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50 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"II-Verordnung"


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Drucksache 179/19 (Beschluss)

... Auch im Anwendungsbereich des § 62b AufenthG kann sich die Notwendigkeit einer vorherigen behördlichen Ingewahrsamnahme ergeben. Allerdings fehlt es insoweit an einer Rechtsgrundlage. Diese soll durch die beantragte Ergänzung des § 62b Absatz 3 AufenthG geschaffen werden. Das AufenthG sieht ein entsprechendes behördliches Festnahmerecht bislang lediglich in § 62 Absatz 5 AufenthG für die Sicherungshaft vor. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beinhaltet nunmehr auch im Zusammenhang mit der Überstellungshaft nach der Dublin-III-Verordnung eine entsprechende Rechtsgrundlage (vgl. Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb) . Es ist darüber hinaus erforderlich, die bestehende Regelungslücke beim Ausreisegewahrsam zu schließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 11 Absatz 5a Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 54 Absatz 2 Nummer 1a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c - neu - § 56 Absatz 5 Satz 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 60b Absatz 5 Satz 1 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e Satz 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 62 AufenthG , Nummer 22 § 62a AufenthG , Nummer 23 § 62b AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe e § 62 Absatz 6 Satz 4 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 3 Satz 2 - neu -, 3 - neu - AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b - neu - § 84 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 29a - neu - § 87 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 98 Absatz 3 Nummer 2 AufenthG

19. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 33 Absatz 5 Satz 8 - neu - AsylG


 
 
 


Drucksache 96/18

... Die Definition des Begriffs "Forderung" in der vorgeschlagenen Verordnung kodifiziert das allgemeine Verständnis dessen, was eine Forderung im Sinne der Rom-I-Verordnung ist, nämlich ein allgemeines Konzept, das sich auf eine Verbindlichkeit gleich welcher Art, ob monetär oder nichtmonetär, bezieht und unabhängig davon, ob sich diese Verbindlichkeit aus einem vertraglichen Schuldverhältnis nach der Rom-I-Verordnung oder aus einem außervertraglichen Schuldverhältnis nach der Rom-II-Verordnung ergibt. Der Begriff "Drittwirkung" bestimmt sich nach dem Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Beispiel für Verbriefung

Warum ist Rechtssicherheit wichtig?

Rechtliches Risiko

Zusätzlicher Nutzen einheitlicher Vorschriften

Was ist eine Forderung?

Was ist die Übertragung einer Forderung?

Entwicklung der Kollisionsnormen für Forderungsübertragungen

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger und Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

Option 1: Recht des Übertragungsvertrags

Option 2: Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

Option 3: Recht der übertragenen Forderung

Option 4: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten und Recht der übertragenen Forderung

Option 5: Gemischter Ansatz: Kombination von Recht der übertragenen Forderung und Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Universelle Anwendung

Artikel 4
: Anzuwendendes Recht

Artikel 6
: Eingriffsnormen/Artikel 7: Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8 bis 12
: Allgemeine Aspekte der Anwendung von Kollisionsnormen

Artikel 10
: Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
EINHEITLICHE KOLLISIONSNORMEN

Artikel 3
Universelle Anwendung

Artikel 4
Anzuwendendes Recht

Artikel 5
Regelungsbereich des anzuwendenden Rechts

Artikel 6
Eingriffsnormen

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 7
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 8
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 9
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 10
Verhältnis zu anderen Vorschriften des Unionsrechts

Artikel 11
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 12
Verzeichnis der Übereinkünfte

Artikel 13
Überprüfungsklausel

Artikel 14
Zeitliche Geltung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 179/17

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 31, sog. Dublin III-Verordnung) besteht. Es wäre nicht zu rechtfertigen, dass eine entsprechende Haft wegen der Gefährlichkeit des Ausländers bei einer bevorstehenden Abschiebung in einen Drittstaat verhängt werden könnte, bei einer bevorstehenden Überstellung im Rahmen des Dublin-Mechanismus aber nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 56a
Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Asylgesetzes

§ 15a
Auswertung von Datenträgern

Artikel 3
Änderung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

1. Mitarbeiter im Schichtdienst.

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 3932, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder Kommunen

1. Mitarbeiter im Schichtdienst.

Verwaltung Bund/Land

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 390/16 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich bei der Reform der Dublin-III-Verordnung gegenüber der Kommission und im Rat dafür einzusetzen, dass - in vergleichbarer Weise wie bei der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) - der Vorrang der freiwilligen Ausreise festgeschrieben wird, die sich generell als humaner, effektiver und kostengünstiger als die zwangsweise Überstellung erwiesen hat und Ausreisen ermöglicht, die unter besonderer Achtung der Menschenwürde sowie des Wohls des Kindes stattfinden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/16 (Beschluss)




2 Allgemeines

Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Regelungen in Bezug auf unbegleitete Minderjährige

