Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

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1. Abschnitt
Konstituierung

§ 1 Erste Sitzung des Landtags

§ 2 Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Vorstands

§ 3 Wahl der schriftführenden Abgeordneten

2. Abschnitt
Präsident, Vorstand und Schriftführung

§ 4 Aufgaben des Präsidenten

§ 5 Vorstand des Landtags

§ 6 Sitzungsvorstand

§ 7 Aufgaben der Schriftführung

3. Abschnitt
Fraktionen

§ 8 Bildung von Fraktionen

§ 9 Reihenfolge der Fraktionen

§ 10 Handeln im Namen einer Fraktion

4. Abschnitt
Ältestenrat

§ 11 Zusammensetzung des Ältestenrats

§ 12 Aufgaben des Ältestenrats

§ 13 Sitzungen des Ältestenrats

5. Abschnitt
Abgeordnete

§ 14 Teilnahme an den Sitzungen und an der Arbeit des Landtags

§ 15 Verhaltensregeln

§ 16 Verzicht auf die Mitgliedschaft

§ 17 Abgeordnetenausweis

§ 18 Arbeitsunterlagen

6. Abschnitt
Sitzungen des Landtags

§ 19 Öffentlichkeit

§ 20 Leitung

§ 21 Einberufung

§ 22 Tagesordnung

§ 23 Abweichung von der festgestellten Tagesordnung

§ 24 Besprechung

§ 25 Übergang zur Tagesordnung

§ 26 Vertagung und Schluss der Besprechung

§ 27 Rederecht

§ 28 Reihenfolge der Reden

§ 29 Die Rede

§ 30 Rededauer

§ 31 Kurzintervention

§ 32 Zwischenfragen

§ 33 Zur Geschäftsordnung

§ 34 Persönliche Bemerkungen

§ 35 Erklärungen außerhalb der Tagesordnung

§ 36 Herbeirufung eines Mitglieds der Landesregierung

§ 37 Wiedereröffnung der Besprechung

§ 38 Verweisung zur Sache

§ 39 Ordnungsruf

§ 40 Störende Unruhe

§ 41 Sonstige Ordnungsmaßnahmen

§ 42 Beschlussfähigkeit

§ 43 Abstimmung

§ 44 Fragestellung bei der Abstimmung

§ 45 Reihenfolge der Abstimmung

§ 46 Namentliche Abstimmung

§ 47 Erklärungen zur Abstimmung

§ 48 Wahlen

§ 49 Bildung der Landesregierung

§ 50 Vertrauensfrage

7. Abschnitt
Gesetzentwürfe, Anträge, Volksinitiative, Volksbegehren und Unterrichtungen

1. Unterabschnitt
Gesetzentwürfe

§ 51 Einbringung

§ 52 Gesetzesberatungen

§ 53 Erste Beratung

§ 54 Ausschussüberweisung

§ 55 Zweite Beratung

§ 56 Schlussabstimmung

§ 57 Dritte Beratung

§ 58 Änderungsanträge

§ 59 Zustimmungsgesetze zu Staatsverträgen

2. Unterabschnitt
Anträge

§ 60 Selbständige Anträge

§ 61 Änderungsanträge zu Anträgen, Alternativanträge

§ 62 Entschließungsanträge

3. Unterabschnitt
Volksinitiative, Volksbegehren

§ 63 Volksinitiative

§ 64 Volksbegehren

4. Unterabschnitt
Unterrichtungen

§ 65 Unterrichtungen durch die Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Verfassung

