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"Stimmigkeit"


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0084/05
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0363/05
0339/05B
0817/05
0192/05
0137/05
0038/05
0581/05
0983/2/04
0803/04
0413/04B
0670/04B
0663/04
0983/04
0622/04
0912/04
0438/04
0782/04
0892/04
0983/04B
0670/1/04
0455/04B
0821/04
0441/04
0915/04
0504/03
Drucksache 536/14

... Auf Grund der bisherigen Regelung, die für die Apotheken den vierteljährlichen Versand der Durchschriften von T-Rezepten an das BfArM vorsah, war nach Angaben des BfArM ein zeitnahes Eingreifen zum Schutz des gefährdeten Personenkreises in vielen Fällen nicht möglich. Auf Grund der teilweise bereits mehrere Monate zurückliegenden Verschreibungen und Abgaben von Arzneimitteln mit Wirkstoffen nach § 3a Absatz 1 Satz 1 konnte das BfArM nur mit erheblicher Verzögerung nachvollziehen, ob die Bestimmungen des § 3a eingehalten wurden. Die wöchentliche Vorlage der Rezept-Durchschriften durch Apotheken bietet dem BfArM die Möglichkeit einer zeitnahen Prüfung der Verschreibungspraxis und gegebenenfalls eines unmittelbaren Eingreifens bei offensichtlichen Unstimmigkeiten. Der insgesamt geringfügige zusätzliche Aufwand für Apotheken ist vertretbar.



Drucksache 196/14

... an geändertes EU-Recht, die §§ 24a und 24b aufgehoben, eine Unstimmigkeit in der Schätzgleichung zur Berechnung des Energiegehaltes von Mischfuttermitteln korrigiert sowie in Anlage 8 und 9 für das Land Hamburg die Bezeichnung der benannten Kontrollstelle, über die bestimmte Futtermittel aus der Volksrepublik China und Indien eingeführt werden dürfen, angepasst werden.



Drucksache 536/1/14

... Insbesondere ist vorgesehen, dass Durchschriften von sogenannten T-Rezepten von Apotheken künftig wöchentlich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu übermitteln sind (bisher vierteljährlich). Die wöchentliche Vorlage der Rezeptdurchschriften durch Apotheken soll dem BfArM die Möglichkeit einer zeitnahen Prüfung der Verschreibungspraxis und gegebenenfalls eines unmittelbaren Eingreifens bei offensichtlichen Unstimmigkeiten geben.



Drucksache 509/14

... Zur Klarstellung und zur Bereinigung von Unstimmigkeiten soll deshalb die grundsätzliche Anforderung der Sichtverbindung nach außen für die Beschäftigten, die in Arbeitsräumen tätig werden oder sich in Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, ErsteHilfe-Räumen und Unterkünften aufhalten, in die ArbStättV aufgenommen werden. Die beabsichtigte Regelung in der ArbStättV ist jedoch in Anlehnung an die Rechtslage vor 2004 so ausgerichtet, dass die Forderung nach einer Sichtverbindung nach außen nicht generell für alle Arbeitsplätze anzuwenden ist (Ausnahmen: z.B. betriebstechnische Verfahren, sehr große Arbeitsräume, Einkaufszentren mit Verkaufsräumen, Schank- und Speisegaststätten, spezielle ärztliche Behandlungsräume).



Drucksache 536/14 (Beschluss)

... Insbesondere ist vorgesehen, dass Durchschriften von sogenannten T-Rezepten von Apotheken künftig wöchentlich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu übermitteln sind (bisher vierteljährlich). Die wöchentliche Vorlage der Rezeptdurchschriften durch Apotheken soll dem BfArM die Möglichkeit einer zeitnahen Prüfung der Verschreibungspraxis und gegebenenfalls eines unmittelbaren Eingreifens bei offensichtlichen Unstimmigkeiten geben.



Drucksache 49/1/14

... Die Befugnis zur Ausstellung von Equidenpässen durch anerkannte Züchtervereinigungen dient der Verwaltungsvereinfachung und verhindert mögliche Unstimmigkeiten im Falle zweier getrennter Dokumente (Identifizierungsdokument, Zuchtbescheinigung).



Drucksache 97/13

... Über die Umsetzung der Richtlinien hinaus sollen weitere Änderungen im Aufenthaltsrecht vorgenommen werden, die der Klarstellung und Bereinigung von Unstimmigkeiten dienen.



Drucksache 719/13

... Für die sogenannten "Fitness-Checks" (eine Art Prüfung der Leistungsfähigkeit der EU-Maßnahmen) gelten die einschlägigen Evaluierungsnormen und -hinweise. Mit Hilfe dieser Prüfungen soll ermittelt werden, ob ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungs- und Rechtsetzungsaufwand besteht, ob es Überschneidungen, Lücken und Unstimmigkeiten und/oder vielleicht Maßnahmen gibt, die mittlerweile veraltet sind; sie sind Teil der Debatte über die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und Kohärenz der in Rede stehenden Maßnahmen und die Vorteile einer EU-weiten Rechtsetzung.



