(Bezüge ab 01.06.2008 gem. der RL 2006/121/EG betreffen Art. 13 der RL 2006/1907)
5.2.2.2. Stoffe und Zubereitungen werden gemäß den folgenden Kriterien als gefährlich für die Umwelt eingestuft und mit dem Gefahrensymbol "N", der entsprechenden Gefahrenbezeichnung und den Bezeichnungen der besonderen Gefahren versehen:
Stoffe, die aufgrund der vorliegenden Nachweise über ihre Eigenschaften und ihres erwarteten oder beobachteten Verbleibs bzw. Verhaltens in der Umwelt eine Gefahr für die Struktur und/oder das Funktionieren der stratosphärischen Ozonschicht darstellen können. Hierzu gehören die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Rates über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, (ABl. L 244 vom 29.09.2000 S. 1) und ihren späteren Änderungen genannten Stoffe.
Zubereitungen werden aufgrund einer konventionellen Methode in Artikel 7 und Anhang III, Teile A und B der Richtlinie 1999/45/EG eingestuft.
Die Sicherheitsratschläge (S-Sätze) werden für gefährliche Stoffe und Zubereitungen entsprechend den folgenden allgemeinen Kriterien ausgewählt. Für einige Zubereitungen sind darüber hinaus die in Anhang V der Richtlinie 1999/45/EG genannten Sicherheitsratschläge verbindlich.
Wird in Abschnitt 6 der Hersteller genannt, ist damit derjenige, der für die Vermarktung des Stoffes oder der Zubereitung verantwortlich ist, gemeint.
6.2. Sicherheitsratschläge für Stoffe und Zubereitungen
Obligatorisch für alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, außer denen, die lediglich als umweltgefährlich eingestuft wurden.
sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
normalerweise beschränkt auf sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen, wenn es ratsam ist, S13 zu ergänzen, z.B. wenn die Gefahr des Einatmens besteht und der Stoff oder die Zubereitung von Wohnplätzen ferngehalten werden sollte. Der Ratschlag soll den sachgemäßen Gebrauch des Stoffes oder der Zubereitung in Wohnplätzen aber nicht ausschließen.
S 5 Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
selbstentzündliche feste Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
normalerweise beschränkt auf Sonderfälle, z.B. Natrium, Kalium oder weißer Phosphor.
S 6 Unter ... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die unter Inertgas aufbewahrt werden müssen;
Verwendung:
normalerweise beschränkt auf Sonderfälle, z.B. bestimmte metallorganische Verbindungen.
Stoffe und Zubereitungen, die heftig mit Wasser reagieren können,
Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit Wasser hochentzündliche Gase freisetzen,
Stoffe und Zubereitungen, die in Kontakt mit Wasser sehr giftige oder giftige Gase freisetzen;
Verwendung:
normalerweise beschränkt auf die oben genannten Anwendungsbereiche, wenn es notwendig ist, die Warnungen durch R14, insbesondere R15 und R29 zu verstärken.
S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
Anwendungsbereich:
flüchtige Stoffe und Zubereitungen, die sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Dämpfe freisetzen können,
hoch- oder leichtentzündliche flüssige Stoffe und hochentzündliche Gase;
Verwendung:
empfohlen für flüchtige Stoffe und Zubereitungen, die sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Dämpfe freisetzen können,
empfohlen für hoch- oder leichtentzündliche Flüssigkeiten oder hochentzündliche Gase.
Stoffe und Zubereitungen, die Gase oder Dämpfe freisetzen, die die Verpackung zum Bersten bringen können;
Verwendung:
normalerweise beschränkt auf diese Sonderfälle.
S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
Anwendungsbereich:
sehr giftige, giftige und gesundheitsschädliche Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die wahrscheinlich von der allgemeinen Öffentlichkeit verwendet werden.
S 14 Von ... fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
organische Peroxide;
Verwendung:
Obligatorisch für organische Peroxide und normalerweise auf diese beschränkt. Die Angabe kann in Ausnahmefällen jedoch nützlich sein, wenn die Inkompatibilität eine besondere Gefahr darstellt.
Stoffe und Zubereitungen, die sich unter Einwirkung von Wärme zersetzen oder spontan reagieren können;
Verwendung:
normalerweise auf Sonderfälle, z.B. Momomere, beschränkt; jedoch nicht erforderlich, wenn bereits die Gefahrensätze R2, R3 und/oder R5 zugeordnet wurden.
