umwelt-online: ETAG 020_1: Allgemeines - Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Kunststoffdübel als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen zur Verankerung im Beton und Mauerwerk (2)

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5 Nachweisverfahren

5.0 Allgemeines

Dieses Kapitel behandelt die Nachweisverfahren zur Ermittlung der verschiedenen Leistungsaspekte der Produkte in Bezug auf die Anforderungen an die Bauwerke (Berechnungen, Versuche, technisches Wissen, Baustellenerfahrungen usw.), entsprechend der Vorgaben in Kapitel 4.

5.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Nicht relevant.

5.2 Brandschutz

5.2.1 Brandverhalten

Für die Metallteile von Kunststoffdübeln kann angenommen werden, dass sie die Anforderungen der Brandverhaltensklasse a 1 in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Entscheidung 96/603/EG der Europäischen Kommission (in geänderter Fassung) ohne die Notwendigkeit einer Prüfung, sondern allein auf Grund der Auflistung in dieser Entscheidung erfüllen.

Die Verankerungen werden zum Befestigen einer Verkleidung oder eines Bauteils verwendet, das nicht der Klasse a 1 entspricht; die Kunststoffteile des Dübels befinden sich im Bohrloch des Verankerungsgrundes (Beton oder Mauerwerk) bzw. im Bohrloch des Anbauteils. Von den in Beton oder Mauerwerk eingebetteten Kunststoffteilen des Dübels kann angenommen werden, dass sie keinen Beitrag zur Ausbreitung eines Brandes oder zum vollständig entwickelten Brand liefern und dass sie keinen Einfluss auf die Gefährdung durch Rauch haben.

Im Rahmen dieser Endnutzungsbedingungen kann für die in Beton bzw. Mauerwerk eingebetteten Kunststoffteile angenommen werden, dass sie alle Anforderungen an das Brandverhalten erfüllen.

Sind die Kunststoffteile des Dübels in eine nicht als Klasse a 1 eingestufte Verkleidung bzw. ein nicht als Klasse a 1 eingestuftes Bauteil eingebaut, kann von den Kunststoffteilen angenommen werden, dass sie keinen Einfluss auf die Brandverhaltensklasse der Verkleidung bzw. des Bauteils haben.

5.2.2 Feuerwiderstand

Eine Klassifizierung eines Kunststoffdübels hinsichtlich des Feuerwiderstands ist nicht möglich. Die Eignung eines Kunststoffdübels für die Nutzung in einem System, das eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse aufweisen muss, kann durch Verweis auf das vereinfachte Bemessungsverfahren nach Abschnitt 2.2 bzw. auf die aufgeführten Tabellenwerte des Technischen Berichts TR 020 "Beurteilung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Verankerungen in Beton" bestimmt werden. Dennoch kann es auch zu einem früheren Zeitpunkt zu einem Herausziehen des Dübels kommen, da die Abnahme der Festigkeit des Kunststoffes bei höheren Temperaturen ausschlaggebend sein kann. Daher muss die charakteristische Tragfähigkeit immer für das jeweilige Produkt durch Brandversuche gemäß Abschnitt 2.3.1.1 bestimmt werden; dies gilt auch bei der Anwendung des vereinfachten Bemessungsverfahrens nach Abschnitt 2.2.

Bei der Befestigung von Fassaden kann davon ausgegangen werden, dass das Lasttrageverhalten eines Kunststoff-Schraubdübels mit einem Durchmesser von 10 mm, einem Schraubendurchmesser von 7 mm, einem hef = 50 mm sowie aus Polyamid PA6 bestehend, einen ausreichenden Feuerwiderstand für mindestens 90 Minuten (R90) aufweist, sofern die zulässige Last (keine dauerhafte mittige Zuglast)< 0,8 kN ist.

5.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

Nicht relevant.

5.4 Nutzungssicherheit

5.4.1 Allgemeines

Die zur Beurteilung von Kunststoffdübeln durchzuführenden Versuche lassen sich in 4 Kategorien einteilen:

  1. Versuche zur Bestätigung der Eignung
  2. Versuche zur Bewertung der zulässigen Anwendungsbedingungen
  3. Versuche zur Überprüfung der Dauerhaftigkeit
  4. Versuche zur Identifizierung

In Teil 1 dieser Leitlinie werden die allgemeinen Versuchsbedingungen zur Prüfung der Eignung von Kunststoffdübeln in Beton und Mauerwerk angegeben. Die einzelnen Eignungsversuche und die Anzahl der Versuche sind in Tabelle 5.1 der jeweils relevanten Teile dieser Leitlinie aufgeführt. In den jeweils relevanten Teilen werden besondere zusätzliche Eignungsversuche für unterschiedliche Verankerungsgründe, wie z.B. Hohlsteine, angegeben. Alle Eignungsversuche für Kunststoffdübel in Porenbeton werden in Teil 5 aufgeführt.

Versuche zur Beurteilung der zulässigen Anwendungsbedingungen sind in den folgenden Teilen für die unterschiedlichen Verankerungsgründe aufgeführt.

Die Einzelheiten zu den Versuchen sind in Anhang A enthalten.

Es wird davon ausgegangen, dass es für jede Kunststoffdübelgröße nur eine Verankerungstiefe gibt. Wenn beabsichtigt ist, die Kunststoffdübel mit zwei Verankerungstiefen zu setzen, müssen im Allgemeinen die Versuche auch mit beiden Tiefen durchgeführt werden. In Sonderfällen kann die Anzahl der Versuche reduziert werden.

Die Versuche zur Beurteilung der Kunststoffdübel sollten in dem Verankerungsgrund, für den sie vorgesehen sind, durchgeführt werden, gemäß der folgenden Tabelle 5.0.

Tabelle 5.0 Für den jeweiligen Verwendungszweck von Kunststoffdübeln erforderliche Versuche

Nutzungskategorie für den Verwendungszweck Für den Verwendungszweck erforderliche Versuche
Normalbeton

Mindestens C 12/15

Vollsteine

Ziegel und/oder Kalksandsteine

Hohl- oder Lochsteine
a     Versuche gemäß Teil 2, Tabelle 5.1 und Tabelle 5.2
  b   Versuche gemäß Teil 3, Tabelle 5.1 und Tabelle 5.2
a b   Eignungsversuche gemäß Teil 2, Tabelle 5.1; die Abminderungsfaktoren können für die Bestimmung der charakteristischen Tragfähigkeit in Normalbeton und Vollsteinen verwendet werden. Versuche zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen gemäß Teil 2, Tabelle 5.2 und Teil 3, Tabelle 5.2.
a b c Eignungsversuche gemäß Teil 2, Tabelle 5.1; die Abminderungsfaktoren können für die Bestimmung der charakteristischen Tragfähigkeit in Normalbeton und Mauerwerk verwendet werden. Versuche zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen gemäß Teil 2, Tabelle 5.2 und Teil 3, Tabelle 5.2 sowie Teil 4, Tabelle 5.2 für Hohl- oder Lochsteine entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck. Angaben zu zusätzlichen Versuchen siehe Teil 4.
  b c Eignungsversuche gemäß Teil 3, Tabelle 5.1; die Abminderungsfaktoren können für die Bestimmung der charakteristischen Tragfähigkeit für Mauerwerk verwendet werden. Versuche zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen gemäß Teil 3, Tabelle 5.2 und Teil 4, Tabelle 5.2 für Hohl- oder Lochsteine entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck. Angaben zu zusätzlichen Versuchen siehe Teil 4.
    c Eignungsversuche gemäß Teil 3, Tabelle 5.1. Versuche zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen gemäß Teil 4, Tabelle 5.2 für Hohl- oder Lochsteine entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck.
d Porenbeton P 2 bis P 7 Versuche gemäß Teil 5.

