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"Rinde"
Drucksache 406/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV )
... Kälber und Jungrinder unter 1 Jahr
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Landwirtschaftliche Tätigkeit
§ 3 Niederwald mit Kurzumtrieb
§ 4 Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen
Teil 2 Aktiver Betriebsinhaber
§ 5 Ergänzung der Aufzählung der in Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 aufgezählten Unternehmen und Tätigkeiten
§ 6 Anwendung von Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
§ 7 Nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeiten
§ 8 Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupttätigkeit oder Geschäftszweck
§ 9 Nationaler Durchschnitt der Direktzahlungen
Teil 3 Basisprämienregelung
Abschnitt 1 Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung
§ 10 Verfügbarkeit der beihilfefähigen Hektarflächen
§ 11 Mindestbetriebsgröße
§ 12 Hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung
Abschnitt 2 Nationale Reserve
§ 13 Auffüllung der nationalen Reserve
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Mitteilungen
§ 16 Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach Artikel 30 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Teil 4 Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
Abschnitt 1 Anbaudiversifizierung
§ 17 Anbaudiversifizierung
Abschnitt 2 Dauergrünland
Unterabschnitt 1 Referenzanteil
§ 18 Referenzanteil
Unterabschnitt 2 Dauergrünland, das der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt
§ 19 Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit § 15 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Unterabschnitt 3 Dauergrünland, das nicht der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt
§ 20 Weitere Voraussetzung bei der Genehmigung des Umbruchs von Dauergrünland im Fall des § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
§ 21 Anlage von Dauergrünland an anderer Stelle in derselben Region im Fall des § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
§ 22 Rückumwandlung bei Umwandlung entgegen § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Unterabschnitt 4 Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
§ 23 Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland bei Abnahme des Dauergrünlandanteils um mehr als 5 Prozent
§ 24 Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil
§ 25 Brachliegende Flächen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 26 Terrassen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 27 Landschaftselemente (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 28 Pufferstreifen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 29 Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 30 Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 31 Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 32 Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
§ 33 Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 34 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu §§ 3 und 30 Absatz 1) Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2) Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Großvieheinheiten
Anlage 3 (zu § 31 Absatz 1) Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
Anlage 4 (zu § 32) Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Bund
2. Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3036: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II.3.1 Bund:
II.3.2 Länder:
Drucksache 536/14
... Cefalonium ist zugelassen zur Anwendung bei Rindern zur Behandlung subklinischer Mastitiden zum Zeitpunkt des Trockenstellens und zur Verhinderung bakterieller Neuinfektionen des Euters durch Staphylococcus aureus, Streptococcus agalactiae, Streptococcus dysgalactiae, Streptococcus uberis, Arcanobacterium pyogenes, Escherichia coli und Klebsiella spp. während der Trockenstehzeit. Darreichungsform / Art der Anwendung
A. Problem und Ziel
Arzneimittelverschreibungsverordnung Artikel 1
Apothekenbetriebsordnung Artikel 2
Verordnung
Verordnung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und wesentliche Regelungen
Arzneimittelverschreibungsverordnung Artikel 1
Apothekenbetriebsordnung Artikel 2
Verordnung
Verordnung
II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen
III. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten
IV. Nachhaltigkeit
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Befristung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3029: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukteabgabe-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 196/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... Eine bestehende Unstimmigkeit in der Schätzgleichung zur Berechnung des Energiegehaltes von Mischfuttermitteln ist zu korrigieren, indem die Fußnote 1 zur Angabe der Nettoenergie-Laktation für die Tierarten Rinder, Schafe und Ziegen angepasst wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
Artikel 1 Änderung der Achtundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 2 Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Drucksache 83/14
... Die benannten Gesetze dienen der Durchführung der im Unions- oder Gemeinschaftsrecht enthaltenen Vorschriften über die Rindfleischetikettierung, über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern, der Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen sowie über die Registrierung von Legehennenbetrieben zum Zweck der Kennzeichnung von Eiern. Die Begriffsbestimmungen (Jungrind- und Kalbfleisch) sowie Kategorien für die Etikettierung von bis zu zwölf Monate alten Rindern waren bislang in der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes
Artikel 3 Bekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzgebung
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 6b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes (NKR-Nr. 2800)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Bund
2. Länder
Drucksache 52/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/608 /EWG, 90/425 /EWG und 91/496 /EWG hinsichtlich der Bezugnahmen auf tierzuchtrechtliche Vorschriften - COM(2014) 4 final
... /EWG7, der Richtlinie 94/28/EG des Rates vom 23. Juni 1994 über die grundsätzlichen tierzüchterischen und genealogischen Bedingungen für die Einfuhr von Tieren, Sperma, Eizellen und Embryonen aus Drittländern und zur Änderung der Richtlinie 77/504/EWG über reinrassige Zuchtrinder8 und der Richtlinie 2009/157/EG des Rates vom 30. November 2009 über reinrassige Zuchtrinder9 ist der Rechtsrahmen der Union für die Zucht reinrassiger Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde sowie hybrider Zuchtschweine festgelegt.
Drucksache 81/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des ArbeitnehmerEntsendegesetzes
... Dabei sind nach dem Gesetzestext unter "Schlachten" alle Tätigkeiten des Schlachtens und Zerlegens von Tieren zu verstehen, etwa von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Kamelen und anderen Tieren, nicht aber von Fischen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (NKR-Nr. 2785)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 35/14
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch
... hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch
Drucksache 459/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung AgrarZahlVerpflV)
... Hecken und Knicks weisen häufiger kleine Lücken auf, die nicht immer mit Bewuchs versehen sind (z.B. "Übertritte" durch Fußgänger, Trittpfade von Rindern, sonstige Fahrspuren, soweit diese nicht geteert oder betoniert sind). Es ist davon auszugehen, dass die Kommission solche kleineren Lücken auch ohne Bewuchs akzeptiert. Außerdem beeinträchtigen diese die Funktion der Hecken und Knicks im Regelfall nicht.
Anlage Änderungen zur Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung - AgrarZahlVerpflV)
1. Zu § 5 Absatz 1 Satz 3 - neu
2. Zu § 5 Absatz 6 Satz 2
3. Zu § 5 Absatz 6 Satz 3 - neu
4. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1
5. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 1
6. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 8
7. Zu § 8 Absatz 3
8. Zu Anlagen 2 und 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 458/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
... über anzeigepflichtige Tierseuchen handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung der lateinischen Schreibweise der "Tuberkulose der Rinder" (Artikel 6).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung
Artikel 2 Änderung der Schweinepest-Verordnung
§ 2a Verbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen
Artikel 3 Änderung der Tollwut-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Brucellose-Verordnung
Artikel 5 Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
Artikel 6 Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
Artikel 7 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
Artikel 8 Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung
Artikel 9 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Artikel 10 Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
Artikel 11
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 268/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
... über anzeigepflichtige Tierseuchen wird einerseits klargestellt, dass sich die Anzeigepflicht für die Aujeszkysche Krankheit (AK) nur auf Hausrinder und Hausschweine (und nicht auch auf Wildschweine) bezieht. Andererseits wird das Epizootische Ulzerative Syndrom (EUS) der Fische gestrichen, da EUS auch auf europäischer Ebene als anzeigepflichtige Tierseuche gestrichen wurde.
