umwelt-online: Entscheidung 2001/839/EG Berichterstattung Luftqualität (2)

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- Formular 7g: Überschreitung des für den Schutz der Vegetation geltenden NOx-Grenzwertes

Gebietscode Stationscode Messwert
(µg/m3)
Grund/Gründe
(Code(s))
       
       
       

- Formular 7h: Überschreitung der Summe von Grenzwert und Toleranzmarge für PM10 (Stufe 1, 24-Stunden-Mittelwert)

Gebietscode Stationscode Datum Messwert
(µg/m3)
Grund/Gründe
(Code(s))
         
         
         

- Formular 7i: Überschreitung der Summe von Grenzwert und Toleranzmarge für PM10 (Stufe 1, Jahresmittelwert)

Gebietscode Stationscode Messwert
(µg/m3)
Grund/Gründe
(Code(s))
       
       
       

- Formular 7j:Überschreitung der Summe von Grenzwert und Toleranzmarge für Blei

Gebietscode Stationscode Messwert
(µg/m3)
Grund/Gründe
(Code(s))
       
       
       

Anmerkung zu Formular 7:

(1) Die Angabe eines Stationscodes ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.

(2) Sofern die Toleranzmarge 0 % beträgt, ist der Ausdruck "Summe von Grenzwert und Toleranzmarge" gleichbedeutend mit "Grenzwert".

(3) Das Datum ist im Format "TT/MM/JJ" (Tag/Monat/Jahr) und die Stunde zwischen 0.00 Uhr und 01.00 Uhr mit "1" usw. anzugeben.

(4) Es sind alle Überschreitungen mitzuteilen, sofern die Gesamtzahl der an einer Station ermittelten Überschreitungen der Summe von Grenzwert und Toleranzmarge über der Zahl der erlaubten Überschreitungen liegt. Ist die Gesamtzahl unterhalb bzw. gleich der Zahl der erlaubten Überschreitungen, sind keine Überschreitungen mitzuteilen.

(5) Der Grund für die Überschreitung kann entweder mit Standardcodes aus diesem Fragebogen (siehe Tabelle 2) oder anderen Codes angezeigt werden, die vom Mitgliedstaat festgelegt werden, und auf eine gesonderte Liste, in der der Mitgliedstaat diese Gründe beschreibt, Bezug nehmen (siehe Formular 8). Bei Angabe mehrerer Gründe sind die Codes durch Semikolon voneinander zu trennen. Die vom Mitgliedstaat gelieferte Beschreibung kann auch auf ein zusätzliches, dem Fragebogen beigefügtes Dokument Bezug nehmen.

Tabelle 2: Standardcodes zur Beschreibung der Gründe für die einzelnen Überschreitungen

Grund (Code) Beschreibung
S1 Stadtzentrum mit hoher Verkehrsdichte
S2 Nähe einer Hauptstraße
S3 Lokale Industrie einschließlich Energieerzeugung
S4 Steinbrüche oder andere bergbauliche Aktivitäten
S 5 Hausbrand
S6 Durch Unfall bedingte Freisetzung aus industrieller Quelle
S7 Durch Unfall bedingte Freisetzung aus nichtindustrieller Quelle
S8 Natürliche Quelle(n) oder Naturereignis(se)
S9 Streuung von Straßen mit Sand im Winter
S10 Transport von Schadstoffen aus Quellen, die außerhalb des Mitgliedstaates liegen

Formular 8: Gründe für die einzelnen Überschreitungen; eventuelle zusätzliche Codes sind von den Mitgliedstaaten festzulegen (96/62/EG Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe a) Ziffern i) und ii) sowie 1999/30/EG Anhänge I, II, IV und V)

Grund (Code) Beschreibung
   
   
   

Formular 9: Zehnminutenmittelwerte der SO2-Konzentration (1999/30/EG Artikel 3 Absatz 3)

Stationscode Anzahl der über zehn Minuten gemittelten Konzentrationen, die 500 µg/m3 überschritten haben Anzahl der Tage innerhalb des Kalenderjahrs, an denen diese Überschreitungen vorkamen Anzahl der Tage, bezogen auf die vorhergehende Spalte, an denen gleichzeitig die stündlich gemittelten Konzentrationen an Schwefeldioxid 350 µg/m3 überschritten wurden Maximale über zehn Minuten gemittelte Konzentration
(µg/m3)
Datum, an dem die maximale Konzentration auftrat
(TT/MM/JJ)
           
           
           

Anmerkung zu Formular 9:

Das Ausfüllen dieses Formulars ist nicht erforderlich, sofern für einen Mitgliedstaat die Erfassung der Schwefeldioxidkonzentration als Zehnminutenmittelwerte nicht praktikabel ist.