5.4.2 Eignungsversuche

5.4.2.1 Allgemeines

Mit Hilfe der Eignungsversuche soll festgestellt werden, ob sich ein Kunststoffdübel im Gebrauchszustand sicher und funktionstüchtig verhält, dabei werden auch ungünstige Bedingungen während des Einbaus und während der Nutzung berücksichtigt.

Die Eignung von Kunststoffdübeln für die Verankerung in Beton und Mauerwerk kann mit Hilfe der in Tabelle 5.1 der in den jeweiligen Teilen dieser Leitlinie angegebenen Versuche bestimmt werden. Die detaillierten Versuchsbedingungen werden im folgenden Kapitel beschrieben.

Wenn in den folgenden Abschnitten oder in den anderen Teilen dieser Leitlinien keine anderen Bedingungen angegeben werden, müssen die Versuche mit Dübelhülsen durchgeführt werden, die einen Standardfeuchtegehalt aufweisen und bei normaler Umgebungstemperatur (T ~ 20 °C) in Bohrlöcher gesetzt werden, die mit Bohrern mit einem Durchmesser dcut,m" gebohrt wurden.

Die während der Versuche aufzubringenden Lasten gemäß 5.4.2.7 (wiederholte Belastung) und 5.4.2.8 (Dauerlasten) gelten nur für Versuche in Beton mit normaler Festigkeit. Die für Versuche mit anderen Verankerungsgründen aufzubringenden Lasten werden in den entsprechenden Teilen dieser Leitlinie angegeben.

5.4.2.2 Montagearten

Diese Versuche gelten nur für Kunststoff-Einschlagdübel. Die Versuche sind gemäß Anhang A, Abschnitt 5.2 bei minimaler Montagetemperatur durchzuführen. Nach dem vollständigen Setzen des Dübels ist ein zusätzlicher Hammerschlag (der verwendete Hammer muss ein angemessenes Gewicht aufweisen) auf den Dübel auszuführen. Danach ist ein Zugversuch bei minimaler Montagetemperatur durchzuführen.

5.4.2.3 Einfluss des Bohrlochdurchmessers

Für das Bohrloch ist ein Bohrer mit dem maximalem Bohrerdurchmesser (dcut,max) und dem minimalen Bohrerdurchmesser (dcut,min) nach Anhang A, Abschnitt 3, zu verwenden. Die Zugversuche sind nach Anhang A, Abschnitt 5.2 durchzuführen.

5.4.2.4 Funktionssicherheit in Rissen

Es sind Versuche in Rissen mit einer Rissbreite von 0,35 mm durchzuführen.

5.4.2.5 Feuchtigkeit

Der Feuchtegehalt des Kunststoffs kann das Verhalten des Kunststoffdübels beeinflussen. Für die Versuche sind 3 unterschiedliche Feuchtigkeitsbereiche definiert.

Standard: ausgeglichener Wassergehalt bei T = +23 °C und 50 % relative Luftfeuchte.
Trocken: ausgeglichener Wassergehalt bei T = +23 °C und< 10 % relative Luftfeuchte.
Feucht: ausgeglichener Wassergehalt nach Lagern in Wasser (feucht konditioniert bedeutet wassergesättigt).

Für die Standardfeuchtigkeit kann die Konditionierung gemäß ISO 1110 [ 16] erfolgen.

Die trockene Konditionierung kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, indem die Kunststoffhülse in einem Ofen bei +70 °C so lange getrocknet wird, bis der Gewichtsverlust bei drei im Abstand von 24 Stunden erfolgenden Messungen kleiner als 0,1 % ist. Die feuchte Konditionierung kann erreicht werden, indem die Kunststoffhülse so lange unter Wasser gelagert wird, bis die Gewichtszunahme bei drei im Abstand von 24 Stunden erfolgenden Messungen kleiner als 0,1 % ist.

Die Zugversuche sind nach Anhang A durchzuführen.

5.4.2.6 Temperatur

a) Einfluss von erhöhter Temperatur

Die Versuche gemäß Anhang A sind für die in Abschnitt 4.4.2.6 angegebenen unterschiedlichen Temperaturbereiche mit folgenden Temperaturen durchzuführen:

Temperaturbereich a) maximale Kurzzeittemperatur bis zu +40 °C:

Der Versuch wird mit der maximalen Kurzzeittemperatur bei +40 °C durchgeführt. Die maximale Langzeittemperatur bei ungefähr +24 °C wird durch die Versuche bei normalen Umgebungsbedingungen durchgeführt.

Temperaturbereich b) maximale Kurzzeittemperatur bis zu +80 °C:

Der Versuch wird mit der maximalen Kurzzeittemperatur bei +80 °C und mit der maximalen Langzeittemperatur bei +50 °C durchgeführt.

Temperaturbereich c) nach Wahl des Herstellers:

Die Versuche werden mit der vom Hersteller angegebenen maximalen Kurzzeittemperatur und der maximalen Langzeittemperatur durchgeführt, die in einem Bereich vom 0,6- bis 1,0-fachen der maximalen Kurzzeittemperatur liegt und die zwischen +21 °C und der maximalen Kurzzeittemperatur mit einer Erhöhung von< 20 K liegt.

b) Auswirkungen der niedrigsten Nutzungstemperatur min T = -40 °C, -20 °C oder -5 °C

Nach dem Einbau der Kunststoffdübel bei normalen Umgebungsbedingungen wird die Temperatur des Prüfkörpers auf die maximale Langzeittemperatur erhöht und für vier Tage gehalten. Danach wird der Prüfkörper auf die nach Herstellerangaben niedrigste Nutzungstemperatur min T (-40 °C oder -20 °C oder -5 °C) abgekühlt und die Zugversuche gemäß Anhang A werden durchgeführt. Kunststoffdübel aus Polyamid müssen nur bei -40 °C mit einem Herausziehversuch geprüft werden und nur dann, wenn diese Temperatur vom Hersteller als niedrigste Nutzungstemperatur angegeben ist.

c) Auswirkungen der niedrigsten Einbautemperatur

Die Kunststoffdübel sind bei der niedrigsten vom Hersteller angegebenen Einbautemperatur (Kunststoffdübel und Verankerungsgrund) einzubauen. Danach werden die Versuchselemente auf die erforderliche minimale Nutzungstemperatur abgekühlt, und es werden die Zugversuche gemäß Anhang A durchgeführt.

5.4.2.7 Dauerstandsversuche

Der Versuch wird bei normaler Temperatur (T = +20 °C) für die Temperaturbereiche a), b) und c) und bei maximaler Langzeittemperatur für die Temperaturbereiche b) und c) durchgeführt [T = +50 °C für Temperaturbereich b)].

Der Kunststoffdübel wird bei normaler Temperatur eingebaut.

Er wird dann einer Last gemäß Gleichung ( 5.3) ausgesetzt, die konstant zu halten ist (Variation ± 5 %).

Für die Versuche bei maximaler Langzeittemperatur [Temperaturbereiche b) und c)] sind die Versuchskörper, die Lastvorrichtung, die Verschiebungsmesser und die eingebauten Kunststoffdübel mindestens 24 Stunden vor Aufbringen der Last auf die Kunststoffdübel auf die maximale Langzeittemperatur zu erwärmen.

Bei Kunststoffhülsen aus PE, PP oder anderen polymeren Materialien werden die Versuche im Allgemeinen über mindestens 5000 Stunden ausgeführt; bei Kunststoffhülsen aus PA6 oder PA6.6 sind Versuche mit einer Dauer von mindestens 3000 Stunden auf Grund vorliegender Erfahrungen mit diesem Material ausreichend.

NP = 0,4 ×NRk ( 5.3)

mit:

NRk = charakteristische Trägfähigkeit eines Einzeldübels, die in der ETa für den jeweiligen Verankerungsgrund angegeben wird.

Nach Abschluss des Dauerstandversuchs wird der Kunststoffdübel entlastet, die Verschiebung wird gemessen und unverzüglich nach Wegnahme der Last wird ein Zugversuch durchgeführt.

