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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 5103 / DGUV Information 201-049 - Tiefbauarbeiten - Baustein-Merkheft
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 07/2012aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung (BG BAU)

Redaktioneller Hinweis:
DGUV-Newsletter 07/2016; zurückgezogen
Diese Information wurde zurückgezogen, wird aber als Baustein/Merkheft durch die BG Bau fortgeführt.

Gefährdungsbeurteilungen

a 209 (07/2010)

Die Beurteilung von Gefährdungen ist die Voraussetzung von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ist Pflicht für jeden Unternehmer.

Vorgehensweise (1)

Durchführung

Wiederholung

Mögliche Gefährdungen (2)
Mechanische Gefährdungen Elektrische Gefährdungen Schall Schwingungen Gefahrstoffe Brand/ Explosion
  • Absturz
  • stolpern, rutschen, stürzen
  • erfasst/ getroffen werden
  • unkontrolliert bewegte Teile
  • umstürzende/ kippende Teile
  • schneiden
  • stechen
  • Stromschlag
  • gefährliche Körperströme
  • Elektrostatische Aufladungen
  • Lärm
  • Hand- Arm- Schwingung, z.B. durch Abbruchhammer
  • Ganzkörper- Schwingung, z.B. bei Fahrerplatzen (Stapler u.a.)
  • Asbestfasern
  • Lösemittel
  • Isocyanate
  • Säuren, Laugen
  • PAK, PCB
  • Benzol
  • Dieselmotor- Emissionen
  • ...

in Form von

  • Flüssigkeiten
  • Gasen
  • Dampfen
  • Stauben
  • bei Verwendung von Flüssiggas
  • Funkenflug, z.B. bei Schweiss-
    arbeiten
  • Staubex-
    plosionen
Biologische Arbeitsstoffe Körperliche Überlastungen Klima Strahlung Psychosoziale Belastungen Organisation
  • Infektionen durch Keime, z.B. bei Kanalarbeiten, Kranken-
    hausreinigung
  • Heben und Tragen
  • Zwangs-
    haltungen
  • Hitze
  • Kalte
  • Zugluft
  • Luftfeuchtig-
    keit (Niederschläge)
  • Ozon
  • Elektromag-
    netische Felder, z.B. Nahe zu Funkmasten
  • Infrarot-/UV- Strahlung, z.B. Sonnen-
    einstrahlung, Lichtbogen beim Schweißen
  • Laserstrahlung, z.B. bei der Vermessung
  • Überfor-
    derung
  • Unterfor-
    derung
  • Stress
  • Soziale Beziehungen, z.B. Mobbing
  • Arbeitsablauf
  • Arbeitszeit
  • Qualifikation
  • Unterweisung
  • Verantwor-
    tung
Sonstige Gefährdungen
Arbeiten in Über- und Unterdruck, in feuchtem Milieu, mit heißen Medien/ Oberflächen u.a.


Dokumentation

Unterstützung

Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragten, Betriebsarzt und/oder Betriebsrat bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung hinzuziehen.

Handlungshilfen der BG BAU verwenden, Z.B. CD-ROMS zur Gefährdungsbeurteilung.

Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

BGR A1 "Grundsätze der Prävention"

BGI/GUV-I 5080

Arbeitsschutzgesetz

Betriebssicherheitsverordnung

TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung"

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen ( GefStoffV)

Gefahrstoffe
Kennzeichnung Beschäftigungsbeschränkung


a 7 (07/2012)

Ermittlungspflicht

Kennzeichnung

Sicherheitsdatenblatt

Verwendungsverbote

Beschäftigungsbeschränkungen

Vorsorgeuntersuchungen

GHS-Tabelle (Auszug)

GHS-Gefahrenpiktogramm GHS-Kürzel Mögliche Signalwörter Gefährdungsklassen
GHS01 Gefahr
oder
Achtung
explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff, selbstzersetzliche Stoffe/ Gemische, organische Peroxide
GHS02 Gefahr
oder
Achtung
Selbstzersetzliche Stoffe/ Gemische, organische Peroxide, entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten, Feststoffe, selbsterhitzungsfähige Stoffe/ Gemische, pyrophore Flüssigkeiten und Feststoffe, Stoffe/ Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden
GHS03 Gefahr
oder
Achtung
Oxidierende Gase, Flüssigkeiten, Feststoffe
GHS04 Achtung Verdichtete, verflüssigte, gelöste und tiefgekühlt verflüssigte Gase
GHS05 Gefahr
oder
Achtung
Verätzung der Haut, schwere Augenschäden, auch metallkorrosive Eigenschaften
GHS06 Gefahr Äußerst schwere und schwere akute Gesundheitsschäden oder Tod
GHS07 Achtung Akute Gesundheitsschäden,
Reizung der Haut, der Augen und der Atemwege, Sensibilisierung der Haut, narkotisierende Wirkungen
GHS08 Gefahr
oder
Achtung
chronische Gesundheitsschäden (Organschädigungen) bei einmaliger oder mehrmaliger Exposition, krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen, Lungenschäden durch Eindringen von Substanzen in die Lunge (Aspirationsgefahr), Sensibilisierung der Atemwege
GHS09 Achtung oder
ohne
Signalwort
giftig für Wasserorganismen mit kurz- und langfristiger Wirkung


Neue Kennzeichnung

Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention" Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Gefahrstoffverordnung

Techn. Regeln Gefahrstoffe ( TRGS)

Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ( GHS-Verordnung)

Info-Flyer Abr.Nr. 682

BGI/GUV-I 8658 GHS - global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Jugendarbeitsschutzgesetz

Mutterschutzgesetz

Gefahrstoffe
Grundanforderungen/ Maßnahmen


a 181 (07/2012)

Vor der Arbeit

Während der Arbeit

Vorsorgeuntersuchungen


Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

Gefahrstoffverordnung

Technische Regeln Gefahrstoffe ( TRGS)

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Biologische Arbeitsstoffe

a 210 (07/2012)

Allgemeine Hinweise

Gefährdungsbeurteilung

In dieser Schutzstufe müssen die Mindestanforderungen der allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 1: Mindestanforderungen allgemeine Hygiene

Technische und organisatorische Maßnahmen

Vorsorgeuntersuchungen

Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

Biostoffverordnung

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

TRBa 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen"

TRBa 214 "Abfallbehandlungsanlagen"

TRBa 220 "Biol. Arbeitsstoffe in abwassertechnischen Anlagen"

Gaslagerbehälter auf Baustellen

a 140 (07/2012)


Zusätzliche Hinweise für besondere Lagerungsverhältnisse

Explosionsgefährdete Bereiche bei oberirdisch im Freien aufgestellten Gaslagerbehältern

Zone 1: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre bilden kann.
Zone 2: Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht oder aber kurzzeitig auftritt, z.B. beim Befüllen oder Entleeren des Gaslagerbehälters.

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D34 "Verwendung von Flüssiggas"

Lagerung von Druckgasflaschen im Freien

a 174 (07/2012)


Ausnahme: Flüssiggasflaschen müssen stehend gelagert werden.


Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D34 "Verwendung von Flüssiggas"

DVS*-Merkblatt 0212 "Umgang mit Druckgasflaschen"

* DVS = Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

B 10 (07/2012)

Errichtung und Instandsetzung

Prüfung

Anschlusspunkte

Elektrische Betriebsmittel müssen von besonderen Anschlusspunkten aus mit Strom versorgt werden. Als besondere Anschlusspunkte gelten z.B.:

Anschlusspunkte für kleine Baustellen

verwendet werden.