Drucksache 150/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... b) Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel,
Gesetz
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Pflichten des Tierhalters
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 4 Anzeigepflicht
§ 5 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 6 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 7 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 8 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 9 Tierseuchenfreiheit
§ 10 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 11 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 12 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 13 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 14 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 15 Grundsatz der Entschädigung
§ 16 Höhe der Entschädigung
§ 17 Ausschluss der Entschädigung
§ 18 Entfallen der Entschädigung
§ 19 Teilweise Entschädigung
§ 20 Entschädigungspflichtiger
§ 21 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 22 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 23 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 24 Überwachung
§ 25 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 26 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 27 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 28 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 29 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 30 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Einziehung
Abschnitt 10 Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften
§ 34 Aufgabenübertragung
§ 35 Amtshilfe, gegenseitige Unterrichtung
§ 36 Schiedsverfahren
§ 37 Anfechtung von Anordnungen
§ 38 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 39 Weitergehende Maßnahmen
§ 40 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 41 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 42 Gebühren
§ 43 Übergangsvorschriften
§ 44 Änderung weiterer Vorschriften
§ 45 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 442/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der BSE -Untersuchungsverordnung
... b) Der Bundesrat stellt fest, dass in Deutschland seit 4 Jahren kein BSE-Fall bei Rindern mehr festgestellt wurde. Die letzte Feststellung bei einem gesund geschlachteten Rind war im Juli 2009.
Drucksache 149/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... "Wer Tiere der Gattungen Rind, ausgenommen milchgebende Rinder, Schwein, Huhn (Gallus gallus), ausgenommen Legehennen, Pute sowie Fische, berufs- oder gewerbsmäßig hält, "
1. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, Satz 1 Nummer 2, Nummer 3a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b - neu -
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3 Satz 1
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1 Nummer 2, § 58e Absatz 2 Nummer 1
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d
§ 58d Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e Absatz 2 Nummer 3 - neu -
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58f
10. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23b
11. Zu Artikel 1
Drucksache 705/13
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
... Dieser Wirkstoff ist zugelassen zur Anwendung bei Rindern zur Behandlung subklinischer Mastitiden zum Zeitpunkt des Trockenstellens und zur Verhinderung bakterieller Neuinfektionen des Euters durch Staphylococcus aureus, Streptococcus agalactiae, Streptococcus dysgalactiae, Streptococcus uberis, Arcanobacterium pyogenes, Escherichia coli und Klebsiella spp. während der Trockenstehzeit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und wesentliche Regelungen
II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen
III. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten
Für die Wirtschaft pharmazeutische Unternehmer
Für verschreibende Personen
Marginaler wiederkehrender Erfüllungsaufwand
Weitere Kosten
IV. Nachhaltigkeit
VI. Befristung
VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe e
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2619: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 443/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose -Verordnung
... Die derzeit in der Regelung enthaltene Frist "3 1. Dezember 2013 " zur Untersuchung einer Stichprobe von Rindern auf Tuberkulose erscheint zu ambitioniert, da die Rinder in der Regel erst im späten Herbst eingestallt werden. Insoweit sollte die gesamte Aufstallungsperiode für die Untersuchung nutzbar gemacht werden.
1. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2a Tuberkulose-Verordnung
2. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 9 Absatz 3 Nummer 2 Tuberkulose-Verordnung
3. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - und 7a - neu - §§ 12 und 13 - neu -, § 18 Tuberkulose-Verordnung
§ 12
§ 13
§ 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 814/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden - COM(2013) 892 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden - COM(2013) 892 final
Drucksache 814/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden - COM(2013) 892 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden - COM(2013) 892 final
Drucksache 230/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
... rechtlicher Verordnungen vom 22. Juli 2010 (BGBl. I S. 996) wurde im Rahmen der Schätzgleichung für Mischfuttermittel für Rinder, Schafe oder Ziegen u.a. ein vereinfachtes Umrechnungsverfahren für die Ermittlung der Nettoenergie Laktation aus der umsetzbaren Energie vorgegeben. Dieses vereinfachte Umrechnungsverfahren hat sich nicht bewährt, weil deutlich geworden ist, dass es mit zunehmendem Rohproteingehalt der Mischfutter zu unnötig hohen Schätzfehlern (Überschätzungen) führt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechsundvierzigste Verordnung
Artikel 1
§ 35g Straftaten
Anlage 4 (zu § 13 Absatz 1 und 2) Schätzgleichungen zur Berechnung des Energiegehaltes von Mischfuttermitteln
Artikel 2
Artikel 3
I. Allgemeiner Teil
II. Kosten/Erfüllungsaufwand
III. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2392: iner Sechsundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 443/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose -Verordnung
... In 2012 und 2013 wurde verschiedentlich Tuberkulose bei Rindern festgestellt. Vor dem Hintergrund zum Teil nicht erklärbarer Untersuchungsergebnisse wurden mit der Ersten Verordnung zur Änderung der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
§ 2a Die zuständige Behörde führt bei über 24 Monate alten weiblichen Rindern bis zum 31. Dezember 2013 eine Stichprobenuntersuchung mittels Simultantest auf Tuberkulose durch, so dass Tuberkulose mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 vom Hundert und einer Prävalenzschwelle von 0,1 vom Hundert festgestellt werden kann.
§ 4a Ist das Ergebnis der Tuberkulinprobe bei einem Rind positiv im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe a oder der Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG, das Ergebnis der erneuten Tuberkulinprobe nach § 4 Satz 1 Buchstabe b zweifelhaft im Sinne der Nummer 2.2.5.3.1 Buchstabe b oder Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe b des Anhangs B der Richtlinie 64/432/EWG oder das Ergebnis des Interferon-Gamma-Freisetzungstests positiv, so sind
§ 18a
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Haushaltsausgaben mit Erfüllungsaufwand
Weitere Kosten
Gleichstellungspolitische Bedeutung
3 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Bekämpfung der Tuberkulose
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 290/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen COM(2013) 213 final
... 2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen
Drucksache 815/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Klontieren - COM(2013) 893 final
... 2008 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Gutachten zum Klonen abgegeben. Darin konzentrierte sie sich auf Klontiere, deren Nachkommen und die von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnisse. Dieses Gutachten wurde durch drei Erklärungen aus den Jahren 2009, 2010 und 201210 aktualisiert. Auf der Grundlage der verfügbaren Daten konstatierte die EFSA Probleme im Zusammenhang mit der Gesundheit der Ersatzmuttertiere (die die Klone austragen) und der Klone selbst. Ersatzmuttertiere leiden insbesondere unter Funktionsstörungen der Plazenta, was zu einer erhöhten Zahl an Fehlgeburten beiträgt. Dies ist einer der Gründe für die geringe Effizienz der Technik (6-15 % bei Rindern und 6 % bei Schweinen) und dafür, dass mehreren Muttertieren Klonembryonen eingepflanzt werden müssen, um einen einzigen Klon zu erhalten. Außerdem führen Anomalien der Klone und außergewöhnlich große Nachkommen der ersten Filialgeneration zu schwierigen Geburten und neonatalen Todesfällen. Eine hohe Sterblichkeitsrate ist typisch für die Klontechnik.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des VORSCHLAGS