Drucksache 219/13 (Beschluss)

... § 40a Absatz 5 PostG-E orientiert sich an § 3 Absatz 1 Nummer 4 GwG, der eine ähnlich gelagerte Sorgfaltspflicht zur Überwachung der fortdauernden Stimmigkeit von Daten enthält. Zweck der Regelung ist die Erhaltung der Aktualität der Identifikationsdaten des Nutzers. Die Anbieter von Postdienstleistungen haben Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Identifikationsdaten ihrer Nutzer auf einem aktuellen Stand sind und der Wahrheit entsprechen. Dies umfasst zum einen die Verpflichtung, die Daten aktiv zu überprüfen, wenn Anlass für die Vermutung besteht, dass die Identitätsdaten eines Nutzers nicht oder nicht mehr zutreffen. Zum anderen kann der Anbieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommen, indem er die Nutzer vertraglich zur Aktualisierung ihrer Daten verpflichtet, sobald diese sich ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 11b
Berufsrechtliche Pflichten

6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG

8. Zu Artikel 2 § 10 RDV

9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG

10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG

11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG

12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO

13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO

14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO

15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG

18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG

'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 104a
Örtliche Zuständigkeit

20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG

21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG

Zu Buchstabe a

22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG

23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG

'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes

§ 40a
Eröffnung eines Postfachs

§ 40b
Dokumentation

§ 40c
Auskunftsanspruch

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen


 
 
 


Drucksache 516/13

... und der SES-Verordnungen (EG) Nr. 549-552/2004 so aufeinander abgestimmt, dass solche Unstimmigkeiten vermieden werden, indem sich die Vorschriften wieder an dem intendierten Konzept orientieren, dass der Dienstanbieter nur dann unter die EU-Vorschriften fällt, wenn über 50 % des von ihm bedienten Flugverkehrs nach den GAT-Vorschriften abgewickelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich Artikel 1 der Verordnung EG Nr. 216/2008

3.2. Ziele Artikel 2

3.3. Erklärungen ab Artikel 3 durch die gesamte Verordnung hinweg

3.4. Begriffsbestimmungen Artikel 3

3.5. ATM/ANS Artikel 8b

3.6. Grundlegende Anforderungen Anhang Vb

3.7. Verschiedenes

4. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13
Qualifizierte Stellen

Artikel 37a
Exekutivrat

Artikel 39a
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 39b
Ernennung der Stellvertretenden Exekutivdirektoren

Artikel 65b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65c
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 66a
Sitzabkommen und Arbeitsvoraussetzungen

Artikel 66b
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 513/13

... In der Konsultation wurde auf Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Initiativen zum kollektiven Rechtsschutz hingewiesen, die die Notwendigkeit eines kohärenteren Systems deutlich machen, denn der kollektive Rechtsschutz ist ein Verfahrensinstrument, das nicht nur für den Wettbewerb oder den Verbraucherschutz, sondern auch für andere Bereiche der EU-Politik relevant sein kann. Gute Beispiele sind die Finanzdienstleistungen, der Umweltschutz, Datenschutz 21 oder das Gleichbehandlungsgebot. Die Kommission hält daher auf der Grundlage der 2011 durchgeführten öffentlichen Konsultation22 ein einheitlicheres Vorgehen und einen allgemeinen Ansatz für den kollektiven Rechtsschutz für notwendig.



Drucksache 111/13

... Eine Umsetzung künftiger Änderungen durch Rechtsverordnung erscheint nicht nur zur Entlastung des Gesetzgebers, sondern auch deswegen geboten, da nach Artikel VII Absatz c des Abkommens die Änderungen auch für die überstimmten Staaten in Kraft treten, sofern das Quorum der erforderlichen Zustimmungen erreicht wird und nicht ausnahmsweise Einstimmigkeit vorgesehen ist. Zudem ist der Zeitraum zwischen dem Vorliegen eines Änderungsvorschlages und dem Enden des Abstimmungszeitraums häufig für die Einholung einer Ermächtigung des deutschen Gouverneurs zur Stimmabgabe nach Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juni 1956 betreffend das Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation und betreffend Gouverneure und Direktoren in der Internatio - nalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, in der Internationalen Finanz-Corporation und im Internationalen Währungsfonds zu kurz.



Drucksache 38/13

... "(8) Die Mitgliedstaaten erstellen einen nationalen Plan für die Umsetzung des Validierungssystems, der die in Absatz 2 Buchstaben a und b aufgeführten Daten und die Weiterverfolgung von Unstimmigkeiten einschließt. Die Pläne sollen so konzipiert sein, dass die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Risikomanagements bei der Validierung und beim Abgleich sowie bei der anschließenden Weiterverfolgung von Unstimmigkeiten Prioritäten setzen können. Die Pläne werden der Kommission bis zum 31. Dezember 2011 zur Genehmigung vorgelegt. Die Kommission genehmigt die Pläne im Wege von Durchführungsrechtsakten vor dem 1. Juli 2012, nachdem sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu Korrekturen eingeräumt hat. Änderungen an den Plänen werden der Kommission jährlich zur Genehmigung vorgelegt. Die Kommission genehmigt die Änderungen an den Plänen im Wege von Durchführungsrechtsakten."



Drucksache 528/13

... 2. Verbesserung der Effektivität und Stimmigkeit der Menschenhandelstatbestände

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 232a
Sexueller Missbrauch von Menschenhandelsopfern

§ 233
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und anderweitiger Ausbeutung

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU

2. Verbesserung der Effektivität und Stimmigkeit der Menschenhandelstatbestände

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 603/13

... Wenn eine Empfehlung des Rates vorgeschlagen wird, muss deren Inhalt mit einem Politikbereich der Verträge verknüpft werden. Einer solchen Verknüpfung bedarf es auch, um die Regeln für die Annahme des Rechtsakts (Einstimmigkeit oder qualifizierte Mehrheit) zu bestimmen.