Diese Einrichtungen dürfen auch über Steckvorrichtungen in Hausinstallationen betrieben werden.

Erforderliche zusätzliche Schutzmaßnahmen

Zusätzliche Hinweise für frequenzgesteuerte Betriebsmittel

Elektrische Leitungen

Installationsmaterial

Leuchten

Symbole auf elektrischen Betriebsmitteln

Weitere Informationen:

BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" mit Durchführungsanweisungen

BGI 608 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen"

BGI 600 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel"

BGI 594 "Einsatz von elektrischen Betriebs mitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"

Elektrotechnische Regeln (DIN VDE-Bestimmungen)

Betriebssicherheitsverordnung

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Wiederholungsprüfungen


B 11 (07/2012)

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regelmäßig gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch befähigte Personen (Elektrofachkräfte) zu überprüfen und durch Prüfetikett, Banderole o. Ä. zu kennzeichnen. Die Prüfungen sind nachzuweisen.

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Für Festlegungen hinsichtlich Prüffrist und Prüfer ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kann sich der Unternehmer an der Tabelle 1A (BGV A3) orientieren.

Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach Tabelle 1A, BGV A3

Anlage/ Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand Befähigte Person gem. TRBS 1203 Pkt. 3.3
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art", z.B. Baustellen 1 Jahr (Elektrofachkraft3)
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen2) 1 Monat auf Wirksamkeit Befähigte Person gem. TRBS 1203 Pkt. 3.3

(Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte3)

Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
  • in stationären Anlagen1)
  • in nichtstationären Anlagen2)
6 Monate arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer
1) Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.
2) Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z.B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten.
3) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft. Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Teilprüfungen durchführen.


Empfehlungen für Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Anlage/ Betriebsmittel Prüffrist

Richt- und Maximalwerte

Art der Prüfung Prüfer
ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)

Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtung

Anschlussleitungen mit Stecker

bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate4).

Wird bei Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwert:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten oder unter ähnlichen Bedingungen 1 Jahr. In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre.

auf ordnungsgemäßen Zustand Befähigte Person
(Elektrofachkraft)
4) Unternehmer, die diese variable Regelung nicht in Anspruch nehmen wollen, erfüllen die Anforderungen auch, wenn die Prüffristen in der nachfolgenden Tabelle eingehalten werden.


Betriebsspezifische Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel auf Baustellen nach BGI 608

Betriebsbedingungen Beispiele/ Baustelle Frist
Betriebsmittel, die sehr hohen Beanspruchungen unterliegen Schleifen von Metallen (Aluminium, Magnesium und gefetteten Blechen), Verwendung in Bereichen mit leitfähigen Stäuben wöchentlich
Nassschleifen von nichtleitenden

Materialien,

Kernbohren,

Stahlbau,

Tunnel- und Stollenbau

3 Monate
normaler Betrieb Hochbau,

Innenausbau,

allgemeiner Tiefbau,

Elektroinstallation,

Sanitär- und Heizungsinstallation,

Holzausbau

6 Monate


Als Kriterium zur Festlegung der Prüffristen gilt TRBS 1201 Punkt 3.5. Zur Orientierung kann aber auch die Tabelle 1B der Durchführungsanweisung zur BGV A3 verwendet werden.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an dem Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Weitere Informationen:

BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" mit Durchführungsanweisungen

BGI 5190 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel"

BGI 608 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen"

BGI 600 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel"

Elektrotechnische Regeln (DIN VDE-Bestimmungen)

Betriebssicherheitsverordnung

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen"

TRBS 1203 "Befähigte Personen"

Bagger

B 72 (07/2012)




Prüfungen

Vorsorgeuntersuchungen

Zusätzliche Hinweise für Bagger im Hebezeugeinsatz


Zusätzliche Hinweise für Bagger bei Abbrucharbeiten

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

BGI/GUV-I 872 "Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern"

DIN 4124

DIN EN 474

BGI 759 "Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen"

Lader, Muldenfahrzeuge, Planiergeräte

B 73 (07/2012)



Prüfungen

Vorsorgeuntersuchungen

Zusätzliche Hinweise für Lader bei Abbrucharbeiten

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGV C11 "Steinbrüche, Gräbereien und Halden"

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

DIN EN 474

Teleskopstapler

B 192 (07/2012)


Sicherheitsabstand bei elektrischen Freileitungen

1 m bis 1000 Volt Spannung

3 m bei 1000 bis 110000 Volt

4 m bei 110000 bis 220000 Volt

5 m bei 220000 bis 380000 Volt

5 m bei unbekannter Spannung

Betrieb im Straßenverkehr

Anbaugeräte

Gabeln

Arbeitsbühne

Haken/Hakenausleger

Prüfungen

Vorsorgeuntersuchungen

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D6 "Krane"

BGV D27 "Flurförderzeuge"

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

DIN 4124

DIN EN 1459

Rammen

B 141 (07/2012)


Rammen werden im Spezialtiefbau eingesetzt, um Rammelemente (z.B. Stahlprofile, Beton-Fertigteile) durch Schlagen, Rütteln oder Pressen in den Baugrund einzubringen oder aus dem Baugrund zu ziehen.

Typische Gefährdungen

Vor Beginn der Arbeiten

Personal

Empfehlung der Qualifizierung zum "Geprüften Fahrer von Großdrehbohrgeräten und Rammen".

Maschinen

Einbringen und Ziehen von Rammelementen

Prüfungen

Zusätzliche Hinweise für Schwimmrammen

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGV D21 "Schwimmende Geräte"

BGR 161 "Arbeiten im Spezialtiefbau"

DIN EN 996 Rammausrüstung - Sicherheitsanforderungen

www.zumbau.org

Bohrgeräte im Spezialtiefbau

B 142 (07/2012)

Bohrgeräte sind die im Spezialtiefbau am häufigsten verwendeten Maschinen. Sie werden z.B. eingesetzt:

Typische Gefährdungen

Vor Beginn der Arbeiten

Personal

Maschinen

Beim Bohren

Prüfungen

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 161 "Arbeiten im Spezialtiefbau"

DIN EN 791 Bohrgeräte - Sicherheit

www.zumbau.org

Schwimmende Geräte

B 158 (07/2010)


Aufsicht und Geräteführer

Prüfungen

Bedienung

Weitere Informationen:

BGV D21 "Schwimmende Geräte"

Betriebssicherheitsverordnung

Binnenschiffsuntersuchungsordnung

DIN EN ISO 12402

DIN EN 14206

Straßenfräsen

B 145 (07/2012)


Vorsorgeuntersuchungen

Prüfungen

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGR 118 "Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen"

BGR/GUV-R 194 "Benutzung von Gehörschutz"

BGR/GUV-R 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

EN 500-1 Bewegliche Straßenbaumaschinen, Sicherheit - Allgemeine Anforderungen

EN 500-2 Besondere Anforderungen an Straßenfräsen

TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen"

TRGS 559 "Mineralischer Staub"

Asphalt-Straßenfertiger
Schwarzdeckenfertiger


B 144 (07/2012)


Vorsorgeuntersuchungen

Zusätzliche Hinweise für Flüssiggasanlagen

Prüfungen

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D34 "Verwendung von Flüssiggas"

BGR 118 "Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen"

BGR/GUV-R 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

BGR/GUV-R 194 "Benutzung von Gehörschutz"

Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

EN 500-1 Bewegliche Straßenbaumaschinen, Sicherheit - Allgemeine Anforderungen

EN 500-6 Besondere Anforderungen an Straßenfertiger

Straßenwalzen

B 143 (07/2012)

Bei Straßenwalzen bestehen grundsätzlich Gefährdungen durch

Zusätzliche Hinweise für Walzen mit Fahrerplatz

Beim Betrieb Kabinentüren schließen.

