R 1 |
In trockenem Zustand explosionsgefährlich. |
R 2 |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. |
R 3 |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich. |
R 4 |
Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen. |
R 5 |
Beim Erwärmen explosionsfähig. |
R 6 |
Mit und ohne Luft explosionsfähig. |
R 7 |
Kann Brand verursachen. |
R 8 |
Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. |
R 9 |
Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen. |
R 10 |
Entzündlich. |
R 11 |
Leichtentzündlich. |
R 12 |
Hochentzündlich. |
R 14 |
Reagiert heftig mit Wasser. |
R 15 |
Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R 16 |
Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen. |
R 17 |
Selbstentzündlich an der Luft. |
R 18 |
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. |
R 19 |
Kann explosionfähige Peroxide bilden. |
R 20 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen. |
R 21 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. |
R 22 |
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. |
R 23 |
Giftig beim Einatmen. |
R 24 |
Giftig bei Berührung mit der Haut. |
R 25 |
Giftig beim Verschlucken. |
R 26 |
Sehr giftig beim Einatmen. |
R 27 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. |
R 28 |
Sehr giftig beim Verschlucken. |
R 29 |
Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. |
R 30 |
Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. |
R 31 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. |
R 32 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. |
R 33 |
Gefahr kumulativer Wirkungen. |
R 34 |
Verursacht Verätzungen. |
R 35 |
Verursacht schwere Verätzungen. |
R 36 |
Reizt die Augen. |
R37 |
Reizt die Atmungsorgane. |
R 38 |
Reizt die Haut. |
R 39 |
Ernste Gefahr irreversiblen Schadens (s. auch). |
R 40 |
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. |
R 41 |
Gefahr ernster Augenschäden. |
R 42 |
Sensibilisierung durch Einatmen möglich. |
R 43 |
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |
R 44 |
Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß. |
R 45 |
Kann Krebs erzeugen. |
R 46 |
Kann vererbbare Schäden verursachen. |
R 48 |
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition (Anm. s. auch; Nummer 3.2.4 ) |
R 49 |
Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. |
R 50 |
Sehr giftig für Wasserorganismen (s. auch). |
R 51 |
Giftig für Wasserorganismen. |
R 52 |
Schädlich für Wasserorganismen (s. auch). |
R 53 |
Kann in Gewässer längerfristig schädliche Wirkung haben ( s. auch, und, und). |
R 54 |
Giftig für Pflanzen. |
R 55 |
Giftig für Tiere. |
R 56 |
Giftig für Bodenorganismen. |
R 57 |
Giftig für Bienen. |
R 58 |
Kann längerfristig schädliche Wirkung auf die Umwelt haben. |
R 59 |
Gefährlich für die Ozonschicht. |
R 60 |
Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen |
R 61 |
Kann das Kind im Mutterleib schädigen |
R 62 |
Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen |
R 63 |
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen |
R 64 |
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen |
R 65 |
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen |
R 66 |
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen |
R 67 |
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen |
R 68 |
Irreversibler Schaden möglich |
R14/15 |
Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R15/29 |
Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. |
R20/21 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R20/21/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R20/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |
R21/22 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R23/24 |
Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R23/24/25 |
Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R23/25 |
Giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R24/25 |
Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R26/27 |
Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung der Haut. |
R26/27/28 |
Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. |
R26/28 |
Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R27/28 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R36/37 |
Reizt die Augen und die Atmungsorgane. |
R36/37/38 |
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. |
R36/38 |
Reizt die Augen und die Haut. |
R37/38 |
Reizt die Atmungsorgane und die Haut. |
R39/23 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R39/23/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R39/23/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/23/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R39/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R39/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R39/26 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R39/26/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R39/26/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/26/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R39/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R39/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R42/43 |
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. |
R48/20 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R48/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R48/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R48/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr bei ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R48/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R48/23 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R48/23/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R48/23/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/23/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R48/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R48/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R50/53 |
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R51/53 |
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R52/53 |
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R68/20 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R68/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R68/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R68/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R68/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R68/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R68/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |