Regelwerk, Bau und Planung

UVP-Bebauungsplanung
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0 Vorbemerkung

1 Allgemeines/Überblick über die Änderungen

2 UVP-Pflicht nach dem UVPG

2.1 Regel-UVP"

2.1.1 Kumulierende Vorhaben

.1.2 Erweiterung eines bisher nicht UVP-pflichtigen Vorhabens ("Hineinwachsen" in die UVP-Pflicht)

2.1.3 Erweiterung oder Änderung eines bereits UVP-pflichtigen Vorhabens

2.2 UVP-Pflicht nach Vorprüfung des Einzelfalls

2.2.1 Allgemeine und standortbezogene Vorprüfung

2.2.2 Kumulierende Vorhaben und Änderung oder Erweiterung schon UVP-pflichtiger Vorhaben

2.2.3 Prüfumfang im Rahmen der Vorprüfung

2.2.3.1 Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen

2.2.3.2 Bewertungsmaßstäbe

2.3 Zeitpunkt der Vorprüfung

3 UVP-pflichtige Bebauungspläne - insbesondere nach Anlage 1 Nr. 18 zum UVPG

3.1 Vier Fallgruppen UVP-pflichtiger Bebauungspläne

3.2 Bauplanungsrechtliche Vorhaben nach Nummern 18.1 bis 18.8 der Anlage 1 zum UVPG

4 Änderungen des Baugesetzbuches

4.1 Umweltbericht (§ 2a BauGB)

4.1.1 Funktion des Umweltberichts

4.1.2 Inhalt des Umweltberichts

4.1.2.1 Allgemeines

4.1.2.2 Angaben nach § 2a Abs. 1 und 2 BauGB

4.1.2.3 Anforderungen nach § 2a Abs. 3 BauGB

4.1.3 Verfahrensrechtliche Regelungen

4.1.3.1 Erstellung des Umweltberichts

4.1.3.2 Erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wegen Änderungen des Umweltberichts

4.2 Berücksichtigung der Umweltauswirkungen in der Abwägung

4.3 Sonstige Änderungen im Bebauungsplanaufstellungsverfahren

4.3.1 Beteiligung der Bürger nach § 3 BauGB

4.3.2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

4.3.3 Einschaltung eines Dritten (§ 4b BauGB)

4.3.4 Städtebaulicher Vertrag (§ 11 BauGB)

4.3.5 Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12 BauGB)

4.3.6 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB)

4.4 Grenzüberschreitende Beteiligung (§ 4a BauGB)

4.4.1 Grenzüberschreitende Unterrichtung (§ 4a Abs. 1 BauGB)

4.4.2 Grenzüberschreitende Beteiligung bei UVP-pflichtigen Bebauungsplänen (§ 4a Abs. 2 BauGB)

4.4.3 Konsultationsverfahren (§ 4a Abs. 3 BauGB).

4.5 Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften

4.6 Überleitungsrecht (§ 245c BauGB)

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