§ 66 Sonstige Unterrichtungen

5. Unterabschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 67 Druck und Verteilung

§ 68 Dringliche Beratungen

§ 69 Erledigungserklärung, Rücknahme

8. Abschnitt
Zusammenarbeit mit anderen Parlamenten und parlamentarischen Einrichtungen

§ 70 Zusammenarbeit mit anderen Parlamenten und parlamentarischen Einrichtungen

9. Abschnitt
Fachausschüsse

1. Unterabschnitt
Aufgaben, Zusammensetzung und Verfahren der Fachausschüsse

§ 71 Fachausschüsse

§ 72 Zusammensetzung der Ausschüsse

§ 73 Benennung der Vorsitzenden

§ 74 Benennung der Mitglieder

§ 75 Erste Einberufung

§ 76 Aufgaben und Behandlungsgegenstände, Parlamentarisches Auskunftsverlangen

§ 77 Sitzungen

§ 78 Verfahren

§ 79 Berichterstattung

§ 80 Öffentliche, nicht öffentliche und vertrauliche Sitzungen

§ 81 Anhörverfahren

§ 82 Sitzungsprotokolle

§ 83 Beteiligung mehrerer Ausschüsse

2. Unterabschnitt
Unterausschüsse

§ 84 Bildung von Unterausschüssen

§ 85 Rechnungsprüfungskommission

§ 86 Kommission für Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

10. Abschnitt
Sonstige Ausschüsse und Kommissionen

§ 87 Zwischenausschuss

§ 88 Wahlprüfungsausschuss

§ 89 Untersuchungsausschüsse

§ 90 Enquete-Kommissionen

11. Abschnitt
Anfragen und Aktuelle Stunde

§ 91 Parlamentarische Anfragen

§ 92 Große Anfragen

§ 93 Besprechung der Großen Anfrage und der Antwort

§ 94 Anträge zu Großen Anfragen

§ 95 Ablehnung der Beantwortung

§ 96 Beschränkung der Verhandlung über Große Anfragen

§ 97 Kleine Anfragen

§ 98 Mündliche Anfragen

§ 99 Aussprache im Anschluss an eine Mündliche Anfrage

§ 100 Schutz privater und sonstiger Geheimnisse

§ 101 Aktuelle Stunde

12. Abschnitt
Eingaben

§ 102 Weiterleitung an den Bürgerbeauftragten

§ 103 Unzulässige Eingaben

§ 104 Beteiligung anderer Stellen und Ausschüsse

§ 105 Verfahren des Petitionsausschusses, Bürgerbeauftragter

§ 106 Ausübung der Rechte

§ 107 Strafvollzugskommission

§ 108 Beschlüsse des Petitionsausschusses

§ 109 Mitteilung und Aufhebung der Beschlüsse des Petitionsausschusses

§ 110 Bericht der Landesregierung

§ 111 Verschwiegenheitspflicht

§ 112 Bericht des Petitionsausschusses

13. Abschnitt
Immunitätsangelegenheiten, sonstige freiheitsbeschränkende Maßnahmen, Durchsuchungen oder Beschlagnahmen in den Räumen des Landtags

§ 113 Behandlung

§ 114 Grundsätze

14. Abschnitt
Unterrichtung über die Ausführung von Beschlüssen des Landtags

§ 115 Berichte der Landesregierung

§ 116 Besprechung der Berichte der Landesregierung

15. Abschnitt
Beurkundung der Verhandlung und Ausfertigung der Beschlüsse des Landtags

§ 117 Sitzungsprotokoll, Beschlussprotokoll

§ 118 Prüfung der Niederschrift von Reden

§ 119 Niederschrift von Zwischenrufen

§ 120 Ausfertigung und Übersendung der Beschlüsse

16. Abschnitt
Rechnungshof, Landesbeauftragter für den Datenschutz

§ 121 Rechnungshof

§ 122 Landesbeauftragter für den Datenschutz

17. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 123 Verkehr mit der Landesregierung

§ 124 Akteneinsicht

§ 125 Archivgut des Landtags

§ 126 Geheimschutzordnung

§ 127 Verteilung der Landtagsdrucksachen

§ 128 Fristenberechnung

§ 129 Wahrung der Frist

§ 130 Diskontinuität

§ 131 Abweichungen von der Geschäftsordnung

§ 132 Auslegung der Geschäftsordnung im Einzelfall

§ 133 Grundsätzliche Auslegung der Geschäftsordnung

§ 134 Rechte des Rechtsausschusses

§ 135 Fortführung der Geschäfte des Landtags

§ 136 Landtagsverwaltung

§ 137 Inkrafttreten

Anlage 1 Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz

Anlage 2 Archivordnung des Landtags

§ 1 Landtagsarchiv

§ 2 Archivgut des Landtags

§ 3 Abgabe von Archivgut

§ 4 Nutzung des Landtagsarchivs

§ 5 Benutzung des Archivguts

Anlage 3 Geheimschutzordnung

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Grundsätze

§ 3 Geheimhaltungsgrade

§ 4 Wahl und Änderung der Geheimhaltungsgrade

§ 5 Kenntnis und Weitergabe einer Verschlusssache

§ 6 Kommunikation über Verschlusssachen

§ 7 Behandlung von Verschlusssachen in Ausschüssen

§ 8 Herstellung von Duplikaten

§ 9 Registrierung und Verwaltung von Verschlusssachen

§ 10 Weiterleitung von Verschlusssachen

§ 11 Mitnahme von Verschlusssachen

§ 12 Mitteilungspflicht

Anhang Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 23. November 2000 (GVBl. S. 501)

I Unterrichtung über Gesetzentwürfe

II. Unterrichtung über den Gegenstand beabsichtigter Staatsverträge

III. Unterrichtung über andere Gegenstände von erheblicher landespolitischer Bedeutung

IV. Unterrichtung über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierung

V. Absehen von Unterrichtung

VI. Anwendung und Auslegung der Vereinbarung

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