Vorrang der freiwilligen Ausreise

2 Rechtsbehelfe

Delegierte Rechtsakte

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 390/1/16

... (Dublin-III-Verordnung) ist bei Abwesenheit eines Familienangehörigen, eines seiner Geschwister oder eines Verwandten der Mitgliedstaat zuständig, in dem der unbegleitete Minderjährige seinen Antrag auf internationalen Schutz stellt, sofern es dem Wohl des Minderjährigen dient. Hierzu hat der EuGH in einem grundlegenden Urteil vom 6. Juni 2013 (EuGH, Rechtssache C-648/11) in einem Fall, in dem ein unbegleiteter Minderjähriger in mehreren Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt hat, entschieden, dass derjenige Mitgliedstaat als "zuständiger Mitgliedstaat" anzusehen sei, in dem sich dieser Minderjährige aufhält, nachdem er dort einen Asylantrag gestellt hat. Unbegleitete Minderjährige seien als besonders gefährdete Personengruppe zu identifizieren, bei der sich die Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates nicht länger als unbedingt nötig hinziehen sollten. Deshalb sollten laut EuGH unbegleitete Minderjährige das Asylverfahren grundsätzlich in dem Mitgliedstaat durchlaufen, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt aufhalten, es sei denn, das Kindeswohl gebietet eine Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat (zum Beispiel zum Aufenthaltsort von Familienangehörigen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/1/16




2 Allgemeines

Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Regelungen in Bezug auf unbegleitete Minderjährige

Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates

Rechte und Pflichten der Antragstellenden

2 Ausreise

2 Rechtsbehelfe

Delegierte Rechtsakte

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 501/16

... Die vorgeschlagene Verordnung ist eine wesentliche Komponente des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und steht vollauf im Einklang mit dem am 4. Mai 2016 vorgelegten ersten Paket an Vorschlägen zu dessen Reform, das die Vorschläge für die Neufassung der Dublin-III-Verordnung9 und der Eurodac-Verordnung10 und einen Vorschlag zur Schaffung einer Asylagentur der Europäischen Union11 umfasst, sowie mit dem zweiten Paket an Legislativvorschlägen, das die Reform der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Neuansiedlung

- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll

- Neu anzusiedelnde Personen

a Zulassungskriterien

b Ausschluss

a Regelverfahren

b Eilverfahren

c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren

- Beschlussfassungsverfahren

a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union

c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union

- Zusammenarbeit

- Assoziierte Staaten

- Finanzielle Unterstützung

- Evaluierung und Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Neuansiedlung

Artikel 3
Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 4
Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausschlussgründe

Artikel 7
Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union

Artikel 8
Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union

Artikel 9
Einwilligung

Artikel 10
Regelverfahren

Artikel 11
Eilverfahren

Artikel 12
Operative Zusammenarbeit

Artikel 13
Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

Artikel 14
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

Artikel 17
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014

Artikel 17
Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 18
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 390/2/16

... 4. sich jedoch erhebliche strukturelle Schwächen und Mängel bei der Gestaltung und Umsetzung des europäischen Asylsystems und insbesondere der Bestimmungen der sogenannten Dublin-III-Verordnung (Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/2/16




I. Der Bundesrat stellt fest, dass

II. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Kommission und im Rat dafür einzusetzen, dass


 
 
 


Drucksache 406/1/15

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Dublin-III-Verordnung um einen Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen ergänzen will. Durch die Umsiedlung von Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, kann im Sinne der europäischen Solidarität auf Situationen in einzelnen Mitgliedstaaten reagiert werden, in denen selbst auf ein gut vorbereitetes und funktionierendes Asylsystem außergewöhnlicher Druck ausgeübt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ein enormer Zustrom von Personen zu verzeichnen ist, die um internationalen Schutz nachsuchen.



Drucksache 446/15

... Die Neuregelung in Absatz 3 gewährleistet, dass unter § 1 Nummer 1 oder 5 AsylbLG fallende Leistungsberechtigte, deren Umsiedlung in Abweichung von der Regelzuständigkeit nach der Dublin III-Verordnung (Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 406/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Dublin-III-Verordnung um einen Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen ergänzen will. Durch die Umsiedlung von Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, kann im Sinne der europäischen Solidarität auf Situationen in einzelnen Mitgliedstaaten reagiert werden, in denen selbst auf ein gut vorbereitetes und funktionierendes Asylsystem außergewöhnlicher Druck ausgeübt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ein enormer Zustrom von Personen zu verzeichnen ist, die um internationalen Schutz nachsuchen.



Drucksache 446/1/15

... vom 26. Juni 2013 (Dublin-III-Verordnung) teil. Die vorgenannten Staaten sind aufgrund dieser Abkommen zwar nicht verpflichtet, sich an einem durch die Organe der EU beschlossenen, von den Regelzuständigkeiten der Dublin-III-Verordnung abweichenden Mechanismus zur Verteilung von Asylsuchenden auf andere Mitgliedstaaten zu beteiligen. Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein haben aber angekündigt, sich mit gesonderten Vereinbarungen freiwillig am Verteilungsmechanismus gemäß Beschluss (EU) Nr. 2015/0209 (NLE) des Rates vom 22. September 2015 beteiligen zu wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - AsylG

2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 47 Absatz 1a Satz 1 AsylG

3. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a - neu - § 61 Absatz 1 AsylG

4. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 63a Absatz 2, 3 Satz 2, 3, Absatz 4 Satz 1 AsylG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:

Zu Artikel 1 Nummer 23

6. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 83a AsylG

7. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 90 Absatz 6 AsylG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 2 Satz 1 AsylbLG

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 3 AsylbLG

10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 3 AsylbLG

11. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 6, 7 AsylbLG

12. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 23a Absatz 1 Satz 3 AufenthG

13. Zu Artikel 3 Nummer 9 § 59 Absatz 1 Satz 8 AufenthG

14. Zu Artikel 7 Nummer 2 §§ 17, 18 VwGO

15. Zur Amtsvormundschaft für unbegleitete minderjährige Jugendliche

16. Zur Einrichtung von Wartezentren


 
 
 


Drucksache 642/1/14

... Der nur für den Anwendungsbereich der so genannten Dublin-III-Verordnung geltende Anhaltspunkt in § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG-E ("... wenn der Ausländer einen Mitgliedstaat vor Abschluss eines dort laufenden Verfahrens zur Zuständigkeitsbestimmung oder zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz verlassen hat, und die Umstände der Feststellung im Bundesgebiet konkret darauf hindeuten, dass er den zuständigen Mitgliedstaat in absehbarer Zeit nicht aufsuchen will") kann die Annahme einer Entziehungsabsicht nicht rechtfertigen. Hinweise darauf, dass der im Bundesgebiet angetroffene Ausländer den zuständigen Mitgliedstaat nicht aufsuchen will, werden in fast allen Fällen zu bejahen sein, insbesondere wenn er gerichtlichen Schutz gegen die Rücküberstellung in Anspruch nimmt. In den in der Einzelbegründung des Gesetzentwurfs angeführten Konstellationen, in denen eine Inhaftierung unzulässig sein soll (vgl. BR-Drucksache 642/14, Seite 37), bestünde aufgrund der absehbaren freiwilligen Ausreise schon kein Bedarf für eine Rücküberstellung, so dass allein deshalb eine Inhaftierung ausgeschlossen wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht

24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG

25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG

27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG

35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG

36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG

37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG

38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV

40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV

41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 278/1/14

... 1. Der Bundesrat erkennt an, dass nach Vorliegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Juni 2013 (Rechtssache C-648/11, MA und andere gegen Secretary of State for the Home Department) Änderungsbedarf zu prüfen ist hinsichtlich Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist ("Dublin-III-Verordnung"). Hierauf hatten sich Rat, Europäisches Parlament und Kommission in einer gemeinsamen Erklärung zur Dublin-III-Verordnung auch verständigt.



Drucksache 278/14

... Dieser Vorschlag betrifft eine Änderung des Artikels 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist1 ("Dublin-III-Verordnung").

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/14




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Begründung des Vorschlags

- Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Variable Geometrie

- Auswirkung des Vorschlags auf Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die dem Dublin-System angeschlossen sind

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 218/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Richtlinie 2011/95/EU in nationales Recht umzusetzen. Er weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass die rechtlichen Grundlagen und die Rücküberstellungpraxis in Deutschland im Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 28. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (sogenannte Dublin II-Verordnung) von Menschenrechtsorganisationen und Verbänden zunehmend als europarechtswidrig kritisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/13 (Beschluss)




2. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 72 Absatz 2 AufenthG , Nummer 9 § 79 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 218/2/13

... Die Dublin II-Verordnung bezweckt, dass jeder in der Europäischen Union gestellte Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat geprüft wird, um Sekundärbewegungen von Asylbewerbern innerhalb der Union entgegenzuwirken. Im nationalen Recht wurde die Dublin II-Verordnung im Wesentlichen in den §§ 27a und 34a des



Drucksache 158/12

... - Aufnahme einer Bestimmung zur Gewährleistung des Streikrechts nach dem Modell des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (sogenannte Monti-II-Verordnung) und eines Mechanismus zur informellen Beilegung von Tarifstreitigkeiten hinsichtlich der Anwendung der Richtlinie. Mit ihrer Mitteilung "Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben"25 leitete die Kommission im Oktober 2010 eine öffentliche Anhörung zur Frage ein, wie dem Binnenmarkt neue Impulse verliehen werden können. Sie unterbreitete zwei Vorschläge (Nrn. 29 und 30), die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wiederherstellen sowie ihre Unterstützung gewährleisten sollen; einer betraf das Gleichgewicht zwischen sozialen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten, der andere die Entsendung der Arbeitnehmer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/12




Vorschlag

1. Begründung

Allgemeiner Kontext

Der Vertrag von Lissabon

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Allgemeiner Kontext - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Gegenstand und sogenannte Monti-Klausel