Zusätzliche Hinweise für Walzen für Mitgängerbetrieb

Vorsorgeuntersuchungen

Prüfungen

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

BGR 118 "Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen"

BGI 750 "Kippgefahr beim Walzen"

RSa Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

EN 500-1 Bewegliche Straßenbaumaschinen, Sicherheit - Allgemeine Anforderungen

EN 500-4 Besondere Anforderungen an Verdichtungsmaschinen

LKW-Ladekrane

B 166 (07/2012)

Nachrüstungen an älteren LKW-Lade-/ -Anbaukranen

Aufstellung

Betrieb

Lasthaken müssen eine funktionsfähige Hakensicherung haben.

Fahrbetrieb

Prüfungen

Weitere Informationen:

BGV D6 "Krane"

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D29 "Fahrzeuge"

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

DIN 4124

EN 12999 "Ladekrane"

Betonpumpen und Verteilermaste

B 63 (07/2012)

Aufstellung

Betrieb

Prüfungen


Zusätzliche Hinweise für Förderleitungen

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 182 "Betonpumpen und Verteilermasten"

DIN 4124

Verdichter und Druckbehälter

B 64 (07/2010)


Sicherheitsventile sind gegen Überschreiten des Betriebsdruckes fest eingestellt und verplombt.

Zusätzliche Hinweise für Verdichter

Zusätzliche Hinweise für Druckbehälter

Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

BGR A1 "Grundsätze der Prävention"

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

Betriebssicherheitsverordnung

Baustellenkreissägen
Handkreissägen


B 44 (07/2012)

Kreissägen - allgemein

Vorsorgeuntersuchungen

Zusätzliche Hinweise für Baustellenkreissägen

Zusätzliche Hinweise für Handmaschinen

Zusätzliche Hinweise für Kreissägeblätter

Beschäftigungsbeschränkungen

Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

BGR/GUV-R 194 "Benutzung von Gehörschutz"

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Betriebssicherheitsverordnung

TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen"

Lehrgangsbegleitheft "Holzbearbeitung"

DIN EN 1870-1

Schlagbohr- und Stemmgeräte

B 21 (07/2012)


Persönliche Schutzausrüstungen

Vorsorgeuntersuchungen

Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

Betriebssicherheitsverordnung

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ( LärmVibrations-ArbSchV)

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

Handtrennschleifmaschinen

B 20 (07/2012)

Kennzeichnung

Kennzeichnung von Schleifkörpern für erhöhte Arbeitshöchstgeschwindigkeiten

Arbeitshöchst-
geschwindig-
keiten (m/s)
Farbstreifen
(Anzahl und Kennfarbe)
50 blau
63 gelb
80 rot
100 grün
125 blau + gelb
140 blau + rot
160 blau + grün
180 gelb + rot
200 gelb + grün
225 rot + grün
250 2 x blau
280 2 x gelb
320 2 x rot
360 2 x grün


Betrieb

Vorsorgeuntersuchungen

Weitere Informationen:

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

Betriebssicherheitsverordnung

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Grabenverbaugeräte

B 176 (07/2012)

Es werden unterschieden:



Übergänge - Zugänge

Verkehrssicherung

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN 4124

DIN EN 1610

DIN EN 13331

Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Anlegeleitern

B 22 (07/2010)


Prüfungen

Zusätzliche Hinweise für mehrteilige Anlegeleitern

Zusätzliche Hinweise für Gebäudereinigerleitern

Zusätzliche Hinweise für Arbeitsplätze auf Anlegeleitern

Zusätzliche Hinweise für Leitern als Verkehrswege

Ausnahme:

Der Einbau von Treppen in Schächten und Gerüstinnenleitern ist nicht möglich.

Weitere Informationen:

BGV D36 "Leitern und Tritte"

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN EN 131-1 und 2

Betriebssicherheitsverordnung

TRBS 2121, Teil 2

Lastaufnahmemittel im Tiefbau

B 146 (07/2012)

Prüfungen

Kugelkopfankersysteme (1)


Einschraubankersysteme (2)

Rohrgreifer (Rohrzangen) (4)

Rohrgreifer dürfen sich bei Entlastung nicht selbsttätig vom Rohr lösen.

Ausnahme: Rohrgreifer mit Schrittschaltwerk.

C-Haken (5)


Vakuumheber (6)


Traversen (7)


Versetzgeräte für Schachtfertigteile

Schachtringklemmen


Sonderbauformen

Schienenhebezangen

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

BGR 236 "Rohrleitungsbauarbeiten"

BGR 106 "Transportanker und -systeme von Betonfertigteilen"

DIN EN 13155

Absturzsicherungen auf Baustellen
Seitenschutz/ Absperrungen


B 8 (07/2012)

Seitenschutz - Absperrungen

sowie Vertiefungen.

Absturzsicherungen


Abmessungen Seitenschutz

Geländer- und Zwischenholm sind gegen unbeabsichtigtes Lösen, das Bordbrett ist gegen Kippen zu sichern. Ohne statischen Nachweis dürfen als Geländer- und Zwischenholm verwendet werden:

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGI 807 "Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten"

DIN EN 13374

Betriebssicherheitsverordnung

Fanggerüste

B 9 (07/2012)

Wenn aus arbeitstechnischen Gründen, z.B. Arbeiten an der Absturzkante einer Fläche mit nicht mehr als 20 Grad Neigung, kein Seitenschutz verwendet werden kann, müssen statt dessen z.B. Fanggerüste an gebracht werden, die ein Auf fangen abstürzender Personen gewährleisten.

Größte zulässige Stützweite von systemfreien Gerüstbrettern oder -bohlen aus Holz als Belagteile in Fanggerüsten

Bohlen-
breite
Absturzhöhe Größte zulässige Stützweite (m)
für doppelt gelegte Bretter oder
Bohlen mit einer Dicke von
für einfach gelegte Bretter oder Bohlen mit einer Dicke von
cm m 3,5 cm 4,0 cm 4,5 cm 5,0 cm 3,5 cm 4,0 cm 4,5 cm 5,0 cm
20 1,0 1,5 1,8 2,1 2,6 - 1,1 1,2 1,4
1,5 1,3 1,6 1,9 2,2 - 1,0 1,1 1,3
2,0 1,2 1,5 1,7 2,0 - - 1,0 1,2
2,5 1,2 1,4 1,6 1,8 - - 1,0 1,1
3,0 1,1 1,3 1,5 1,7 - - - 1,1
24 1,0 1,7 2,1 2,5 2,7 1,0 1,2 1,4 1,6
1,5 1,5 1,8 2,2 2,5 - 1,1 1,2 1,4
2,0 1,4 1,6 2,0 2,2 - 1,0 1,2 1,3
2,5 1,3 1,5 1,9 2,1 - 1,0 1,1 1,2
3,0 1,2 1,4 1,8 1,9 - - 1,0 1,2
28 1,0 1,9 1,9 2,7 2,7 1,1 1,3 1,5 1,7
1,5 1,7 2,0 2,5 2,7 1,0 1,2 1,4 1,6
2,0 1,5 1,8 2,2 2,5 1,0 1,1 1,3 1,4
2,5 1,4 1,7 2,0 2,3 - 1,0 1,2 1,4
3,0 1,3 1,6 2,0 2,1 - 1,0 1,1 1,3


Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN 4420-1

DIN EN 12811-1

Betriebssicherheitsverordnung

BGI/GUV-I 663 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten"

TRBS 2121 Teil 1

Hängegerüste

B 157 (07/2010)


Ein einfaches Verknoten der Seile ist unzulässig.

