Regelwerk |
GRfW - Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs
- Schleswig-Holstein -
Vom 13. November 2013
(GVOBl. Nr. 15 vom 28.11.2013 S. 405)
Gl.-Nr.: 7220-3
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Zielsetzung, Begriffsbestimmung
(1) Im Interesse einer effektiveren Korruptionsbekämpfung und -prävention richtet das Land Schleswig-Holstein eine zentrale Informationsstelle ein, die ein Register zum Zweck der Sammlung und Bereitstellung von Informationen über unzuverlässige natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen führt, um die öffentlichen Auftraggeber bei der ihnen obliegenden Prüfung der Zuverlässigkeit von Bieterinnen und Bietern, Bewerberinnen und Bewerbern sowie potenziellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern zu unterstützen, und die befristete Ausschlüsse von Vergabeverfahren nach § 6 Abs. 2 aussprechen kann. Dieses Register kann zusammen mit anderen Ländern gemeinsam als automatisierte Datei geführt werden. Näheres regelt ein Verwaltungsabkommen.
(2) Öffentliche Auftraggeber im Sinne dieses Gesetzes sind alle Auftraggeber im Sinne des § 2 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31. Mai 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 239).
(3) Die öffentlichen Auftraggeber nach Absatz 2 sind verpflichtet, ihre Gesellschafterrechte in juristischen Personen, an denen die öffentlichen Auftraggeber durch mehrheitliche Beteiligung oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bestimmenden Einfluss nehmen können, so auszuüben, dass diese die Bestimmungen dieses Gesetzes ebenfalls erfüllen.
§ 2 Zentrale Informationsstelle, Inhalt des Registers
(1) Die zentrale Informationsstelle wird beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie eingerichtet. Ihr obliegt die Führung des Registers und die Entscheidung über befristete Ausschlüsse von Vergabeverfahren nach § 6 Abs. 2.
(2) In das Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs werden die nachgewiesenen korruptionsrelevanten oder sonstige Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr (schwere Verfehlungen) eingetragen. Eingetragen werden:
unabhängig von der Form der Beteiligung (Täterschaft oder Teilnahme im Sinne des Strafgesetzbuches);
(Stand: 06.09.2023)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion