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Bezeichnung der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen - R-Sätze; Kombination der R-Sätze- |
Anhang III zur RL 67/548/EWG |
R 1 | In trockenem Zustand explosionsgefährlich. |
R 2 | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. |
R 3 | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich. |
R 4 | Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. |
R 5 | Beim Erwärmen explosionsfähig. |
R 6 | Mit und ohne Luft explosionsfähig. |
R 7 | Kann Brand verursachen. |
R 8 | Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. |
R 9 | Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. |
R 10 | Entzündlich. |
R 11 | Leichtentzündlich. |
R 12 | Hochentzündlich. |
R 14 | Reagiert heftig mit Wasser. |
R 15 | Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R 16 | Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen. |
R 17 | Selbstentzündlich an der Luft. |
R 18 | Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. |
R 19 | Kann explosionfähige Peroxide bilden. |
R 20 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen. |
R 21 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. |
R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. |
R 23 | Giftig beim Einatmen. |
R 24 | Giftig bei Berührung mit der Haut. |
R 25 | Giftig beim Verschlucken. |
R 26 | Sehr giftig beim Einatmen. |
R 27 | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. |
R 28 | Sehr giftig beim Verschlucken. |
R 29 | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. |
R 30 | Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. |
R 31 | Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. |
R 32 | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. |
R 33 | Gefahr kumulativer Wirkungen. |
R 34 | Verursacht Verätzungen. |
R 35 | Verursacht schwere Verätzungen. |
R 36 | Reizt die Augen. |
R37 | Reizt die Atmungsorgane. |
R 38 | Reizt die Haut. |
R 39 | Ernste Gefahr irreversiblen Schadens (s. auch). |
R 40 | Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. |
R 41 | Gefahr ernster Augenschäden. |
R 42 | Sensibilisierung durch Einatmen möglich. |
R 43 | Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |
R 44 | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß. |
R 45 | Kann Krebs erzeugen. |
R 46 | Kann vererbbare Schäden verursachen. |
R 48 | Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition (Anm. s. auch; Nummer 3.2.4 ) |
R 49 | Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. |
R 50 | Sehr giftig für Wasserorganismen (s. auch). |
R 51 | Giftig für Wasserorganismen. |
R 52 | Schädlich für Wasserorganismen (s. auch). |
R 53 | Kann in Gewässer längerfristig schädliche Wirkung haben ( s. auch, und, und). |
R 54 | Giftig für Pflanzen. |
R 55 | Giftig für Tiere. |
R 56 | Giftig für Bodenorganismen. |
R 57 | Giftig für Bienen. |
R 58 | Kann längerfristig schädliche Wirkung auf die Umwelt haben. |
R 59 | Gefährlich für die Ozonschicht. |
R 60 | Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen |
R 61 | Kann das Kind im Mutterleib schädigen |
R 62 | Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen |
R 63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen |
R 64 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen |
R 65 | Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen |
R 66 | Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen |
R 67 | Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen |
R 68 | Irreversibler Schaden möglich |
R14/15 | Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R15/29 | Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. |
R20/21 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R20/21/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R20/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |
R21/22 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R23/24 | Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R23/24/25 | Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R23/25 | Giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R24/25 | Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R26/27 | Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung der Haut. |
R26/27/28 | Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
R26/28 | Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R27/28 | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R36/37 | Reizt die Augen und die Atmungsorgane. |
R36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. |
R36/38 | Reizt die Augen und die Haut. |
R37/38 | Reizt die Atmungsorgane und die Haut. |
R39/23 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R39/23/24 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R39/23/24/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/23/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R39/24 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R39/24/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/25 | Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R39/26 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R39/26/27 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R39/26/27/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/26/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R39/27 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R39/27/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/28 | Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R42/43 | Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. |
R48/20 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R48/20/21 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R48/20/21/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/20/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R48/21 | Gesundheitsschädlich: Gefahr bei ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R48/21/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R48/23 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R48/23/24 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R48/23/24/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/23/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R48/24 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R48/24/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R50/53 | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R51/53 | Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R52/53 | Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R68/20 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R68/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R68/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R68/20/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R68/20/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R68/21/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R68/20/21/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
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(Stand: 05.10.2020)
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