Tabelle 1: Lastklassen der Arbeitsgerüste

Lastklasse gleichmäßig verteilte Last kN/m2
1 0,75
2 1,50
3 2,00
4 3,00
5 4,50
6 6,00


Tabelle 2: Hängegerüste aus Stahlrohren

Last-
klasse
Maße der Gerüstbohlen cm x cm
min.
Abstand der Querriegel I
m max.
Abstand der Längsriegel a
m max.
erforderliche zulässige Last jeder Aufhängung kN
längenorientiert min. flächenorientiert min.
1,2,3 20 x 5,0 2,50 1,75 2,5 5,0
24 x 4,5
20 x 4,5 2,25 1,50 3,5 7,0
24 x 4,0


Tabelle 3: Hängegerüste aus Rundholzstangen Ø ≥ 11 cm, Auskragung ≤ 0,60 m

Last-
klasse
Maße der Gerüstbohlen cm x cm
min.
Abstand der Riegel I
m max.
Stützweite der Riegel a
m max.
erforderliche zulässige Last jeder Aufhängung kN
längenorientiert min. flächenorientiert min.
1 20 x 4,5 2,25 2,00 5,0
24 x 4,0 2,5
24 x 5,0 2,75 1,75 3,0 6,0
2 20 x 4,5 2,25 1,50 3,5 7,0
24 x 4,0
24 x 5,0 2,75 1,25 3,5 7,0
3 20x4,5 2,25 1,25 3,5 7,0
24 x 4,0
24 x 5,0 2,75 1,25 4,5 9,0


Prüfung

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

Betriebssicherheitsverordnung

DIN EN 12811-1

DIN 4420-3

Wand- und Stützenschalung

B 177 (07/2008)

Allgemeines

Transport

Aufstellung

Ausschalen

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN 1045

DIN EN 12812

Arbeitskörbe
Arbeitssitze
Arbeitsbühnen


B 68 (07/2012)


Ausnahme: Bei Arbeitsbühnen mit mindestens sechs Aufhängungen in turmartigen Bauwerken kann auf das Sicherungsseil verzichtet werden, wenn beim Einsatz von Klemmbackengeräten (z.B. Greifzügen) als Hebezeuge zusätzlich Blockstoppgeräte verwendet werden.

Prüfungen

Zusätzliche Hinweise bei Turm- und Schornsteinbauarbeiten


Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

TRBS 2121-4

BGV D8 "Winden, Hub- und Zuggeräte"

BGV D6 "Krane"

BGR 159 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel"

BGI 778 "Turm- und Schornsteinbau"

DIN EN 14502-1

Flüssiggasanlagen

B 39 (07/2012)



Zusätzliche Hinweise für das Arbeiten mit Flüssiggas auf Baustellen

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D34 "Verwendung von Flüssiggas"

Heizgeräte

B 40 (07/2012)

Allgemeines

Zusätzliche Hinweise für ölbefeuerte Heizgeräte

Zusätzliche Hinweise für flüssiggasbetriebene Heizgeräte

In Räumen unter Erdgleiche dürfen darüber hinaus nur Heizgeräte mit Gebläse eingesetzt werden.

Zusätzliche Hinweise für den Brandschutz

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D34 "Verwendung von Flüssiggas"

Diesel-Tankanlagen auf Baustellen

B 171 (07/2010)



Prüfungen

Sachverständigenprüfungen (befähigte Person) von Tankanlagen:

Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

BGR A1 "Grundsätze der Prävention"

BGR 133 "Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern"

Betriebssicherheitsverordnung

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten ( TRbF)

Wasserhaushaltsgesetz ( WHG)

Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ( VAWS)

Wasserrechtliche Vorgaben der Bundesländer

Mobile Stromerzeuger

B 206 (07/2012)

Bereitstellung

Betrieb

Hinweise für Geräte mit Verbrennungsmotor

Weitere Informationen:

BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" mit Durchführungsanweisungen

BGI 867 "Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen"

BGI 608 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen"

Betriebssicherheitsverordnung

Geböschte Gräben

D 112 (07/2012)


Tabelle 1

Tabelle 2

Tabelle 3



Für alle übrigen Leitungen gilt Tabelle 2 (DIN 4124).
Für Gräben ohne Arbeitsraum (z.B. Kabelgräben) gilt Tabelle 3.

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN 4124,

DIN EN 1610

Verbaute Gräben - Waagerechter und senkrechter Verbau

D 113 (07/2012)

Waagerechter Verbau (1) und senkrechter Verbau (2) kann aus Holzbohlen oder Kanaldielen ausgebildet werden.

Tabelle 1

Tabelle 2

Übergänge - Zugänge

Verkehrssicherung

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN 4124

DIN EN 1610

Geböschte Baugruben

D 114 (07/2012)






Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN 4124

Trägerbohlwände, Spundwände

D 147 (07/2012)


Für Trägerbohlwände und Spundwände gibt es in der DIN 4124 keine Regelausführungen, und deshalb ist die Standsicherheit nachzuweisen. Hierbei sind insbesondere die Bau grund- und Grundwasserverhältnisse, angrenzende Bebauung, vorhandene Leitungen sowie der Einfluss von Lasten aus Fahrzeugen und Baugeräten zu berücksichtigen.

Zusätzliche Hinweise für Trägerbohlwände

Zusätzliche Hinweise für Spundwände

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 161 "Arbeiten im Spezialtiefbau"

DIN 4124

Ausschachtungen neben Gebäuden

D 207 (07/2012)



Voraussetzungen (Gebäude, Boden und Grundwasser)

Planung und Bauvorbereitung

Bauleitung

Bodenaushubgrenzen

Maßnahmen bei Nicht einhalten der Bodenaushubgrenzen

Sicherungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN 1054

DIN 4017

DIN 4123

DIN 4124

Gründungen neben Fundamenten
Unterfangungen


D 208 (07/2012)


Allgemeine Voraussetzungen

Ausschachtung bis zur Fundamentunterkante

Herstellen von Unterfangungen

Zusätzliche Voraussetzungen für Unterfangungen

Vorgehensweise


Reihenfolge und Ausführung der Arbeitstakte


Sonderregelung für Unterfangungstiefen bis 2,0 m (8)

Zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung von Setzungen

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

DIN 4123

DIN 4124

Arbeiten in engen Räumen
sowie in Bereichen mit erhöhter elektrischer Gefährdung


D 35 (07/2012)

Enge Räume können Kessel, Behälter, Silos, Rohrleitungen, Schächte usw. sein.

