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ETAG 020 - Anhang B (zur Information): Empfehlungen für die Durchführung von Versuchen am Bauwerk
Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Kunststoffdübel als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen zur Verankerung im Beton und Mauerwerk

Ausgabe März 2006
(BAnz. Nr. 140a vom 16.09.2008 S. 1)



1 Allgemeines

Dieser Anhang gilt nur für Kunststoffdübel mit einer europäischen technischen Zulassung. Die ETa kann sich auf Kunststoffdübel zur Verwendung in Normalbeton, Vollstein, Hohl- oder Lochsteinen oder Porenbeton beziehen.

Die charakteristischen Tragfähigkeiten, die in diesen ETAs für die Verwendung der Kunststoffdübelin Vollsteinangegeben sind, gelten nur für den Verankerungsgrund und die Steine, die in den Versuchen für die ETa verwendet worden sind oder für größere Steinformate und einer Druckfestigkeit der Steine von> 10 N/mm2. Die charakteristischen Tragfähigkeiten, die in diesen ETAs für die Verwendung der Kunststoffdübelin Hohl- oder Lochsteinenangegeben sind, gelten nur für die Steine und Blöcke, welche hinsichtlich Verankerungsgrund, Abmessungen der Steine, Druckfestigkeit und Anordnung der Löcher denen entsprechen, die in den Versuchen für die ETa verwendet worden sind.

Wenn keine nationalen Vorschriften vorliegen, kann die charakteristische Tragfähigkeit des Kunststoffdübels durch die nachfolgend beschriebenen, so genannten "Baustellenversuche" bestimmt werden, sofern für den Kunststoffdübel eine ETa mit charakteristischen Werten für denselben Verankerungsgrund, wie auf der Baustelle vorhanden, erteilt wurde. Ferner sind Baustellenversuche zur Verwendung der Dübel in Vollstein nur dann möglich, wenn es für den Kunststoffdübel eine ETa zur Verwendung in Vollstein gibt. Dasselbe gilt für Baustellenversuche zur Verwendung der Dübel in Hohl- oder Lochsteinen; auch hier muss eine ETa zur Verwendung in Hohl- oder Lochsteinen vorliegen.

Die für einen Kunststoffdübel anzusetzende charakteristische Tragfähigkeit ist durch mindestens 15 Ausziehversuche am Bauwerk mit einer auf den Kunststoffdübel wirkenden zentrischen Zuglast zu ermitteln. Die Versuche sind auf der Baustelle durchzuführen; hierbei wirkt eine mittige Zuglast auf die Kunststoffdübel ein. Die Versuche können auch in einer Prüfstelle durchgeführt werden, sofern dort die selben Bedingungen wie auf der Baustelle vorliegen.

Die Ausführung und Beurteilung der Versuche sowie das Erstellen des Prüfberichts und die Ermittlung der charakteristischen Tragfähigkeit sollte unter der Verantwortung von zugelassenen Prüfstellen erfolgen oder durch die für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle verantwortliche Person überwacht werden.

Die Anzahl und Position der zu prüfenden Kunststoffdübel sind den jeweiligen speziellen Bedingungen des jeweiligen Bauwerks anzupassen und müssen z.B. im Fall von verdeckten und größeren Flächen erhöht werden, sodass zuverlässige Angaben über die charakteristische Tragfähigkeit der im jeweiligen Verankerungsgrund eingebetteten Kunststoffdübel abgeleitet werden können. Die Versuche sollten die ungünstigsten Bedingungen der praktischen Ausführung berücksichtigen.

2 Montage

Der zu prüfende Kunststoffdübel sollte in der gleichen Weise eingebaut (z.B. Vorbereitung des Bohrloches, zu verwendende Bohrmaschine, Bohrer, Art des Bohrens [Hammer- oder Drehgangbohren], Dicke des Anbauteils) und hinsichtlich der Achs- und Randabstände so angeordnet sein, wie es für den beabsichtigten Verwendungszweck vorgesehen ist.

In Abhängigkeit von der Bohrmaschine sollten Hartmetallbohrer für Bohrhammer bzw. für Schlagbohrmaschinen gemäß ISO 5468 [ 15] verwendet werden. Für die Versuchsreihen sollten neue Bohrer oder Bohrer mit dcut> dcut,m verwendet werden.

3 Versuchsdurchführung

Die verwendete Prüfvorrichtung für die Ausziehversuche sollte eine kontinuierliche, langsame Laststeigerung zulassen, die mit einer geeichten Kraftmessdose aufgezeichnet wird.

Die Last muss senkrecht zur Oberfläche des Verankerungsgrundes einwirken und über ein Gelenk auf den Kunststoffdübel übertragen werden. Die Reaktionskräfte sollten in solcher Weise auf den Verankerungsgrund übertragen werden, dass ein mögliches Ausbrechen von Mauerwerk nicht behindert wird. Diese Bedingung gilt als erfüllt, wenn die Auflagerkräfte entweder in angrenzende Mauerwerkssteine oder mindestens mit einem Abstand von 150 mm vom Kunststoffdübel entfernt auf den Verankerungsgrund übertragen werden.

Die Last sollte stetig gesteigert werden, so dass die Last nach nicht weniger als ca. 1 Minute erreicht wird. Die Last beim Erreichen der Bruchlast wird aufgezeichnet.

Wenn kein Versagen durch Herausziehen auftritt, müssen andere Versuchsmethoden angewendet werden, z.B. Probebelastungen.

4 Prüfbericht

Der Prüfbericht sollte alle Angaben enthalten, die zur Beurteilung der Tragfähigkeit der geprüften Kunststoffdübel erforderlich sind. Der Bericht sollte der für die Bemessung der Befestigung verantwortlichen Person übergeben werden. Die folgenden Angaben sind notwendig, z.B.:

Name des Produkts
Bauwerk
Eigentümer des Gebäudes
Datum und Ort der Prüfungen
Prüfvorrichtungen
Art der zu befestigenden Konstruktion
Mauerwerk (Art des Steins, Festigkeitsklasse, alle Abmessungen der Steine und Mörtelgruppe, sofern möglich); Sichtbeurteilung des Mauerwerks (glatte Fugen, Fugenbreite, Regelmäßigkeit)
Kunststoffdübel und Schrauben oder Nägel
Schneidendurchmesser der Hartmetallbohrer für Bohrhämmer; wenn keine neuen Bohrer verwendet werden, ist der Wert vor und nach dem Bohren zu messen.
Prüfungsergebnisse, einschließlich Angabe des Wertes N1, Versagensart

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(Stand: 16.06.2018)

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