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Regelwerk

Änderungstext

VV TB M-V - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 5. Januar 2023
(AmtsBl. Nr. 3 vom 23.01.2023 S. 44)
Gl.-Nr.: 2130 - 18



Erlass des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung

Aufgrund des § 85a Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 85a Absatz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344; 2016 S. 28), die zuletzt durch das Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033) geändert worden ist, erlässt das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung folgende Verwaltungsvorschrift:

1. Die vom Deutschen Institut für Bautechnik bekannt gemachte Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen gilt in der jeweils geltenden Fassung als Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach § 85a Absatz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, soweit in der Anlagenach Nummer 2 nicht anders bestimmt. Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen wird in der jeweils geltenden Fassung vom Deutschen Institut für Bautechnik auf seiner Internetseite unter www.dibt.de veröffentlicht. Die oberste Bauaufsichtsbehörde verweist auf ihrer Internetseite auf die entsprechende Fundstelle.

2. Notwendige landesrechtliche Anpassungen gegenüber der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen werden in der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift aufgeführt. Die oberste Bauaufsichtsbehörde wird ermächtigt, die jeweils geltende Anlage öffentlich bekannt zu machen.

3. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen M-V vom 5. Februar 2020 (AmtsBl. M-V S. 75) und die Richtlinie über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen vom 23. März 2009 (AmtsBl. M-V S. 357) außer Kraft.

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Landesrechtliche Verweise und Anpassungen gegenüber der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern Anlage
zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen M-V
(zu Nummer 2)

Landesrechtliche Verweise und Anpassungen gegenüber der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Entsprechend Nummer 2 der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Januar 2023 (AmtsBl. M-V 2023 S. 44) gibt die oberste Bauaufsichtsbehörde als Anlage bekannt:

1 Landesrechtliche Bezugnahmen und Verweise

1.1 Die Bezugnahmen in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ( MVV TB) auf Regelungen der Musterbauordnung und weiterer Mustervorschriften sind analog auf das entsprechende Landesrecht nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils geltenden Fassung wie folgt zu übertragen:

Mustervorschrift in der MVV TB: entsprechendes Landesrecht:
Musterbauordnung ( MBO) Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ( LBauO M-V)
Musterbauvorlagenverordnung ( MBauVorlV) Bauvorlagenverordnung ( BauVorlVO M-V)
Muster-Hersteller- und Anwenderverordnung ( MHAVO) Bauprodukte- und Bauartenverordnung ( BauPAVO M-V)
Muster-Prüfingenieur- und Prüfsachverständigenverordnung ( M-PPVO) Bauprüfverordnung ( BauPrüfVO M-V)
Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten ( M-FlBauR) Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten ( FlBauRL M-V)

Das genannte Landesrecht ist auf der Internetseite der obersten Bauaufsichtsbehörde unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/Planen- und- Bauen/Bauordnungsrecht/ veröffentlicht.

1.2 Die Verweise der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen auf die Bauproduktenverordnung beziehen sich auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011.

1.3 Für die in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vorgenommene Aufgabenbeschreibung für Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständige gelten die Regelungen der Bauprüfverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.

2 Änderungen gegenüber der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Für Mecklenburg-Vorpommern geltenfolgende Änderungen und Anpassungen gegenüber der MVV TB:

2.1 Zu Teil A

a) Anlage a 1.2.1/4

Zu DIN EN 1991-1-3 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-3/A1 und DIN EN 1991-1-3/NA

1 Hinsichtlich der Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen wird auf die Tabelle "Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen" hingewiesen. Die Tabelle "Zuordnung der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen" ist über http://www.is-argebau.de oder https://www.dibt.de/de/wir-bieten/technische-baubestimmungen abrufbar.

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