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"Renten-"


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Drucksache 77/05

zur Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung zuzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zweite Verordnung

Vom ... 2005

§ 1

§ 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

C. Finanzieller Teil

D. Preiswirkungsklausel


 
 
 


Drucksache 818/05

... III eine betragsmäßige Beschränkung vor. Das Bruttoarbeitsentgelt wird maximal bis zur Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (§ 341 SGB III) zugrundegelegt. (Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag des Arbeitsentgelts, bis zu dem Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben werden. Über diese Grenze hinaus bleiben Einkommen beitragsfrei. Sie liegt für die Arbeitslosenversicherung im Jahr 2005 bei 5.200 Euro (West) und 4.400 Euro (Ost)). Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich durch Verordnung der Bundesregierung festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 404/05

... die Nationale Renten- und Sozialversicherungskasse (CNPAS), Bukarest (Casa Nationalä de Pensie $l alte Drepturi de Asiguräri Sociale, Bucure$tl).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich

1. auf die deutschen Rechtsvorschriften über die

2. auf die rumänischen Rechtsvorschriften über

Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung

Artikel 5
Gleichstellung des gewöhnlichen Aufenthalts

Artikel 6
Versicherungspflicht von Arbeitnehmern

Artikel 7
Versicherungspflicht bei Entsendung in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats

Artikel 8
Versicherungspflicht von Seeleuten

Artikel 9
Versicherungspflicht anderer Personen

Artikel 10
Versicherungspflicht von Beschäftigten bei diplomatischen oder konsularischen Vertretungen

Artikel 11
Ausnahmen von den Bestimmungen über die Versicherungspflicht

Teil II
Besondere Bestimmungen

Kapitel 1
Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Artikel 12
Berücksichtigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten

Artikel 13
Berücksichtigung gesundheitsgefährdender Beschäftigungen

Kapitel 2
Rentenversicherung

Artikel 14
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Rentenberechnung

Artikel 15
Besonderheiten für den deutschen Träger

Artikel 16
Besonderheiten für den rumänischen Träger

Teil III
Verschiedene Bestimmungen

Kapitel 1
Amts- und Rechtshilfe

Artikel 17
Amts- und Rechtshilfe sowie ärztliche Untersuchungen

Artikel 18
Anerkennung vollstreckbarer Entscheidungen und Urkunden

Artikel 19
Schadensersatzansprüche des Trägers gegen Dritte

Artikel 20
Gebühren und Legalisation

Artikel 21
Zustellung und Verkehrssprachen

Artikel 22
Gleichstellung von Anträgen

Artikel 23
Datenschutz

Kapitel 2
Durchführung und Auslegung dieses Abkommens

Artikel 24
Durchführung dieses Abkommens und Verbindungsstellen

1. in der Bundesrepublik Deutschland

2. in Rumänien

Artikel 25
Währung und Umrechnungskurse

Artikel 26
Erstattungen

Artikel 27
Streitbeilegung

Teil IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Leistungsansprüche auf der Grundlage dieses Abkommens

Artikel 29
Schlussprotokoll

Artikel 30
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 31
Abkommensdauer

2 Schlussprotokoll

1. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nr. 10 des Abkommens:

2. Zu Artikel 2 des Abkommens:

3. Zu Artikel 4 des Abkommens:

4. Zu Artikel 5 des Abkommens:

5. Zu den Artikeln 6 bis 11 des Abkommens:

6. Zu Artikel 7 des Abkommens:

7. Zu Artikel 9 des Abkommens:

8. Zu Artikel 10 des Abkommens:

9. Zu Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 11 des Abkommens:

10. Zu Artikel 11 des Abkommens:

11. Zu Artikel 13 Absatz 1 des Abkommens:

12. Zu Artikel 28 des Abkommens:

13. Die deutschen Rechtsvorschriften über Leistungen für nach dem Fremdrentenrecht zu entschädigende Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie über Leistungen für nach dem Fremdrentenrecht anrechenbare Versicherungszeiten bleiben unberührt.