Drucksache 721/13

... Es herrscht Einstimmigkeit zwischen den EU-Organen hinsichtlich der Notwendigkeit, die Sozialpartner stärker in die europäische Governance und vor allem in das Verfahren des Europäischen Semesters einzubinden. Zwar sind die Autonomie der Sozialpartner und die Unterschiedlichkeit der nationalen Verfahren (gemäß Artikel 152 und Artikel 153 Absatz 5 AEUV) zu achten. Die Einbindung der Sozialpartner in die Formulierung und Umsetzung der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Strategien muss jedoch den Entwicklungen der Monitoring- und Koordinierungsmechanismen angemessen sein, wenn die verstärkte Steuerung der WWU wirksam und inklusiv sein soll. Konsultationen der Sozialpartner auf nationaler Ebene spielen eine wichtige Rolle, vor allem mit Blick auf die Annahme der nationalen Reformprogramme und die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen. Diese Konsultation ist nicht nur entscheidend, wenn es um Fragen des Arbeitsmarktes geht, sondern auch bei allgemeinen wirtschaftlichen und sozialpolitischen Themen und den entsprechenden Strategien.



Drucksache 128/13

... Der Vorschlag und seine Varianten wurden auf den Ratstagungen ausführlich erörtert, zunächst unter polnischem Vorsitz6 und dann beschleunigt unter dänischem Vorsitz. Wegen grundlegender und unüberbrückbarer Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten konnte die erforderliche Einstimmigkeit jedoch nicht erzielt werden.



Drucksache 136/1/12

... 22. Der Bundesrat stellt zudem vielfach Inkonsistenzen und Unstimmigkeiten fest. So umfasst der vorgesehene Begriff "Weidebewirtschaftung" gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe h alle Formen der Grünland- und Futterbauwirtschaft, die in Zusammenhang mit einer tierischen Erzeugung stehen, beispielsweise die Silagegewinnung zur Milchviehfütterung, nicht aber zur Biogaserzeugung. Auf Grund der Fokussierung auf "Landnutzung" ist eine Verknüpfung mit der tierischen Erzeugung nicht nachvollziehbar.



Drucksache 189/12

... Eine Umsetzung künftiger Änderungen durch Rechtsverordnung erscheint nicht nur zur Entlastung des Gesetzgebers, sondern auch deswegen geboten, weil nach Artikel VIII des Übereinkommens die Änderungen, sofern das Quorum der erforderlichen Zustimmungen nach Artikel VIII Abschnitt 1 Buchstabe a des Übereinkommens erreicht wird und nicht ausnahmsweise Einstimmigkeit nach Artikel VIII Abschnitt 1 Buchstabe b des Übereinkommens vorgesehen ist, auch für die überstimmten Staaten in Kraft treten. Zudem ist der nach Artikel VIII Abschnitt 1 Buchstabe c des Übereinkommens vorgesehene Zeitraum von drei Monaten für das Inkrafttreten der Änderungen regelmäßig nicht ausreichend, um ein Vertragsgesetz zu erlassen.



Drucksache 745/12

... 62. Zusätzlich zu der Hilfestellung, die die Kommission den Mitgliedstaaten für eine bessere Einhaltung der Vorschriften leistet62, wird sie weiterhin ihren Teil dazu beitragen, dass die Rechtsvorschriften zweckgeeignet sind und dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen. Als allgemeine Regel werden rechtliche Verpflichtungen, die hinlänglich deutlich und präzise sind, in Verordnungen niedergelegt, die unmittelbare und messbare Wirkungen haben und zu weniger Unstimmigkeiten bei der Anwendung führen. Die Kommission wird verstärkt auf Anzeiger und andere Instrumente zurückgreifen, damit die Öffentlichkeit die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Anwendung spezifischer Rechtsakte verfolgen kann.



Drucksache 356/12

... Ein Unionsrahmen mit vergleichbaren Instrumenten, Grundsätzen und Verfahren ist notwendig, um ausreichende Konvergenz bei der praktischen Durchführung von Abwicklungen durch die nationalen Behörden sicherzustellen. Bei der Gestaltung dieses Rahmens muss Ausgewogenheit zwischen dem Ermessensspielraum, den die Aufsichtsbehörden brauchen, um den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen, und der Notwendigkeit hergestellt werden, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und die Integrität des Binnenmarkts zu bewahren. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) sollte den klaren Auftrag erhalten, Leitlinien und technische Standards zur Gewährleistung einer kohärenten Anwendung der Abwicklungsbefugnisse auszugeben, an der Abwicklungsplanung für alle grenzübergreifende Institute mitzuwirken und bei Unstimmigkeiten über die Anwendung des Rahmens als Schlichterin zwischen den nationalen Behörden verbindlich zu entscheiden.



