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187 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schuldverschreibung"


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Drucksache 3/05

... - Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen)



Drucksache 85/05

... b) Schuldtitel, insbesondere Schuldverschreibungen und Zertifikate, die andere als die in Buchstabe a genannten Wertpapiere vertreten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots

§ 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere

Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts

§ 5
Prospekt

§ 6
Basisprospekt

§ 7
Mindestangaben

§ 8
Nichtaufnahme von Angaben

§ 9
Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars

§ 10
Jährliches Dokument

§ 11
Angaben in Form eines Verweises

§ 12
Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten

Abschnitt 3
Billigung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 13
Billigung des Prospekts

§ 14
Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 15
Werbung

§ 16
Nachtrag zum Prospekt

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel

§ 17
Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte

§ 18
Bescheinigung der Billigung

Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Drittstaatemittenten

Abschnitt 6
Zuständige Behörde und Verfahren

§ 21
Befugnisse der Bundesanstalt

§ 22
Verschwiegenheitspflicht

§ 23
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 24
Vorsichtsmaßnahmen

§ 25
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 26
Sofortige Vollziehung

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

§ 27
Register

§ 28
Gebühren und Auslagen

§ 29
Benennungspflicht

§ 30
Bußgeldvorschriften

§ 31
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

§ 8j
Werbung

§ 8k
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Veröffentlichung ergänzender Angaben

§ 12
Hinweis auf Verkaufsprospekt

§ 16
Gebühren

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 55
Haftung für den Prospekt

Artikel 4
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

§ 51
Veröffentlichung der Zulassung

§ 71
Ordnungswidrigkeiten

§ 72a
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

§ 101
Angebot der Aktien

§ 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

§ 101
Angebot der Aktien

§ 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Aufhebung der Verkaufsprospekt-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu den in Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 genannten entsprechenden Vorschriften zählen die aufgrund der folgenden Gesellschaftsrichtlinien einschließlich der Änderungsrichtlinien in das Recht der Mitgliedstaaten geschaffenen Vorschriften:

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 2

Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 85/05 (Beschluss)

... Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch macht, eine Übergangsregelung für Daueremissionen von Schuldverschreibungen zu schaffen. Jedoch sollte Unklarheit darüber, inwieweit die Übergangsregelung sowohl öffentliche Angebote von Wertpapieren als auch eine (gleichzeitige oder anschließende) Zulassung dieser Wertpapiere zum Börsenhandel umfasst, beseitigt werden. Der Gesetzentwurf lässt mit der Formulierung „anbieten“ offen, ob neben dem öffentlichen Angebot von Daueremissionen der Kreditinstitute auch die Zulassung zum Handel erfasst ist. Die vorgeschlagene Änderung dient der entsprechenden Klarstellung.



Drucksache 335/05

... ""1. gezahlte oder einem Konto gutgeschriebene Zinsen, die mit Forderungen jeglicher Art zusammenhängen, unabhängig davon, ob diese grundpfandrechtlich gesichert sind oder nicht und ob sie ein Recht auf Beteiligung am Gewinn des Schuldners beinhalten oder nicht, insbesondere Erträge aus Staatspapieren, Anleihen und Schuldverschreibungen einschließlich der mit diesen Titeln verbundenen Prämien und Gewinne; Zuschläge für verspätete Zahlungen gelten nicht als Zinszahlung;“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Die Zinsinformationsverordnung vom 26. Januar 2004 (BGBl. I S. 128) wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 84/05

... 1. Die Einrichtung darf nicht mehr als 5 vom Hundert ihrer Vermögenswerte in Aktien und anderen aktienähnlichen Wertpapieren, Anleihen, Schuldverschreibungen und anderen Geld- und Kapitalmarktinstrumenten desselben Unternehmens und nicht mehr als 10 vom Hundert dieser Vermögenswerte in Aktien und anderen aktienähnlichen Wertpapieren, Anleihen, Schuldverschreibungen und anderen Geld- und Kapitalmarktinstrumenten von Unternehmen anlegen, die einer einzigen Unternehmensgruppe angehören; für Anlagen, bei denen § 3 Abs. 2 der Anlageverordnung höhere Streuungsquoten vorsieht, gelten die in der Anlageverordnung genannten Quoten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