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Aufklärungspflichten

Artikel 3
Mitteilungspflichten

Artikel 4
Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Artikel 5
Zahlverfahren

Abschnitt II
Besondere Bestimmungen

Kapitel 1
Unfallversicherung

Artikel 6
Arbeitsunfallanzeige

Kapitel 2
Verschiedenes

Artikel 7
Statistiken

Abschnitt III
Schlussbestimmung

Artikel 8
Inkrafttreten und Vereinbarungsdauer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 413/1/05

... Lohnsteigerung von 3 % ist unter den Einflüssen von EU-Osterweiterung und Globalisierung mit erheblichen Risiken verbunden. Der Bericht ignoriert damit, dass die das Renten- und Beitragsniveau dämpfende Wirkung des in die Rentenformel eingefügten Nachhaltigkeitsfaktors auf längere Sicht ausgehebelt werden könnte, wie dies bereits bei der Rentenanpassung 2005 der Fall ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/1/05




1. Der Bundesrat stellt fest,

2. Der Bundesrat stellt außerdem fest,

3. Die Bundesregierung erweckt in ihrem Bericht den Eindruck,

4. Der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss


 
 
 


Drucksache 709/05

... In der Sachbezugsverordnung ist der Wert der Sachbezüge, die Beschäftigte als Arbeitsentgelt erhalten, nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus für jedes Kalenderjahr zu bestimmen. Die Verordnung gilt für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung und für das Recht der Arbeitsförderung. Ermächtigungsgrundlage ist § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Kosten- und Preiswirkungen

F. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Sachbezugsverordnung(860-4-1-3-2)

Artikel 2
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung(860-4-1-12)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Kosten- und Preiswirkungen

E. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung


 
 
 


Drucksache 413/05 (Beschluss)

... Die Bundesregierung greift bei der Darstellung der Reformmaßnahmen des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes 2004 auf ökonomische Grundannahmen der Rürup-Kommission aus dem Jahr 2003 zurück. Diese Basis der langfristigen Berechnungsannahmen - ein durchschnittliches jährliches Wirtschaftswachstum von l,7 % und eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 3 % jährlich - wird jedoch heute bei weitem verfehlt. Die Annahme einer langfristigen durchschnittlichen Lohnsteigerung von 3 % ist unter den Einflüssen von EU-Osterweiterung und Globalisierung mit erheblichen Risiken verbunden. Der Bericht ignoriert damit, dass die das Renten- und Beitragsniveau dämpfende Wirkung des in die Rentenformel eingefügten Nachhaltigkeitsfaktors auf längere Sicht ausgehebelt werden könnte, wie dies bereits bei der Rentenanpassung 2005 der Fall ist.



Drucksache 271/05

... 31. begrüßt, dass ein Grünbuch über die demographische Entwicklung in der Europäischen Union angekündigt wurde, dem konkrete Maßnahmen folgen sollten, die in einem kohärenten Ganzen konkrete Leitlinien für den Umgang mit den vielfältigen Herausforderungen im Zusammenhang mit einer alternden Bevölkerung bieten sollten; hofft, dass darin Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die höchstmögliche Lebensqualität für Senioren gewährleistet werden kann und gleichzeitig unter Berücksichtigung der Kosten der Langzeitpflege nachhaltige Renten- und Gesundheitssysteme sichergestellt werden können; weist nachdrücklich darauf hin, dass der Erforschung von altersbedingten Gesundheitsproblemen (wie etwa neurodegenerative Erkrankungen, Arthritis und eingeschränkte Mobilität) sowie den entsprechenden Heilmitteln besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/05




Ein wettbewerbsfähigeres, von stärkerem Zusammenhalt geprägtes Europa

2 Binnenmarkt

2 Finanzdienstleistungen

Corporate Governance und Vertragsrecht

Forschung und Entwicklung

2 Wettbewerbspolitik

Stabilitäts - und Wachstumspakt

2 Kohäsionspolitik

Transeuropäische Netze

Verbesserung der Lebensqualität in Europa Umwelt

Nachhaltige und innovative Energieträger

Landwirtschaft, Fischerei, ländliche Entwicklung und Fremdenverkehr

Demographische Entwicklung

2 Sozialpolitik

Bildungs -, Kultur- und Jugendpolitik

Gleichstellung der Geschlechter

Mehr Sicherheit für Europas Bürgerinnen und Bürger Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Terrorismus und organisierte Kriminalität