Drucksache 461/12

... - Im Zusammenhang mit den genannten Änderungen werden zur Klarstellung und Bereinigung von Unstimmigkeiten weitere technische und redaktionelle Anpassungen im



Drucksache 369/12

... Zwar kann die Aufteilung der finanziellen Zuständigkeit zwischen der Union und einem Mitgliedstaat zu komplexen Überlegungen führen, die Interessen des klagenden Investors sollten von etwaigen Unstimmigkeiten zwischen der Union und dem Mitgliedstaat aber nicht beeinträchtigt werden. Es sollte daher mit entsprechenden Vorkehrungen sichergestellt werden, dass alle Zahlungen aufgrund von abschließenden Schiedssprüchen oder Vergleichen unverzüglich an den Investor geleistet werden, und zwar unabhängig von den Entscheidungen über die Zuweisung der finanziellen Zuständigkeit. Darüber hinaus sollte zwecks Vermeidung unnötiger Belastungen des Unionshaushalts mit entsprechenden Bestimmungen dafür gesorgt werden, dass regelmäßige Zahlungen an den Unionshaushalt erfolgen, welche die Schiedskosten abdecken, und dass der betroffene Mitgliedstaat unverzüglich Rückerstattungszahlungen an den Unionshaushalt leistet.



Drucksache 308/12 (Beschluss)

... hat, wird diese regelmäßig zeitnah gegenüber dem Gericht (Kostenbeamten) oder dem Notar vorbringen. Unklarheiten können dann oft ohne großen bürokratischen Aufwand geklärt werden. Wo dies nicht möglich ist, werden Eingaben bereits jetzt großzügig als jeweils statthafter und das Rechtsschutzziel des Betroffenen am meisten treffender Rechtsbehelf ausgelegt. Angesichts der fehlenden Fristbindung droht dem Betroffenen kein Rechtsverlust. Vor diesem Hintergrund ist eine zwingend vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung über unbefristete Rechtsbehelfsmöglichkeiten in Kostensachen zur wirksamen Rechtsdurchsetzung nicht geboten. Sie wäre vielmehr möglicherweise sogar dem Rechtsfrieden abträglich, denn der vorbeschriebene Filter der formlosen Klärung von Fragen und Unstimmigkeiten droht zu entfallen, sollten Betroffene durch die Rechtsbehelfsbelehrung zu der Fehlvorstellung gelangen, sie müssten sogleich einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen, damit ihnen überhaupt rechtliches Gehör gewährt wird. Hierdurch stiege die Zahl der ohne jede Aussicht auf Erfolg eingelegten Rechtsbehelfe und damit auch die Belastung der Gerichte.



Drucksache 521/12

... Die Regierungskonferenz zur Prüfung und Vereinbarung des Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon ist am 10. Mai 2012 vom Europäischen Rat einberufen worden und fand am 16. Mai 2012 auf Ebene der Ständigen Vertreter bei der Europäischen Union in Brüssel statt. Der Beschluss der Regierungskonferenz über die Zustimmung zum Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon erfolgte am 16. Mai 2012 mit der erforderlichen Einstimmigkeit. Der deutsche Ständige Vertreter hat das Protokoll am 21. Mai 2012 unterzeichnet.



Drucksache 188/12

... Eine Umsetzung künftiger Änderungen durch Rechtsverordnung erscheint nicht nur zur Entlastung des Gesetzgebers, sondern auch deswegen geboten, weil nach Artikel 58 des Übereinkommens die Änderungen, sofern das Quorum der erforderlichen Zustimmungen nach Artikel 58 Absatz 1 des Übereinkommens erreicht wird und nicht ausnahmsweise Einstimmigkeit nach Artikel 58 Absatz 2 des Übereinkommens vorgesehen ist, auch für die überstimmten Staaten in Kraft treten. Zudem ist der nach Artikel 58 Absatz 3 des Übereinkommens vorge - sehene Zeitraum von drei Monaten für das Inkrafttreten der Änderungen regel - mäßig nicht ausreichend, um ein Vertragsgesetz zu erlassen.



Drucksache 190/12

... .1 Jedes Einbringen oder Einleiten ins Meer, jede Abgabe an eine Auffanganlage oder jeder abgeschlossene Verbrennungsvorgang ist umgehend im Mülltagebuch einzutragen und am Tag des Einbringens oder Einleitens, der Abgabe beziehungsweise der Verbrennung von dem verantwortlichen Offizier durch Unterschrift zu bestätigen. Jede vollständig ausgefüllte Seite des Mülltagebuchs ist vom Kapitän des Schiffes zu unterschreiben. Die Eintragungen im Mülltagebuch müssen mindestens in englischer, französischer oder spanischer Sprache erfolgen. Werden die Eintragungen auch in einer Amtssprache des Staates, dessen Flagge das Schiff zu führen berechtigt ist, vorgenommen, so sind die Eintragungen in dieser Sprache im Fall einer Streitigkeit oder einer Unstimmigkeit maßgebend.



Drucksache 86/12

... Die Änderung dient der Klarstellung und der Beseitigung von Unstimmigkeiten im Wortlaut der



Drucksache 434/12

... - wird an EU-Rechtsvorschriften Eignungsprüfungen durchführen, um überflüssigen Verwaltungsaufwand, Überschneidungen, Lücken, Unstimmigkeiten und überholte Maßnahmen zu ermitteln;



Drucksache 808/1/12

... Nach § 8 Absatz 3 DepV und nach § 8 Absatz 5 DepV sind Überprüfungen und Kontrolluntersuchungen auf "Einhaltung der Zuordnungskriterien" und nicht auf Übereinstimmung mit den Werten der grundlegenden Charakterisierung durchzuführen. Nicht alle darunter fallenden Untersuchungen beschränken sich auf die Parameter, die als Schlüsselparameter festgelegt sind. Vielmehr sind die Kontrolluntersuchungen bei Anhaltspunkten für Unstimmigkeiten und die stichprobenhaften Kontrolluntersuchungen innerhalb der ersten angelieferten 50 Mg gefährlicher Abfälle (bzw. 500 Mg nicht gefährlicher Abfälle) im Regelfall auf die Einhaltung aller Zuordnungskriterien durchzuführen.