1.1. Hintergrund des Vorschlags
1.2. Ziele des Vorschlags
1.3. Rechtsrahmen
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der FOLGENABSCHÄTZUNG
2.1. Konsultationsprozess
2.1.1. Konsultationsmethoden und vorrangig angesprochene Sektoren
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.1.3. Externes Expertenwissen
2.2. Folgenabschätzung11
3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den HAUSHALT
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorläufige Verbote
Artikel 4 Sanktionen
Artikel 5 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 6 Umsetzung
Artikel 7 Inkrafttreten
Artikel 8 Adressaten
Drucksache 149/1/13
... "Wer Tiere der Gattungen Rind, ausgenommen milchgebende Rinder, Schwein, Huhn (Gallus gallus), ausgenommen Legehennen, Pute sowie Fische, berufs- oder gewerbsmäßig hält, "
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 47 Absatz 1c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 56 Absatz 4 Satz 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 56a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 , Doppelbuchstabe cc - neu - 56a Absatz 1 Nummer 4a - neu - , Buchstabe b Doppelbuchstabe aa 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 58 Absatz 3
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, Absatz 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58a Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 - neu -, Satz 2, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1, Satz 1 Nummer 2, Nummer 3a - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b - neu -
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58b Absatz 3 Satz 1
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 4, Absatz 4a - neu -, Absatz 6 Satz 4 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58c Absatz 1 Nummer 2, § 58e Absatz 2 Nummer 1
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58d
§ 58d Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
Zu § 58d
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58e Absatz 2 Nummer 3 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 58f
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 97 Absatz 2 Nummer 23b
18. Zu Artikel 1
21. Zu Artikel 1 § 58d Absatz 4
Drucksache 442/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der BSE -Untersuchungsverordnung
... Seit 2001 gelten unionsrechtlich BSE-Schutzmaßnahmen, darunter die Pflicht, gesund geschlachtete Rinder ab einem bestimmten Alter auf BSE zu testen. Diese BSE-Testpflicht wurde auf Grund einer ständigen wissenschaftlichen Neubewertung des BSE-Risikos durch die EFSA im Sinne einer Lockerung der Testpflichten wiederholt angepasst. Während 2001 noch alle gesund geschlachteten Rinder im Alter von über 30 Monaten auf BSE getestet wurden, wurde dieses Testalter für Deutschland und eine zunehmende Zahl weiterer Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Bewertung der jährlich an die Kommission zu übermittelnden Ergebnisse der durchgeführten Überwachungsprogramme 2008 auf 48 Monate und 2011 auf 72 Monate angehoben. Im Zusammenhang mit der Anhebung des Testalters gesund geschlachteter Rinder auf 72 Monate wurde 25 Mitgliedstaaten unionsrechtlich zudem die Möglichkeit eröffnet, ab dem 1. Januar 2013 von der systematischen Testung aller Rinder im Alter von 72 Monaten auf die Testung einer Stichprobe dieser Altersgruppe überzugehen. Darüber hinaus wurde mit Beschluss vom 4. Februar 2013 den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, ganz auf die Testung gesund geschlachteter Rinder, zu verzichten. Aufgrund von Risikobewertungen des BfR und des FLI vom 11. Mai und 10. Dezember 2012 wird es als notwendig erachtet, an einer systematischen Testung aller über acht Jahre (96 Monate) alten Rinder festzuhalten, um jede Beeinträchtigung des Niveaus des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die Verbraucherinnen und Verbraucher auszuschließen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Rechtsetzungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Rechtsfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem.
4 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 751/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung und Aufhebung tierzuchtrechtlicher Vorschriften
... Die detaillierten Regelungen der bestehenden Verordnungen über die Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung bei Rindern, Schafen und Ziegen, Schweinen und Pferden widersprechen der Grundentscheidung des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über Zuchtorganisationen
§ 8a Besondere Bestimmungen im Bereich der Pferdezucht
Artikel 2 Verordnung zur Aufhebung tierzuchtrechtlicher Vorschriften
§ 1
§ 2
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2615: Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung und Änderung tierzuchtrechtlicher Vorschriften
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 814/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden - COM(2013) 892 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden - COM(2013) 892 final
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des VORSCHLAGS
1.1. Hintergrund des Vorschlags
1.2. Ziele des Vorschlags
1.3. Rechtsrahmen
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der FOLGENABSCHÄTZUNG
2.1. Konsultationsprozess
2.1.1. Konsultationsmethoden und vorrangig angesprochene Sektoren
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.1.3. Externes Expertenwissen
2.2. Folgenabschätzung12
3. RECHTLICHE Aspekte des VORSCHLAGS
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den HAUSHALT
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorläufiges Verbot
Artikel 4 Sanktionen
Artikel 5 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 6 Umsetzung
Artikel 7 Inkrafttreten
Artikel 8 Adressaten
Drucksache 818/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft COM(2013) 919 final
... aus Rauch- und Abgasen) nicht einzuhalten. Ohne kapitalintensive Investitionen wird die energetische Nutzung von Rest- und Abfallstoffen (z.B. Waldrestholz mit Rindenanteilen) in kleinen dezentralen Anlagen zukünftig nicht mehr möglich sein. Es ist zu befürchten, dass bei Einführung der verschärften Grenzwerte das erreichte Niveau der
Drucksache 543/13
... "(1) Wer Rinder (Bos taurus), Schweine (Sus scrofa domestica), Hühner (Gallus gallus), oder Puten (Meleagris gallopavo) berufs- oder gewerbsmäßig hält, hat der zuständigen Behörde nach Maßgabe des Absatzes 2 das Halten dieser Tiere bezogen auf die jeweilige Tierart und den Betrieb, in dem die Tiere gehalten werden (Tierhaltungsbetrieb), spätestens 14 Tage nach Beginn der Haltung mitzuteilen. Die Mitteilung hat ferner folgende Angaben zu enthalten:
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes - Drucksachen 17/11293, 17/11873, 17/12526, 17/12924 -
Anlage 16 . Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Zu Artikel 1 Nummer 7
§ 58b Mitteilungen über Arzneimittelverwendung
§ 58d Verringerung der Behandlung mit antibakteriell wirksamen Stoffen
§ 58f Verwendung von Daten
Drucksache 442/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung der BSE -Untersuchungsverordnung
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass in Deutschland seit vier Jahren kein BSE-Fall bei Rindern mehr festgestellt wurde. Die letzte Feststellung bei einem gesund geschlachteten Rind war im Juli 2009.
Drucksache 818/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft - COM(2013) 919 final
... vorgeschlagenen Grenzwerte sind für NOx und Feinstaub ohne aufwändige Sekundärmaßnahmen (z.B. Gewebefilter oder Apparaturen zur Entfernung von NOx aus Rauch- und Abgasen) nicht einzuhalten. Ohne kapitalintensive Investitionen wird die energetische Nutzung von Rest- und Abfallstoffen (z.B. Waldrestholz mit Rindenanteilen) in kleinen dezentralen Anlagen zukünftig nicht mehr möglich sein. Es ist zu befürchten, dass bei Einführung der verschärften Grenzwerte das erreichte Niveau der
Drucksache 443/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose -Verordnung
... Die derzeit in der Regelung enthaltene Frist "31. Dezember 2013" zur Untersuchung einer Stichprobe von Rindern auf Tuberkulose erscheint zu ambitioniert, da die Rinder in der Regel erst im späten Herbst eingestallt werden. Insoweit sollte die gesamte Aufstallungsperiode für die Untersuchung nutzbar gemacht werden.