2 Verkehrssicherheit

Gesundheit und Katastrophenvorbeugung

2 Verbraucherschutz

Ein stärkeres Europa in einer sichereren Welt Erweiterung

2 Nachbarschaftspolitik

Bilaterale Beziehungen

Regionale Fragen

2 Entwicklungspolitik

Internationales Vorgehen in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung

2 Handelspolitik

2 Petitionen

Rechenschaftspflicht im Haushaltsbereich und Verwaltungsreform

2 Betrugsbekämpfung


 
 
 


Drucksache 287/05

... Leitlinie. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit gewährleisten - Angesichts der prognostizierten Kosten der Bevölkerungsalterung sollten die Mitgliedstaaten durch ein ausreichendes Tempo des Schuldenabbaus die öffentlichen Finanzen stärken, die Renten- und Gesundheitssysteme so reformieren, dass sie finanziell tragfähig sind - unter Wahrung der sozialen Angemessenheit und der Zugänglichkeit -, und die Beschäftigungsquoten und das Arbeitskräfteangebot erhöhen (Integrierte Leitlinie 2). Siehe auch integrierte Leitlinie 17 „Einen lebenszyklusorientierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik fördern“.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/05




Begründung

1.1. Den Schwerpunkt noch stärker auf Wachstum und Beschäftigung legen

1.2. Ausblick

1.3. Die integrierten Leitlinien 2005-2008

Neubesinnung auf Wachstum und Beschäftigung

Ein neuer Governance-Zyklus

1.4. Inhalt und Struktur

Teil 1
- Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik

Teil 2
- Die beschäftigungspolitischen Leitlinien

Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005-2008

Mikroökonomische Leitlinien

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemäß Artikel 99 EG-Vertrag

Teil 1
Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (2005-2008)

Abschnitt
A - Makroökonomische Politik für Wachstum und Beschäftigung8

A.1 Die makroökonomische Politik auf Wachstum und Beschäftigung ausrichten

A.2 Dynamik und Funktionieren des Eurogebiets verbessern

Abschnitt
B - Mikroökonische Reformen zur Stärkung des Wachstumspotenzials Europas

B.1 Europa attraktiver machen für Investoren und Arbeitskräfte

B.2 Wissen und Innovation für Wachstum

Teil 2
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

1 MEHR Menschen IN Arbeit bringen und halten und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren

2 die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen Verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

3 Die Investitionen IN Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung


 
 
 


Drucksache 836/05

... Zahlungen gemäß Artikel 6 §§ 18 und 21 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-



Drucksache 264/05

... 8. fordert die neuen Mitgliedstaaten eindringlich auf, die Reform ihrer öffentlichen Finanzen durch eine Umschichtung von Mitteln zu beschleunigen und damit einen weiteren Schritt hin zur Sicherstellung einer echten Konvergenz ihrer Volkswirtschaften zu unternehmen und sich dabei insbesondere auf die Modernisierung ihrer Renten- und Sozialleistungssysteme zur Unterstützung einer wirksamen Beschäftigungspolitik zu konzentrieren;



Drucksache 568/05

... Wirtschaftliche Nachhaltigkeit gewährleisten - Angesichts der prognostizierten Kosten der Bevölkerungsalterung sollten die Mitgliedstaaten durch ein ausreichendes Tempo des Schuldenabbaus die öffentlichen Finanzen stärken, die Renten- und Gesundheitssysteme so reformieren,dass sie finanziell tragfähig sind - unter Wahrung der sozialen Angemessenheit und der Zugänglichkeit -, und die Beschäftigungsquoten und das Arbeitskräfteangebot erhöhen (Integrierte Leitlinie 2). Siehe auch integrierte Leitlinie17 "Einen lebenszyklusorientierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik fördern".