§ 150
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 151
Statistische Nachweisungen

§ 152
Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 153
Ermächtigungsgrundlage

§ 55b
Prognoserechnungen

§ 92
Versicherungsbeirat

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

Artikel 2
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV)

§ 2
Überbetriebliche Pensionskassen

Artikel 4
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

§ 118a

§ 118b

§ 118c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

§ 118e

§ 118f

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

§ 147

§ 148

§ 149

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 2/05

... Das Kapitalgesellschaftsrecht kennt die Kollektivvertretung sowohl im Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 als auch im Spruchverfahrensgesetz. Die Regierungskommission "Corporate Governance" schlägt in Anlehnung an das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren ein Vertretermodell zur Durchsetzung kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzansprüche vor (vgl. Rdn. 190 des Berichts der Regierungskommission, BT-Drs 14/7515). Nach dem Kommissionsvorschlag kann jeder Anspruchsinhaber einen Antrag auf Bestellung eines gemeinsamen Vertreters bei demjenigen Prozessgericht erster Instanz stellen, das über die spätere Klage des gemeinsamen Vertreters zu entscheiden hat. Nach seiner Bestellung durch das Gericht soll der Vertreter die Anleger öffentlich darauf hinweisen, dass sie ihre Ansprüche unter Angabe des Sachverhalts und der Mitteilung des oder der Beklagten binnen einer angemessenen Frist anmelden können. Die Verteilung des erstrittenen Erlöses soll entsprechend § 26 Abs. 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

§ 1
Musterfeststellungsantrag

§ 2
Bekanntmachung im Klageregister

§ 3
Unterbrechung des Verfahrens

§ 4
Vorlage an das Oberlandesgericht

§ 5
Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

§ 6
Bekanntmachung des Musterverfahrens

§ 7
Aussetzung

§ 8
Beteiligte des Musterverfahrens

§ 9
Allgemeine Verfahrensregeln

§ 10
Vorbereitung des Termins

§ 11
Wirkung von Rücknahmen

§ 12
Rechtsstellung des Beigeladenen

§ 13
Erweiterung des Gegenstandes des Musterverfahrens

§ 14
Musterentscheid

§ 15
Rechtsbeschwerde

§ 16
Wirkung des Musterentscheids

§ 17
Gegenstand der Kostenentscheidung im Prozessverfahren

§ 18
Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

§ 19
Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 8
Änderung des Börsengesetzes

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Vorbemerkung

II. Bündelungsmöglichkeiten nach geltendem Recht - Defizite und Alternativen

1. Herkömmliche Bündelungsformen und Defizite

2. Kollektivvertretung im Kapitalgesellschaftrecht

3. Alternativen in ausländischen Rechtsordnungen

III. Lösungskonzept

1. Ausschließlicher Gerichtsstand

2. Ausgestaltung des Musterverfahrens

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

Zu Abschnitt 1 Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Durchführung des Musterverfahrens

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Artikel 2
(Änderung der Zivilprozessordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 4
(Änderung des Gerichtskostengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 5
(Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes)

Artikel 6
(Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 7
(Änderung des Verkaufsprospektgesetzes)

Artikel 8
(Änderung des Börsengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 9
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 163/1/05

... 13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen (Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 163/1/05




1. Es wird begrüßt, dass die von dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegten

2. Ausdehnung des Partial Use Tätigkeitsrichtlinie Artikel 89

3. Bürgschaftsbanken/staatliche Förderbanken

4. Use Test Tätigkeitsrichtlinie Artikel 86 IV

5. Granularitätsgrenze/Behandlung von Retailkrediten

6. Keine überzogenen Risikogewichte

7. Möglichkeit der Verrechenbarkeit des erwarteten Verlusts mit den Wertberichtigungen

8. Verbriefungen Tätigkeitsrichtlinie Artikel 94 ff.

9. Ausdehnung der anerkennungsfähigen Sicherheiten im Standardansatz

10. Anerkennung von Bürgschaften der Förderinstitute/Kreditgarantiegemeinschaften

11. Sachgerechte Lösungen für Ausfallbürgschaften und Rückgarantien

12. Verzicht auf die dreijährige Wertermittlung bei grundpfandrechtlich besicherten Krediten/jährliche Objektwertüberwachung Anhang VIII, Teil 2, Tz. 8b der Tätigkeitsrichtlinie

