Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung

Vom 20. Juli 2017
(BGBl. I Nr. 52 vom 28.07.2017 S. 2808, ber. 2018 S. 472)



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:

Synopse

UVPG2010 bis 28.07.2017 UVPG ab 29.07.2017
Teil 1
Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes § 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen § 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen
Teil 2
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Teil 2
Umweltverträglichkeitsprüfung
Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
  § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 3a Feststellung der UVP-Pflicht § 5 Feststellung der UVP-Pflicht
§ 3b UVP-Pflicht aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben § 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
§ 3c UVP-Pflicht im Einzelfall § 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben
§ 3d UVP-Pflicht bei Störfallrisiko § 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
§ 3e Änderungen und Erweiterungen UVP-pflichtiger Vorhaben § 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
  § 3b UVP-Pflicht aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben,
Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2
§ 3c UVP-Pflicht im Einzelfall, Satz 5
§ 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
§ 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
§ 3b UVP-Pflicht aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben,
Absatz 3 Satz 4
§ 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 3f UVP-pflichtige Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 8 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung  
§ 5 Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
§ 6 Unterlagen des Trägers des Vorhabens § 16 UVP-Bericht
§ 7 Beteiligung anderer Behörden § 17 Beteiligung anderer Behörden
§ 9 Beteiligung der Öffentlichkeit § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 9 Beteiligung der Öffentlichkeit, Absatz 1a, b § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit
  § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
§ 9 Beteiligung der Öffentlichkeit, Absatz 1c bis 1e § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
  § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
§ 11 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen § 24 Zusammenfassende Darstellung
§ 12 Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 25

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