Anlage Änderungen zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung
1. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2a Tuberkulose-Verordnung
2. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 9 Absatz 3 Nummer 2 Tuberkulose-Verordnung
3. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - und 7a - neu - §§ 12 und 13 - neu -, § 18 Tuberkulose-Verordnung
§ 12
§ 13
§ 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 672/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz -Schlachtverordnung - TierSchlV )
... 4. Treibgänge und Rampen mit einem Seitenschutz versehen sind, der so beschaffen ist, dass ihn die Tiere nicht überwinden, keine Gliedmaßen herausstrecken und sich nicht verletzen können und 5. Treibgänge und Rampen eine Neigung von höchstens 20 Grad aufweisen, wobei die Neigung der Treibgänge zur Betäubungseinrichtung höchstens zehn Grad, für Rinder höchstens sieben Grad betragen darf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Grundsätze
§ 4 Sachkunde
§ 5 Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes
Abschnitt 2 Vorschriften über Schlachthöfe
§ 6 Anforderungen an die Ausstattung
§ 7 Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren
§ 8 Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden
Abschnitt 3 Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren
§ 9 Aufbewahren von Fischen
§ 10 Aufbewahren von Krebstieren
Abschnitt 4 Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren
§ 11 Ruhigstellen warmblütiger Tiere
§ 12 Betäuben, Schlachten und Töten
§ 13 Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren
§ 14 Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten
§ 15 Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Übergangsbestimmungen
§ 18 Aufheben von Vorschriften
§ 19 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 12 Absatz 2 und 9) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
1. Bolzenschuss
2. Kugelschuss
3. Zerkleinerung
4. Genickbruch
5. Stumpfer Schlag auf den Kopf
6. Elektrobetäubung
7. Kohlendioxidbetäubung
8. Kohlenmonoxidbetäubung
9. Betäubungsverfahren für Fische
Anlage 2 (zu § 12 Absatz 5) Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Spezieller Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Anlage 1 Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung EG Nr. 1099/2009:
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Anlage 2 Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2209: Entwurf der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009; Neufassung der Tierschutz-Schlachtverordnung
Drucksache 356/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG und 82/891/EG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG und 2011/35 /EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 - COM(2012) 280 final/2
... i) Kontrakten über den Kauf, den Verkauf oder die Leihe eines Wertpapiers, einer Gruppe von Wertpapieren oder eines Wertpapierindexes,
Drucksache 661/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... In § 19 Absatz 2 Satz 1 sind nach dem Wort "Rinder" die Wörter "einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons" einzufügen.
1. Zu § 1 Satz 2
2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
3. Zu § 2 Nummer 2
4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -
5. Zu § 2a - neu - Vor § 3 ist folgender § 2a einzufügen:
§ 2a Tierhaltung
6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2
9. Zu § 4 Absatz 2
10. Zu § 4 Absatz 4 - neu - Dem § 4 ist folgender Absatz 4 anzufügen:
11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b
13. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19
14. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4
15. Zu § 10 Absatz 5
16. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1
17. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2
18. Zu § 15 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu -
19. Zu § 15 Absatz 5 - neu -
20. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2
21. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1
22. Zu § 21 Absatz 1
23. Zu § 21 Absatz 2
Zu § 22
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
26. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1
27. Zu § 22
28. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3
29. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2
30. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2
31. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1
32. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2
33. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -
Drucksache 40/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012 - 2015 KOM (2012) 6 endg.
... Die verschiedenen Aspekte des Wohlergehens landwirtschaftlicher Nutztiere sind in einer horizontalen Richtlinie4 erfasst. Spezifische Aspekte werden von EU-Rechtsvorschriften zu Transport5 und Schlachtung6 abgedeckt. Besondere EU-Anforderungen gelten für die Haltung von Kälbern7, Schweinen8, Legehennen9 und Masthühnern (Broilern)10. Tiere, die für Tierversuche verwendet werden11, unterliegen ebenfalls besonderen Tierschutzvorschriften. Bei den EU-Vorschriften hinsichtlich Zoos 12 liegt der Schwerpunkt auf der Artenerhaltung, jedoch unter Berücksichtigung von Tierschutzaspekten. Keine EU-Bestimmungen gibt es zum Wohlergehen von Heimtieren. Die EU-Vorschriften für die ökologische/biologische Landwirtschaft umfassen hohe Tierschutzstandards für die Rinder-, Schweine- und Geflügelproduktion13.
1. Einleitung
2. WOZU eine Tierschutzstrategie?
3. Strategische Massnahmen
3.1. Ein vereinfachter EU-Rechtsrahmen für den Tierschutz
a Die Verwendung ergebnisbasierter Tierschutzindikatoren
b Ein neuer EU-Rahmen zur Verbesserung der Transparenz und Eignung der Tierschutzinformationen für Verbraucher zur Erleichterung ihrer Kaufentscheidung
c Ein europäisches Netzwerk von Referenzzentren
d Gemeinsame Kompetenzanforderungen an Personen, die mit Tieren umgehen29
3.2. Unterstützung der Mitgliedstaaten und Durchführung von Maßnahmen für eine bessere Compliance
3.3. Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit
3.4. Bereitstellung geeigneter Informationen für die Verbraucher und die Öffentlichkeit allgemein
3.5. Optimierung von Synergien mit der Gemeinsamen Agrarpolitik
3.6. Untersuchungen über das Wohlergehen von Zuchtfischen
Anhang
Drucksache 618/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70 /EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen COM(2012) 595 final
... (n) Rinde, Zweige, Blätter, Sägemehl und Sägespäne.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
2. Ziel des Vorschlags
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Bemerkungen
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 98/70/EG
Artikel 10a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2009/28/EG
Artikel 25b Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 3 Überprüfung
Artikel 4 Umsetzung
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6
Anhang V :
Teil A Geschätzte Emissionen infolge der mit Biokraftstoffen verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen
Teil B Biokraftstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden
Anhang II
Anhang VIII
Teil A Geschätzte Emissionen infolge der mit Rohstoffen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen
Teil B Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden
Anhang IX
Teil A Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Vierfachen ihres Energiegehalts angesetzt wird
Teil B Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Zweifachen ihres Energiegehalts angesetzt wird
Drucksache 300/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... (4) Andere Wirbeltiere als Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische, ausgenommen Zebrabärblinge, dürfen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1
§ 7
§ 8
§ 8a
§ 9
§ 10
§ 11
§ 11a
§ 13b
§ 15a
§ 21
§ 21b
§ 21d
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2003: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Drucksache 300/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Die Erheblichkeitsschwelle für Leid und Schmerzen kann nur objektiv, das heißt anhand fachwissenschaftlicher Maßstäbe beurteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass durch die Anlegung dieser Maßstäbe namentlich für bestimmte (großrahmige) Rinderrassen eine deutliche Veränderung der Genehmigungspraxis verbunden sein wird, während andererseits etwa bei Schafen hinsichtlich der Auswirkungen im Einzelnen offenbar noch Forschungsbedarf gesehen wird. Auch die damit verbundene prognostische Unsicherheit stellt eine Beurteilung der Regelung als zumutbare Einschränkung der Religionsfreiheit nicht in Frage. Denn selbst wenn sich künftig durch naturwissenschaftliche Erkenntnisse ergeben sollte, dass nur bei kleinen Tieren und in engen Grenzen eine Vermeidung zusätzlicher erheblicher Schmerzen und Leiden möglich ist, eröffnen jedenfalls die Methoden der so genannten reversiblen Elektrokurzzeitbetäubungen, wie sie anscheinend in anderen Ländern bereits umfänglich praktiziert (und von den betroffenen Kreisen auch akzeptiert) werden, breite und hinreichende Möglichkeiten einer Schächtung ohne zusätzliche Beeinträchtigung im Vergleich zu im Übrigen praktizierten Schlachtmethoden. In jedem Falle und also auch angesichts weiter fortschreitender Erkenntnis über das Ausmaß von Leid und Schmerz bei der Schächtung verschiedener Tierarten bleibt daher die Möglichkeit des Schächtens von Tieren aus religiösen Gründen erhalten.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -
Zu Artikel 1 Nummer 1
3 4.