5.4.2.8 Relaxation

Die Kunststoffdübel werden im Prüfkörper eingebaut und verbleiben dort ohne Belastung für 24 bis zu 500 Stunden. Danach sind die Zugversuche nach Anhang A durchzuführen.

Dieser Versuch ist für Kunststoffdübel mit einer Schraube als Spreizelement mit einer Kunststoffhülse aus Pa 6 nicht erforderlich, wenn die vorherrschende Versagensursache das gemeinsame Herausziehen von Hülse und Schraube ist.

5.4.2.9 Maximales Drehmoment

Der Kunststoffdübel ist mit einem Schraubendreher einzubauen. Das Drehmoment ist mit einem geeichten Drehmomentschlüssel zu messen. Das Drehmoment ist bis zum Versagen des Kunststoffdübels zu erhöhen.

Das Drehmoment wird in Abhängigkeit von der Zeit gemessen. Aus dem Kurvenverlauf können zwei Drehmomente bestimmt werden; der eine Wert, wenn die Schraube vollständig am Dübelkragen anliegt (Tinst) und der andere Wert für das maximale auf den Kunststoffdübel aufzubringende Drehmoment (Tu).

5.4.3 Versuche für zulässige Anwendungsbedingungen

Alle Versuche zur Bestimmung des charakteristischen Widerstands gegenüber Einwirkungen (Zuglast oder Querlast mit oder ohne Hebelarm), des Achs- und Randabstands und des Last-Verschiebungsverhaltens werden in den folgenden Teilen dieser Leitlinie für die verschiedenen Verankerungsgründe beschrieben.

Die Versuchsabläufe werden in Anhang A beschrieben.

Hat der Hersteller Versuchsdaten zur Verfügung gestellt und die entsprechenden Versuchsberichte enthalten alle Daten, kann die Zulassungsstelle die in den folgenden Teilen genannte Anzahl der Versuche zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen auf der Grundlage der vorliegenden Daten reduzieren. Diese Daten können jedoch nur dann für die Beurteilung verwendet werden, wenn die Ergebnisse mit den Versuchsergebnissen des Instituts oder mit den Erfahrungswerten übereinstimmen.

5.5 Schallschutz

Nicht relevant.

5.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Nicht relevant.

5.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung

5.7.1 Versuche zur Überprüfung der Dauerhaftigkeit der Metallteile (Korrosion)

Wenn die in Abschnitt 6.7.1 angegebenen Bedingungen eingehalten werden, sind keine besonderen Versuche erforderlich. Wenn der Kunststoffdübel in besonders aggressiver Umgebung verwendet werden soll, etwa bei dauerhaftem oder wechselndem Eintauchen in Seewasser, bei Verwendung im Spritzbereich von Seewasser, in der chlorhaltigen Atmosphäre von Schwimmhallen oder in Umgebungen mit extremer chemischer Luftverschmutzung (z.B. in Entschwefelungsanlagen oder Straßentunneln, in denen Streusalze verwendet werden), sind besondere Überlegungen einschließlich Prüfungen unter Berücksichtigung der Umwelteinflüsse und der vorliegenden Erfahrungswerte notwendig.

5.7.2 Dauerhaftigkeit der Beschichtung

Die Dauerhaftigkeit der Beschichtung des Metallteils, das die Eignung und das Tragverhalten des Dübels sicherstellt, muss nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist zu zeigen, dass die Beschichtung keine negativen Auswirkungen auf die Dauerhaftigkeit der Kunststoffhülse hat. In dieser Leitlinie können keine speziellen Prüfbedingungen für die Überprüfung der Dauerhaftigkeit einer Beschichtung angegeben werden, da die Prüfungen von der Beschichtungsart abhängen. Geeignete Prüfungen sollten von der zuständigen Zulassungsstelle festgelegt werden. Zinkbeschichtungen (galvanisiert oder feuerverzinkt) brauchen keiner Prüfung unterzogen zu werden, wenn sie in trockenen Innenräumen verwendet werden.

5.7.3 Versuche zur Überprüfung der Dauerhaftigkeit der Kunststoffhülse

Die Dauerhaftigkeit der Kunststoffhülse gegenüber relevanten chemischen Einwirkungen ist nachzuweisen. Eine relevante chemische Einwirkung ist z.B. hohe Alkalität (pH = 13,2). Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass Beschichtungen der Stahlteile die Dauerhaftigkeit der Kunststoffhülse nicht beeinträchtigen.

Die Überprüfung der Dauerhaftigkeit gegenüber hoher Alkalität kann zum Beispiel durch die folgenden Versuche erfolgen.

Prüfkörper:

  1. Zugstäbe, hergestellt gemäß ISO 3167 [ 17].
  2. Bestimmung des Wassergehalts der Zugstäbe nach ISO 3167 [ 17]. Liegt der Wassergehalt über 0,1 Gewichtsprozent, müssen die Scheiben getrocknet werden.
  3. Bohrlöcher (Durchmesser 2,8 mm) werden mit einem Spezialbohrer in die Mitte der Zugstäbe senkrecht zur flachen Seite des Probenstücks gebohrt, danach wird das Loch mit einer Reibahle (Durchmesser 3,0 ± 0,05 mm) gefeilt.
  4. Ein runder Stift (Durchmesser 3,5 mm bzw. 3,0 mm) wird schnell in die Zugstäbe gedrückt.
  5. Die Zugstäbe werden in die verschiedenen Mittel gelegt (siehe Tabelle 5.2 für die Anzahl der notwendigen Zugstäbe).

    Versuche in Wasser (Referenzversuch):

    Die mit den Stiften versehenen Zugstäbe werden unter normalen Klimabedingungen in einem mit Kondenswasser gefüllten Behälter gelagert. Alle Prüfkörper müssen für 2000 Stunden vollständig bedeckt sein.

    Versuche mit hoher Alkalität:

    Die mit den Stiften versehenen Zugstäbe werden unter normalen Klimabedingungen (T = +21°C ±3°C) in einem mit einer alkalischen Lösung (pH = 13,2) gefüllten Behälter gelagert. Alle Scheiben müssen für 2000 Stunden vollständig bedeckt sein. Die alkalische Lösung wird aus Mischen von Wasser mit Ca(OH)2 (Calciumhydroxid) in Pulver- oder tablettenform, bis der pH-Wert von 13,2 erreicht wird, hergestellt. Die Alkalität sollte während der Lagerung so genau wie möglich beim pH-Wert 13,2 gehalten werden und nicht unter den Wert von 13,0 sinken. Daher ist der pH-Wert regelmäßig zu überprüfen und zu überwachen (mindestens einmal täglich).

  6. Sichtprüfung auf Rissbildung nach der Lagerung mit einem Mikroskop mit einer Vergrößerung> 100.

Die Versuche sind für jede Farbe der Kunststoffhülse durchzuführen.

Tabelle 5.2: Erforderliche Versuchsanzahl für Zugstäbe mit Stiften

  Stiftdurchmesser [mm] Wasser Hohe Alkalität
Referenzversuch 3,0 5  -
Versuch 3,5 - 5

5.7.4 Einfluss von UV-Bestrahlung

Es sind keine besonderen Prüfbedingungen erforderlich. Im Allgemeinen sind die Kunststoffdübel während ihrer Nutzung nicht für längere Zeit einer UV-Bestrahlung ausgesetzt.

6 Bewertung und Beurteilung der Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck

6.0 Allgemeines

Das vorliegende Kapitel enthält die zu erfüllenden Leistungsanforderungen (Kapitel 4) in Form von präzisen und (soweit möglich und im Verhältnis zur Größe des Risikos) messbaren oder qualitativen Begriffen, bezogen auf das Produkt und seinen vorgesehenen Verwendungszweck und unter Anwendung der Ergebnisse der Nachweisverfahren (Kapitel 5).

6.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Nicht relevant.