Organisatorische Maßnahmen

Vorsorgeuntersuchungen

Schutzmaßnahmen

Zugangsverfahren

Notfall- und Rettungsverfahren


Zusätzliche Hinweise für Elektro- und Schutzgasschweißen

Wegen erhöhter elektrischer Gefährdung** nur für derartige Arbeiten geeignete und besonders gekennzeichnete Schweißstromquellen benutzen.

Zusätzliche Hinweise für Gasschweiß-, Brennschneid und Hartlötarbeiten

Zusätzliche Hinweise für Arbeiten mit elektrischen Betriebsmitteln in Bereichen mit erhöhter elektrischer Gefährdung

**Erhöhte elektrische Gefährdung besteht z.B.:
a) an Arbeitsplätzen, an denen die Bewegungsfreiheit begrenzt ist, so dass der Beschäftigte zwangsläufig (z.B. kniend, sitzend, liegend oder angelehnt) mit seinem Körper elektrisch leitfähige Teile berührt
b) an Arbeitsplätzen, an denen bereits eine Abmessung des freien Bewegungsraumes zwischen gegenüberliegenden elektrisch leitfähigen Teilen weniger als 2 m beträgt, so dass der Beschäftigte diese Teile zufällig berühren kann
c) an nassen, feuchten oder heißen Arbeitsplätzen, an denen der elektrische Widerstand der menschlichen Haut oder der Arbeitskleidung und der Schutzausrüstung durch Feuchtigkeit oder Schweiß erheblich herabgesetzt werden kann

Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

BGR 117-1 "Behälter, Silos und enge Räume"

BGR/GUV-R 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

BGR 199 "Benutzung von PSa zum Retten aus Höhen und Tiefen"

BGR 177 "Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume"

BGI 594 "Einsatz von elektr. Betriebsmitteln bei erhöhter elektr. Gefährdung"

TRBS 2152/TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre"

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Arbeiten in Bohrungen

D 148 (07/2012)


Sicherung der Bohrlöcher

Zugang zum Arbeitsplatz

Lastentransport

Hebezeuge

Belüftung

Elektrische Anlagen

Beleuchtung

Rettungsmittel

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 161 "Arbeiten im Spezialtiefbau"

BGR 128 "Kontaminierte Bereiche"

BGR 159 "Hochziehbare Personenaufnahmemittel"

BGI 594 "Einsatz von elektr. Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"

Arbeiten im Bereich von Abwasseranlagen
Schächte


D 242 (07/2012)

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen


Persönliche Schutzausrüstung


Hygienemaßnahmen

Vorsorgeuntersuchungen

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 126 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen"

BGR 199 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"

BGR/GUV-R 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Biostoffverordnung

Arbeiten im Bereich von Abwasseranlagen
Kanäle und Bauwerke


D 243 (07/2012)

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen


Persönliche Schutzausrüstung

Hygienemaßnahmen

Vorsorgeuntersuchungen

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 126 "Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen"

BGR 199 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"

BGR/GUV-R 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Biostoffverordnung

Arbeiten in kontaminierten Bereichen
gemäß BGR 128


D 150 (07/2012)


Planungsaufgaben des Bauherrn

Baustelleneinrichtung

Schutzmaßnahmen (A+S-Plan)

Rangfolge der Schutzmaßnahmen beachten:

1. Arbeitsverfahren:

2. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen:

3. Persönliche Schutzausrüstung festlegen:

Aufgaben des ausführenden Unternehmens

Vorsorgeuntersuchungen

Anzeigepflichten

Sachkunde/Fachkunde

Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

BGR 128 "Kontaminierte Bereiche"

BGR/GUV-R 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Gefahrstoffverordnung

TRGS 524

Biostoff-Verordnung und TRBA

www.dguv.de -> BGVR-Datenbank

GESTIS-Datenbank

www.baua.de -> Themen von a bis Z

www.gisbau.de (WINGIS, Handlungsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter)

Kampfmittelräumung

D 151 (07/2008)


Gefahren für Mensch und Umwelt

Der zu erwartende Erhaltungszustand der Munition kann unter anderem von folgenden Kriterien abhängen:

Arbeitsvorbereitung

Besondere Maßnahmen

Räumarbeiten

Maschineneinsatz

Bereitstellen und Transport von Kampfmitteln

Weitere Informationen:

Sprengstoffgesetz

BGR 114 Anhang 5 der "Explosivstoff-Zerlege- oder Vernichterregeln"

BGI 833 " Kampfmittelräumung" Arbeitshilfen zur Kampfmittelräumung (AH-KMR)

www.arbeitshilfenkampfmittelraeumung.de

Spritzbetonarbeiten
Trockenspritzen


D 116 (07/2012)


Technische und organisatorische Maßnahmen


Persönliche Schutzausrüstung

Neben Schutzhelm und Sicherheitsschuhen sind zu benutzen:

Vorsorgeuntersuchungen

Prüfungen

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Betriebssicherheitsverordnung

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

Technische Regeln Druckbehälter ( TRB)

BGR/GUV-R 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

BGR/GUV-R 194 "Benutzung von Gehörschutz"

Vorspannarbeiten

D 153 (07/2010)


Transport/Lagerung

Vorspannen mit Spannverfahren

Vorspannen im Spannbett

Prüfungen

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

DIN 4227

Ladungssicherung

D 123 (07/2012)



Beispiel Kennzeichnung (2)

SHF = Handzugkraft

STF = Vorspannkraft der Ratsche "Wert für das Niederzurren"

LC = Zulässige Zugkraft im geraden Zug "Wert für das Diagonalzurren"




Weitere Informationen:

Broschüre "Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft"

Straßenverkehrsordnung

Straßenverkehrszulassungsordnung

VDI-Richtlinie 2700

Anschlagen von Lasten

D 36 (10/2006)




Zusätzliche Hinweise für das Anschlagen mit Seilen

Zusätzliche Hinweise für das Anschlagen mit Ketten

Zusätzliche Hinweise für das Anschlagen mit Hebebändern

Ablegereife von Drahtseilen bei sichtbaren Drahtbrüchen

Seilart Anzahl sichtbarer Drahtbrüche bei Ablegereife auf einer Länge von
3d 6d 30d
Litzenseil 4 6 14
Kabelschlagseil 10 15 40

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

MB "Gebrauch von Hebebändern aus synthetischen Fasern"

Transport von Baumaschinen

D 74 (07/2012)



Zusätzliche Hinweise für Transport durch Ankuppeln und Abschleppen


Weitere Informationen:

Broschüre "Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft"

Straßenverkehrsordnung

Straßenverkehrszulassungsordnung

VDI-Richtlinie 2700

Erdverlegte Leitungen

D 152 (07/2012)


Zusätzliche Hinweise für kreuzende Leitungen

Zusätzliche Hinweise für Telefon- und Elektroleitungen

Zusätzliche Hinweise für Gasleitungen

Zusätzliche Hinweise für Wasserleitungen

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

Merkblätter der Leitungsbetreiber

Arbeiten am Wasser

D 196 (07/2012)


Rettungsmittel


Prüfung von Rettungsmitteln

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 201 "Einsatz von PSa gegen Ertrinken"

EN 711

EN 1914

EN 14144

Taucherarbeiten

D 213 (07/2012)


Taucherarbeiten sind Arbeiten in Wasser bzw. flüssigen Medien, bei denen die Taucher über Tauchgeräte mit Druckluft versorgt werden. Der Einsatz von Tauchern erfolgt im Rahmen von z.B. Bauarbeiten, Inspektions- und Wartungsarbeiten. Taucherarbeiten dürfen nur von vollständigen Tauchergruppen durchgeführt werden.