3 5.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
10. [und Registrierung]
11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -
17. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -
18. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1
19. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -
§ 21b1
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 40a
20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6
21. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2
22. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
3 23.
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
24. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1
25. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4
26. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -
27. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
28. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -
29. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3
30. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
31. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a
32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5
33. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -
34. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6
35. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 , Nummer 10a - neu - § 8a , Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 15 Absatz 1 Satz 2 , Buchstabe c § 15 Absatz 4 , Nummer 34 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb § 18 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b
36. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 1 Nummer 5 - neu -
37. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5
38. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
40. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -
41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d
42. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -
43. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
44. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4
45. Hauptvorschlag zu Ziffer 57*
Zu Artikel 1 Nummer 18
46. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -
47. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 11b
§ 11b
48. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
49. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
50. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2
51. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3
52. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe c § 15 Absatz 4 Satz 2 - neu -
53. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15
54. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1
55. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
56. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1
57. Hilfsvorschlag zu Ziffer 45*
Zu Artikel 1 Nummer 39
58. Zum Gesetzentwurf allgemein
59. Zum Gesetzentwurf allgemein
60. Zum Gesetzentwurf allgemein
61. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 670/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
... (2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für die Verwendung von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Tauben, Puten, Enten, Gänsen oder Fischen, ausgenommen Zebrabärblinge.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen
Abschnitt 1 Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken
§ 1 Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern
§ 2 Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern
§ 3 Anforderungen an die Sachkunde
§ 4 Organisationspflichten
§ 5 Tierschutzbeauftragte
§ 6 Tierschutzbeirat
§ 7 Führen von Aufzeichnungen
§ 8 Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten
§ 9 Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten
§ 10 Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern
Unterabschnitt 2 Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes
§ 11 Erlaubnisvoraussetzungen
§ 12 Beantragen der Erlaubnis
§ 13 Erlaubnisbescheid, Anzeige von Änderungen
Abschnitt 2 Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen
§ 14 Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium
Unterabschnitt 1 Durchführung von Tierversuchen
§ 15 Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen
§ 16 Anforderungen an die Sachkunde
§ 17 Schmerzlinderung und Betäubung
§ 18 Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern
§ 19 Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer
§ 20 Verwenden wildlebender Tiere
§ 21 Verwenden streunender oder verwilderter Haustiere
§ 22 Verwenden geschützter Tierarten
§ 23 Verwenden von Primaten
§ 24 Herkunft zu verwendender Primaten
§ 25 Verwenden von Menschenaffen
§ 26 Durchführung besonders belastender Tierversuche
§ 27 Genehmigungen in besonderen Fällen
§ 28 Zweckerreichung
§ 29 Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung
§ 30 Führen von Aufzeichnungen
§ 31 Pflichten des Leiters
Unterabschnitt 2 Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben
§ 32 Beantragen der Genehmigung
§ 33 Genehmigungsverfahren
§ 34 Genehmigungsbescheid, Befristung
§ 35 Sammelgenehmigung, Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben
§ 36 Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben
§ 37 Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes
§ 38 Sammelanzeige, Anzeige von Änderungen angezeigter Versuchsvorhaben
§ 39 Prüfung angezeigter Versuchsvorhaben oder deren Änderungen
§ 40 Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 3 des Tierschutzgesetzes
§ 41 Aufbewahrungspflicht
§ 42 Veröffentlichung von Zusammenfassungen
§ 43 Tierversuchskommissionen
§ 44 Unterrichtung des Bundesministeriums
Abschnitt 3 Andere Eingriffe und Behandlungen an Wirbeltieren
§ 45 Eingriffe an Wirbeltieren nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Tierschutzgesetzes
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 46 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 47 Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU
§ 48 Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 und § 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3) Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind
Abschnitt 1 Pflege von Tieren
Abschnitt 2 Töten von Tieren
Abschnitt 3 Planung und Durchführung von Tierversuchen
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2) Tötungsverfahren
Artikel 2 Aufhebung der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung
Artikel 3 Änderung der Versuchstiermeldeverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
3. Nachhaltigkeit
4. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
6. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2002: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
I. Zusammenfassung
4 Bürokratiekosten
II. Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
a Genehmigung von Tierversuchen
b Tierschutzbeauftragte
c Tierschutzbeirat
d Einrichtungen zur Haltung von Tieren
e Sachkunde des Personals
2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand der Länder
b Erfüllungsaufwand für den Bund
Drucksache 435/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV )
... Die Ausnahmeregelung für Rindenprodukte für die Anwendung im Garten-und Landschaftsbau, ausgenommen Nahrungsmittelerzeugung, sowie für die Anzucht und Pflege von Zierpflanzen und Ziergehölzen mit einem erhöhten Grenzwert für Cadmium von "2,5 mg Cd/kg TM" kann aus bodenschutzfachlicher Sicht nicht akzeptiert werden. Die genannten Materialien - die grundsätzlich auch in besseren Qualitäten verfügbar sind - weisen einen hohen Anteil organischer Substanz auf und lassen demnach bei der Zersetzung nur einen geringen mineralischen Anteil zurück, so dass eine Schadstoffkonzentrierung erfolgt. Die Materialien werden in den genannten Einsatzbereichen in nennenswerten Mengen aufgebracht. Eine Begrenzung der Aufbringungsmenge ist nicht vorgesehen, so dass eine Schadstoffanreicherung im Boden zu besorgen ist. Außerdem fehlen Aufbringungsbeschränkungen für Spielplätze.
1. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3, Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4. 10 Spalte 1
3. Zu Anlage 1 Tabelle 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6
4. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1 bis 3
5. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1
6. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.10 Spalte 2, 4 und 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
7. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 jeweils Spalte 2 Satz 2 In Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 ist jeweils in Spalte 2 Satz 2 wie folgt zu fassen:
8. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Zeile 7.4.3 Spalte 2
9. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 Satz 3 - neu - In Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:
Drucksache 661/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... b) Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 3 Anzeigepflicht
§ 4 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 5 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 6 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 7 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 8 Tierseuchenfreiheit
§ 9 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 10 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 11 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 12 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 13 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 14 Grundsatz der Entschädigung
§ 15 Höhe der Entschädigung
§ 16 Ausschluss der Entschädigung
§ 17 Entfallen der Entschädigung
§ 18 Teilweise Entschädigung
§ 19 Entschädigungspflichtiger
§ 20 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 21 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 22 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 23 Überwachung
§ 24 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 25 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 26 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 27 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 28 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 29 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 30 Strafvorschriften
§ 31 Bußgeldvorschriften
§ 32 Einziehung
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 33 Aufgabenübertragung
§ 34 Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr
§ 35 Schiedsverfahren
§ 36 Anfechtung von Anordnungen
§ 37 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 38 Weitergehende Maßnahmen
§ 39 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 40 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 41 Gebühren
§ 42 Übergangsvorschriften
§ 43 Änderung weiterer Vorschriften
§ 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes
2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen
3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste
4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika
5. Weitere Änderungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VI. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)
Drucksache 300/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Die Erheblichkeitsschwelle für Leid und Schmerzen kann nur objektiv, das heißt anhand fachwissenschaftlicher Maßstäbe beurteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass durch die Anlegung dieser Maßstäbe namentlich für bestimmte (großrahmige) Rinderrassen eine deutliche Veränderung der Genehmigungspraxis verbunden sein wird, während andererseits etwa bei Schafen hinsichtlich der Auswirkungen im Einzelnen offenbar noch Forschungsbedarf gesehen wird. Auch die damit verbundene prognostische Unsicherheit stellt eine Beurteilung der Regelung als zumutbare Einschränkung der Religionsfreiheit nicht in Frage. Denn selbst wenn sich künftig durch naturwissenschaftliche Erkenntnisse ergeben sollte, dass nur bei kleinen Tieren und in engen Grenzen eine Vermeidung zusätzlicher erheblicher Schmerzen und Leiden möglich ist, eröffnen jedenfalls die Methoden der so genannten reversiblen Elektrokurzzeitbetäubungen, wie sie anscheinend in anderen Ländern bereits umfänglich praktiziert (und von den betroffenen Kreisen auch akzeptiert) werden, breite und hinreichende Möglichkeiten einer Schächtung ohne zusätzliche Beeinträchtigung im Vergleich zu im Übrigen praktizierten Schlachtmethoden. In jedem Falle und also auch angesichts weiter fortschreitender Erkenntnis über das Ausmaß von Leid und Schmerz bei der Schächtung verschiedener Tierarten bleibt daher die Möglichkeit des Schächtens von Tieren aus religiösen Gründen erhalten.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe 0a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 6 - neu -
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 2a Absatz 1c - neu - , Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a Absatz 4 - neu -, 5 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2a
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 6
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 10
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 12 - neu -
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 13 - neu -
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 14 - neu -
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 15 - neu -
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 4 Absatz 1a Satz 1
17. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 4a Absatz 2 Nummer 2 , Nummer 40a - neu - § 21b1 - neu -
§ 21b1
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 40a
18. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 , Nummer 6 § 6
19. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6 § 5 Absatz 3 Nummer 7, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2
20. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
21. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 5 Absatz 3 Nummer 1a , Nummer 39 § 21 Absatz 1
22. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4
23. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu -, d - neu - § 6 Absatz 3 Satz 3 - neu - Absatz 5 , Nummer 29 Buchstabe a § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 - neu -
24. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6
25. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 7a Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu -
26. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 7a Absatz 3
27. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 7a Absatz 7 - neu -
28. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 7 , Nummer 9 § 7a
29. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5
30. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 5 Satz 2 - neu -
31. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8 Absatz 6
32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 8a Absatz 5
33. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu -
34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a - neu -
36. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe d
37. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe f - neu -
38. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2
39. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 4
40. Hauptvorschlag zu Ziffer 50*
Zu Artikel 1 Nummer 18
41. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 11 Absatz 8 - neu -
42. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a - neu - § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
43. Zu Artikel 1 Nummer 22a - neu - § 13 Absatz 1a - neu -
44. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 2
45. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 13 Absatz 3
46. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 15
47. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 16 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 bis 6 - neu - , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe 0aaa - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 , Dreifachbuchstabe aaa und Dreifachbuchstabe bbb § 16 Absatz 3 Satz 1
48. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - § 17 Nummer 2 Buchstabe a und b
49. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 21 Absatz 1
50. Hilfsvorschlag zu Ziffer 40*
Zu Artikel 1 Nummer 39
51. Zum Gesetzentwurf allgemein
52. Zum Gesetzentwurf allgemein
53. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 672/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz -Schlachtverordnung - TierSchlV )
... In § 5 Absatz 1 ist in Satz 1 nach dem Wort "unverletzten" das Wort "Tieren" durch die Wörter "über einem Jahr alten Rindern und über vier Monate alten Schweinen" zu ersetzen.
1. Zu § 3 Absatz 2 - neu - § 3 ist wie folgt zu ändern:
2. Zu § 4 Absatz 01 - neu - In § 4 ist dem Absatz 1 folgender Absatz 01 voranzustellen:
3. Zu § 4 Absatz 1
4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4
5. Zu § 4 Absatz 5
6. Zu § 4 Absatz 6
7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1
9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - Dem § 5 Absatz 2 sind folgende Sätze anzufügen:
Zu Satz 2 - neu -:
Zu Satz 3 - neu - :
10. Zu § 5 Absatz 3
11. Zu § 10 Satz 2
12. Zu § 11 Absatz 3 - neu - Dem § 11 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
13. Zu § 12 Absatz 1a - neu - In § 12 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:
14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu - Dem § 12 Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:
15. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1, Satz 2
16. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu - In § 12 Absatz 5 ist nach Satz 1 folgender Satz 2 einzufügen:
17. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz
18. Zu § 13 Absatz 3 - neu - Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:
19. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1
20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3
21. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4
22. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:
23. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu - In § 16 Absatz 2 ist nach Nummer 4 folgende Nummer 4a einzufügen:
24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:
25. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 3 folgende Nummer 3a einzufügen:
26. Zu Anlage 1 Nummer 1.4
27. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu - In Anlage 1 Nummer 2.1 ist in Nummer 2.1.3 am Ende ein Komma einzufügen und folgende Nummer 2.1.4 anzufügen:
28. Zu Anlage 1 Nummer 2.2 In Anlage 1 Nummer 2.2 sind die Wörter oder Hals zu streichen.
29. Zu Anlage 1 Nummer 5.1.1
30. Zu Anlage 1 Nummer 6.3
31. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu - In Anlage 1 ist nach Nummer 6.3 folgende Nummer 6.4 einzufügen:
32. Zu Anlage 1 Nummer 6.8
33. Zu Anlage 1 Nummer 7.9
34. Zu Anlage 1 Nummer 7.10 - neu - Der Anlage 1 ist nach Nummer 7.9 folgende Nummer 7.10 anzufügen:
Drucksache 661/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... In § 19 Absatz 2 Satz 1 sind nach dem Wort "Rinder" die Wörter "einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons" einzufügen.