6.2 Brandschutz

6.2.1 Brandverhalten

Die Metallteile von Kunststoffdübeln können als Klasse a 1 gemäß den Bestimmungen der Entscheidung der Kommission 96/603/EG (in geänderter Fassung) eingestuft werden.

Im Rahmen der Endnutzungsbedingungen der Verankerungen kann für die in Beton bzw. Mauerwerk eingebetteten Kunststoffteile des Dübels angenommen werden, dass er alle Anforderungen an das Brandverhalten erfüllt. Sind die Kunststoffteile des Dübels in eine nicht als Klasse a 1 eingestufte Verkleidung bzw. ein nicht als Klasse a 1 eingestuftes Bauteil eingebaut, kann von den Kunststoffteilen angenommen werden, dass sie keinen Einfluss auf die Brandverhaltensklasse der Verkleidung bzw. des Bauteils haben.

6.2.2 Feuerwiderstand

Eine Klassifizierung eines Kunststoffdübels hinsichtlich des Feuerwiderstands ist nicht möglich. Die Eignung eines Kunststoffdübels für die Nutzung in einem System, das eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse aufweisen muss, kann durch Verweis auf das vereinfachte Bemessungsverfahren nach Abschnitt 2.2 bzw. auf die aufgeführten Tabellenwerte des Technical Report TR 020 "Beurteilung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Verankerungen in Beton" bestimmt werden. Dennoch kann es auch zu einem früheren Zeitpunkt zu einem Herausziehen des Kunststoffdübels kommen, da die Abnahme der Festigkeit des Kunststoffes bei höheren Temperaturen ausschlaggebend sein kann. Daher muss die charakteristische Tragfähigkeit immer für das jeweilige Produkt durch Brandversuche gemäß Abschnitt 2.3.1.1 bestimmt werden; dies gilt auch bei Anwendung des vereinfachten Bemessungsverfahrens nach Abschnitt 2.2.

Für die Befestigung von Fassaden kann davon ausgegangen werden, dass das Lasttrageverhalten eines Kunststoff-Schraubdübels mit einem Durchmesser von 10 mm, einem Schraubendurchmesser von 7 mm und hef = 50 mm sowie aus Polyamid PA6 bestehend, einen ausreichenden Feuerwiderstand für mindestens 90 Minuten (R90) aufweist, sofern die zulässige Last (keine dauerhafte mittige Zuglast)< 0,8 kN ist.

6.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

Nicht relevant.

6.4 Nutzungssicherheit

6.4.1 Allgemeines

6.4.1.1 5 %-Fraktile der Bruchlasten

Die 5 %-Fraktile der Bruchlasten in einer Versuchsreihe ist nach statistischen Methoden für eine Aussagewahrscheinlichkeit von 90 % zu berechnen. Falls keine genauen Nachweise geführt werden, ist im Allgemeinen eine Normalverteilung und eine unbekannte Standardabweichung der Grundgesamtheit anzunehmen.

  F5% = F(quer) (1-ks×v) ( 6.0)
z.B.: n = 5 Versuche: ks = 3,40  
  n = 10 Versuche: ks = 2,57  

6.4.1.2 Umwandlung der Bruchlasten zur Berücksichtigung der Festigkeit von Beton, Mauerwerk und Stahl

Beim Versagen durch Herausziehen des Dübels wird der Einfluss der Betonfestigkeit größer als C 16/20 in der Auswertung der Versuche nicht berücksichtigt.

Für die Betonfestigkeitsklasse C12/15 gilt Gleichung ( 6.0a).

FRu (C12/15) = 0,7 × FRu (C20/25) ( 6.0a)

Die zu berücksichtigende Umwandlung der Festigkeit des Mauerwerks und des Porenbetons wird in den folgenden Teilen angegeben.

Bei Betonversagen (Betonausbruch oder Versagen durch Spalten) muss die Gleichung ( 6.0b) angewendet werden.

FRu (fc) = FtRu × (fc/fc,test)0,5 ( 6.0b)

Bei Stahlversagen ist die Bruchlast durch Gleichung ( 6.0c) auf die Stahl-Nennfestigkeit umzurechnen.

FRu (fuk) = FtRu × (fuk/fu,test) ( 6.0c)

mit

FRu (fuk) = Versagenslast bei Stahl-Nennfestigkeit

6.4.1.3 Bei allen Versuchen sind folgende Kriterien zu erfüllen:

(1) Die Last-Verschiebungskurven müssen einen stetig steigenden Verlauf aufweisen (siehe Abbildung 6.1). Ein Lastabfall und/oder ein horizontaler oder nahezu horizontaler Abschnitt der Kurve, hervorgerufen durch unkontrollierten Schlupf des Dübels, ist nicht akzeptabel bis zu einer Last von:

N1 = 0,4 NRu ( 6.1)
wobei
NRu die maximale Last in einem einzelnen Versuch ist.

Werden die Anforderungen zum Last-Verschiebungsverhalten bei den Zugversuchen nach 5.4.2 bzw. 5.4.3 nicht erfüllt, muss der Faktor α1 berechnet werden.

α1 = α /req.α ( 6.2)

mit

α = niedrigster Wert des Verhältnisses N1/Nu in der Versuchsreihe

N1 = Last, bei der unkontrollierter Schlupf des Dübels auftritt (siehe Abbildung 6.1)

Nu = Versagenslast in diesem Versuch

req.α = 0,4

Abbildung 6.1 Anforderungen an die Last-Verschiebungskurve

(2) In jeder Versuchsreihe muss der Variationskoeffizient der Bruchlast kleiner sein als v = 20 %.

6.4.2 Kriterien für die Eignungsversuche

6.4.2.1 Allgemeines

Eine Zulassung für einen Kunststoffdübel kann nur erteilt werden, wenn die Kriterien der Eignungsversuche bei allen Versuchsergebnissen erfüllt sind. Zusätzlich zu den in Abschnitt 6.4.1.3 beschriebenen Kriterien sind die folgenden Kriterien zu beachten.

Die Bedingungen für das Verschiebungsverhalten während der Versuche mit wiederholten bzw. veränderlichen Lasten (Abschnitt 6.4.2.7) und mit Dauerlasten (Abschnitt 6.4.2.8) gelten für Versuche in Normalbeton. Die Bedingungen für andere Verankerungsgründe werden in den entsprechenden Teilen dieser Leitlinie angegeben.

In den Eignungsversuchen muss der Faktor α größer sein als der in Tabelle 5.1 der folgenden Teile angegebene Wert:

α = kleinster Wert von NtRu,m/NrRu,m ( 6.4a)
und NtRk/NrRk ( 6.4b)
mit
NtRu,m; NtRk =                     Mittelwert bzw. 5 %-Fraktile der Bruchlasten in einer Versuchsreihe
NrRu,m; NrRk = Mittelwert bzw. 5 %-Fraktile der Versagenslasten in den Referenzversuchen [z.B. Versuche zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen gemäß Tabelle 5.2, Zeile 1 (Eignungsversuche in ungerissenem Beton) oder Zeile 2 (Eignungsversuche in gerissenem Beton)].

Gleichung ( 6.4b) basiert auf Versuchsreihen mit einer vergleichbaren Anzahl von Versuchsergebnissen in beiden Reihen. Ist die Versuchsanzahl in beiden Versuchsreihen sehr unterschiedlich, darf Gleichung ( 6.4b) entfallen, wenn der Variationskoeffizient der Versuchsreihe kleiner oder gleich dem Variationskoeffizienten der Referenz-Versuchsreihe ist oder sofern der Variationskoeffizient der Eignungsversuche v< 15%ist.

Werden in einer Versuchsreihe die Kriterien für den geforderten Wert für α (siehe Tabelle 5.1) nicht erfüllt, muss der Faktor α2 berechnet werden. Ausnahmen siehe Abschnitte 6.4.2.6 b, 6.4.2.6 c, 6.4.2.7 und 6.4.2.8.