Drucksache 97/05

... Auf der Grundlage einheitlicher Definitionen und Leistungsbeschreibungen wird es drei Handlungsebenen der primären Prävention mit ihren je eigenen Aufgaben geben: die Bundesebene mit einer gemeinsamen Stiftung von Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, in der übergreifende Aufgaben erfüllt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Präventionsgesetz (PrävG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Gesundheitliche Prävention

§ 3
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 4
Vorrang von gesundheitlicher Prävention

§ 5
Eigenverantwortung

§ 6
Verantwortung für die gesundheitliche Prävention

§ 7
Soziale Präventionsträger

§ 8
Vorbehalt abweichender Regelungen

§ 9
Gesundheitsberichterstattung des Bundes

§ 20
Wirksamkeit und Qualitätssicherung

§ 21
Grundsätze

§ 22
Mitwirkung der Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung

§ 23
Aufbringung und Verteilung der Mittel für primäre Prävention und Gesundheitsförderung

§ 24
Verwendung nicht abgerufener Mittel

§ 25
Berichterstattung der sozialen Präventionsträger und der gemeinsamen Entscheidungsgremien in den Ländern

§ 26
Präventionsbericht

Artikel 2
Gesetz über die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung(Präventionsstiftungsgesetz - PrävStiftG)

§ 1
Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

§ 2
Zweck der Stiftung

§ 3
Stiftungsvermögen

§ 4
Satzung

§ 5
Organe der Stiftung

§ 6
Stiftungsrat

§ 7
Kuratorium

§ 8
Vorstand

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen

Artikel 3
Gesetz über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA-Gesetz - BZgAG)

§ 1
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

§ 2
Aufgaben der Bundeszentrale

§ 3
Aufklärung zur gesundheitlichen Prävention

§ 4
Aufklärung zur Suchtprävention

§ 5
Aufklärung zur Prävention von Infektionskrankheiten

§ 6
Umfang der Tätigkeit, Zielsetzung, Qualitätssicherung

§ 7
Forschung

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

§ 9
Aufgabendurchführung

§ 10
Zusammenarbeit

§ 11
Aufträge Dritter

§ 12
Aufsicht im besonderen Fall

§ 13
Beschäftigte

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 20b
Betriebliche Gesundheitsförderung

§ 20c
Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

§ 20d
Förderung der Selbsthilfe

§ 21
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)

§ 22
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)

§ 23
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten

§ 24
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter

Vierter Abschnitt

§ 25
Untersuchungen zur sekundären Prävention von Krankheiten

§ 26
Kinderuntersuchung zur sekundären Prävention von Krankheiten

Artikel 7
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Artikel 8
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention.

Zweites Kapitel Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ 1a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

Artikel 9
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Sechster Abschnitt

§ 45d
Grundsätze

§ 45e
Leistungen zur Verhaltensprävention

§ 45f
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Artikel 11
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 14
Vorrang der Prävention von Behinderungen und Rehabilitation

Artikel 12
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Potenziale der gesundheitlichen Prävention

II. Instrumente und Maßnahmen des Gesetzes

III. Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Informationsgrundlagen für gesundheitliche Prävention Zu § 9 Gesundheitsberichterstattung des Bundes

Zu Abschnitt 3 Zielorientierung und Koordinierung der primären Prävention und Gesundheitsförderung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Gesundheitliche Aufklärung

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 5 Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung Zu § 15 Verhaltensprävention

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Modellvorhaben Zu § 21 Grundsätze

Zu § 22

Zu Abschnitt 7 Umfang und Verteilung der Mittel

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 8 Weiterentwicklung der gesundheitlichen Prävention