3.4.2. Beziehung zwischen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten - allgemeine Grundsätze

3.4.3. Streitbeilegungsverfahren

3.4.4. Rolle der nationalen Gerichte

3.4.5. Warnmechanismus

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3
Streitbeilegungsverfahren

Artikel 4
Warnmechanismus

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 159/12

... Neben einem "Protokoll über den sozialen Fortschritt" begrüßte der EGB die Idee einer sogenannten "Monti-II-Verordnung" (die auch in mehreren Antworten nationaler Gewerkschaften ausdrücklich erwähnt wurde). BusinessEurope bezieht in seinem Beitrag keine klare Stellung, scheint jedoch am Mehrwert einer solchen Verordnung zu zweifeln, da klar geäußert wird, diese solle den Ausschluss des Streikrechts aus der Zuständigkeit der EU nicht in Frage stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Allgemeiner Kontext

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

3.4.1 Gegenstand

3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts

3.4.3 Zugang zu Informationen

3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe

3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit

3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen

5 Beschwerdeverfahren

Gesamtschuldnerische Haftung

3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen

3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen

Kapitel II
Zugang zu Informationen

Artikel 4
Aufgaben der Verbindungsbüros

Artikel 5
Besserer Zugang zu Informationen

Kapitel III
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 6
Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze

Artikel 7
Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung

Artikel 8
Begleitende Maßnahmen

Kapitel IV
überwachung der Einhaltung

Artikel 9
Nationale Kontrollmaßnahmen

Artikel 10
Prüfungen

Kapitel V
Durchsetzung

Artikel 11
Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen

Artikel 12
Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung

Kapitel VI
Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen

Artikel 13
Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung

Artikel 14
Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung

Artikel 15
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 16
Kosten

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Binnenmarkt-Informationssystem

Artikel 19
Änderung der [IMI-Verordnung]

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Bericht

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten


 
 
 


Drucksache 468/12

... Die Europäische Union hat am 20. Dezember 2010 die Verordnung des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (ABl. L 343 vom 29.12.2010, S.10; Rom-III-Verordnung) verabschiedet. Die Verordnung gilt für die an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden 14 Mitgliedstaaten der Europäischen Union in ihren wesentlichen Teilen seit dem 21. Juni 2012. Sie ist in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anzuwenden und verdrängt deshalb in ihrem Anwendungsbereich das bislang geltende Recht. Das bislang geltende nationale Recht ist deshalb anzupassen.

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Drucksache 468/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 17
Besondere Scheidungsfolgen; Entscheidung durch Gericht.

Dritter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung EU Nr. 1259/2010

Artikel 46d
Rechtswahl

Drittes Kapitel Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens

Artikel 48
Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens

§ ...

Artikel 2
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

Artikel 4
Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1966: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen


 
 
 


Drucksache 184/10 (Beschluss)

... 2. Die vorgeschlagene Verstärkte Zusammenarbeit kann zu deutlichen Vereinfachungen und Erleichterungen bei Scheidungen mit internationalem Bezug und zu mehr Rechtssicherheit für die Parteien führen. Mehrere Anregungen und Bedenken, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem diesem Vorschlag zu Grunde liegenden Entwurf einer Rom-III-Verordnung geäußert hatte - BR-Drucksache 531/06 (Beschluss) vom 3. November 2006 -, haben zumindest dem Grunde nach Berücksichtigung gefunden.

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Drucksache 184/10 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 184/1/10

... 2. Die vorgeschlagene Verstärkte Zusammenarbeit kann zu deutlichen Vereinfachungen und Erleichterungen bei Scheidungen mit internationalem Bezug und zu mehr Rechtssicherheit für die Parteien führen. Mehrere Anregungen und Bedenken, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem diesem Vorschlag zu Grunde liegenden Entwurf einer Rom-III-Verordnung geäußert hatte - BR-Drucksache 531/06 (Beschluss) vom 3. November 2006 -, haben zumindest dem Grunde nach Berücksichtigung gefunden.



Drucksache 14/09

... Parallel zu den Arbeiten der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht arbeitete die Europäische Union auf der Grundlage des Artikels K.3 des Vertrags über die Europäische Union (EU-Vertrag) in der Fassung des Vertrags von Maastricht an einem Übereinkommen über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen (ABl. C 221 vom 16. 7. 1998, S. 1). Dieses Übereinkommen, dessen Text vom Rat am 28. Mai 1998 gebilligt worden war, enthielt auch Bestimmungen zu Entscheidungen über die elterliche Verantwortung, wenn sie im Rahmen eines Scheidungsverfahrens getroffen werden sollten. Diese Vorschriften waren auf die des Haager Kinderschutzübereinkommens von 1996 abgestimmt. Das Übereinkommen vom 28. Mai 1998 trat jedoch nie in Kraft, da die Gesetzgebungskompetenz für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen am 1. Mai 1999 durch den Vertrag von Amsterdam (BGBl. 1998 II S. 386) in den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) und damit in die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft überführt wurde. Anstelle des Übereinkommens verabschiedete die Europäische Gemeinschaft am 29. Mai 2000 die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (Brüssel-II-Verordnung, ABl. L 160 vom 30. 6. 2000, S. 19).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern Übersetzung

