel 24)
EG-Genehmigungsbogen für die Einzelgenehmigung eines Fahrzeugs

Abschnitt 1

Abschnitt 2

Anhang VII Nummerierungsschema der EG-Typgenehmigung

Anlage EG-Typgenehmigungszeichen für Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Anhang VIII Prüfergebnisse

1. Ergebnisse der Geräuschpegelmessungen

2. Ergebnisse der Abgasemissionsmessungen

3. Ergebnisse der CO2-Emissions-/Kraftstoff-/Stromverbrauchsprüfungen und Prüfung der elektrischen Reichweite

4. Ergebnisse der Prüfungen von Fahrzeugen, die mit Ökoinnovationen ausgestattet sind

Anhang IX EG-Übereinstimmungsbescheinigung

0. Ziele

1. Allgemeine Beschreibung

2. Besondere Bestimmungen

Teil I
Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge

Muster A1 - Seite 1
Vollständige Fahrzeuge

Muster A2 - Seite 1
In Kleinserien typgenehmigte vollständige Fahrzeuge

Muster B

Seite 1
Vervollständigte Fahrzeuge

Seite 2
Fahrzeugklasse M1

Seite 2
Fahrzeugklasse M2

Seite 2
Fahrzeugklasse M3

Seite 2
Fahrzeugklasse N1

Seite 2
Fahrzeugklasse N2

Seite 2
Fahrzeugklasse N3

Seite 2
Fahrzeugklassen O1 und O2

Seite 2
Fahrzeugklassen O3 und O4

Teil II
Unvollständige Fahrzeuge

Muster C1 - Seite 1
Unvollständige Fahrzeuge

Muster C2 - Seite 1
In Kleinserien typgenehmigte unvollständige Fahrzeuge

Seite 2
Fahrzeugklasse M1

Seite 2
Fahrzeugklasse M2

Seite 2
Fahrzeugklasse M3

Seite 2
Fahrzeugklasse N1

Seite 2
Fahrzeugklasse N2

Seite 2
Fahrzeugklasse N3

Seite 2
Fahrzeugklassen O1 und O2

Seite 2
Fahrzeugklassen O3 und O4

Erläuterungen zu Anhang IX

Anhang X Übereinstimmung der Produktion

0. Ziele

1. Anfangsbewertung

2. Vorkehrungen für die Übereinstimmung der Produkte

3. Bestimmungen für die fortlaufende Überprüfung

Anhang XI Merkmale von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung und Vorschriften für solche Fahrzeuge für die EG-Typgenehmigung

Anlage 1 Wohnmobile, Krankenwagen and Leichenwagen

Anlage 2 Beschussgeschützte Fahrzeuge

Anlage 3 Rollstuhlgerechte Fahrzeuge

Zusätzliche Anforderungen für die Prüfung des Rollstuhl- und Insassen-Rückhaltesystems

0. Begriffsbestimmungen

1. Allgemeine Vorschriften

2. Statische Prüfung im Fahrzeug

2.1. Rollstuhlinsassen-Rückhalteverankerungen
2.2. Rollstuhlverankerungen
2.3. Bauteile des Systems

3. Dynamische Prüfung im Fahrzeug

Anlage 4 Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (einschließlich besonderer Gruppen, Geräteträger und Wohnanhänger)

Anlage 5 Mobilkrane

Anlage 6 Fahrzeuge für Schwerlasttransporte

Anhang XII Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien und auslaufende Serien

A. Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien

B. Höchstzulässige Stückzahlen für auslaufende Serien

Anhang XIII Aufstellung der Teile und Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie funktionieren von Systemen ausgehen kann, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltwerte von wesentlicher Bedeutung sind, sowie der Leistungsanforderungen, geeigneten Prüfverfahren, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften für diese Teile und Ausrüstungen

I. Teile und Ausrüstungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Fahrzeugsicherheit haben

II. Teile und Ausrüstungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umweltwerte des Fahrzeugs haben

Anhang XIV Aufstellung der nach Rechtsakten erteilten EG-Typgenehmigungen

Anhang XV Rechtsvorschriften, für die ein Hersteller als technischer Dienst benannt werden kann

0. Ziele und Anwendungsbereich

1. Benennung eines Herstellers als Technischer Dienst

2. Aufstellung der Rechtsakte und Beschränkungen

Anlage Benennung eines Herstellers als Technischer Dienst

1. Allgemeines

2. Vergabe von Unteraufträgen

3. Prüfbericht

Anhang XVI Besondere Bedingungen für virtuelle Prüfmethoden und Rechtsakte, für die ein Hersteller oder ein technischer Dienst virtuelle Prüfmethoden einsetzen kann

0. Ziele und Anwendungsbereich

1. Aufstellung der Rechtsakte

Anlage 1 Allgemeine Bedingungen für virtuelle Prüfmethoden

1. Prüfschema für virtuelle Prüfungen

2.1. Mathematisches Modell

2.2. Validierungsverfahren für das mathematische Modell

2.3. Dokumentation

3. Werkzeuge und Unterstützung

Anlage 2 Besondere Bedingungen für virtuelle Prüfmethoden

1. Aufstellung der Rechtsakte

Anlage 3 Validierungsverfahren

Anhang XVII Verfahren für die EG-Mehrstufen-Typgenehmigung

1. Allgemeines

2. Verfahren

4. Kennzeichnung der Fahrzeuge

4.1. Fahrzeug-Identifizierungsnummer

4.2. Zusätzliches Schild des Herstellers

Anlage Muster des zusätzlichen Herstellerschildes

Anhang XVIII Ursprungsbescheinigung für ein Fahrzeug

Anhang XIX Zeitplan für die Anwendung dieser Richtlinie auf die Typgenehmigung

Anhang XX Fristen für die Umsetzung der aufgehobenen Richtlinien in nationales Recht

Teil A
Richtlinie 70/156/EWG und nachfolgende Rechtsakte zu ihrer Änderung

Teil B
Fristen für die Umsetzung in das nationale Recht

Anhang XXI