Zu § 25

Zu § 26

Zu Artikel 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 20a

Zu § 20c

Zu § 20d

Zu den Nummern 7 bis 20

Zu Artikel 7

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 12

Zu Artikel 8

Zu § 1a

Zu § 1b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 9

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

C. Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 483/05

... Der Träger der Grundsicherung hat in aller Regel keine Möglichkeit festzustellen, ob das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen wahrheitsgemäß vollständig angegeben ist. Diese Lücke bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen kann durch einen automatisierten Abgleich mit bei anderen Leistungsträgern, beim Bundesamt für Finanzen und bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen vorhandenen Daten teilweise geschlossen werden. Durch den Datenabgleich können Fälle aufgedeckt werden, in denen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, Leistungen der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung oder der Sozialhilfe beziehen oder zu berücksichtigendes Kapital besitzen und dies dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht mitgeteilt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme)

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen der Grundsicherung

§ 1
Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit und der Kopfstelle

§ 2
Verfahren bei den Auskunftsstellen und der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung

§ 3
Anforderungen an die Datenübermittlung

§ 4
Einzelheiten des Datenabgleichverfahrens

§ 5
Kosten der Kopfstelle

Artikel 2
Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

C. Kosten der öffentlichen Haushalte


 
 
 


Drucksache 321/05

... Die Regelung sieht eine Ausdehnung der in § 15b (vgl. Nummer 7) vorgesehenen Verlustabzugsbeschränkung für gewerbliche Verluste auch auf Verluste bei den sonstigen Einkünften vor. Von der Regelung sind insbesondere sog. Renten-/ Lebensversicherungsmodelle gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag betroffen, bei denen sich die steuerlichen Verluste aus der günstigen Besteuerung von Leibrenten und der Ansammlung sofort abziehbarer Werbungskosten ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 15b
Verluste in Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 390/05

... - Begrenzung der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten. Hochschulausbildungszeiten werden nur noch im Umfang von 855 Tagen als ruhegehaltfähige Dienstzeiten berücksichtigt. Damit wird ein annähernder finanzieller Gleichklang zwischen den Renten- und Versorgungsbelastungen hergestellt, der zudem Pensionen umso stärker belastet, je höher die der Berechnung zugrunde liegende Besoldungsgruppe ist. Die Übergangsregelung entspricht derjenigen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. In § 12 Abs. 1 Satz 1

4. § 14 wird wie folgt geändert:

5. § 14a wird wie folgt geändert:

6. § 20 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

7. § 24 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

8. In § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

9. § 46 wird wie folgt geändert:

10. In § 47a Abs. 1 wird die Zahl 71,75 durch die Zahl 71,13 ersetzt.

11. In § 50a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter nach Maßgabe dieses Gesetzes gestrichen.

12. § 50c wird wie folgt geändert:

13. § 50e wird wie folgt geändert:

14. § 52 wird wie folgt geändert:

15. § 53 wird wie folgt geändert:

16. In § 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 und 5

17. § 55 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

18. § 56 wird wie folgt geändert:

19. § 66 wird wie folgt geändert:

20. § 69 wird wie folgt geändert:

21. § 69a wird wie folgt geändert:

22. Dem § 69c Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

23. § 69e wird wie folgt gefasst:

§ 69e
Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes

24. Nach § 69e wird folgender § 69f eingefügt:

§ 69f
Übergangsregelungen aus Anlass der Änderungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten in der Beamtenversorgung

25. Dem § 85 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

26. In § 91 Abs. 2 Nr. 3 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

27. Dem § 107b wird folgender Absatz angefügt:

Artikel 2
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 5 wird wie folgt geändert:

3. In § 11a Abs. 2 wird die Angabe § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 durch die Angabe § 11 Abs. 6 Satz 2 und 3 ersetzt.