Stoffe und Zubereitungen, die in der Verpackung einen Überdruck entwickeln können,
Stoffe und Zubereitungen, die explosionsgefährliche Peroxide bilden können;
Verwendung:
normalerweise beschränkt auf die oben genannten Fälle, wenn die Gefahr von Augenschäden besteht und/oder wenn die Stoffe und Zubereitungen für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind.
sehr giftige, giftige oder ätzende Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
normalerweise beschränkt auf Sonderfälle (z.B. Arsen und Arsenverbindungen; Fluoracetate), insbesondere, wenn die Stoffe und Zubereitungen für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind.
alle festen gesundheitsgefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Obligatorisch für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, die mit R42 gekennzeichnet sind,
empfohlen für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, wenn diese in Form von Stäuben, die eingeatmet werden können, vorliegen und deren Gesundheitsgefahren durch Einatmen nicht bekannt sind.
S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
alle flüssigen oder gasförmigen gesundheitsgefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Obligatorisch für die genannten Stoffe und Zubereitungen, die mit R42 gekennzeichnet sind,
Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die zur Verwendung als Sprays bestimmt sind; entweder S38 oder S51 sind zusätzlich zu verwenden,
empfohlen, wenn die Anwender auf Gefahren beim Einatmen aufmerksam gemacht werden müssen, die nicht in den jeweiligen Gefahrenhinweisen erwähnt sind.
alle gesundheitsgefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die mit R43 gekennzeichnet sind, es sei denn, sie sind auch mit S36 gekennzeichnet,
empfohlen, wenn es notwendig ist, den Verbraucher auf Gefahren bei Berührung mit der Haut aufmerksam zu machen, die nicht in den jeweiligen Gefahrenhinweisen erwähnt sind, z.B. Paresthesie. Kann auch zur Verstärkung solcher Gefahrensätze dienen.
alle gesundheitsgefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
empfohlen, wenn die Anwender auf die Gefahren infolge Augenkontakts aufmerksam gemacht werden müssen, die nicht in den zugeordneten R-Sätzen erwähnt sind. Kann auch zur Verstärkung der Wirkung solcher R-Sätze dienen,
empfohlen, wenn Stoffe, denen die R-Sätze R34, R35, R36 oder R41 zugeordnet wurden, an die Öffentlichkeit abgegeben werden.
S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
Anwendungsbereich:
ätzende oder reizende Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Obligatorisch für ätzende Stoffe und Zubereitungen und wenn der Gefahrenhinweis R41 vorgesehen ist,
empfohlen für reizende Stoffe und Zubereitungen, für die bereits der Gefahrenhinweis R36 vorgesehen ist.
S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen
Anwendungsbereich:
sehr giftige, giftige oder ätzende Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Obligatorisch für sehr giftige Stoffe und Zubereitungen, denen R27 zugeordnet wurde und die an die Öffentlichkeit abgegeben werden,
empfohlen für sehr giftige, in der Industrie verwendete Stoffe und Zubereitungen, denen R27 zugeordnet wurde; sollte allerdings nicht verwendet werden, wenn bereits S36 zugeordnet wurde,
empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, denen R24 zugeordnet wurde, sowie für ätzende Stoffe und Zubereitungen, die an die Öffentlichkeit abgegeben werden.
S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
sehr giftige, giftige oder ätzende Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Obligatorisch für sehr giftige Stoffe und Zubereitungen,
empfohlen für sonstige oben genannte Stoffe und Zubereitungen, insbesondere, wenn Wasser nicht die geeignete Spülflüssigkeit ist,
empfohlen für ätzende Stoffe und Zubereitungen, die an die Öffentlichkeit abgegeben werden.
hoch- und leichtentzündliche flüssige Stoffe, die sich nicht mit Wasser vermischen,
sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen,
umweltgefährliche Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Obligatorisch für umweltgefährliche Stoffe und Zubereitungen, denen das Symbol N zugeordnet wurde und die an die Öffentlichkeit abgegeben werden, sofern dies nicht die beabsichtigte Verwendung darstellt,
empfohlen für andere oben genannte Stoffe und Zubereitungen, die an die Öffentlichkeit abgegeben werden, sofern dies nicht die beabsichtigte Verwendung darstellt.
Stoffe und Zubereitungen, die heftig mit Wasser reagieren;
Verwendung:
normalerweise auf Sonderfälle beschränkt (z.B. Schwefelsäure), kann gegebenenfalls zugeordnet werden, um möglichst klare Informationen zu erteilen, zur Verstärkung von R14 oder als Alternative zu R14.
S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
Anwendungsbereich:
hoch- oder leichtentzündliche Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die für industrielle Zwecke bestimmt sind und keine Feuchtigkeit aufnehmen; Nicht erforderlich, wenn Stoffe und Zubereitungen für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind.
S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
Anwendungsbereich:
alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, deren Beseitigung besonderer Anweisungen bedarf.