Kapitel I
Anwendungsbereich des Übereinkommens

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Artikel 28

Kapitel V
Zusammenarbeit

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Artikel 46

Artikel 47

Artikel 48

Artikel 49

Artikel 50

Artikel 51

Artikel 52

Artikel 53

Artikel 54

Artikel 55

Artikel 56

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 57

Artikel 58

Artikel 59

Artikel 60

Artikel 61

Artikel 62

Artikel 63

Denkschrift

A. Allgemeines

I. Hintergrund

II. Bisherige Rechtslage und ihre Grenzen

III. Vorteile des neuen Übereinkommens

1. Vorteile gegenüber dem Haager Minderjährigenschutzübereinkommen

2. Vorteile gegenüber dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen

3. Sinnvolle Ergänzung der Brüssel-IIa-Verordnung

IV. Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft

V. Wesentlicher Inhalt des Übereinkommens und Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

1. Zielsetzung; Anwendungsbereich

2. Internationale Zuständigkeit

3. Anwendbares Recht

4. Anerkennung und Vollstreckung

5. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

VI. Verhältnis zu anderen internationalen Rechtsinstrumenten

1. Verhältnis zum sonstigen Gemeinschaftsrecht

2. Verhältnis zum Haager Minderjährigenschutzübereinkommen von 1961

3. Verhältnis zum Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980

4. Verhältnis zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen von 1980

VII. Inkrafttreten und internationale Akzeptanz des Übereinkommens

B. Besonderes

I. Vorbehalte

II. Sonstiges

Anlage zur
Denkschrift Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Übersetzung)

Allgemeiner Rahmen, wesentliche Ausrichtung und Gliederung des Übereinkommens

Kommentar

Überschrift des Übereinkommens

3 Präambel

Kapitel I
Anwendungsbereich des Übereinkommens

Artikel 1
(Ziel des Übereinkommens13))

Absatz 1

Buchstabe a

Buchstabe n

Buchstabe n

Absatz 2

Artikel 2
(Kinder, auf die das Übereinkommen anzuwenden ist)

Artikel 3
(Aufzählung der Schutzmaßnahmen)

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Buchstabe g

Artikel 4
(Vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossene Gebiete)

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Buchstabe g

Buchstabe h

Buchstabe i

Buchstabe j

Kapitel II
Zuständigkeit

Artikel 5
(Zuständigkeit der Behörden des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 6
(Flüchtlingskinder, in ein anderes Land gelangte Kinder oder solche ohne gewöhnlichen Aufenthalt)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 7
(Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 8 und 9
(Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand oder von diesem eingeforderte Zuständigkeit)

Artikel 8
(Übertragung der Zuständigkeit an einen geeigneten Gerichtsstand)

Absatz 1

Absatz 2

Absätze 3 und 4

Artikel 9
(Eingeforderte Zuständigkeit seitens eines geeigneten Gerichtsstands)

Artikel 10
(Gerichtsstand der Ehescheidung)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 11
und 12 (Konkurrierende Zuständigkeit der Behörden des Staates, in dem das Kind anwesend oder das ihm gehörende Vermögen belegen ist)

Artikel 11
(Zuständigkeit in dringenden Fällen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 12
(Vorläufige territorial beschränkte Maßnahmen)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 13
(Konflikte konkurrierender Zuständigkeiten) Absatz 1

Absatz 2

Artikel 14
(Beibehaltung der Maßnahmen im Fall veränderter Umstände)

Schlussbemerkung

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 15
(Auf Schutzmaßnahmen anzuwendendes Recht)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Artikel 16 bis 18
(Elterliche Verantwortung kraft Gesetzes)

Artikel 16
(Zuweisung oder Erlöschen der elterlichen Verantwortung)

Absatz 1

Absatz 2

Absätze 3 und 4

Artikel 17
(Ausübung der elterlichen Verantwortung)

Artikel 18
(Entzug oder Änderung der elterlichen Verantwortung)

Artikel 19
(Schutz Dritter)

Artikel 20
(Allseitiger Charakter der Kollisionsnormen)

Artikel 21
(Rück- und Weiterverweisung und Kollision von Systemen)

Artikel 22
(ordre public)

Kapitel IV
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 23
(Anerkennung und Gründe für die Versagung der Anerkennung)

Absatz 1

Absatz 2

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Buchstabe f

Artikel 24
(Vorsorglicher Antrag auf Anerkennung oder Nichtanerkennung)

Artikel 25
(Tatsachenfeststellung zur Zuständigkeit)

Artikel 26
(Vollstreckbarerklärung)

Artikel 27
(Verbot einer Nachprüfung in der Sache)

Artikel 28
(Vollstreckung)

Kapitel V
Zusammenarbeit

Artikel 29
(Einrichtung einer Zentralen Behörde)

Artikel 30
(Allgemeine Pflicht zur Zusammenarbeit)

Artikel 31
(Mitteilungen, Vermittlung, Ermittlung des Aufenthaltsorts)

Artikel 32
(Ersuchen um Bericht oder Maßnahmen)

Artikel 33
(Grenzüberschreitende Unterbringung)

Artikel 34
(Erteilung von konkreten Auskünften zu einem bestimmten Kind)

Absatz 1

Absatz 2

Artikel 35
(Hilfe bei der Durchführung der Maßnahmen, Umgangsrecht)