Formular 10: 24-Stunden-Mittelwerte der PM2,5-Konzentration (1999/30/EG Artikel 5 Absatz 2)

Stationscode Arithmetisches Mittel (µg/m3) Median (µg/m3) 98-Perzentil (µg/m3) Maximale Konzentration (µg/m3)
         
         
         

Formular 11: Ergänzende Beurteilungen: Ergebnisse und Methoden (1999/30/EG Artikel 7 Absatz 3 und Anhang VIII Ziffer II)

- Formular 11a: Ergänzende Beurteilungen der SO2-Konzentration: Ergebnisse und Methoden

Gebiets-
code
Oberhalb LV für den Schutz der Gesundheit
(Stundenmittelwert)
Oberhalb LV für den Schutz der Gesundheit (24-Stunden-Mittelwert) Oberhalb LV für den Schutz von Ökosystemen
(Jahresmittelwert)
Oberhalb LV für den Schutz von Ökosystemen (Winter-Mittelwert)
Gebiet Betroffene Bevölkerung Gebiet Betroffene Bevölkerung Gebiet Betroffenes Gebiet des Ökosystems Gebiet Betroffenes Gebiet des Ökosystems
km2 Methode Anzahl Methode km2 Methode Anzahl Methode km2 Methode km2 Methode km2 Methode km2 Methode
                                 
                                 
                                 

- Formular 11b:Ergänzende Beurteilungen der NO2/NOx Konzentration: Ergebnisse und Methoden

Gebiets-
code
Oberhalb LV für den Schutz der Gesundheit (Stundenmittelwert) Oberhalb LV für den Schutz der Gesundheit (Jahresmittelwert) Oberhalb LV für den Schutz der Vegetation
Gebiet Länge der Straße Betroffene Bevölkerung Gebiet Länge der Straße Betroffene Bevölkerung Gebiet Betroffenes Vegetationsgebiet
km2 Methode km Methode Anzahl Methode km2 Methode km Methode Anzahl Methode km2 Methode km2 Methode
                                 
                                 
                                 

- Formular 11c.1:Ergänzende Beurteilungen der PM10-Konzentration (Stufe 1): Ergebnisse und Methoden

Gebiets-
code
Oberhalb LV (24-Stunden-Mittelwert) Oberhalb LV (Jahresmittelwert)
Gebiet Länge der Straße Betroffene Bevölkerung Gebiet Länge der Straße Betroffene Bevölkerung
km2 Methode km Methode Anzahl Methode km2 Methode km Methode Anzahl Methode
                         
                         
                         

- Formular 11c.2:Ergänzende Beurteilungen der PM10-Konzentration (Stufe 2): Ergebnisse und Methoden

Gebiets-
code
Oberhalb LV (24-Stunden-Mittelwert) Oberhalb LV (Jahresmittelwert)
Gebiet Länge der Straße Betroffene Bevölkerung Gebiet Länge der Straße Betroffene Bevölkerung
km2 Methode km Methode Anzahl Methode km2 Methode km Methode Anzahl Methode
                         
                         
                         

- Formular 11d: Ergänzende Beurteilungen der Blei-Konzentration: Ergebnisse und Methoden

Gebiets-
code
Oberhalb LV
Gebiet Länge der Straße Betroffene Bevölkerung
km2 Methode km Methode Anzahl Methode
             
             
             

Anmerkungen zu Formular 11:

(1) In die Spalte "Methode" ist ein vom Mitgliedstaat festgelegter Code einzutragen, der sich auf eine gesonderte Liste (siehe Formular 12) mit den Referenzveröffentlichungen bzw. -berichten bezieht, in denen die ergänzende Methode beschrieben wird. Das Formular 12 ist Bestandteil des an die Kommission zu übermittelnden Berichts; die genannten Veröffentlichungen bzw. Berichte sind nicht an die Kommission zu schicken.

(2) Das Formular 11 kann durch kartografische Darstellungen der Konzentrationsverteilung ergänzt werden. Die Konzentrationsverteilung sollte nach Möglichkeit für jedes Gebiet und jeden Ballungsraum kartografisch dargestellt werden. Die Werte für die verschiedenen Parameter (siehe Tabelle 3) sollten als Isolinien angezeigt werden, die die jeweilige Konzentrationsverteilung darstellen, wobei die Isolinien in einem Abstand, der jeweils 10 % des Grenzwertes entspricht, zu zeichnen sind.

