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Bekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 39
(für die Verbringung von Gütern des Anhangs IV Teil I Verordnung (EU) 821/2021)
BAFa - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Vom 30. März 2026
(Quelle: www.bafa.de)
| Archiv: 2024, 2025 |
I. Vorbemerkung zur Änderung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 39
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 39 vom 26. März 2025, die zum 1. April 2025 in Kraft getreten ist, wird mit Wirkung zum 1. April 2026 neu bekannt gegeben.
Im Vergleich zur bisherigen Fassung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 39 ergeben sich folgende Änderungen:
Die Gültigkeitsdauer der Allgemeinen Genehmigung Nr. 39 wird bis zum 31. März 2027 verlängert.
Weitere inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht.
II. Allgemeine Genehmigung
1. Titel der Allgemeinen Genehmigung:
Allgemeine Genehmigung Nr. 39 für die Verbringung von Gütern des Anhangs IV Teil I Verordnung (EU) 821/2021.
2. Ausstellende Behörde:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn.
3. Gültigkeit:
3.1 Dies ist eine Allgemeine Genehmigung gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EU) 2021/821 (im Folgenden: EU-VO).
3.2 Diese Allgemeine Genehmigung gilt nicht,
4. Zugelassene Güter:
Diese Allgemeine Genehmigung betrifft alle im Anhang IV Teil I EU-VO genannten Güter mit Ausnahme der in Abschnitt "Güter der MTCR-Technologie" des Anhangs IV Teil I EU-VO genannten Güter.
5. Zugelassene Bestimmungsziele:
Diese Allgemeine Genehmigung gilt für Verbringungen an Empfänger und Endverwender in das Zollgebiet der Europäischen Union ( Art. 2 Nr. 17 EU-VO).
6. Nebenbestimmungen:
Diese Allgemeine Genehmigung wird mit den folgenden Auflagen erteilt:
6.1 Wenn der Verbringer beabsichtigt, diese Allgemeine Genehmigung in Anspruch zu nehmen, so muss er sich vor der ersten Verbringung oder binnen 30 Tagen danach bei dem BAFa als Nutzer registrieren lassen. Diese Erklärung über die Registrierung zur Nutzung dieser Allgemeinen Genehmigung ist mittels des ELAN-K2 Ausfuhr-Systems elektronisch zu erstellen und zu übermitteln. Für die Nutzung des ELAN-K2 Ausfuhr-Systems ist vorab eine Registrierung für dieses System erforderlich. Der Zugang zu diesem System erfolgt über einen Link "ELAN-K2 Ausfuhr-System" auf der Internetseite des BAFa unter www.bafa.de/ausfuhr und den Stichworten "Antragstellung, ELAN-K2 Ausfuhr".
(Stand: 09.04.2026)
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