1. Zu § 1 Satz 2
2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
3. Zu § 2 Nummer 2
4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -
5. Zu § 2a - neu -
§ 2a Tierhaltung
6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2
9. Zu § 4 Absatz 2
10. Zu § 4 Absatz 4 - neu -
11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19
13. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4
14. Zu § 10 Absatz 5 und 6
15. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1
16. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2
17. Zu § 15 Absatz 5 - neu -
18. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2
19. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1
20. Zu § 21 Absatz 1
21. Zu § 21 Absatz 2
22. Zu § 22 Absatz 4 Satz 1, 2 und 4
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
23. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1
24. Zu § 22
25. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3
26. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2
27. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2
28. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1
29. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2
30. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -
31. Zu Abschnitt 10
Drucksache 555/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Der zusätzliche Erfüllungsaufwand durch die konkreten Neuregelungen im Gesetz hinsichtlich der Erfassung der Therapiehäufigkeit und der Antibiotikaminimierungsmaßnahmen nach § 58c Absatz 1 und 2 betrifft in erster Linie den Tierhalter, der erwerbsmäßig oder gewerblich Tiere zum Zweck der Lebensmittelgewinnung mästet (bestimmtes Geflügel, Schweine und Rinder).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E 3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
3 Sozialversicherung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 58a Mitteilungen über Tierhaltungen und Arzneimittelverwendung
§ 58b Ermittlung der Therapiehäufigkeit
§ 58c Verringerung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Stoffe
§ 58d Verordnungsermächtigungen
§ 83b Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
IV. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 58a
Zu § 58b
Zu § 58c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1950: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
1. Gesamtbewertung
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 136/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM(2012) 93 final
... (p) "geerntetes Holzprodukt" (harvested wood poduct, HWP): jedes Produkt der Holzernte, einschließlich Holzmaterial und Rinde, das den Ernteplatz verlassen hat;
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
Unmittelbarer Handlungsbedarf
Der Einfluss von Landnutzung und Forstwirtschaft auf den Klimawandel
Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Anhörungen von Interessenträgern
4 Folgenabschätzung
Zusammenfassung des Vorschlags
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit
b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verpflichtung zur Errichtung und Führung von LULUCF-Konten
Artikel 4 Allgemeine Anrechnungsvorschriften
Artikel 5 Anrechnungsvorschriften für Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung
Artikel 6 Anrechnungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung
Artikel 7 Anrechnungsvorschriften für HWP-Produkte
Artikel 8 Anrechnungsvorschriften für die Ackerbewirtschaftung, Weidebewirtschaftung, Rekultivierung und Trockenlegung von Feuchtgebieten/Wiederbefeuchtung trockengelegter Flächen
Artikel 9 Anrechnungsvorschriften für natürliche Störungen
Artikel 10 LULUCF-Aktionspläne
Artikel 11 Überprüfung
Artikel 12 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 13
Artikel 14
Anhang I Anrechnungszeiträume gemäss Artikel 3 Absatz 1
Anhang II Referenzwerte gemäss Artikel 6, nach Mitgliedstaaten
Anhang III Zerfallsfunktion erster Ordnung Standard-Halbwertzeiten gemäss Artikel 7
Anhang IV Massnahmen, die für LULUCF-Aktionspläne gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe D in Frage kommen
Drucksache 672/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz -Schlachtverordnung - TierSchlV )
... In § 5 Absatz 1 ist in Satz 1 nach dem Wort "unverletzten" das Wort "Tieren" durch die Wörter "über einem Jahr alten Rindern und über vier Monate alten Schweinen" zu ersetzen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)
1. Zu § 3 Absatz 2 - neu -
2. Zu § 4Absatz 01 - neu -
3. Zu § 4 Absatz 1
4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4
5. Zu § 4 Absatz 5
6. Zu § 4 Absatz 6
7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1
9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -
Zu Satz 2 - neu -:
Zu Satz 3 - neu - :
10. Zu § 5 Absatz 3
11. Zu § 10 Satz 2
12. Zu § 11 Absatz 3 - neu -
13. Zu § 12 Absatz 1a - neu -
14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu -
15. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu -
16. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz
17. Zu § 13 Absatz 3 - neu -
18. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1
19. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3
20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4
21. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu -
22. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu -
23. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu -
24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu -
25. Zu Anlage 1 Nummer 1.4
26. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu -
27. Zu Anlage 1 Nummer 2.2
28. Zu Anlage 1 Nummer 5. 1.1
29. Zu Anlage 1 Nummer 6.3
30. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu -
1. Zu Anlage 1 Nummer 6.8
32. Zu Anlage 1 Nummer 7.9
3. Zu Anlage 1 Nummer 7. 10 - neu -
Drucksache 78/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
... Seit dem Spätsommer 2011 wurde von Milchviehhaltern in Nordrhein-Westfalen über Symptome bei ihren Tieren berichtet (über 40 °C Fieber, gestörtes Allgemeinbefinden, zum Teil akuter Milchrückgang), die allerdings nach wenigen Tagen wieder verschwanden. Eine ähnliche Symptomatik wurde auch aus den benachbarten Niederlanden berichtet. Im November 2011 konnte am Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, aus Proben eines Rindes eines Betriebes in Schmallenberg im Hochsauerlandkreis ein Orthobunya-Virus nachgewiesen werden; das Virus wurde aufgrund der Probenherkunft vorläufig als "Schmallenberg-Virus" bezeichnet. Um einen Überblick über die Verbreitung des erstmals in Deutschland und der EU nachgewiesenen Erregers zu erhalten, ist es angezeigt, eine Meldepflicht für das Schmallenberg-Virus einzuführen.
Drucksache 681/12
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008 (Einkommensteuer- Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012)
... (3)1Aus Vereinfachungsgründen kann bei Betrieben mit bis zu 50 Hektarforstwirtschaftlich genutzter Fläche, für die nicht bereits aus anderen Gründen ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten oder ein Betriebswerk vorliegt, auf die Festsetzung eines Nutzungssatzes verzichtet werden. 2In diesen Fällen ist bei der Anwendung des § 34b EStG ein Nutzungssatz von fünf Erntefestmetern ohne Rinde je Hektar zu Grunde zu legen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Entwurf
Artikel 1 Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012)
Artikel 2 Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2172: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats vom 19. Oktober 2012 zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinie 2008 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012)
Drucksache 505/2/11
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes 2011 (Tierschutzbericht 2011)
... d) zur Haltung von Tieren nicht heimischer Arten ("Exoten") in Privathand und zur Beschränkung von Veranstaltungen mit Tieren wie z.B. Rodeo-Veranstaltungen mit Rindern und Pferden;
Drucksache 518/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse KOM (2011) 530 endg.
... - "Wein mit Chinarinde", wenn für die Aromatisierung im Wesentlichen natürliches Chinarindearoma verwendet wird;
Drucksache 303/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
... Durch den ab dem 1. Juli 2011 anwendbaren Beschluss [...] der Kommission vom [...] zur Änderung der Entscheidung 2009/719/EG zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten ([ ... ]) ist Deutschland und bestimmten anderen Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet worden, den Eintritt der BSE-Testpflicht für gesund geschlachtete Rinder von 48 auf 72 Monate anzuheben. Außerdem ist der Kreis derjenigen Mitgliedstaaten, für die die Möglichkeit besteht, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten, vergrößert worden, was wiederum die Möglichkeit eröffnet, den Anwendungsbereich des in Deutschland bestehenden überarbeiteten BSE-Überwachungsprogramms auf in diesen Mitgliedstaaten geborene Rinder zu erweitern. Diese Erleichterungen sollen in nationales Recht umgesetzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1729: Dritte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
Drucksache 583/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
... Für ganzjährig im Freiland gehaltene Rinder besteht diese Möglichkeit bislang nicht, obwohl in bestimmten Fällen ebenfalls eine Schlachtung im Haltungsbetrieb notwendig werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 12 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1828), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. November 2010 (BGBl. I S. 1537) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1826: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Tierische LebensmittelHygieneverordnung
Drucksache 578/11 (Beschluss)
... "Rinden- und Korkabfälle (03 01 0 1)",
Anlage A Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und der Düngemittelverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 6 Satz 2 Buchstabe b BioAbfV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 8 Satz 4 - neu - und 5 - neu - BioAbfV
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 1 BioAbfV
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a, Buchstabe f Doppelbuchstabe aa und bb, Nummer 6 Buchstabe a und Buchstabe b § 4 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3, Absatz 8 Satz 1 und 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 BioAbfV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe g § 4 Absatz 9 Satz 4 - neu - BioAbfV
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 BioAbfV
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 2 Satz 1 BioAbfV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 1 bis 3 BioAbfV
Zu den Absätzen 1 bis 3:
Zu Absatz 4
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1 BioAbfV
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe 0bb - neu - § 9 Absatz 2 Satz 2 BioAbfV
11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 2 Satz 4 BioAbfV
12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 5 BioAbfV
13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 9 Absatz 2 Satz 6 BioAbfV
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 9 Absatz 2b BioAbfV
15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9a Absatz 1 Satz 4 - neu - BioAbfV
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 und 12 § 10 Absatz 2 Satz 5 - neu -, § 11 Absatz 3a Satz 5 BioAbfV
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 10 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 BioAbfV
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 11 Absatz 1 Satz 1 BioAbfV