Tabelle 3: In kartografischen Darstellungen der Konzentrationsverteilung zu verwendende statistische Parameter

Schadstoff Parameter
SO2 99,7-Perzentil der Stundenmittelwerte
SO2 99,2-Perzentil 24-Stunden-Mittelwerte
SO2 Jahresmittelwert
SO2 Winter-Mittelwert
NO2 99,8-Perzentil der Stundenmittelwerte
NO2/NOx Jahresmittelwert
PM10 und PM2,5 90,0-Perzentil der 24-Stunden-Mittelwerte
PM10 und PM2,5 Jahresmittelwert
PM10 und PM2,5 98,1-Perzentil der 24-Stunden-Mittelwerte
Blei Jahresmittelwert

Formular 12: Referenzdokumente über ergänzende Beurteilungsmethoden gemäß Formular 11 (1999/30/EG Artikel 7 Absatz 3 und Anhang VIII Ziffer II)

Methode Vollständige Bezeichnung des Dokuments
   
   
   

Formular 13: Überschreitung der SO2-Grenzwerte, verursacht durch natürliche Quellen (1999/30/EG Artikel 3 Absatz 4)

- Formular 13a: SO2 -Grenzwert für den Schutz der Gesundheit (Stundenmittelwert)

Gebiet Stationscode Anzahl der gemessenen Überschreitungen Natürliche Quelle(n)
(Codes))
Geschätzte Anzahl der Überschreitungen nach Abzug der natürlichen Beiträge Nachweisreferenz
           
           
           

- Formular 13b:SO2-Grenzwert für den Schutz der Gesundheit (24-Stunden-Mittelwert)

Gebiet Stationscode Anzahl der gemessenen Überschreitungen Natürliche Quelle(n) (Codes)) Geschätzte Anzahl der Überschreitungen nach Abzug der natürlichen Beiträge Nachweisreferenz
           
           
           

- Formular 13c:SO2-Grenzwert für den Schutz von Ökosystemen (Jahresmittelwert)

Gebiet Stationscode Jahresmittelwert Natürliche Quelle(n) (Codes)) Geschätzter Jahresmittelwert nach Abzug der natürlichen Beiträge Nachweisreferenz
           
           
           

- Formular 13d:SO2-Grenzwert für den Schutz von Ökosystemen (Winter-Mittelwert)

Gebiet Stationscode Winter-Mittelwert Natürliche Quelle(n) (Codes)) Geschätzter Jahresmittelwert nach Abzug der natürlichen Beiträge Nachweisreferenz
           
           
           

Anmerkung zu Formular 13:

Die natürlichen Quellen können mit Standardcodes aus diesem Fragebogen (siehe Tabelle 4) oder anderen Codes angezeigt werden, die vom Mitgliedstaat festgelegt werden, und auf eine gesonderte Liste, in der der Mitgliedstaat diese Quellen beschreibt, Bezug nehmen (siehe Formular 14).

Tabelle 4: Standardcodes für natürliche SO2-Quellen

Natürliche Quellen (Codes) Beschreibung
A1 Vulkanismus innerhalb des Mitgliedstaats
A2 Vulkanismus außerhalb des Mitgliedstaats
B Feuchtgebiete im Küstenbereich
C1 Natürliche Feuer innerhalb des Mitgliedstaats
C2 Natürliche Feuer außerhalb des Mitgliedstaats

Formular 14: Natürliche SO2-Quellen; eventuelle zusätzliche Codes sind von den Mitgliedstaaten festzulegen (1999/30/EG Artikel 3 Absatz 4)

Natürliche Quellen (Code) Beschreibung
   
   
   

Formular 15: Überschreitung der PM10-Grenzwerte durch Naturereignisse (1999/30/EG Artikel 5 Absatz 4)

- Formular 15a: Einfluss von Naturereignissen auf die Überschreitung des PM10-Grenzwertes (Stufe 1, 24-Stunden-Mittelwert)

Gebiet Stationscode Anzahl der gemessenen Überschreitungen Naturereignis (Code(s)) Geschätzte Anzahl der Überschreitungen nach Abzug des natürlichen Beitrags Nachweisreferenz
           
           
           

- Formular 15b: Einfluss von Naturereignissen auf die Überschreitung des PM10-Grenzwertes (Stufe 1, Jahresmittelwert)

Gebiet Stationscode Jahresmittelwert Naturereignis (Code(s)) Geschätzte Anzahl der Überschreitungen nach Abzug des natürlichen Beitrags Nachweisreferenz
           
           
           

Anmerkung zu Formular 15:

Das Naturereignis kann durch Verwendung der Standardcodes aus diesem Fragebogen (siehe Tabelle 5) bezeichnet werden.