Absatz 1

Artikel 36
(Kind in schwerer Gefahr)

Artikel 37
(Informationen, die das Kind gefährden)

Artikel 38
(Kosten)

Artikel 39
(Vereinbarungen zwischen Vertragsstaaten)

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40
(Internationale Bescheinigung)

Artikel 41
(Schutz persönlicher Daten)

Artikel 42
(Vertrauliche Behandlung der Informationen)

Artikel 43
(Verzicht auf Legalisation)

Artikel 44
(Bestimmung der Behörden)

Artikel 45
(Empfänger von Mitteilungen und Erklärungen)

Artikel 46 bis 49
(Bundesstaatsklauseln)

Artikel 46
(Nichtanwendung des Übereinkommens bei innerstaatlichen Kollisionen)

Artikel 47
(Interlokale Kollisionen, allgemeine Bestimmungen)

Artikel 48
(Interlokale Kollisionen, besondere Regeln für das anzuwendende Recht)

Artikel 49
(Interpersonale Kollisionen, anzuwendendes Recht)

Artikel 50 bis 52
(Kollisionen zwischen Übereinkommen)

Artikel 50
(Vorrang des Kindesentführungsübereinkommens)

Artikel 51
(Ersatz der Übereinkommen von 1902 und 1961)

Artikel 52
(Kollisionen mit anderen Übereinkommen, Entkoppelungsklausel)

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Artikel 53
(Zeitliche Anwendung des Übereinkommens)

Artikel 54
(Sprachen, in denen die Mitteilungen verfasst werden)

Artikel 55
(Vorbehalte zum Vermögen)

Artikel 56
(Überwachung der Anwendung des Übereinkommens)

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 57 bis 63

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 710: Gesetz zur Änderung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Haager Kinderschutzübereinkommen)


 
 
 


Drucksache 648/09 (Beschluss)

... Die Agentur soll Aufgaben wahrnehmen, die auf Grundlage der SIS-II-Verordnung (Verordnung Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zugang von für die Ausstellung von Kfz-Zulassungsbescheinigungen zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation, Abl. L 381 vom 28. Dezember 2006, Seite 1), der VIS-Verordnung (Verordnung Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das



Drucksache 220/1/09

... " nicht schon mit Inkrafttreten der SES-II-Verordnungen hinfällig wird, wäre ein "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 220/1/09




1. Zu Artikel 1 Artikel 87d Absatz 1 Satz 1 GG

2. Zu Artikel 1 Artikel 87d Absatz 1 Satz 1 und 2 GG


 
 
 


Drucksache 230/09

... Dublin-II-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/09




Allgemeine Bemerkungen und Asylverfahren

2 Aufnahme

Zugang zu Informationen und Recht auf Beiziehung eines Dolmetschers

2 Rechtsberatung

Zugang zu medizinischer Versorgung

Zugang zu Beschäftigung

Unterstützung durch nichtstaatliche Organisationen

2 Gewahrsam

Unbegleitete Minderjährige und Familien

Unbegleitete Minderjährige

2 Familien

Schutzbedürftige Personen

Dublin -System


 
 
 


Drucksache 910/09

... - Vorschläge für ein einfaches und eigenständiges europäisches Verfahren für die Kontenpfändung und vorläufige Sicherstellung von Bankguthaben, die Abschaffung der Anforderungen für die Beglaubigung von Dokumenten, Bestimmungen zur Schließung der in der Rom-II-Verordnung1 bestehenden Lücken betreffend die Persönlichkeitsrechte einschließlich der Verleumdung, eine endgültige Lösung des Problems bilateraler Abkommen über Rechtsprechung und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen, erforderlichenfalls durch ein Protokoll zum nächsten zu schließenden Beitrittsvertrag; darüber hinaus Prüfung eines Vorschlags für ein internationales Instrument, das eine gründliche Überprüfung aller Urteile von Drittländern gestattet, bevor sie in einem Mitgliedstaat anerkannt und vollstreckt werden können; Bestimmungen zur Schließung der Lücken im Bereich des Gesellschaftsrechts, auf die der Europäische Gerichtshof aufmerksam gemacht hat, einen Vorschlag betreffend den Schutz schutzbedürftiger Erwachsener und einen Vorschlag für eine Verordnung, der gegebenenfalls unter Rückgriff auf das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit anzunehmen wäre, über das in den Bereichen Ehesachen und elterliche Verantwortung anzuwendende Recht, das auf dem Wohl der Kinder und der Nichtdiskriminierung zwischen den Partnern aufbaut;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 910/09




Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR

Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm

Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Ein Europa der Rechte

Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration

Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft

2 Migration

2 Asyl

Grenzen und Visa

Schutz von Kindern

Datenschutz und Sicherheit

Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen

Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen

Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht

Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz

Entwicklung einer europäischen Rechtskultur

E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe

Prioritäten im Strafrecht

Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel

Dringliche Fragen


 
 
 