4. § 12 wird wie folgt geändert:

5. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

6. § 23 wird wie folgt geändert:

7. § 26 wird wie folgt geändert:

8. § 26a wird wie folgt geändert:

9. § 27 wird wie folgt geändert:

10. § 38 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

11. In § 42 Abs. 1 Satz 1

12. In § 44 Abs. 2 Satz 1

13. In § 45 Abs. 1 Nr. 3

14. In § 47 Abs. 1 Satz 1

15. § 49 wird wie folgt geändert:

16. § 53 wird wie folgt geändert:

17. In § 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Satz 3 und 5

18. § 55a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

19. § 55b wird wie folgt geändert:

20. In § 59 Abs. 4

21. § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

22. In § 63g Satz 1

23. In § 70 Abs. 1 Satz 1

24. § 72 wird wie folgt geändert:

25. § 74 wird wie folgt geändert:

26. § 91a Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

27. Die Überschrift nach § 92a wird wie folgt gefasst:

28. § 92b wird wie folgt geändert:

29. § 94 wird wie folgt geändert:

30. § 94a wird wie folgt geändert:

31. Dem § 94b Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

32. Dem § 96 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

33. Nach § 96a werden die Überschrift und § 97 wie folgt gefasst:

§ 97

34. Nach § 98 werden folgende Überschrift und folgender § 99 angefügt:

§ 99

Artikel 3
Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7
Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7a
Änderung des Bundesministergesetzes

Artikel 7b
Gesetz über Einmalzahlungen in den Jahren 2005 bis 2007 - Einmalzahlungsgesetz 2005 bis 2007 (EzG 2005) -

§ 1
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen

§ 2
Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen

§ 3
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen

§ 4
Zahlung

§ 5
Übertragung der Regelungskompetenz

Artikel 8
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele

II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

III. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 618/05

... Eines der zentralen Anliegen der Bundesregierung auf sozial- und wirtschaftspolitischem Gebiet ist es, die langfristige finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu gewährleisten. Nur wenn es gelingt, die Finanzierung von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitsförderung auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen, kann das Vertrauen der Bevölkerung in den Sozialstaat auch in Zukunft bewahrt werden. Eine solche Akzeptanz ist eine wesentliche Vorbedingung für den sozialen Frieden und damit für stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Diesem wirtschafts- und sozialpolitisch notwendigen Bestreben läuft es zuwider, wenn den Sozialkassen jährlich mehrere 100 Mio. Euro an Beitragsaufkommen im Wege der Insolvenzanfechtung durch Insolvenzverwalter entzogen werden und dies, wie die Praxis zeigt, mit zunehmender Tendenz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 851c
Pfändungsschutz bei Altersrenten

§ 851d
Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 5
Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Pfändungsschutz der Altersvorsorge

1. Ziel der Erweiterung des Pfändungsschutzes auf Altersrenten

2. Grundkonzeption des Pfändungsschutzes

II. Anpassung der Insolvenzanfechtung

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu § 851c

Zu § 851d

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 873/04

... (1) Renten-, Reichs- oder Goldmark oder vergleichbare Währungsbezeichnungen sind im Verhältnis 2 zu 1 auf Deutsche Mark, umgestellt auf Euro, umzurechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen

§ 1
Forderungsberechtigung

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Umrechnung, Tilgungsleistungen

Artikel 2
Änderung des Entschädigungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen Artikel 1

II. Änderung des Entschädigungsgesetzes Artikel 2

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 917/04

... · Der demographische Wandel hat alle Länder Europas erfasst. Ab dem Jahr 2010 ­ dem Zielpunkt der Lissabon-Strategie ­ werden die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach aus dem Erwerbsleben ausscheiden und die Folgen des demographischen Wandels, z.B. für Renten- und Krankenversicherungen, deutlich verschärfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 917/04




I. Lissabon ­ Eine Zwischenbilanz

A. Erzielte Erfolge

B. Bisherige Defizite und neue Herausforderungen

C. Die Lissabon-Strategie an geänderte Verhältnisse anpassen

II. Prioritäten für Wachstum und Beschäftigung

A. Sieben Chancen für den Binnenmarkt

1. Energie: Vollendung der Binnenmärkte für Strom und Gas Die Liberalisierung der Energiemärkte hat für Unternehmen und Verbraucher viele Vorteile gebracht. Die Bundesregierung ist bestrebt, weitere Verbesserungen für alle Marktteilnehmer zu erreichen.