α2 = α /req.α ( 6.5)
mit

α niedrigster Wert nach Gleichung ( 6.4) in den Versuchsreihen und

req.α geforderter Wert für a gemäß Tabelle 5.1.

6.4.2.2 Montagearten

Diese Versuche gelten nur für Einschlagdübel. Der geforderte Wert für α in den Versuchen ist> 0,90. Werden die Anforderungen an αnicht erfüllt, muss α2 gemäß Gleichung 6.5 berechnet werden.

6.4.2.3 Einfluss des Bohrlochdurchmessers

Der geforderte Wert für α liegt bei den Versuchen mit dcut,max bei> 0,80 und bei den Versuchen mit dcut,min bei 1,0. Werden die Anforderungen an α nicht erfüllt, muss α2 gemäß Gleichung ( 6.5) berechnet werden.

6.4.2.4 Funktionssicherheit in Rissen

Der geforderte Wert für α bei den Versuchen ist> 0,75. Werden die Anforderungen an α nicht erfüllt, muss α2 gemäß Gleichung ( 6.5) berechnet werden.

6.4.2.5 Feuchtigkeit

Der erforderliche Wert für α ist in Versuchen mit trockener und feuchter Konditionierung der Kunststoffhülse> 0,80. Werden die Anforderungen an α nicht erfüllt, muss α2 gemäß Gleichung ( 6.5) berechnet werden.

6.4.2.6 Temperatur

a) Einfluss erhöhter Temperatur

Der geforderte Wert für α ist bei Versuchen mit maximaler Langzeit-Temperatur wie folgt:

req.α> 1,0 für die Temperaturbereiche b) (T = +50 °C) und c) (0,6 T1 bis 1,0 T1, nach Wahl des Herstellers)

Die geforderten Werte für α bei der maximalen Kurzzeit-Temperatur sind:

req.α> 0,8 bei +40 °C (Temperaturbereich a)

req.α ≥ 0,8 bei +80 °C (Temperaturbereich b)

req.α ≥ 0,8 bei +T1 (nach Wahl des Herstellers).

Werden die Anforderungen an α in den Versuchen mit maximaler Langzeit- oder maximaler Kurzzeit-Temperatur nicht erfüllt, muss α2 gemäß Gleichung ( 6.5) berechnet werden.

b) Einfluss der niedrigsten Nutzungstemperatur min T = -40 °C / -20 °C / -5 °C

Der geforderte Wert für α beträgt bei Versuchen mit der niedrigsten Nutzungstemperatur 1,0.

Wird diese Bedingung nicht erfüllt, muss die niedrigste Nutzungstemperatur bis zur nächsten Stufe erhöht werden, und die Versuche bei niedrigster Einbautemperatur müssen wiederholt werden, bis die Bedingung erfüllt ist.

c) Einfluss der niedrigsten Montagetemperatur

Der geforderte Wert für α beträgt bei Versuchen bei der niedrigsten Montagetemperatur 1,0.

Wird diese Bedingung nicht erfüllt, muss die niedrigste Montagetemperatur erhöht werden und die Versuche bei niedrigster Montagetemperatur müssen so lange wiederholt werden, bis die Bedingung erfüllt ist.

6.4.2.7 Dauerlastversuche

Die bei den Versuchen gemessenen Verschiebungen sind nach Gleichung ( 6.6) (Findley-Ansatz) auf 50 Jahre (Versuche bei normaler Umgebungstemperatur) bzw. 10 Jahre (Versuche bei maximaler Langzeittemperatur) zu extrapolieren.

Die Kurvenanpassung sollte mit der nach ungefähr 100 Stunden gemessenen Verschiebung beginnen.

s(t) = so+ a × tb ( 6.6)
so = Anfangsverschiebung unter Dauerlast bei t = 0 (direkt nach Aufbringen der Dauerlast gemessen)
a, b = Konstanten (Abstimmungsfaktoren), bewertet durch eine Regressionsanalyse der während der Dauerlastversuche gemessenen Verschiebungen.

Die extrapolierten Verschiebungen müssen niedriger sein als der Mittelwert der Verschiebungen bei der Last zur Überwindung des Reibungswiderstands in den Referenzversuchen in ungerissenem Beton nach 5.4.3.

Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, müssen die Versuche mit einer geringeren Last Np so lange wiederholt werden, bis die Anforderung erfüllt ist und die entsprechend der folgenden Teile ermittelte charakteristische Tragfähigkeit muss um den Faktor Np (aufgebracht) / Np (erforderlich) reduziert werden.

Die Versagenslasten, die in den nach der Dauerlast durchgeführten Ausziehversuchen gemessen wurden, müssen mit den in den Referenzversuchen nach 5.4.3 in nicht gerissenem Beton gemessenen Versagenslasten (Dauerlastversuche bei Normaltemperatur) oder mit den in den Eignungsversuchen bei maximaler Langzeit-Temperatur (Dauerlastversuche bei maximaler Langzeit-Temperatur) gemessenen Versagenslasten verglichen werden. Der Wert ist nach 6.4.2.1 zu berechnen. Der geforderte Wert für α ist 0,9. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird, muss α2 gemäß Gleichung ( 6.5) berechnet werden.

6.4.2.8 Relaxation

In diesen Versuchen ist der geforderte Wert für α nach 24 Stunden> 0,90 und nach bis zu> 1000 Stunden 1,0. Werden die Anforderungen an α nicht erfüllt, muss α2 gemäß Gleichung ( 6.5) berechnet werden.

6.4.2.9 Maximales Drehmoment

Der Einbau des Kunststoffdübels muss ohne Stahlversagen oder Durchdrehen im Bohrloch durchführbar sein.

Diese Bedingung ist erfüllt, wenn die folgenden Bedingungen eingehalten werden. Für jeden Versuch ist das Verhältnis des maximalen Drehmoments Tu zum Montagedrehmoment Tinst zu bestimmen. Die 5 %-Fraktile des Verhältnisses für alle Versuche muss mindestens 1,3 sein.

Wird diese Anforderung nicht erfüllt, müssen die Zugversuche nach Abschnitt 5.4.2 mit überdrehten Dübeln durchgeführt werden.

6.4.3 Zulässige Anwendungsbedingungen

Die Beurteilung der Versuche für die zulässigen Anwendungsbedingungen und die Bestimmung der charakteristischen Tragfähigkeit werden für die verschiedenen Verankerungsgründe in den entsprechenden nachfolgenden Teilen dieser Leitlinie beschrieben.

6.5 Schallschutz

Nicht relevant.

6.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Nicht relevant.

6.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung

6.7.1 Dauerhaftigkeit der Metallteile

Die Beurteilung/Prüfung, die hinsichtlich der Korrosionsbeständigkeit erforderlich ist, hängt von der Spezifikation des Kunststoffdübels in Bezug auf die vorgesehene Anwendung ab. Besondere Nachweise, dass keine Korrosion auftreten kann, sind nicht erforderlich, wenn die Stahlteile des Kunststoffdübels, wie nachstehend angegeben, gegen Korrosion geschützt sind:

Kunststoffdübel zur Verwendung in Bauteilen, die trockenen Innenraumbedingungen ausgesetzt sind:

Im Allgemeinen ist kein spezieller Korrosionsschutz für Stahlteile erforderlich. Eine Beschichtung, die zur Vermeidung eines Korrosionsangriffs während der Lagerung vor dem Einbau sowie zur Sicherstellung der Funktion dient (z.B. eine Zinkbeschichtung mit einer Mindestdicke von 5 µm), wird als ausreichend angesehen.