13. Risikogewichtung gedeckter Schuldverschreibungen Annex VI, Teil l, Tz. 68 und Annex VII, Teil 2, Tz. 8 lit. d der Tätigkeitsrichtlinie

14. Unterkonsolidierung Tätigkeitsrichtlinie Artikel 73, Tz. 2

15. Ausfallkriterium Anhang VII, Teil 4, Tz. 44b

16. Prozyklische Effekte von Basel II

17. Level playing field für international tätige Kreditinstitute

18. Operationelles Risiko Anhang X der Tätigkeitsrichtlinie - Bruttoertrag kein geeigneter Indikator

19. Übergangsregelungen

20. Barwertiges Zinsänderungsrisiko

21. Bankinterner Kapitaleinschätzungsprozess Artikel 123 Abs. 1 der Tätigkeitsrichtlinie

22. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess Tätigkeitsrichtlinie Artikel 124 Abs. 4

23. Offenlegungsanforderungen

24. Komitologie

25. Änderung von Vorschriften für Großkredite


 
 
 


Drucksache 235/05

... (40) In § 3 Abs. 3 Satz 1 der Schuldverschreibungsverordnung vom 21. Juli 1995 (BGBl. I S. 846), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. Mai 2000 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, werden die Wörter "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 4
Anpassung sonstigen Bundesrechts

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 85/1/05

... Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch macht, eine Übergangsregelung für Daueremissionen von Schuldverschreibungen zu schaffen. Jedoch sollte Unklarheit darüber, inwieweit die Übergangsregelung sowohl öffentliche Angebote von Wertpapieren als auch eine (gleichzeitige oder anschließende) Zulassung dieser Wertpapiere zum Börsenhandel umfasst, beseitigt werden. Der Gesetzentwurf lässt mit der Formulierung „anbieten“ offen, ob neben dem öffentlichen Angebot von Daueremissionen der Kreditinstitute auch die Zulassung zum Handel erfasst ist. Die vorgeschlagene Änderung dient der entsprechenden Klarstellung.



Drucksache 744/05

... (7) Von allen Märkten, auf denen Verbraucher Geschäfte abschließen, weisen die Hypothekarkreditmärkte den höchsten Grad an Komplexität auf. An der ‘Wertkette’ eines auf diesen Märkten getätigten Geschäfts können auf jeder Stufe mehrere, auf unterschiedliche Bereiche spezialisierte Marktteilnehmer beteiligt sein. So können in der EU am Erwerb einer einzigen Immobilie durch einen einzigen Verbraucher Hypothekenmakler, Produktbündler, spezialisierte/nicht spezialisierte Kreditgeber, Emittenten und Käufer von Wertpapieren und Schuldverschreibungen (einschließlich globaler Anleger), Versicherer und sogar Regierungsstellen beteiligt sein. Die Bedeutung der EU-Hypothekarkreditmärkte ist im bisherigen, derzeitigen und künftigen Wirtschaftsklima also nicht zu unterschätzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/05




Grünbuch Hypothekarkredite in der EU Text von Bedeutung für den EWR Einleitung

I SOLL die Kommission tätig werden?