Drucksache 395/12

... e) Fähigkeit zur raschen und wirksamen Erkennung und Behebung von Unstimmigkeiten bei den Daten im Besitz anderer Verwertungsgesellschaften, die Mehrgebietslizenzen für Online-Rechte an Musikwerken vergeben.



Drucksache 687/12 (Beschluss)

... 4. Es sollte eine Überarbeitung und ein Abgleich der Artikel 2 und 8 in Bezug auf Zertifizierungsanforderungen und -programme erfolgen. Der Verordnungsvorschlag enthält Unstimmigkeiten in Bezug auf Tätigkeiten, die eine Zertifizierung erfordern, und die entsprechenden Zertifizierungsprogramme. Beispielsweise fordert Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe b für Personen und Unternehmen, die an mobilen Klimaanlagen arbeiten, eine Zertifizierung. Artikel 8 Absatz 1 enthält jedoch keine Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme für Tätigkeiten an mobilen Klimaanlagen.



Drucksache 136/12 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat stellt zudem vielfach Inkonsistenzen und Unstimmigkeiten fest. So umfasst der vorgesehene Begriff "Weidebewirtschaftung" gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe h alle Formen der Grünland- und Futterbauwirtschaft, die in Zusammenhang mit einer tierischen Erzeugung stehen, beispielsweise die Silagegewinnung zur Milchviehfütterung, nicht aber zur Biogaserzeugung. Auf Grund der Fokussierung auf "Landnutzung" ist eine Verknüpfung mit der tierischen Erzeugung nicht nachvollziehbar.



Drucksache 165/12

... (3) Die Annahme eines Beschlusses in gegenseitigem Einvernehmen erfordert die Einstimmigkeit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder. Die Annahme eines Beschlusses in gegenseitigem Einvernehmen wird durch Enthaltungen nicht verhindert.



Drucksache 187/12

... Eine Umsetzung künftiger Änderungen durch Rechtsverordnung erscheint nicht nur zur Entlastung des Gesetzgebers, sondern auch deswegen geboten, weil nach Artikel XII des Übereinkommens die Änderungen, sofern das Quorum der erforderlichen Zustimmungen nach Artikel XII Buchstabe a erreicht wird und nicht ausnahmsweise Ein stimmigkeit nach Artikel XII Buchstabe b vorgesehen ist, auch für die überstimmten Staaten in Kraft treten. Zudem ist der nach Artikel XII Buchstabe c vorgesehene Zeitraum von drei Monaten für das Inkraft treten der Änderungen regelmäßig nicht ausreichend, um ein Vertrags gesetz zu erlassen.



Drucksache 652/12

... Mehrjahresrahmen ändern, der Ende 2012 ausläuft. Er erzielte nicht die notwendige Einstimmigkeit im Rat und wurde durch den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2013-2017 (KOM (2011)



Drucksache 808/12 (Beschluss)

... Nach § 8 Absatz 3 DepV und nach § 8 Absatz 5 DepV sind Überprüfungen und Kontrolluntersuchungen auf "Einhaltung der Zuordnungskriterien" und nicht auf Übereinstimmung mit den Werten der grundlegenden Charakterisierung durchzuführen. Nicht alle darunter fallenden Untersuchungen beschränken sich auf die Parameter, die als Schlüsselparameter festgelegt sind. Vielmehr sind die Kontrolluntersuchungen bei Anhaltspunkten für Unstimmigkeiten und die stichprobenhaften Kontrolluntersuchungen innerhalb der ersten angelieferten 50 Mg gefährlicher Abfälle (bzw. 500 Mg nicht gefährlicher Abfälle) im Regelfall auf die Einhaltung aller Zuordnungskriterien durchzuführen.



Drucksache 310/12

... Die dargestellten Unstimmigkeiten und Widersprüche lassen es erforderlich erscheinen, vor einer Überführung der Regelung in § 578a BGB ins



Drucksache 687/1/12

... 12. Es sollte eine Überarbeitung und ein Abgleich der Artikel 2 und 8 in Bezug auf Zertifizierungsanforderungen und -programme erfolgen. Der Verordnungsvorschlag enthält Unstimmigkeiten in Bezug auf Tätigkeiten, die eine Zertifizierung erfordern, und die entsprechenden Zertifizierungsprogramme. Beispielsweise fordert Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe b für Personen und Unternehmen, die an mobilen Klimaanlagen arbeiten, eine Zertifizierung. Artikel 8 Absatz 1 enthält jedoch keine Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramme für Tätigkeiten an mobilen Klimaanlagen.



Drucksache 468/12

... Bei den Verhandlungen zur Angleichung des Kollisionsrechts traten jedoch in der Arbeitsgruppe des Rates unüberwindbare Schwierigkeiten auf, so dass die auf dem Gebiet des Familienrechts erforderliche Einstimmigkeit für die Verabschiedung dieses Rechtsakts nicht zu erzielen war. Zumindest ein Mitgliedstaat war nicht bereit zu akzeptieren, dass seine Gerichte unter der Geltung der Verordnung auf eine Scheidung je nach Sachlage auch fremdes Recht hätten anwenden müssen.