Drucksache 648/09

... Die Agentur übernimmt die Aufgaben, die die Kommunikationsinfrastruktur im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 der SIS-II-Verordnung und des SIS-II-Beschlusses sowie des Artikels 26 Absatz 2 der VIS-Verordnung und des Artikels [4 Absatz 2] der Verordnung (EG) Nr. XX/2009 über die Einrichtung von "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Einholung und Nutzung von Expertenwissen, Konsultation

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Unterschiede im Geltungsbereich

5 Dänemark:

Vereinigtes Königreich und Irland:

Norwegen und Island:

5 Schweiz:

5 Liechtenstein:

3.4. Subsidiaritätsprinzip

3.5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.6. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Rechtsvereinfachung

5.2. Bewertung

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand

Artikel 1
Errichtung der Agentur

Kapitel II
Aufgaben

Artikel 2
Aufgaben in Bezug auf das SIS II

Artikel 3
Aufgaben in Bezug auf das VIS

Artikel 4
Aufgaben in Bezug auf EURODAC

Artikel 5
Verfolgung der Entwicklungen in der Forschung

Artikel 6
Pilotprojekte

Kapitel III
Aufbau und Organisation

Artikel 7
Rechtsstellung

Artikel 8
Aufbau

Artikel 9
Befugnisse des Verwaltungsrats

Artikel 10
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 11
Vorsitz des Verwaltungsrats

3. Zum Vorsitzenden können nur die Mitglieder gewählt werden, die von

Artikel 12
Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 13
Abstimmung

Artikel 14
Aufgaben und Befugnisse des Exekutivdirektors

Artikel 15
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 16
Beratergruppen

Kapitel IV
Arbeitsweise

Artikel 17
Personal

Artikel 18
Öffentliches Interesse

Artikel 19
Sitzabkommen

Artikel 20
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 21
Haftung

Artikel 22
Sprachenregelung

Artikel 23
Zugang zu Dokumenten

Artikel 24
Information und Kommunikation

Artikel 25
Datenschutz

Artikel 26
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 27
Bewertung

Kapitel V
Finanzbestimmungen

Artikel 28
Haushaltsplan

Artikel 29
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 30
Finanzregelung

Artikel 31
Betrugsbekämpfung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 32
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 33
Beteiligung der Länder, die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und der EURODAC-bezogenen Maßnahmen assoziiert sind

Artikel 34
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 7/09

... l. 1999 II S. 296) ermächtigt, die Regelungen im Bereich des Internationalen Privatrechts zu vereinheitlichen (Artikel 61 Buchstabe c, Artikel 65 Buchstabe b des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – EG-Vertrag). Am 11. Juli 2007 hat die Europäische Gemeinschaft erstmals von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-Verordnung) verabschiedet. Die Rom-II-Verordnung regelt, welches Recht bei Sachverhalten mit Auslandsbezug auf Schuldverhältnisse aus Delikt, ungerechtfertigter Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag und Verschulden bei Vertragsverhandlungen anzuwenden ist. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an diese Verordnung (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum

Artikel 46a
Umweltschädigungen.

Zweiter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung EG Nr. 593/2008

Artikel 46b
Verbraucherschutz für besondere Gebiete

Artikel 46c
Pflichtversicherungsverträge

Artikel 2
Änderungen anderer Rechtsvorschriften

§ 210
Großrisiken, laufende Versicherung

§ 216
Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten und Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 682: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung)


 
 
 


Drucksache 648/1/09

... Die Agentur soll Aufgaben wahrnehmen, die auf Grundlage der SIS-II-Verordnung (Verordnung Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zugang von für die Ausstellung von Kfz-Zulassungsbescheinigungen zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation, Abl. L 381 vom 28. Dezember 2006, Seite 1), der VIS-Verordnung (Verordnung Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das



Drucksache 379/08

... 18. begrüßt, dass die Kommission sich verpflichtet hat, eine gemeinsame Einwanderungspolitik zu entwickeln, und betont, dass ein europäischer Pakt über Migrationspolitik Fragen abdecken sollte, die nicht nur mit der Bekämpfung illegaler Einwanderung und der Steuerung der legalen Einwanderung sowie einer ehrgeizigeren Integrationspolitik in Bezug auf Bereiche, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, verknüpft sind, sondern auch mit der Einführung einer europäischen Asylpolitik auf der Grundlage von Vorschlägen, die die Kommission bis Ende des Jahres vorlegen sollte; hält es für vorrangig, dass die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist9 (Dublin-II-Verordnung), überarbeitet wird;

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Drucksache 379/08




Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken

Europa als Weltpartner

Umsetzung, Verwaltung und bessere Rechtsetzung

Europa vermitteln


 
 
 


Drucksache 951/08

... (Artikel 5 der Rom-IIVerordnung42) wäre eine freie Rechtswahl nach Eintritt des Schadenereignisses (Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Rom-II-Verordnung) hilfreich.