S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
Anwendungsbereich:
organische Peroxide,
sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Stoffe und Zubereitungen,
ätzende Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Obligatorisch für sehr giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen,
Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, denen R21 oder R24 zugeordnet wurde,
Obligatorisch für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 3, es sei denn, die Wirkungen werden ausschließlich beim Einatmen des Stoffes bzw. der Zubereitung hervorgerufen,
Obligatorisch für organische Peroxide,
empfohlen für giftige Stoffe und Zubereitungen, wenn der Wert der dermalen LD50 nicht bekannt ist, der Stoff oder die Zubereitung jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach bei Berührung mit der Haut giftig ist,
empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die zu industriellen Zwecken verwendet werden und bei längerer Exposition zu Schäden führen können.
sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche oder ätzende Stoffe und Zubereitungen,
organische Peroxide,
hautreizende oder durch Hautkontakt sensibilisierende Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Obligatorisch für sehr giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen,
Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die entweder mit R21, R24 oder R43 gekennzeichnet sind,
Obligatorisch für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 3, es sei denn, die Wirkungen werden ausschließlich beim Einatmen des Stoffes oder der Zubereitung hervorgerufen,
Obligatorisch für organische Peroxide,
empfohlen für giftige Stoffe und Zubereitungen, wenn der Wert der dermalen LD50 nicht bekannt ist, der Stoff oder die Zubereitung jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach bei der Berührung mit Haut giftig ist,
empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die die Haut reizen.
S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen
Anwendungsbereich:
sehr giftige oder giftige Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
normalerweise beschränkt auf besondere Fälle, bei denen der Gebrauch der oben genannten Stoffe und Zubereitungen für industrielle oder landwirtschaftliche Zwecke notwendig ist.
ätzende Stoffe und Zubereitungen einschließlich reizender Stoffe, bei denen die Gefahr schwerer Augenschäden besteht,
sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die mit R34, R35 oder R41 gekennzeichnet sind,
Obligatorisch für organische Peroxide,
empfohlen, wenn die Aufmerksamkeit des Benutzers auf Gefahren bei Berührung mit den Augen, die in den jeweiligen Bezeichnungen der besonderen Gefahren nicht erwähnt werden, gelenkt werden soll,
normalerweise beschränkt auf außergewöhnliche Fälle bei sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen, wenn vor eventuellen Spritzern gewarnt werden soll und die Stoffe und Zubereitungen leicht von der Haut absorbiert werden können.
S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
normalerweise beschränkt auf die Stoffe und Zubereitungen, für die Wasser nicht das geeignete Reinigungsmittel ist (z.B. wo Absorption durch ein staubförmiges Material oder die Auflösung durch Lösungsmittel usw. notwendig ist) und für die aus Gesundheits- und/oder Sicherheitsgründen eine Warnung auf dem Kennzeichnungsschild notwendig ist.
Gefährliche Stoffe und Zubereitungen, die bei Verbrennung sehr giftige oder giftige Gase freisetzen;
Verwendung:
normalerweise beschränkt auf Sonderfälle.
S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
Stoffe und Zubereitungen, die zu solchen Zwecken genutzt werden sollen, ohne Vorsichtsmaßnahmen aber Gesundheit und Sicherheit des Benutzers gefährden;
Verwendung:
normalerweise beschränkt auf Sonderfälle.
S 43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden")
Anwendungsbereich:
hoch-, leicht- und entzündliche Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft hochentzündliche Gase freisetzen,
empfohlen für hochentzündliche, leichtentzündliche und entzündliche Stoffe und Zubereitungen, insbesondere solche, die sich nicht mit Wasser vermischen.
S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
Anwendungsbereich:
sehr giftige Stoffe und Zubereitungen,
giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen,
beim Einatmen sensibilisierende Stoffe;
Verwendung:
Obligatorisch für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen.
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Anwendungsbereich:
alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen außer den sehr giftigen, giftigen, ätzenden oder umweltgefährlichen;
Verwendung:
Obligatorisch für alle oben genannten gefährlichen Stoffe und Zubereitungen, die für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind, es sei denn, eine Gefahr des Verschluckens - insbesondere bei Kindern - ist nicht zu befürchten.
S 47 Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
Stoffe und Zubereitungen, die bei einer bestimmten Temperatur instabil werden;
Verwendung:
normalerweise beschränkt auf Sonderfälle (z.B. bestimmte organische Peroxide).
S 48 Feucht halten mit . . . (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
Stoffe und Zubereitungen, die bei Austrocknung sehr empfindlich auf Funken, Reibung oder Stöße reagieren können;
Verwendung:
normalerweise beschränkt auf Sonderfälle, z.B. Nitrozellulosen.