Kunststoffdübel zur Verwendung in Bauteilen, die Außenbedingungen (im Freien) oder Feuchtraumbedingungen ausgesetzt sind:

Im Allgemeinen müssen die Metallteile der Kunststoffdübel aus nichtrostendem Stahl einer geeigneten Güteklasse bestehen. Die für die verschiedenen Umweltbedingungen (Meeres- und Industrieatmosphäre usw.) geeigneten nichtrostenden Stähle müssen den geltenden Vorschriften entsprechen. Falls keine besonders aggressiven Bedingungen herrschen, kann in Innenräumen und im Freien oder unter anderen Umweltbedingungen A4-Stahl nach ISO 3506 [ 11] verwendet werden.

In Fällen, in denen ein anderer Schutz (in Form eines Materials oder einer Beschichtung) angewendet wird, der von den oben angegebenen Korrosionsmaßnahmen abweicht, ist ein Nachweis der Korrosionsschutzwirkung unter den definierten Anwendungsbedingungen zu erbringen; dabei ist die Aggressivität der herrschenden Bedingungen angemessen zu berücksichtigen.

Werden in den Dübeln verschiedene unterschiedliche Metalle verwendet, so müssen diese elektrolytisch miteinander verträglich sein. In trockenen Innenräumen ist Kohlenstoffstahl mit Temperguss nach ISO 5922 [ 12] verträglich.

Die Beurteilung der Dauerhaftigkeit der Beschichtung basiert auf der Art der Beschichtung und der vorgesehenen Anwendung (d. h. in trockenen Innenräumen oder im Freien).

6.7.2 Dauerhaftigkeit der Kunststoffhülse

Die Beurteilung/Prüfung, die in Bezug auf hohe Alkalität (pH = 13,2) erforderlich ist, muss durchgeführt werden, und sie hängt von der Spezifikation des Kunststoffdübels in Bezug auf seine Verwendung ab.

Die Dauerhaftigkeit bei hoher Alkalität ist nachgewiesen, wenn für alle nach Abschnitt 5.7.3 geprüften Prüfkörper keine Risse mit einem Mikroskop mit einer mindestens hundertfachen Vergrößerung sichtbar sind.

6.7.3 Einfluss von UV-Bestrahlung

Der Hersteller muss sicherstellen, dass die Verpackung der Kunststoffdübel die Dübel während der Lagerung gegen UV-Strahlung schützt.

6.7.4 Identifizierung

6.7.4.1 Allgemeines

Eigenschaften, die in der Spezifikation des Herstellers für die werkseigene Produktionskontrolle aufgeführt und wie weiter oben angegeben, erforderlich sind, sind anhand der vom Hersteller genannten und von der Zulassungsstelle anerkannten Versuchsverfahren gemäß ISO, europäischer oder anerkannter Norm nachzuweisen.

Wann immer möglich, sind Überprüfungen an fertigen Einzelteilen durchzuführen. Da wo die Abmessungen oder andere Faktoren die Prüfung nach einer anerkannten Norm verhindern, z.B. Zugeigenschaften in Fällen, in denen das geforderte Verhältnis von Länge zu Durchmesser beim fertigen Einzelteil nicht vorhanden ist, sollten dennoch, wenn durchführbar, Versuche am fertigen Teil durchgeführt werden, um Ergebnisse für Vergleichszwecke zu erhalten. Wo dies nicht möglich ist, sollten Versuche am Rohstoff durchgeführt werden; jedoch ist anzumerken, dass in Fällen, in denen der Herstellungsprozess die Eigenschaften des Materials verändert, eine Änderung des Herstellungsprozesses die Ergebnisse dieser Versuche ungültig machen kann.

Abweichungen der Proben von der auf den Zeichnungen des Herstellers angegebenen Spezifikation sind festzustellen und entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung der Übereinstimmung von Proben und Spezifikation zu treffen, bevor die Kunststoffdübel geprüft werden.

Eine Mindestanzahl aller Einzelteile der Kunststoffdübel sowie ggf. besondere Bohrer und Setzwerkzeuge sind in Abhängigkeit von Faktoren wie dem Herstellungsprozess und der Gebindegröße zu entnehmen und ihre Abmessungen zu bestimmen und mit den Angaben der vom Hersteller gelieferten Zeichnungen zu vergleichen. Die Abmessungen aller Teile müssen innerhalb der festgelegten Toleranzen liegen und mit den einschlägigen ISO- oder europäischen Normen übereinstimmen.

Die gewonnenen Ergebnisse sind auszuwerten, um sicherzustellen, dass sie innerhalb der Spezifikation des Herstellers liegen.

6.7.4.2 Identifizierung der Kunststoffteile

Das Produkt/der Bausatz ist eindeutig zu kennzeichnen. Es ist so weit wie möglich auf europäische Normen zu verweisen. Der Antragsteller hat die chemische Beschaffenheit und Zusammensetzung der Materialien der Zulassungsstelle mitzuteilen, die diese Angaben mit strengster Vertraulichkeit behandelt. Unter keinen Umständen dürfen diese Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Die Zusammensetzung ist von der Zulassungsstelle auf der Grundlage der Angaben des Antragstellers zu überprüfen und in Form eines "Fingerprint" (Infrarotspektrum) zu dokumentieren.

Die folgenden Merkmale für neues Material (siehe 2.1.2.2) müssen, falls zutreffend, gemäß ISO-, europäischen oder nationalen Normen zusammen mit anderen Merkmalen je nach Notwendigkeit festgelegt werden:

DSC-Kurve: Differenzial-Thermoanalyse ISO 3146 [ 18]

MFR-Wert: Schmelzvolumenindex ISO 1133 [ 19]

MVR-Wert: Schmelzvolumenrate ISO 1133 [ 19]

Wenn der Antragsteller nicht alle Details der chemischen Zusammensetzung und der Zusammensetzung des Werkstoffs der Zulassungsstelle vorlegt, sind zusätzliche Identifizierungsverfahren notwendig:

Die werkseigene Produktionskontrolle sollte die vorgelegten Details zur chemischen Zusammensetzung und zur Zusammensetzung des Werkstoffs betrachten.

7 Voraussetzungen und Empfehlungen zur Beurteilung der Brauchbarkeit der Produkte

7.0 Allgemeines

In diesem Kapitel sind die Voraussetzungen und Empfehlungen für die Bemessung, den Einbau und die Ausführung, für die Verpackung, den Transport und die Lagerung sowie für die Nutzung, die Instandhaltung und die Instandsetzung aufgeführt, unter denen die Beurteilung der Brauchbarkeit nach der ETAG vorgenommen werden kann (nur soweit erforderlich und soweit sie einen Einfluss auf die Beurteilung oder auf die Produkte haben).

Für die Beurteilung des Verhaltens der Kunststoffdübel in anderem Mauerwerk oder in Hohl- oder Lochziegeln, in Hohlblocksteinen oder anderen als den in der ETa definierten Verankerungsgründen sind Versuche auf der Baustelle in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften oder mit Anhang B durchzuführen.

7.1 Bemessungsverfahren für Verankerungen

Bei der Beurteilung des Dübels sollte davon ausgegangen werden, dass das in Anhang C angegebene Bemessungsverfahren verwendet wird. Wenn jedoch ein alternatives Bemessungsverfahren vorgeschlagen werden sollte, sollte die Zulassungsstelle dieses Bemessungsverfahren sowie die Relevanz der Beurteilung und der durchzuführenden Versuche bewerten.

Es ist insgesamt davon auszugehen, dass die Planung und Bemessung der Verankerungen ingenieurmäßig erfolgen, insbesondere auf folgender Grundlage:

7.2 Verpackung, Transport und Lagerung

Lagerungsbedingungen

Die Lagerungsbedingungen einschließlich jeglicher Temperaturbegrenzungen sind eindeutig anzugeben.

Temperaturanforderungen für die Montage

Temperaturen für Nutzungsbedingungen

Der Hersteller sollte den Temperaturbereich angeben, der für die angegebene charakteristische Last gilt.

Jegliche zeitliche Begrenzungen sind eindeutig anzugeben.