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Drucksache 951/08




Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher

1. Einleitung

2. Das Problem

3. Aktuelles europäisches Instrumentarium

4. Optionen

Option 1 – Keine EG-Maßnahmen

Option 2 – Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Option 3: Kombination von Instrumenten

Option 4 – Gerichtliche kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren


 
 
 


Drucksache 83/08

... 16. weist darauf hin, dass der hauptsächliche Zweck von Eurodac als Datenbank der ersten Säule darin besteht, die Durchführung der Dublin-II-Verordnung zur Bestimmung des für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaats zu erleichtern, und dass jeder Vorschlag, Eurodac zu einem Instrument zu machen, das Sicherheitsmaßnahmen und Strafermittlungszwecken dient, gemäß dem EU-Recht und internationalem Recht kaum zulässig wäre;

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Drucksache 83/08




Hinsichtlich der Prävention:

Hinsichtlich des Schutzes:

Hinsichtlich der Verfolgung:

Hinsichtlich der Reaktion:

Hinsichtlich der Wurzeln des Terrorismus:

Hinsichtlich der Notwendigkeit einer intensiveren und wirksameren interparlamentarischen Zusammenarbeit bei der neuen Antiterror-Strategie:

Zusammenarbeit mit Kommission und Rat


 
 
 


Drucksache 75/08

... § 3 legt die Zuständigkeiten für die Grenzbehörden fest, welche bislang in § 2 geregelt waren. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden (Grenzbehörden) zuständig sind für die Maßnahmen und Entscheidungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 und Abs. 2 Nr. 1, wenn ein Drittstaatsangehöriger im grenznahen Raum der Bundesrepublik Deutschland in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise aus einem angrenzenden Mitgliedsstaat angetroffen wurde und Anhaltspunkte dafür bestehen dass dieser oder ein anderer angrenzender Mitgliedstaat gemäß der Dublin-II-Verordnung zuständig ist. Anhaltspunkte können sich zum Beispiel aus vom Drittstaatsangehörigen mitgeführten Reisedokumenten oder der Aufgriffssituation im grenznahen Raum ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Begründung

3 Allgemeines

Im Einzelnen

1. Zur Überschrift

2. Zu § 1

3. Zu § 2

zu Abs. 1

zu Abs. 2

4. Zu § 3

zu Abs. 1

zu Abs. 2

zu Abs. 3

5. Zu § 4

6. Zu § 5:

7. Zu § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 10. Dezember 2007: NKR-Nr. 340:Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)


 
 
 


Drucksache 532/1/08

... 4. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass im Gegensatz zu anderen Managementsystemen mit der Novelle der EMAS-Verordnung, die Unternehmen in Artikel 4 Abs. 5 verpflichtet werden nachzuweisen, dass sie alle sie betreffenden Umweltvorschriften einhalten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Anforderung an die Unternehmen auf den Stand der EMAS-II-Verordnung (Anhang I, I-A.3.1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/1/08




Zur Vorlage allgemein

Zur Einhaltung der Rechtsvorschriften Legal Compliance

Zur Einführung von Kernindikatoren

Zur Begünstigung von kleineren Organisationen KMU

Verlängerung des Validierungszyklus

Einführung eines Umweltleistungsberichts mit Kernindikatoren

Zur Förderung von EMAS durch Mitgliedstaaten und EU

Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 532/08 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass im Gegensatz zu anderen Managementsystemen mit der Novelle der EMAS-Verordnung, die Unternehmen in Artikel 4 Abs. 5 verpflichtet werden nachzuweisen, dass sie alle sie betreffenden Umweltvorschriften einhalten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Anforderung an die Unternehmen auf den Stand der EMAS-II-Verordnung (Anhang I, I-A.3.1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zur Einhaltung der Rechtsvorschriften Legal Compliance

Zur Einführung von Kernindikatoren

Zur Begünstigung von kleineren Organisationen KMU

- Verlängerung des Validierungszyklus

- Widerspruch zwischen Auditierungs- und Validierungszyklus

- Einführung eines Umweltleistungsberichts mit Kernindikatoren

Zur Förderung von EMAS durch Mitgliedstaaten und EU

Weltweites EMAS und Sammelregistrierung

Anerkennung vorhandener Umweltmanagementsysteme

Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 346/08

... Rom-II-Verordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen

Artikel 3
Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Gemeinschaft und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen

Artikel 3a
Sachnormverweisung; Einzelstatut

Artikel 44
Von Grundstücken ausgehende Einwirkungen.

Siebter Abschnitt

Artikel 46a
Durchführung von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten und Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer n

Nummer 5

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 441: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-Verordnung)


 
 
 


Drucksache 497/07

... – gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2698/2000 des Rates vom 27. November 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1488/96 (nachfolgend "MEDA-II-Verordnung) 3,



Drucksache 379/06

... - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003, die so genannte Dublin-II-Verordnung, zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist4,



Drucksache 179/19 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 224/17 PDF-Dokument



Drucksache 229/18 PDF-Dokument



Drucksache 270/17 PDF-Dokument



Drucksache 302/18 PDF-Dokument



Drucksache 313/17 PDF-Dokument



Drucksache 368/16 PDF-Dokument



Drucksache 390/16 PDF-Dokument



Drucksache 454/15 PDF-Dokument



Drucksache 513/16 PDF-Dokument



Drucksache 634/15 PDF-Dokument



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