Tabelle 5: Standardcodes für Naturereignisse, die zur Überschreitung des PM10-Grenzwertes führen

Naturereignis Beschreibung
A1 Vulkanausbruch innerhalb des Mitgliedstaats
A2 Vulkanausbruch außerhalb des Mitgliedstaats
B1 Erdbeben innerhalb des Mitgliedstaats
B2 Erdbeben außerhalb des Mitgliedstaats
C1 Geothermische Aktivität innerhalb des Mitgliedstaats
C2 Geothermische Aktivität außerhalb des Mitgliedstaats
D1 Freilandfeuer innerhalb des Mitgliedstaats
D2 Freilandfeuer außerhalb des Mitgliedstaats
E1 Sturm innerhalb des Mitgliedstaats
E2 Sturm außerhalb des Mitgliedstaats
F1 Atmosphärische Aufwirbelung innerhalb des Mitgliedstaats
F2 Atmosphärische Aufwirbelung außerhalb des Mitgliedstaats
G1 Transport natürlicher Partikel aus Trockengebieten innerhalb des Mitgliedstaats
G2 Transport natürlicher Partikel aus Trockengebieten außerhalb des Mitgliedstaats

Formular 16: Überschreitung der PM10-Grenzwerte durch Sandstreuung im Winter (1999/30/EG Artikel 5 Absatz 5)

- Formular 16a: Einfluss von Sandstreuung im Winter auf die Überschreitung des PM10-Grenzwertes (Stufe 1, 24-Stunden-Mittelwert)

Gebiet Stationscode Anzahl der gemessenen Überschreitungen Geschätzte Anzahl der Überschreitungen nach Abzug des Beitrags der Sandstreuung im Winter Nachweisreferenz
         
         
         

- Formular 16b:Einfluss von Sandstreuung im Winter auf die Überschreitung des PM10-Grenzwertes (Stufe 1, Jahresmittelwert)

Gebiet Stationscode Jahresmittelwert Geschätzter Jahresmittelwert nach Abzug des Beitrags der Sandstreuung im Winter Nachweisreferenz
         
         
         

Formular 17: Konsultationen bei grenzüberschreitender Verunreinigung (96/62/EG Artikel 8 Absatz 6)

- Formular 17a: Allgemeines

Hat der Mitgliedstaat wegen eines aus anderen Mitgliedstaaten stammenden erheblichen Verunreinigung anderer Mitgliedstaaten oder Drittstaaten konsultiert? Bitte mit "+" für "ja" oder "-" für "nein" beantworten. (+ oder -)

- Formular 17b: Spezifikation je Staat

Falls zutreffend EU-Mitgliedstaaten Drittstaaten
AT BE DE DK ES FI FR GR IE IT LU NL PT SE UK
- Angaben des betreffenden Mitgliedstaats bzw. Drittstaats.                                    
- Wurde(n) diesem Bericht Tagesordnung(en) der Konsultationen beigefügt?                                    
- Wurde(n) diesem Bericht das/die Protokoll(e) der Konsultationen beigefügt?                                    

Anmerkungen zu Formular 17b:

(1) Bitte nur im zutreffenden Fall mit "+" markieren.

(2) Konsultationen mit Drittstaaten können durch Verwendung folgender Ländercodes angegeben werden: Bosnien und Herzegowina: BA; Kroatien: HR; Zypern: CY; Tschechische Republik: CZ; Estland: EE: Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: MK; Ungarn: HU; Island: IS: Lettland: LV; Liechtenstein: LI; Litauen: LT: Malta: MT; Norwegen: NO; Polen: PL; Rumänien: RO: Slowakei: SK; Slowenien: SI; Schweiz: CH.

Formular 18: Gemäß Artikel 9 Absatz 6 der Richtlinie 1999/30/EG mitzuteilende Überschreitungen der in den Richtlinien 80/779/EWG, 82/884/EWG und 85/203/EWG festgelegten Grenzwerte

Schadstoff Überschrittener Grenzwert Verwendete Überwachungsmethode Stationscode Messwert
(µg/m3)
Grund/Gründe
(Code(s))
Getroffene Maßnahmen
             
             
             

Anmerkungen zu Formular 18:

(1) In der zweiten Spalte ist der numerische Wert des überschrittenen Grenzwertes anzugeben.

(2) In Bezug auf SO2 und Schwebestaub ist anzugeben, ob die Black-Smoke-Methode oder das gravimetrische Verfahren angewandt wurde.

(3) Die Angabe der Station ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.

(4) Der Überschreitungsgrund kann mit Standardcodes aus diesem Fragebogen (siehe Tabelle 5) oder anderen Codes angezeigt werden, die vom Mitgliedstaat festgelegt werden, und auf eine gesonderte Liste, in der der Mitgliedstaat diese Gründe beschreibt, Bezug nehmen (siehe Formular 19). Bei Angabe mehrerer Gründe sind die Codes durch Semikolon voneinander zu trennen. Die vom Mitgliedstaat gelieferte Beschreibung kann auch auf ein zusätzliches, dem Fragebogen beigefügtes Dokument Bezug nehmen.

Formular 19: Gründe für die Überschreitungen der in den Richtlinien 80/779/EWG, 82/884/EWG und 85/203/EWG festgelegten Grenzwerte; eventuelle zusätzliche Codes sind von den Mitgliedstaaten festzulegen (1999/30/EG Artikel 9 Absatz 6)

Grund (Code) Beschreibung
   
   
   


ENDE

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