7.3 Montage von Kunststoffdübeln

Die Montage der Dübel sollte durch geschultes Personal und unter der Überwachung durch eine für die technischen Angelegenheiten auf der Baustelle zuständige Person erfolgen.

Die Tragfähigkeit und Zuverlässigkeit von Verankerungen werden durch die Art der Dübelmontage erheblich beeinflusst. Es ist daher notwendig, Informationen und geeignete Beschreibungen für die ordnungsgemäße Montage der Dübel auf der Baustelle zur Verfügung zu stellen.

Die Dübel sind nur so zu verwenden, wie sie vom Hersteller geliefert werden. Der Austausch von Teilen, von denen die Eignung und Tragfähigkeit der Dübel abhängt, ist nicht zulässig.

Dübel sollten in Übereinstimmung mit der technischen Zulassung, den Anweisungen des Herstellers und den für diesen Zweck erstellten Zeichnungen unter Verwendung von geeignetem Werkzeug montiert werden. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Montage ist es wichtig, dass der verantwortliche Ingenieur dem Monteur alle erforderlichen Angaben zukommen lässt. Es ist notwendig, das entsprechende Werkzeug mit den zugehörigen Dübeltypen zu verwenden. Vor dem Setzen eines Kunststoffdübels sind Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Festigkeitsklasse des Verankerungsgrundes, in den der Kunststoffdübel gesetzt wird, nicht niedriger ist als die Festigkeitsklasse des Verankerungsgrundes, für den die charakteristischen Lasten gelten.

Die Bohrlöcher sind senkrecht zur Oberfläche des Verankerungsgrundes zu bohren, es sei denn, die Anweisungen des Herstellers sehen ausdrücklich etwas anderes vor. Normalerweise sind Hartmetall-Hammerbohrer nach ISO- oder geltenden nationalen Normen zu verwenden. Zahlreiche Bohrer sind mit einer Kennzeichnung versehen, die anzeigt, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Weisen die Bohrer keine entsprechende Kennzeichnung auf, sollte der Nachweis ihrer Eignung erbracht werden.

Alle nach den Montageanweisungen des Herstellers erforderlichen besonderen Bohrer (z.B. Bundbohrer oder Diamantbohrer) müssen den Spezifikationen des Herstellers entsprechen. Dies ist durch die werkseigene Produktionskontrolle der Bohrer zu bestätigen.

Die Verwendung von ungeeigneten Bohrern kann zu einer erheblichen Reduzierung der übertragbaren Lasten der Verankerung führen.

Bohrstaub ist aus den Bohrlöchern zu entfernen.

Die Dübel sind so zu montieren, dass die festgelegte Verankerungstiefe eingehalten wird. Rand- und Achsabstand sind entsprechend den fest-gelegten Werten einzuhalten; Minustoleranzen sind nicht zulässig.

Beim Bohren der Löcher in Beton ist darauf zu achten, dass Bewehrungsstäbe in der Nähe des Bohrlochs nicht beschädigt werden.

Bei Fehlbohrungen, z.B. durch Treffen der Bewehrung, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wird empfohlen: die Dübel entweder direkt neben der Fehlbohrung zu montieren, vorausgesetzt, dass die Verankerungstiefe um die Tiefe der Fehlbohrung vergrößert wird; oder ein neues Loch zu bohren mit einem Mindestabstand von der Fehlbohrung, der der doppelten Tiefe der Fehlbohrung entspricht. Alternativ dazu darf ein kleinerer Abstand gewählt werden, wenn die Fehlbohrung mit hochfestem Mörtel verfüllt wird.

Die gesetzten Dübel sollten ordnungsgemäß funktionieren.

Bei Dübeln, die voraussichtlich Temperaturen unter 0 °C ausgesetzt sind, sind Maßnahmen zu ergreifen, um ein Eindringen von Wasser in das Bohrloch und eine anschließende örtliche Rissbildung im Beton infolge Eisdrucks zu vermeiden.

Im Allgemeinen sind nach der Montage keine Kontrollen auf der Baustelle erforderlich, da kleinere Ungenauigkeiten während der Montage bereits durch die Eignungsversuche erfasst wurden. Darüber hinaus werden grobe Fehler durch diese Leitlinie nicht erfasst; diese sollten durch geeignete Ausbildung der Monteure und durch Überwachung auf der Baustelle vermieden werden.

Abschnitt 3
Konformitätsbescheinigung (AC)

8 Konformitätsbescheinigung

8.1 Beschlüsse der Europäischen Kommission

Das von der Europäischen Kommission im Mandat 97/463 (EU) festgelegte System der Konformitätsbescheinigung ist System 2+, das in der Richtlinie des Rates ( 89/106/EWG), Anhang III, 2(ii), Möglichkeit 1, [1] wie folgt beschrieben ist:

  1. Aufgaben des Herstellers
    1. Erstprüfung des Produkts; (siehe 8.2.1)
    2. werkseigene Produktionskontrolle; (siehe 8.2.3)
    3. Prüfung von im Werk entnommenen Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan; (siehe 8.2.2).
  2. Aufgaben der zugelassenen Stelle
    1. Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle auf Grundlage von:
      • Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle; (siehe 8.2.4)
      • laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle; (siehe 8.2.4).

8.2 Verantwortlichkeiten

8.2.1 Erstprüfung

Die Erstprüfung gilt als Teil der für die Beurteilung von Produkten zum Zwecke der ETa erforderlichen Arbeiten.

Die Versuche sind von der Zulassungsstelle oder unter deren Verantwortung gemäß Abschnitt 5 dieser Leitlinie durchzuführen (wobei ein Teil von einer anerkannten Prüfstelle oder vom Hersteller durchgeführt werden kann). Die Zulassungsstelle muss die Ergebnisse dieser Versuche in Übereinstimmung mit Abschnitt 6 dieser Leitlinie als Teil des Zulassungsverfahrens beurteilen.

Gegebenenfalls ist diese Beurteilung von der zugelassenen Stelle für die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle zu verwenden.

8.2.2 Prüfung von im Werk entnommenen Proben

Sowohl große als auch kleine Firmen stellen diese Produkte her, es gibt eine große Vielfalt an Produkten im Bereich der hergestellten Größen, und unterschiedliche Herstellungsprozesse sorgen für eine weitere Vielfalt. Daher kann ein präzises Schema nur in jedem Einzelfall festgelegt werden.

In der Regel ist es normalerweise nicht erforderlich, Versuche an eingebauten Dübeln durchzuführen. Indirekte Verfahren reichen normalerweise aus, z.B. Kontrolle des Herstellungsprozesses und der Eigenschaften der Dübel.

8.2.3 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Der Hersteller muss eine ständige Eigenüberwachung der Produktion vornehmen. Alle vom Hersteller vorgegebenen Daten, Anforderungen und Bestimmungen sind systematisch in Form von schriftlichen Betriebs- und Verfahrensanweisungen zu dokumentieren. Dieses Produktionskontrollsystem muss sicherstellen, dass das Produkt mit der europäischen technischen Zulassung (ETA) übereinstimmt.

8.2.4 Erstinspektion und laufende Überwachung, Beurteilung des werkseigenen Produktionskontrollsystems

Die Beurteilung des werkseigenen Produktionskontrollsystems liegt in der Verantwortlichkeit der zugelassenen Stelle.

Es ist eine Beurteilung jeder Herstellungseinheit durchzuführen, um nachzuweisen, dass die werkseigene Produktionskontrolle mit der ETa und der technischen Dokumentation der jeweils relevanten ETa übereinstimmt. Diese Beurteilung muss auf der Grundlage einer Erstinspektion des Werkes erfolgen.

In der Folge ist eine laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle erforderlich, um die anhaltende Übereinstimmung mit der ETa zu gewährleisten.

Es wird empfohlen, Überwachungsinspektionen mindestens zweimal jährlich durchzuführen. Jedoch kann in Werken, die über ein zertifiziertes und in der relevanten ETa nachgewiesenes Qualitätssicherungssystem verfügen, eine Überwachung nur einmal jährlich erfolgen.