2. Finanzmärkte: Europäische Finanzaufsicht

3. Zahlungsverkehr: Einheitlicher Raum für den Zahlungsverkehr

4. Dienstleistungen: Ambitionierte Dienstleistungsrichtlinie

5. Verteidigung: Binnenmarkt für Rüstung

6. EU-Vertragsrecht: Gemeinsamer Referenzrahmen für europäische Gesetzgebung

7. Unternehmensbesteuerung: Einheitliche Bemessungsgrundlage

B. Die zentrale Rolle von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz

1. Innovation, Forschung und Technologie als Keimzellen des Wachstums

2. Wettbewerbsfähigkeit für unsere industrielle Basis

3. Umweltschutz als Motor für Wachstum und Beschäftigung

III. Lissabon schneller zum Erfolg führen

A. Erfolg richtig messen und sinnvoll bewerten

B. Strategische Akteure besser einbinden


 
 
 


Drucksache 913/04

... ) vom 25. September 1996, in Kraft getreten am 7. Mai 1996, i.V.m. Artikel 6 § 4c des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes (FANG) i.d.F. des Artikels 4 Nr. 4 WFG, in Kraft getreten am 7. Mai 1996, mit Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Artikel 3 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar ist, obwohl er die vor dem 7. Mai 1996 erworbenen Rangstellen von Anwartschaftsrechtsinhabern um 40 Prozent der Summe der Entgeltpunkte (EP) gekürzt hat, soweit diese sich auf Grund der nach dem FRG gleichgestellten Beitrags- oder Beschäftigungszeiten aus den hierfür zuerkannten, als versichert geltenden Arbeitsverdiensten ergeben hatten



Drucksache 232/04

... 2.11 Die Alterung unserer Gesellschaft geht weiter. Die Alterspyramide der Europäischen Union wird durch das steigende Lebensalter der Bevölkerung zunehmend kopflastig, wodurch der Druck auf die Renten- und Gesundheitssysteme zunimmt. Diese Problematik wurde in den beschäftigungspolitischen Leitlinien 200311 aufgegriffen, in denen die Mitgliedstaaten aufgerufen werden, Strategien für aktives Altern zu entwickeln und eine konkrete Zielvorgabe für die Beschäftigungsquote in der Gruppe der älteren Arbeitnehmer aufzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/04




Mitteilung

2 Zusammenfassung

2 Einleitung

Teil I
Politischer Kontext

Der Lissabon-Prozess

Der Ziele-Prozess – Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa

Lebenslanges Lernen

Wandel in der Hochschulbildung - Der Bologna-Prozess

Steigerung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung - Der Kopenhagen-Prozess

Die EU im Wandel und mit neuen Grenzen

Teil II
Notwendigkeit von Gemeinschaftsmassnahmen

3 Mobilität

Erlernen von Fremdsprachen

Informations - und Kommunikationstechnologien IKT

Veränderung der Gesellschaft

Alternde Gesellschaft = länger lernen

Schneller Wandel des Arbeitsmarktes

Größere soziale Vielfalt

Entwicklung der externen Dimension im Bereich allgemeine und berufliche Bildung

Künftige Bedürfnisse

Teil III
Im Rahmen der Programme gesammelte Erfahrungen

Sokrates und Leonardo da Vinci – Zwischenevaluierungen

Tempus III Zwischenevaluierung

Teil IV
Gemeinschaftsinterne Politik: Das integrierte Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich lebenslanges lernen

Leitgedanken für die neue Programmgeneration

Das Querschnittsprogramm

Das Programm Jean Monnet

Teil V
Aussenpolitik: Tempus PLUS

Tempus Plus – ein Förderprogramm für lebenslanges Lernen

Teil VI
Vereinfachung der Verfahren

Nächste Schritte und Zeitplan für die Annahme des Vorschlags


 
 
 


Drucksache 677/04

... der während der Ehezeit erworbenen Renten- und anderen Anwartschaften statt.