II Verbraucherschutz

4 Verbraucherinformationen

Beratung und Kreditvermittlung

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Regeln in Bezug auf Wucher und variable Zinssätze

4 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

III Rechtsfragen Geltendes Recht

Bonität des Kunden

Bewertung von Grundstücken und Gebäuden

4 Zwangsversteigerungsverfahren

4 Steuern

IV HYPOTHEKARISCHE Sicherheiten Grundbuchregister

Euro -Hypothek

V Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


Drucksache 304/05

... b) Schuldtitel, insbesondere Schuldverschreibungen und Zertifikate, die andere als die in Buchstabe a genannten Wertpapiere vertreten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/05




Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots

§ 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere

Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts

§ 5
Prospekt

§ 6
Basisprospekt

§ 7
Mindestangaben

§ 8
Nichtaufnahme von Angaben

§ 9
Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars

§ 10
Jährliches Dokument

§ 11
Angaben in Form eines Verweises

§ 12
Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten

Abschnitt 3
Billigung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 13
Billigung des Prospekts

§ 14
Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts

§ 15
Werbung

§ 16
Nachtrag zum Prospekt

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Angebote und Zulassung zum Handel

§ 17
Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte

§ 18
Bescheinigung der Billigung

Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Drittstaatemittenten

Abschnitt 6
Zuständige Behörde und Verfahren

§ 21
Befugnisse der Bundesanstalt

§ 22
Verschwiegenheitspflicht

§ 23
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 24
Vorsichtsmaßnahmen

§ 25
Bekanntmachung von Maßnahmen

§ 26
Sofortige Vollziehung

§ 27
Register

§ 28
Gebühren und Auslagen

§ 29
Benennungspflicht

§ 30
Bußgeldvorschriften

§ 31
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

§ 8j
Werbung

§ 8k
Verschwiegenheitspflicht

§ 11
Veröffentlichung ergänzender Angaben

§ 12
Hinweis auf Verkaufsprospekt

§ 16
Gebühren

Artikel 3
Änderung des Börsengesetzes

§ 35
(weggefallen).

§ 55
Haftung für den Prospekt.

§ 55
Haftung für den Prospekt

Artikel 4
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

§ 51
Veröffentlichung der Zulassung

§ 71
Ordnungswidrigkeiten

§ 72a
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Änderung des Investmentgesetzes

§ 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
Änderung der WpÜG-Angebotsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 7a
Änderung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Aufhebung der Verkaufsprospekt

Artikel 9a
Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Verkaufsprospektgesetz auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 234/05

... Aufgrund von § 10 Entschuldungsabwicklungsgesetz sind im Jahr 1952 Guthaben, Forderungen und Rechte auf die LR übergegangen, welche ein Zweckvermögen bilden. Gleichzeitig wurde ein Treuhandverhältnis begründet, wonach das Zweckvermögen von der Bank einerseits für den Bund zu verwalten ist, andererseits für die Verzinsung und Tilgung von Ablösungsschuldverschreibungen zu verwenden ist. Der zuletzt genannte Verwendungszweck ist als erledigt zu betrachten. Gemessen am heutigen Vermögen machen die im Jahr 1952 auf die Bank übertragenen Vermögenswerte weniger als 10% des Vermögens aus.



Drucksache 983/04

der Emission von Schuldverschreibungen und sonstigen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 983/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Teil II

 
 
 


Drucksache 23/15 PDF-Dokument



Drucksache 46/17 PDF-Dokument



Drucksache 47/17 PDF-Dokument



Drucksache 57/16 PDF-Dokument



Drucksache 69/18 PDF-Dokument



Drucksache 70/16 PDF-Dokument



Drucksache 74/18 PDF-Dokument



Drucksache 87/17 PDF-Dokument



Drucksache 103/17 PDF-Dokument



Drucksache 119/16 PDF-Dokument



Drucksache 130/16 PDF-Dokument



Drucksache 147/18 PDF-Dokument



Drucksache 158/17 PDF-Dokument



Drucksache 163/05 PDF-Dokument



Drucksache 169/06 PDF-Dokument



Drucksache 214/19 PDF-Dokument



Drucksache 241/11 PDF-Dokument



Drucksache 254/11 PDF-Dokument



Drucksache 262/15 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



Drucksache 285/15 PDF-Dokument



Drucksache 291/17 PDF-Dokument



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