Drucksache 167/12

... Die Risiken für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebietes sind seit dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2007 weiter gestiegen. Die Staaten der Eurozone benötigen daher schlagkräftigere Mechanismen für ein effektiveres Krisenmanagement zur Unterstützung überschuldeter Staaten, die eine angemessene und mit marktwirtschaftlichen Prinzipien vereinbare Kostentragung des Privatsektors ermöglichen. Im Rahmen der gegenwärtigen Diskussionen haben Überlegungen zur Einführung von Umschuldungsklauseln ("Collective action clauses") eine zentrale Rolle übernommen. Im Kern sind diese Klauseln darauf gerichtet, staatliche Umschuldungen zu erleichtern, indem hierfür benötigte Beschlüsse der Gläubiger an Mehrheitserfordernisse gebunden werden, die unterhalb der Einstimmigkeit liegen.



Drucksache 308/1/12

... hat, wird diese regelmäßig zeitnah gegenüber dem Gericht (Kostenbeamten) oder dem Notar vorbringen. Unklarheiten können dann oft ohne großen bürokratischen Aufwand geklärt werden. Wo dies nicht möglich ist, werden Eingaben bereits jetzt großzügig als jeweils statthafter und das Rechtsschutzziel des Betroffenen am meisten treffender Rechtsbehelf ausgelegt. Angesichts der fehlendenden Fristbindung droht dem Betroffenen kein Rechtsverlust. Vor diesem Hintergrund ist eine zwingend vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung über unbefristete Rechtsbehelfsmöglichkeiten in Kostensachen zur wirksamen Rechtsdurchsetzung nicht geboten. Sie wäre vielmehr möglicherweise sogar dem Rechtsfrieden abträglich, denn der vorbeschriebene Filter der formlosen Klärung von Fragen und Unstimmigkeiten droht zu entfallen, sollten Betroffene durch die Rechtsbehelfsbelehrung zu der Fehlvorstellung gelangen, sie müssten sogleich einen förmlichen Rechtsbehelf einlegen, damit ihnen überhaupt rechtliches Gehör gewährt wird. Hierdurch stiege die Zahl der ohne jede Aussicht auf Erfolg eingelegten Rechtsbehelfe und damit auch die Belastung der Gerichte.



Drucksache 544/12

... (c) wenn eine Einrichtung, die nach dieser Verordnung befugt ist, Rechnungsprüfungen oder Kontrollen bei Empfängern von Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union vorzunehmen, Unstimmigkeiten in den Jahresabschlüssen entdeckt;



Drucksache 558/12

... Mit der Änderung des § 6 der Justizverwaltungskostenordnung und des Gebührenverzeichnisses wird eine neue Gebühr für die Übermittlung einer Kopie von im Unternehmensregister hinterlegten Bilanzen eingeführt. Diese Gebühr orientiert sich der Höhe nach an den für Auszüge aus dem Handelsregister vorgesehenen Gebühren. Will eine Kleinstkapitalgesellschaft später die von ihr selbst zur Hinterlegung eingereichte Bilanz noch einmal einsehen, etwa weil in der Korrespondenz mit Dritten Unstimmigkeiten aufgefallen sind, muss sie diesen kostenpflichtigen Weg nicht beschreiten. Vielmehr steht ihr aufgrund des Hinterlegungsauftrags an den Betreiber des Bundesanzeigers auch das Recht zu, vom Betreiber des Bundesanzeigers kostenlos eine Kopie der hinterlegten Bilanz zu erhalten. Dies kann auch durch die Übersendung einer Beleg-Kopie der hinterlegten Bilanz an die Kleinstkapitalgesellschaft oder einen von ihr mit der Einreichung beauftragten Dritten (z.B. Steuerberater) erfolgen.



Drucksache 752/11 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass im Hinblick auf vorhandene Formulierungsunstimmigkeiten der vorliegende Vorschlag Defizite aufweist. Diese Unstimmigkeiten bestehen zum Teil im Hinblick auf Regelungen innerhalb der Richtlinie einschließlich der Erwägungsgründe, aber auch in Bezug auf den Beschluss Nr.



Drucksache 233/11

... Am 30. Juni 2010 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Regelung der Übersetzung des Patents der Europäischen Union an11. Diesem Vorschlag war eine Folgenabschätzung 12 beigefügt, in der die verschiedenen Optionen für die Übersetzungsregelung geprüft wurden. Im Protokoll der Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 10. November 2010 wurde festgestellt, dass trotz intensiver Bemühungen des Ratsvorsitzes keine Einstimmigkeit über die Übersetzungsregelungen erzielt13 werden konnte . Auf der Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ am 10. Dezember 201 014 wurde bestätigt, dass unüberwindbare Schwierigkeiten eine einmütige Zustimmung zum damaligen Zeitpunkt und in absehbarer Zukunft unmöglich machten. Das Fazit hieraus war, dass das Ziel der vorgeschlagenen Verordnung, auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen der Verträge in der gesamten Europäischen Union einen einheitlichen Patentschutz zu schaffen, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erreicht werden könne.



