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Regelwerk

BauGBÄndG 2017 - Mustererlass
Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt und zu weiteren Änderungen des Baugesetzbuchs

Vom 28. September 2017
(Publikationen ARGEBAU)



Beschlossen durch die Fachkommission Städtebau am 28. September 2017.

1. Allgemeines

1.1 Einführung

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) ist am 13. Mai 2017 in Kraft getreten.

Das BauGBÄndG 2017 dient zum einen der Anpassung des Baugesetzbuchs an die Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 124 vom 25.04.2014 S. 1) ( UVP-Richtlinie). Zum anderen wird die Innenentwicklung gestärkt. Hierzu wurde in der Baunutzungsverordnung die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" eingeführt. An der Schnittstelle von Städtebaurecht und Immissionsschutzrecht wird den Kommunen zur Erleichterung des Bauens in stark verdichteten städtischen Gebieten mehr Flexibilität eingeräumt.

Das Gesetz greift zudem weitere städtebauliche Anliegen auf und führt diese einer gesetzlichen Regelung zu: So wurden flankierende Regelungen aufgenommen, die es ermöglichen, durch bauplanungsrechtliche Festsetzungen die Folgen von Störfällen in der Nachbarschaft von Störfallbetrieben zu vermeiden oder zu mindern. Im Hinblick auf Ferienwohnungen und Nebenwohnungen sind Rechtsunsicherheiten beseitigt und die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten ausgeweitet worden. Des Weiteren wurden Erleichterungen für den Wohnungsbau geschaffen.

Dieser Muster-Erlass berücksichtigt zugleich folgende weitere Rechtsänderungen mit Auswirkungen auf die Bauleitplanung oder die Zulässigkeit von Vorhaben:

1.2 Überblick über die Neuregelungen

Wesentliche Änderungen im Baugesetzbuch sind:

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