8.3 Dokumentation

Um der zugelassenen Stelle bei der Konformitätsbewertung zu helfen, muss die Zulassungsstelle, die die ETa erteilt, die unten aufgeführten Angaben liefern. Diese Informationen zusammen mit den im Leitpapier Nr. 7 der Europäischen Kommission (CONSTRUCT 95/135 Rev. 1) aufgeführten Anforderungen bilden im Allgemeinen die Grundlage, auf der die werkseigene Produktionskontrolle durch die zugelassene Stelle beurteilt wird.

(1) Die ETA

(2) grundlegende Herstellungsprozesse

(3) Produkt- und Materialspezifikationen

(4) Prüfplan

(5) andere relevante Angaben

Diese Angaben sind vorher von der Zulassungsstelle vorzubereiten oder zu sammeln und gegebenenfalls mit dem Hersteller abzustimmen. Im Folgenden ist die Art der erforderlichen Informationen angegeben:

(1) Die ETA

Siehe Abschnitt 4 dieser ETAG.

Die Art zusätzlicher (möglicherweise vertraulicher) Informationen ist in der ETa anzugeben.

(2) Grundlegende Herstellungsprozesse

Der grundlegende Herstellungsprozess ist zur Unterstützung der vorgeschlagenen werkseigenen Produktionskontrollverfahren ausreichend detailliert zu beschreiben.

Kunststoffdübel werden normalerweise nach konventionellen Spritzgusstechniken hergestellt. Kritische Verfahren oder Behandlungen von Teilen, die das Leistungsverhalten beeinflussen können, sollten hervorgehoben werden.

(3) Produkt- und Materialspezifikationen

Produkt- und Materialspezifikationen sind für die einzelnen Bestandteile sowie von dritter Seite bezogene Bestandteile (z.B. Muttern, Unterlegscheiben) erforderlich.

Diese Spezifikationen können folgende Form haben:

detaillierte Zeichnungen (einschließlich der Herstellungstoleranzen)

Spezifikationen der Rohstoffe

Verweise auf nationale, europäische und/oder internationale Normen oder Klassen

Datenblätter des Herstellers z.B. für Rohstoffe, die nicht von einer anerkannten Norm abgedeckt sind, z.B. Reibungskontrollbeschichtung.

(4) Prüfplan

Der Hersteller und die Zulassungsstelle, die die ETa erteilt, müssen einen Prüfplan festlegen (BPR, Anhang III, 1b).

Dieser Prüfplan ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Produktspezifikation unverändert bleibt.

Die Gültigkeit der Art und Häufigkeit von Überprüfungen/Versuchen, die während der Produktion und am fertigen Produkt durchgeführt werden, ist in Abhängigkeit vom Herstellungsprozess zu betrachten. Dies schließt während der Herstellung durchgeführte Kontrollen von Eigenschaften mit ein, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr überprüft werden können, sowie Überprüfungen am fertigen Produkt. Normalerweise erstrecken sich diese auf:

Werden von dritter Seite bezogene Teile/Materialien ohne Bescheinigung ihrer jeweiligen Eigenschaften geliefert, so müssen diese vor ihrer Annahme vom Hersteller Überprüfungen/Versuchen unterzogen werden.

8.4 CE-Kennzeichnung und Informationen

Jeder Kunststoffdübel muss vor dem Einbau einwandfrei identifizierbar sein und folgende Kennzeichnung erhalten:

Zusätzlich kann das CE-Zeichen auf dem Kunststoffdübel angebracht werden.

Die zum Produkt gehörende Verpackung oder die Lieferscheine müssen die CE-Konformitätskennzeichnung enthalten. Das CE-Zeichen wird durch die folgenden Angaben ergänzt:

  1. Kennzahl der Überwachungsstelle;
  2. Name oder Kennung des Herstellers und des Herstellwerks;
  3. die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung erfolgte;
  4. die Nummer der europäischen technischen Zulassung;
  5. Nummer des relevanten Teils der ETAG "Kunststoffdübel für Verwendung in Beton und Mauerwerk";
  6. Größe des Kunststoffdübels;
  7. Nutzungskategorie a, b, c und/oder d.

Alle für die Montage wichtigen Angaben und der zulässige Verankerungsgrund müssen deutlich auf der Verpackung und/oder auf einem Beipackzettel, vorzugsweise mit Darstellungen, angegeben sein.

Es sind mindestens folgende Angaben zu machen:

Alle Angaben müssen in einer Form erfolgen, die deutlich und verständlich ist.

Abschnitt 4
Inhalt der ETA

9 Der Inhalt der ETA

9.1 Der Inhalt der ETA

9.1.1 Muster-ETA

Das Format der ETa muss auf der Entscheidung der Kommission vom 22.07.1997 - Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 236 vom 27.08.1997 - basieren.

9.1.2 Checkliste für die erteilende Stelle

Der technische Teil der ETa muss Angaben zu folgenden Punkten enthalten, in der Reihenfolge und mit Bezug auf die entsprechenden vier wesentlichen Anforderungen. Für jeden der aufgeführten Punkte muss die ETa entweder die erwähnte Angabe/Klassifizierung/Aussage/ Beschreibung aufführen oder angeben, dass der Nachweis bzw. die Beurteilung dieses Punktes nicht durchgeführt wurde. Die hier aufgeführten Punkte beziehen sich auf die jeweiligen Abschnitte dieser Leitlinie:

9.1.3 Definition des Kunststoffdübels und seines vorgesehenen Verwendungszwecks

9.1.4 Merkmale des Kunststoffdübels hinsichtlich Nutzungssicherheit und Nachweisverfahren

Zusätzlich zu den besonderen Abschnitten über gefährliche Stoffe, die in dieser europäischen technischen Zulassung angegeben sind, können weitere Anforderungen für die Produkte, die in deren Geltungsbereich gehören, vorhanden sein (z.B. umgesetzte europäische Gesetzgebung und nationale Gesetze, Vorschriften und Verwaltungsbestimmungen). Um die Bestimmungen der EG-Bauproduktenrichtlinie zu erfüllen, müssen diese Anforderungen, sofern sie gelten, ebenfalls eingehalten werden.

Die ETa wird für das Produkt/den Bausatz auf der Grundlage von abgestimmten Daten/Angaben erteilt, welche bei {Name der Zulassungsstelle} hinterlegt sind und das/den beurteilte(n) und bewertete(n) Produkt/Bausatz identifizieren. Änderungen des Produkts/des Produktionsablaufs/des Bausatzes, die dazu führen können, dass die hinterlegten Daten/Angaben nicht mehr zutreffen, sind {Name der Zulassungsstelle} vor Einführung der Änderungen anzuzeigen. Die {Name der Zulassungsstelle} wird entscheiden, ob solche Änderungen Einfluss auf die ETa und damit auf die Gültigkeit der auf der Grundlage der ETa erfolgten CE-Kennzeichnung haben, und wenn ja, ob eine weitere Beurteilung und/oder Änderungen an der ETa erforderlich sind. Bewertung der Konformität und CE-Kennzeichnung.

9.1.5 Voraussetzungen, die zu einer positiven Bewertung der Brauchbarkeit des Kunststoffdübels für den vorgesehenen Verwendungszweck führten


1) Die Vorschriften hinsichtlich der vom Bauwerk zu erfüllenden wesentlichen Anforderungen werden von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Vorschriften festgelegt. Da in diesen nationalen Vorschriften festgelegt ist, ob Kunststoffdübel die wesentlichen Anforderungen erfüllen müssen oder nicht und ob daher eine CE-Kennzeichnung geeignet ist, liegt es in der Verantwortung der Planer und der Nutzer, für eine bestimmte Anwendung ein Produkt auszuwählen, das die wesentlichen Anforderungen für das Bauwerk erfüllt.

ENDE Teil 1
weiter zu Teil 2 .

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