Drucksache 713/11

... (g) eine Bewertung der Stimmigkeit des Notfallplans im Hinblick auf die ermittelten Risiken;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund der Regulierungsinitiative

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Hinsichtlich der Verordnung Ergebnisse der Folgenabschätzung für die verschiedenen politischen Optionen

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Verhütung von Unfällen

Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und Haftung bei Schäden

Transparenz, Informationsaustausch und bestmögliche Praktiken

4 Notfallmaßnahmen

Internationale Aktivitäten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Politische Optionen und Bewertung der Auswirkungen

3. Rechtliche Aspekte der Verordnung

4 Betreiber

4 Mitgliedstaaten

4 Kommission

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

Änderung geltender Rechtsvorschriften

4 Übertragung

Europäischer Wirtschaftsraum und Energiegemeinschaft

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
vermeidung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze des Risikomanagements bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 4
Sicherheitserwägungen im Rahmen der Genehmigung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Artikel 5
Beteiligung der Öffentlichkeit an Lizenzvergabeverfahren

Artikel 6
Akzeptanz von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten innerhalb von Lizenzgebieten

Artikel 7
Haftung für Umweltschäden

Artikel 8
Zuständige nationale Behörde

Kapitel III
Vorbereitung Durchführung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf der Basis einer Risikobewertung

Artikel 9
Bedingungen für den Betrieb von Offshore-Anlagen

Artikel 10
Gefahrenbericht für Förderanlagen

Artikel 11
Gefahrenbericht für Nichtförderanlagen

Artikel 12
Interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 13
Mitteilung über Bohrungsarbeiten

Artikel 14
Mitteilung über den kombinierten Betrieb

Artikel 15
Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten

Artikel 16
Befugnis, Aktivitäten zu untersagen

Artikel 17
Grenzüberschreitende Auswirkungen

Kapitel IV
Beste Praxis für die Beherrschung ernster Gefahren

Artikel 18
Verhütung schwerer Unfälle durch die Betreiber

Artikel 19
Anforderungen an die zuständigen Behörden

Artikel 20
Gewährleistung der Einhaltung des Regulierungsrahmens zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 21
Anonyme Meldung von Sicherheitsbedenken

Kapitel V
Transparenz Austausch von Informationen

Artikel 22
Informationsaustausch

Artikel 23
Transparenz

Artikel 24
Berichterstattung über die Auswirkungen von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf die Sicherheit und Umwelt

Artikel 25
Untersuchungen nach einem schweren Unfall

Artikel 26
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Koordinierung Zusammenarbeit

Artikel 27
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 28
Koordinierter Ansatz für Sicherheit in angrenzenden Regionen und internationale Aktivitäten

Kapitel VII
Vorbereitung auf den Notfall Noftallmassnahmen

Artikel 29
Anforderungen an interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 30
Externe Notfalleinsatzpläne und Vorbereitung auf den Notfall

Artikel 31
Notfallmaßnahmen

Artikel 32
Grenzüberschreitende Vorbereitung auf den Notfall und Notfallmaßnahmen

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Der Kommission übertragene Befugnisse

Artikel 35
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36
Ausschussverfahren

Artikel 37
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 25

Artikel 38
Übergangsbestimmungen

Artikel 39
Inkrafttreten

Anhang I
Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit Genehmigungen gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Anhang II
Anforderungen an Dokumente für das Akzeptanzverfahren

1. in einer Auslegungsmitteilung für eine Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

2. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für den Betrieb einer Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

3. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für eine NICHTFörder-Anlage zu übermittelnde Informationen

4. in einer Mitteilung über Bohrungsarbeiten zu übermittelnde Informationen

5. Aspekte eines überprüfungssystems

6. BEI einem grösseren Umbau einer Anlage, EINSCHLIESSLICH der Entfernung einer Festen Anlage, zu übermittelnde Informationen

7. in einer Mitteilung über kombinierten Betrieb zu übermittelnde Informationen

Anhang III
Vorkehrungen der zuständigen Behörden zur Regelung von Betriebsvorgängen, die mit ernsten Gefahren behaftet sind

Anhang IV
Vorkehrungen des Betreibers zur Verhütung schwerer Unfälle

Anhang V
Anforderungen in Bezug auf Notfallvorsorge und Notfallmaßnahmen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang VI
Informationsaustausch und Transparenz


 
 
 


Drucksache 131/11

... Durch neuere EU-rechtliche Vorgaben und technische Entwicklungen sind bei den bestehenden Regelungen des Eichrechts Unstimmigkeiten entstanden.



Drucksache 453/11

... Bei Verzicht auf die neue Formulierung der Zuständigkeiten der BaFin und der Länder unter Beibehaltung des Ist-Zustandes würden Unstimmigkeiten bei der Zuordnung der Zuständigkeiten nach dem



Drucksache 234/11

... Am 30. Juni 2010 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Regelung der Übersetzung des Patents der Europäischen Union an11. Diesem Vorschlag war eine Folgenabschätzung12 beigefügt, in der die verschiedenen Optionen für die Übersetzungsregelung geprüft wurden. Im Protokoll der Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 10. November 2010 wurde festgestellt, dass trotz intensiver Bemühungen des Ratsvorsitzes keine Einstimmigkeit über die Übersetzungsregelungen erzielt werden konnte13. Auf der Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ am 10. Dezember 201014 wurde bestätigt, dass unüberwindbare Schwierigkeiten eine einmütige Zustimmung zum damaligen Zeitpunkt und in absehbarer Zukunft unmöglich machten. Das Fazit hieraus war, dass das Ziel der vorgeschlagenen Verordnung, auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen der Verträge in der gesamten Europäischen Union einen einheitlichen Patentschutz zu schaffen, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erreicht werden könne.