Die Tauchgruppe

Anforderungen

Taucher

Taucherarbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die

Signalmann

Als Signalmann dürfen Personen eingesetzt werden, die

Taucherhelfer

Der Taucherhelfer muss

Mindestausrüstung

Für jeden Taucher

Für jede Tauchgruppe

An jeder Tauchstelle

Aushänge

Taucherdruckkammer

Das Vorhalten einer Taucherdruckkammer ist erforderlich bei

Tauchgangsplanung

Bevor mit den Taucharbeiten begonnen wird, sind folgende Punkte zu beachten:

Tauchgang

Folgende Bedingungen sind einzuhalten:

Abbruch des Tauchganges

Der Tauchgang ist abzubrechen:

Besondere Erschwernisse

Besondere Erschwernisse sind z.B.:

Aufzeichnungen

Weitere Informationen:

BGV C23 "Taucherarbeiten"

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

BGI 897 "Tauchereinsätze mit Mischgas"

BGI 898 "Tauchereinsätze in kontaminiertem Wasser"

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

D 55 (07/2012)

Auch bei normalerweise schlecht leitenden Materialien kann bei Nässe ein Stromüberschlag erfolgen, z.B. beim unvorsichtigen Schwenken von nassen und feuchten Dachsparren bei deren Einbau. Deshalb ist Folgendes zu beachten:

Abdeckungen stellen allerdings nur einen Schutz gegen zufälliges Berühren dar und ersetzen keine Betriebsisolierung.


ist die Gefahr der unzulässigen Annäherung an Spannung führende Freileitungen besonders zu beobachten.

Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

BGV C22 "Bauarbeiten"

Betriebssicherheitsverordnung

Transport von Druckgasflaschen

D 34 (07/2012)


Transport allgemein

Zusätzliche Hinweise für den Transport von Druckgasflaschen auf öffentlichen Straßen

Bei der Zusammenladung unterschiedlicher Gefahrgüter auf einem Fahrzeug oder Anhänger sind die Nettomengen mit den stoffspezifischen Faktoren zu ermitteln.

Die Summe der Produkte darf die Zahl 1000 nicht überschreiten. Bei Überschreitung gelten alle Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ( GGVSEB).



Arbeiten im Werkstattwagen

Kleine Mengen und Faktoren für Stückgutbeförderung

Stoffe/ Zubereitungen Kleinmengen (kg netto bzw. Fassungsvolumen der Gasflasche) und Faktoren für Stückgutbeförderungen
Klasse Ziffer UN-Nr. Bezeichnung 333
3
1000
1
Klasse 2 1 O 1072 Sauerstoff X
1 F 1049 Wasserstoff X
2 F 1965 Propan X
2 F 1965 Flüssiggas X
4 F 1001 Acetylen X


Weitere Informationen:

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ( GGVSEB)

Gefahrgut-Ausnahmeverordnung ( GGAV)

Technische Regeln Druckgase TRG 280

DVS*-Merkblätter 0211 + 0212

Transport von Gefahrgütern (Abr. Nr. 659.5)

*DVS = Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren

Betontrennmittel

D 170 (07/2012)


Als Betontrennmittel werden folgende Produkte angeboten: Mineralöle, Pflanzenöle, Emulsionen, Wachse, Pasten, Lacke.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung veranlassen (Pflichtuntersuchungen) oder anbieten (Angebotsuntersuchungen). Hierzu Beratung durch den Betriebsarzt.

Produkt-Code für Betontrennmittel

BTM 10 nicht gekennzeichnet
BTM 15 kennzeichnungsfrei, entaromatisiert
BTM 20 dünnflüssig
BTM 30 entaromatisiert
BTM 40 aromatenarm
BTM 50 entzündlich, entaromatisiert
BTM 60 entzündlich, aromatenarm

Beim Erstellen der Betriebsanweisung ist Ihre Berufsgenossenschaft behilflich.

Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

BGR/GUV-R 190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

BGR 195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

BGI/GUV-I 868 "Chemikalienschutzhandschuhe"

Gefahrstoffverordnung

Technische Regeln Gefahrstoffe ( TRGS)

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Arbeiten im Gleisbereich
Arbeitsvorbereitung


D 220 (07/2012)

Der Gleisbereich ist der Raum, in dem Gefährdungen durch bewegte Schienenfahrzeuge bestehen. Dazu gehört auch der Bereich der Fahrleitung.

Anzeigepflicht des Unternehmers

Angaben des Unternehmers an die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle


Sicherungsverfahren


Vor Arbeitsbeginn

Mindestinhalt der Einweisung

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D33 "Arbeiten im Bereich von Gleisen"

Sicherungsanweisungen des Bahnbetreibers (Betra: Betriebs- und Bauanweisung, Sicherungsplan)

Richtlinien der DB: 132.0118, 479.0001, 132.0123, 931 (Nebenfahrzeuge)

BGR/GUV-R 194 "Einsatz von Gehörschutz"

Arbeiten im Gleisbereich
Automatische Warnsysteme Wahrnehmbarkeit akustischer Warnsignale


D 221 (07/2012)

Um die Hörbarkeit der Warnsignale zu gewährleisten, müssen automatische Warnsysteme für Baustellen im Gleisbereich sorgfältig geplant werden.

Erforderlicher Signalpegel

Aufgaben des ausführenden Unternehmens


Aufgaben des Sicherungsunternehmens

Störschallkataster (2)

(2) Störschallkataster

Weitere Informationen:

BGV D33 "Arbeiten im Bereich von Gleisen"

BGI /GUV-I 781 "Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen"

BGR/GUV-R 194 "Benutzung von Gehörschutz"

Präventionsleitlinie "Gehörschutz"

DB AG Richtlinie 132.0118 "Arbeiten im Gleisbereich"

DB AG Richtlinie 479.0001 "Automatische Warnsysteme"

Störschallkataster: www.bgbau.de (Gleisbau: Hörbarkeit von Warnsignalen)

Arbeiten im Gleisbereich
Handtragbare Maschinen und Geräte


D 222 (07/2012)

Allgemeines

Arbeiten im nicht gesperrten Gleis

Räumzeit

Arbeiten im gesperrten Gleis

Warnung durch akustische Signalgeber

Handfunkgeräte

Warnung durch Sicherungsposten

Raum für das Ablegen von Maschinen und Geräten bei der DB: beim Ablegen im grauen Bereich müssen Sicherungsmaßnahmen getroffen sein (Sicherung gegen Verschieben, Ausschluss von Lademaßüberschreitungen)

Gleissperrung bei handtragbaren Maschinen und Geräten

Persönliche Schutzausrüstung

Im Tunnel

Weitere Informationen:

BGV D33 "Arbeiten im Bereich von Gleisen"

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGI /GUV-I 781 "Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen"

BGR/GUV-R 194 "Benutzung von Gehörschutz"

Präventionsleitlinie "Gehörschutz"

DB AG Richtlinie 132.0118 "Arbeiten im Gleisbereich"

DB AG Richtlinie 824 "Oberbauarbeiten durchführen"

Störschallkataster: www.bgbau.de
(Gleisbau: Hörbarkeit von Warnsignalen)

Arbeiten mit Stopfmaschinen

D 223 (07/2012)

Mit Stopfmaschinen wird der Schotter unter den Schwellen verdichtet und damit das Gleis stabilisiert und ggf. ausgerichtet. Dabei besteht Gefahr durch die Zugfahrten im benachbarten Gleis (1) (Betriebsgleis), insbesondere nachts.