Stoffe und Zubereitungen, die anfällig für beschleunigte Zersetzung sind;
Verwendung:
Stoffe und Zubereitungen, die anfällig für beschleunigte Zersetzung sind (z.B. bestimmte organische Peroxide).
S 50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben)
Anwendungsbereich:
Stoffe und Zubereitungen, die mit dem angegebenen Produkt unter Freisetzung sehr giftiger oder giftiger Gase reagieren können,
organische Peroxide;
Verwendung:
empfohlen für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, wenn sie für die Öffentlichkeit bestimmt sind und S50 angemessener erscheint als R31 oder R32,
Obligatorisch für bestimmte Peroxide, die mit Akzeleratoren oder Promotoren heftig reagieren können.
Stoffe und Zubereitungen, die Dämpfe, Staub, Aerosole, Rauch, Dunst usw. erzeugen können oder sollen, wodurch die Gefahr des Einatmens, eines Brandes oder einer Explosion entsteht;
Verwendung:
empfohlen, wenn S38 nicht geeignet ist; wichtig, wenn die betreffenden Stoffe und Zubereitungen für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind.
S 52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden
Anwendungsbereich:
sehr giftige, giftige und gesundheitsschädliche flüchtige Stoffe und Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten;
Verwendung:
empfohlen, wenn sich diese Stoffe und Zubereitungen bei längerer Exposition von großen
behandelten Oberflächen in Wohnräumen oder anderen geschlossenen Räumen, in denen sich Personen aufhalten, verflüchtigen und dadurch Gesundheitsschäden hervorrufen können.
S 53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
Anwendungsbereich:
krebserzeugende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Obligatorisch für oben genannte Stoffe und Zubereitungen, für die zumindest einer der folgenden R-Sätze vorgesehen ist: R45, R46, R49, R60 oder R61.
S 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen
Anwendungsbereich:
alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
empfohlen für alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen, die an die allgemeine Öffentlichkeit abgegeben werden und eine Problemabfallentsorgung erfordern.
S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Anwendungsbereich:
Stoffe und Zubereitungen, die mit dem Gefahrensymbol "N" gekennzeichnet sind;
Verwendung:
normalerweise auf Stoffe und Zubereitungen beschränkt, die nicht an die allgemeine Öffentlichkeit abgegeben werden.
S 59 Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen
Anwendungsbereich:
alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die gefährlich für die Ozonschicht sind,
empfohlen für sonstige Stoffe und Zubereitungen, deren Wiederverwendung/Wiederverwertung empfohlen wird.
S 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
Anwendungsbereich:
alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die nicht für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind und denen S35 nicht zugeordnet wurde.
S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
Anwendungsbereich:
umweltgefährliche Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
normalerweise für Stoffe und Zubereitungen, die mit dem Gefahrensymbol "N" gekennzeichnet werden,
empfohlen für alle als umweltgefährlich eingestuften Stoffe und Zubereitungen, die nicht oben erfasst werden.
S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Anwendungsbereich:
nach den Kriterien in Abschnitt 3.2.3 als gesundheitsschädlich mit R65 eingestufte Stoffe und Zubereitungen,
nicht zu verwenden für Stoffe und Zubereitungen, die in Aerosol-Behältern oder in Behältnissen mit einer abgedichteten Sprühvorrichtung in den Verkehr gebracht werden; siehe Abschnitte 8 und 9;
Verwendung:
Obligatorisch für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, wenn sie an die allgemeine Öffentlichkeit abgegeben werden oder an die Öffentlichkeit abgegeben werden oder für diese bestimmt sind, mit Ausnahme der Fälle, in denen S45 und S46 angegeben werden müssen,
empfohlen für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, wenn sie zu industriellen Zwecken verwendet werden, mit Ausnahme der Fälle, in denen S45 und S46 angegeben werden müssen.
S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen
Anwendungsbereich:
sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen (Gase, Dämpfe, Stäube, flüchtige Flüssigkeiten),
Stoffe und Zubereitungen, die eine Atmungssensibilisierung herbeiführen;
Verwendung:
Obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die an die allgemeine Öffentlichkeit abgegeben werden und denen R26, R23 oder R42 zugeordnet wurde und die auf eine Weise verwendet werden könnten, die zu einer Einatmung führen könnte.
S 64 Bei Verschlucken: Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist)
Anwendungsbereich:
ätzende oder reizende Stoffe und Zubereitungen;
Verwendung:
empfohlen für oben genannte Stoffe und Zubereitungen, die an die Öffentlichkeit abgegeben werden und für die sich diese Behandlung eignet.