Drucksache 230/11

... "Der Deponiebetreiber hat eine Kontrolluntersuchung auf Einhaltung der Zuordnungskriterien durchzuführen, wenn sich bei der Annahmekontrolle nach Absatz 4 Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Anforderungen an die Beschaffenheit der Abfälle für die vorgesehene Ablagerung nicht erfüllt sind oder wenn Unstimmigkeiten zwischen Begleitpapieren und angeliefertem Abfall bestehen.



Drucksache 851/1/11

... Durch die vorgeschlagene Ergänzung des § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG-E würden die genannten Unstimmigkeiten vermieden, indem zwischen dem mit der Durchführung des Musterverfahrens verbundenen Kostenrisiko und der Bindung an die im Musterentscheid getroffenen Feststellungen ein Gleichlauf hergestellt wird.



Drucksache 857/11

... Der FABEC wird zentral durch den FABEC-Rat gesteuert, in dem je zwei Vertreter der Vertragsstaaten (jeweils von der zivilen und der militärischen Seite) vertreten sind. Seine Entscheidungen sind nach dem Einstimmigkeitsprinzip zu treffen und von den Vertragsstaaten umzusetzen. Dabei kommt jedem Vertragsstaat eine Stimme zu. Der FABEC-Rat ist keine internationale Organisation; er ist insbesondere nicht befugt, selbst Recht zu setzen.



Drucksache 121/11

... Des Weiteren wird in Absatz 5 der Unternehmer verpflichtet, im Rahmen seines Sicherheitsmanagementsystems ein internes Beschwerdeverfahren für den Fall einzurichten, dass es Unstimmigkeiten zwischen dem Triebfahrzeugführer und dem Unternehmer über die Entscheidung des Unternehmers im Hinblick auf die Zusatzbescheinigung gibt. Ist der Triebfahrzeugführer nach Beendigung des Beschwerdeverfahrens weiterhin anderer Auffassung als der Unternehmer, kann er entweder gegen den Unternehmer gerichtlich vorgehen oder sich an die zuständige Behörde zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens wenden. Die zuständige Behörde fungiert dann als unabhängige Beschwerdestelle im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie



Drucksache 650/2/11

... 32. Unabhängig von der Grundsatzproblematik der für die TEN-V-Leitlinien gewählten Rechtsform ist die Stimmigkeit der Zielvorgaben in Artikel 36 zu überprüfen und dahingehend anzupassen, dass Betrieb und Neubau von ausschließlich oder auch dem Güterverkehr dienender Schieneninfrastruktur in Städten und Ballungsräumen nicht a priori ausgeschlossen werden oder einer zusätzlichen Legitimationsverpflichtung über schon bestehende planungsrechtliche Verpflichtungen hinaus unterliegen. Sinnvoll wäre es, wenn zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen insbesondere an bestehenden Strecken in städtischen Ballungsgebieten aus europäischen Mitteln kofinanziert werden könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/2/11




Zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11

Zum Schienennetz

Zum Straßennetz

Zu Binnenhäfen bzw. Terminals

Zur BR-Drucksache 650/11

Zur BR-Drucksache 656/11

Zu Artikel 20

Direktzuleitung zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11


 
 
 


Drucksache 851/11 (Beschluss)

... Durch die vorgeschlagene Ergänzung des § 22 Absatz 1 Satz 3 KapMuG-E würden die genannten Unstimmigkeiten vermieden, indem zwischen dem mit der Durchführung des Musterverfahrens verbundenen Kostenrisiko und der Bindung an die im Musterentscheid getroffenen Feststellungen ein Gleichlauf hergestellt wird.



Drucksache 752/1/11

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass im Hinblick auf vorhandene Formulierungsunstimmigkeiten der vorliegende Vorschlag Defizite aufweist. Diese Unstimmigkeiten bestehen zum Teil im Hinblick auf Regelungen innerhalb der Richtlinie einschließlich der Erwägungsgründe, aber auch in Bezug auf den Beschluss Nr.



Drucksache 63/11

... Eine Umsetzung künftiger Änderungen durch Rechtsverordnung erscheint nicht nur zur Entlastung des Gesetzgebers, sondern auch deswegen geboten, da nach Artikel 59 MIGA-Übereinkommen die Änderungen auch für die überstimmten Staaten in Kraft treten, sofern das Quorum der erforderlichen Zustimmungen erreicht wird und nicht ausnahmsweise Einstimmigkeit vorgesehen ist. Zudem ist der nach Artikel 60 MIGA-Übereinkommen vorgesehene 90-Tage-Zeitraum für das Inkrafttreten der Änderungen regelmäßig nicht ausreichend, um ein Vertragsgesetz zu erlassen.



Drucksache 347/11

... Das Normungsverfahren wurde auf der Grundlage von Zusammenarbeit und Konsens durchgeführt und bevorzugte keine bestimmte Interessengruppe. Konsens bedeutet die allgemeine Zustimmung, die durch das Fehlen aufrechterhaltenen Widerspruches gegen wesentliche Inhalte seitens irgendeines wichtigen Anteiles der betroffenen Interessen und durch ein Verfahren gekennzeichnet ist, das versucht, die Gesichtspunkte aller betroffenen Parteien zu berücksichtigen und alle Gegenargumente auszuräumen. Konsens bedeutet nicht Einstimmigkeit.



Drucksache 540/10 (Beschluss)

... im Fall der Zurückweisung wegen fehlender Erfolgsaussicht Einstimmigkeit vorauszusetzen ist.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.