Zwischen Stopfmaschine und benachbartem Gleis gibt es bei 4 m Gleisabstand keinen Sicherheitsraum.

Zugfahrten im benachbarten Gleis

Fahrbewegung im Arbeitsgleis

Gefahrenbereich der Stopfaggregate

Gefahr durch die Fahrleitung

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D33 "Arbeiten im Bereich von Gleisen" Sicherungsanweisungen des Bahnbetreibers (Betra: Betriebs- und Bauanweisung, Sicherungsplan)

Richtlinien der DB: 132.0118, 479.0001, 132.0123, 931 (Nebenfahrzeuge)

BGR/GUV-R 194 "Benutzung von Gehörschutz"

BGI/GUV-I 5024 "Informationen zum Gehörschutz"

Arbeiten mit Schotterplaniermaschinen

D 224 (07/2012)

Mit Schotterplaniermaschinen erfolgt die Profilierung des Schotterbettes. Dabei besteht Gefahr durch die Zugfahrten im benachbarten Gleis (1) (Betriebsgleis), insbesondere nachts. Zwischen Schotterplaniermaschine und benachbartem Gleis gibt es bei 4 m Gleisabstand keinen Sicherheitsraum.

Zugfahrten im benachbarten Gleis

Fahrbewegung im Arbeitsgleis

Gefahr durch Fahrleitung

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D33 "Arbeiten im Bereich von Gleisen"

Sicherungsanweisungen des Bahnbetreibers (Betra: Betriebs- und Bauanweisung, Sicherungsplan)

Richtlinien der DB: 132.0118, 479.0001, 132.0123, 931 (Nebenfahrzeuge)

BGR/GUV-R 194 "Benutzung von Gehörschutz"

BGI/GUV-I 5024 "Informationen zum Gehörschutz"

Arbeiten mit Bettungsreinigungs -/ Planumsverbesserungsmaschinen

D 225 (07/2012)

Mit Bettungsreinigungs- und Planumsverbesserungsmaschinen werden Schotterbettung und Planumsmaterial ausgebaut, aufbereitet, wieder eingebaut und durch neues Material ersetzt und ergänzt.

Zugfahrten im benachbarten Gleis


Fahrbewegungen im Arbeitsgleis

Gefahren durch die Arbeitseinrichtungen

Gefahr durch die Fahrleitung

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D33 "Arbeiten im Bereich von Gleisen"

Sicherungsanweisungen des Bahnbetreibers (Betra: Betriebs- und Bauanweisung, Sicherungsplan)

Richtlinien der DB: 132.0118, 479.0001, 132.0123, 931 (Nebenfahrzeuge)

BGR/GUV-R 194 "Benutzung von Gehörschutz"

BGI/GUV-I 5024 "Informationen zum Gehörschutz"

Arbeiten mit Gleisumbauzügen

D 226 (07/2012)

Mit Gleisumbauzügen werden Schienen und Schwellen ausgetauscht. Dabei besteht Gefahr durch die Zugfahrten im benachbarten Gleis (1) (Betriebsgleis).

Zugfahrten im benachbarten Gleis



Gefahr durch Portalkran


Gefahren durch die Arbeitseinrichtungen

Gefahr durch die Fahrleitung

Fahrbewegungen im Arbeitsgleis

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung,

BGV D33 "Arbeiten im Bereich von Gleisen"

Sicherungsanweisungen des Bahnbetreibers (Betra: Betriebs- und Bauanweisung, Sicherungsplan),

Richtlinien der DB: 132.0118, 479.0001, 132.0123, 931 (Nebenfahrzeuge)

BGR/GUV-R 194 "Benutzung von Gehörschutz"

BGI/GUV-I 5024 "Informationen zum Gehörschutz"

Arbeiten mit Zweiwegebaggern

D 227 (07/2012)

Für Zweiwegebagger müssen bei Arbeitsvorbereitung und Betrieb besondere Einsatzbedingungen und Gefährdungen berücksichtigt werden:

Arbeitsvorbereitung

Fahrbewegung des Baggers

Bewegen von Eisenbahnwagen

Aushebeeinrichtung


Hebezeugeinsatz und Standsicherheit

Einsatz neben Betriebsgleisen

Einsatz im Tunnel

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung

BGV D33 "Arbeiten im Bereich von Gleisen"

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

Sicherungsanweisungen des Bahnbetreibers (Betra: Betriebs- und Bauanweisung, Sicherungsplan)

Richtlinien der DB: 132.0118, 132.0123, 931 (Nebenfahrzeuge)

Gleisbauarbeiten im Eisenbahntunnel

D 228 (07/2012)

Gefährdungen durch Zugfahrten im benachbarten Gleis, Maschinenbewegungen im Arbeitsgleis, Oberleitungen, eingeschränkten Arbeitsraum, Dunkelheit und durch die Tunnelatmosphäre vermeiden.

Zugfahrten

Bewegung von Schienenfahrzeugen im Arbeitsgleis

Bewegung von Erdbaumaschinen und Baustellenfahrzeugen

Oberleitung

Tunnelatmosphäre

Gefährdungen durch schlechte natürliche Durchlüftung (z.B. von Senken und Kuppen, im U-Bahn-Tunnel) oder Freisetzung von Gefahrstoffen (Verbrennungsmotoren, Dieselmotoremissionen, Staub aus Schotterbewegung) vermeiden.



Brandschutz

Beleuchtung

Notfallmaßnahmen

Weitere Informationen:

BGV D33 "Arbeiten im Bereich von Gleisen"

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGI/GUV-I 781 "Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich"

GUV-R 2150 "Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen"

Gefahrstoffverordnung

TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren"

TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"

BAFU-Filterliste für Partikelfiltersysteme auf Baumaschinen (www.umweltschweiz.ch/publikationen)

Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4

ISO 5006 (2006-11) Erdbaumaschinen - Sichtfeld - Testverfahren und Anforderungskriterien

Arbeiten im Gleisbereich von Straßenbahnen

D 229 (07/2012)

Folgende Hinweise gelten für Bahnen gemäß BOStrab, die auf Sicht fahren.

Rangfolge der Sicherungsmaßnahmen

1. Sperrung des Arbeitsgleises (z.B. Kletterweichen für Wechsel auf das Gegengleis einsetzen).

2. Schranke vor der Arbeitsstelle (1) vorsehen. Schranke wird von qualifizierten Beauftragten geöffnet, sobald die Arbeitsstelle im Gleisbereich geräumt ist. Die Schranke dient auch zur Sicherung der Baustelle vor dem Individualverkehr.