19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 11 Absatz 3 Satz 4 - neu -, Absatz 3a Satz 1 BioAbfV
20. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Nummer 2a - neu - BioAbfV
21. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe a Zeile Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 02 0101 - neu -, Buchstabe b Zeile Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 02 0101 erster Spiegelstrich BioAbfV
22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe a Zeile Verpackungen aus Kunststoff 15 01 02 und Zeile Kunststoffe 20 01 39
23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe a Zeile Abfälle a.n.g. 02 01 99 BioAbfV
24. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 2 letzte Zeile Spalte 3 BioAbfV
25. Zu Artikel 1 Nummer 18 Anhang 2 Nummer 4.2.1.4 Satz 3 BioAbfV
26. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Anhang 3 Nummer 1.1 Satz 2, 3, 4 - neu - BioAbfV
27. Zu Artikel 3 Nummer 2 Anlage 2 Tabelle 7 Position 7.4.3 Spalte 3 letzter Satz DüMV
28. Zu Artikel 3a - neu - 13 BioAbfV 1
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Nummer 1 BioAbfV
Drucksache 512/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch KOM (2011) 525 endg.; Ratsdok. 13700/11
... hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch KOM (2011)
Zur Vorlage allgemein
Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte
Zu den einzelnen Vorschriften
- Zu Nummer 3
- Zu Nummer 3 in Verbindung mit Nummer 9
- Zu Nummer 4
- Zu Nummern 5 und 6
- Zu Nummer 7 Buchstabe b
- Zu Nummer 12
- Zu Nummer 14
Zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... bereits unterliegenden pflanzliche Bioabfälle aus Arzneimittelherstellung, bestimmte Verpackungsabfälle, BAW-Kunststofffolien, pflanzliche Filtermaterialien aus der Abluftreinigung, Holzwolle, Sägemehl und -späne, Rinden- und Holzabfälle, geäschertes Leimleder, unbehandelte Textilfasern, Inhalt von Fettabscheidern aus der Abwasserbehandlung, Glycerin aus der Herstellung von Biodiesel zu nennen.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
1. Ausgangslage auf nationaler Ebene
2. Ausgangslage auf EU-Ebene
3. Ziele des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Recht der Abfallwirtschaft
2. Landwirtschaft und Bodenrecht
3. Staatshaftung
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Preiswirkungen
VI. Bürokratiekosten
1. Allgemeines
2. Unternehmen
a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung
bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung
cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen
dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten
ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung
ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen
gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen
hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge
ii Auskunft über Überwachungsobjekte
jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle
ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften
mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts
nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen
3. Bürgerinnen und Bürger
4. Verwaltung
a Allgemeines
b Einzelne Informationspflichten
aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss
bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder
dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen
ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte
gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger
Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
Zu § 6
Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 (Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zum Teil 3 Produktverantwortung
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zum Teil 4 Planungsverantwortung
Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
Zu § 28
Zu § 29
Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
Zu § 45
Zu § 46
Zum Teil 6 Überwachung
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
Zu § 56
Zu § 57
Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zum Teil 9 Schlussbestimmungen
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren
Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren
Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Drucksache 639/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg.; Ratsdok. 14450/11
... (11) Durch die Tätigkeit der Industriezweige, in denen natürlich vorkommende radioaktive Materialien (NORM) aus der Erdrinde verarbeitet werden, sind Arbeitskräfte und, wenn das Material in die Umwelt freigesetzt wird, auch die Bevölkerung erhöhter Strahlung ausgesetzt.
Drucksache 578/1/11
... "Für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe (02 07 04)", "Rinden- und Korkabfälle (03 01 0 1)",
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Nummer 1 BioAbfV
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Nummer 6 Satz 2 Buchstabe b BioAbfV
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 8 Satz 4 - neu - und 5 - neu - BioAbfV
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 1 BioAbfV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a, Buchstabe f Doppelbuchstabe aa und bb, Nummer 6 Buchstabe a und Buchstabe b § 4 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3, Absatz 8 Satz 1 und 2, § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 BioAbfV
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe g § 4 Absatz 9 Satz 4 - neu - BioAbfV
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 BioAbfV
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 2 Satz 1 BioAbfV
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 6 Absatz 2 Satz 1 BioAbfV *
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 1 bis 3 BioAbfV *
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 7 Absatz 3 Satz 2 und 3, Absatz 4 - neu - BioAbfV *
12. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1 BioAbfV
13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe 0aa - neu -* § 9 Absatz 2 Satz 2 BioAbfV
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 2 Satz 4 BioAbfV
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 2 Satz 4 BioAbfV
16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 2 Satz 5 BioAbfV
17. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 9 Absatz 2 Satz 6 BioAbfV
18. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 9 Absatz 2b BioAbfV
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9a Absatz 1 Satz 1 BioAbfV
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 9a Absatz 1 Satz 4 - neu - BioAbfV
21. Zu Artikel 1 Nummer 11 und 12 § 10 Absatz 2 Satz 5 - neu -, § 11 Absatz 3a Satz 5 BioAbfV
22. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 10 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 BioAbfV
23. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 11 Absatz 1 Satz 1 BioAbfV
24. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 11 Absatz 3 Satz 4 - neu -, Absatz 3a Satz 1 BioAbfV
25. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 11 Absatz 3b - neu - BioAbfV
26. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 13 Nummer 2a - neu - BioAbfV
27. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe a Zeile Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 02 0101 - neu -, Buchstabe b Zeile Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 02 0101 erster Spiegelstrich BioAbfV
28. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe a Zeile Kunststoffabfälle ohne Verpackungen 02 0104 , Zeile Verpackungen aus Kunststoff 15 0102 , Zeile Kunststoffe 20 013 9 BioAbfV
29. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 1 Buchstabe a Zeile Abfälle a.n.g. 02 01 99 BioAbfV
30. Zu Artikel 1 Nummer 17 Anhang 1 Nummer 2 letzte Zeile Spalte 3 BioAbfV
31. Zu Artikel 1 Nummer 18 Anhang 2 Nummer 4.2.1.4 Satz 3 BioAbfV
32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Anhang 3 Nummer 1.1 Satz 2, 3, 4 - neu - BioAbfV
33. Zu Artikel 3 Nummer 2 Anlage 2 Tabelle 7 Position 7.4.3 Spalte 3 letzter Satz DüMV
Drucksache 341/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... "c) im Fall von Strom aus Rinde oder aus Waldrestholz abweichend von Buchstabe a und b bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 5 Megawatt um jeweils 5,0 Cent pro Kilowattstunde."
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG
16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG
18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG
21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG
22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG
23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG
24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG
25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG
26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG
28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG
29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG
30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG
32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG
33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG
34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG
35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG
36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG
37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -
38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG
39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG
40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG
41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG
42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG
43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG
44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG
45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG
46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG
47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG
48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG
49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -
50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG
51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG
52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG
53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG
54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG
55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG
56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g
57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG
58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG
59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG
60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG
61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG
62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.
63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung
66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung
67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung
68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG
Drucksache 512/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch KOM (2011) 525 endg.; Ratsdok. 13700/11
... hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch KOM (2011)
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 392/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... d) im Fall von Strom aus Rinde oder aus Waldrestholz abweichend von den Buchstaben b und c bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 5 Megawatt um jeweils 2,5 Cent pro Kilowattstunde,".
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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