3. Mobile Lichtzeichensignalanlage mit Haltsignal für Straßenbahn vor der Arbeitsstelle einrichten:

4. Signal "Schutzhalt" Sh 2 (z.B. auf Leitkegel h = 100 cm) (2) im Abstand > Bremsweglänge vor der Arbeitsstelle vorsehen. Das Sh 2-Signal wird durch einen qualifizierten Beauftragten des Unternehmers von Hand entfernt, sobald die Arbeitsstelle im Gleisbereich geräumt ist.

5. Warnung der Arbeitsposten durch Sicherungsposten.
Bei 2. bis 5. muss ein Sicherheitsraum neben dem Arbeitsgleis festgelegt werden.

Arbeitsvorbereitung

Verhalten

Arbeiten neben dem Gleis

Oberleitung

Weitere Informationen:

BGV D33 "Arbeiten im Bereich von Gleisen"

BOStrab Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen

Straßenverkehrsordnung

Sicherungsanweisungen des Straßenbahnbetreibers

Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

ZTV-Sa 97 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen

Ingenieurbauarbeiten in Gleisnähe

D 244 (07/2012)

Gefährdungen bestehen,

Arbeitsvorbereitung

Queren der Gleisanlage vermieden wird. Kleingeräte, Werkstattcontainer, Sanitäranlagen beidseits vorhalten.

Großgeräte

Mobilkran, Turmdrehkran, Betonpumpe: Gefahr durch unbeabsichtigte Annäherung an Fahrleitung oder Speiseleitung prüfen und Schutzmaßnahmen durchführen.

Schalung und Rüstung

Mit von Hand bewegtem Material (z.B. Bewehrungsstäbe, Schalbretter) und Werkzeug darf es nicht möglich sein, den Schutzabstand zur Oberleitung von der Schalung bzw. Rüstung aus zu unterschreiten.

Verhalten

Weitere Informationen:

BGV D33 "Arbeiten im Bereich von Gleisen"

BGI/GUV-I 781 "Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen"

Sicherungsanweisungen des Bahnbetreibers (Betra, Sicherungsplan)

DB: Ril 132.0123 Sicherheit bei Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen

EN 50122-1

Arbeiten unter Tage in Druckluft

D 230 (07/2012)

Begriffe, Definitionen

Anwendungsbereiche

Gefährdungen in Druckluft

Arbeiten in Druckluft bedeuten eine erhöhte Belastung des menschlichen Körpers verbunden mit spezifischen Gefährdungen.

Barotrauma

Stickstoffnarkose

Sauerstofftoxizität

Stickstoffaufsättigung

Gefahrstoffe in der Atemluft

Ausbläser

Brand

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Arbeiten in Druckluft sind spätestens 2 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Arbeitszeit

Personaleinsatz

Aufgaben des Schleusenwärters

Besonderheiten beim Schleusen

Vorsorgeuntersuchungen

Geräteeinsatz

Prüfungen durch Sachverständige

Zusätzliche Hinweise für Schweiß- und Schneidarbeiten

Weitere Informationen:

Druckluftverordnung

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

RAB 25 "Arbeiten in Druckluft"

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 160 "Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage"

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

BGI 594 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"

BGI/GUV-I 5014 "Sicher Arbeiten im Tunnelbau"

Rohrvortrieb

D 231 (07/2012)

Allgemeines

Arbeitsvorbereitung

Start-/Zielschächte

Press-Stationen

Transporte/Lagerung

Personaleinsatz/Mindestlichtmaße (MLM) (1)

Rohrlänge MLM
< 50 m 800 mm
< 100 m 1000 mm
< 250 m 1200 mm
> 250 m 1400 mm

Abbau an der Ortsbrust

Belüftung

Elektrische Anlagen

Notfallplanung

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

BGR 160 "Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage"

BGR 161 "Arbeiten im Spezialtiefbau"

BGI 780 "Sicherheitshinweise für Grabenloses Bauen (Vortriebsarbeiten mit unbemannten Verfahren)

BGI 594 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"

Rohrleitungsbauarbeiten

D 232 (07/2012)

Rohrleitungsbauarbeiten dienen zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von überwiegend erdverlegten Rohrleitungen für Flüssigkeiten, Gase und andere Stoffe.

Allgemeines

Schutzmaßnahmen

Persönliche Schutzausrüstung

Tabelle 1

Zusätzliche Hinweise für Arbeiten in Rohrleitungen


Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 236 "Rohrleitungsbauarbeiten"

BGI 594 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"

DIN 4124 "Baugruben und Gräben"

DIN EN 1610 "Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen"

Dichtheitsprüfungen von Rohrleitungen

D 233 (07/2010)

Allgemeines

Arbeitsvorbereitung

Rohrleitung

Rohrabsperrgerät

Schutzmaßnahmen

Leitungsdruck

Einbau des Rohrabsperrgerätes

Druckprüfungen

Ausbau

Prüfung

Zusätzliche Maßnahmen gegen die Gefahr des Ertrinkens

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 117-1 "Behälter, Silos und enge Räume"

BGR 126 "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen"

BGR 236 "Rohrleitungsbauarbeiten"

BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

BGI 802 "Sicherheitshinweise für die Arbeit mit provisorischen Rohrabsperrgeräten"

Tunnelbau

D 240 (07/2012)

Allgemeines

Planungsphase

Arbeitsplätze und Verkehrswege

Elektrische Anlagen

Beleuchtung

Belüftung (1)

Sauerstoffgehalt
(bei natürlicher Lüftung überwachen)
> 19 Vol. %
Luftgeschwindigkeit > 0,2 m/s
≤ 6,0 m/s
Luftzufuhr/ Diesel-kW > 4,0 m3/min
Luftzufuhr/ Beschäftigten > 2,0 m3/min

Maschineneinsatz

Lösen, Laden und Transport

Spritzbetonarbeiten

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept

Persönliche Schutzausrüstung

Vorsorgeuntersuchungen

Weitere Informationen:

BGV C22 "Bauarbeiten"

BGR 160 "Bauarbeiten unter Tage"

BGI/GUV-I 5014 "Sicher Arbeiten im Tunnelbau"

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Broschüre "Elektrische Anlagen im Tunnelbau"

D-A-CH Leitfaden zur Planung und Umsetzung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzeptes auf Untertagebaustellen

Betriebssicherheitsverordnung

Gefahrstoffverordnung

TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren"

TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"

ASR a 3.4 "Beleuchtung"

ASR a 3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung"

Einbau von Gussasphalt

D 241 (07/2012)


Technische Schutzmaßnahmen

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Persönliche Schutzmaßnahmen

Vorsorgeuntersuchungen

Weitere Informationen:

Gefahrstoffverordnung

TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren"

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Gesprächskreis Bitumen 2009: Temperaturabgesenkte Asphalte

Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt - MTA, 2006, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)

Bodenstabilisierung mit Bindemitteln

D 191 (10/2011)


Technische Schutzmaßnahmen

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Persönliche und hygienische Schutzmaßnahmen

Vorsorgeuntersuchungen

Weitere Informationen:

BGV A1 "Grundsätze der Prävention"

BGI 581 "Fahrerkabinen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaus"

Merkblatt "Verwendung von Weißfeinkalk für Bodenvermörtelungsarbeiten" (Abr. Nr. 581)

BGI/GUV-I 868 "Chemikalienschutzhandschuhe"

Gefahrstoffverordnung

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ( ArbmedVV)


ENDE

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