Drucksache 894/04

... - Mit dem Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz (HEZG) aus dem Jahre 1986 wurden erstmals die unmittelbar rentensteigernden Kindererziehungszeiten eingeführt.



Drucksache 715/03

... Ein Grund dafür mag der Begriff der akademischen Freiheit sein, die sich die Forscher bewahren möchten. In den letzten Jahren stieg der soziale, politische und finanzielle Druck und rechtfertigte die praktische Relevanz von Forschung im akademischen Bereich. Trotz dieser Entwicklung wird Projekten im Bereich der angewandten Forschung nach wie vor ein geringerer Status zuerkannt und Akademiker, die in der Industrie tätig sind, werden nicht als ernste Kandidaten für eine akademische Karriere betrachtet. In diesem Zusammenhang gesehen kann eine Beschäftigung in der Industrie als zweite Wahl angesehen werden. Desgleichen erschweren die formalen Voraussetzungen (Doktorat) für die Besetzung akademischer Positionen Industrieforschern den Zugang zum akademischen Bereich. Problembereiche wie der Wechsel zwischen Renten- bzw. Sozialversicherungssystemen34, der Verlust bereits erworbener Leistungen und des beruflichen Status, die vollkommen verschiedenen Kulturen, für die einerseits die Vertraulichkeit von Forschungsergebnissen und der Schutz des geistigen Eigentums und andererseits Veröffentlichungen von Bedeutung sind wirken sich ebenfalls nachteilig auf die Mobilität aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/03




3 Einleitung

1. Politischer Kontext für Humanressourcen in F&E

2. Definition eines Forschers

3. Karriereaussichten im F&E-Bereich

3.1. Voraussichtlicher Personalbedarf in F&E

3.2. Die Anerkennung der Forscherberufe durch die Allgemeinheit

3.3. Wege zwischen akademischem Bereich und Industrie

3.4. Die europäische Dimension in den Forscherberufen

3.5. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Forscherberufen

4. Faktoren, die eine F&E-Laufbahn beeinflussen

4.1. Forschungsausbildung

4.1.1. Ein sich änderndes Umfeld

4.1.2. Folgen für Doktoratsprogramme

4.2. Eine Vielzahl von Rekrutierungsverfahren

4.3. Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

4.3.1. Tendenz zur Liberalisierung im System der akademischen Laufbahnen

4.3.2. Finanzielle Anreize für den Beruf des Forschers

4.3.3. Wachsende Nachfrage nach alternativen Beschäftigungsverhältnissen

4.3.4. Systeme zur Evaluierung der beruflichen Laufbahn

5. Vorgeschlagene Massnahmen und Initiativen


 
 
 


Drucksache 120/1/03

... Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde in diesem Jahr die steuerliche unter Einbeziehung der bereits beschlossenen Steuererhöhungen wie z.B. der Ökosteuer rd. 10 Mrd. Euro betragen. Ab dem Jahr 2004 würde die Zusatzbelastung sogar auf rd. 20 Mrd. Euro ansteigen. Hinzu kommt die bereits von der Bundesregierung durchgesetzte Erhöhung der Sozialabgaben in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung in diesem Jahr um rd. 10 Mrd. Euro.



Drucksache 120/03 (Beschluss)

... Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde in diesem Jahr die steuerliche Mehrbelastung unter Einbeziehung der bereits beschlossenen Steuererhöhungen wie z.B. der Ökosteuer rd. 10 Mrd. Euro betragen. Ab dem Jahr 2004 würde die Zusatzbelastung sogar auf rd. 20 Mrd. Euro ansteigen. Hinzu kommt die bereits von der Bundesregierung durchgesetzte Erhöhung der Sozialabgaben in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung in diesem Jahr um rd. 10 Mrd. Euro.



Drucksache 61/16 PDF-Dokument



Drucksache 84/15 PDF-Dokument



Drucksache 117/16 PDF-Dokument



Drucksache 119/16 PDF-Dokument



Drucksache 139/18 PDF-Dokument



Drucksache 151/14 PDF-Dokument



Drucksache 155/17 PDF-Dokument



Drucksache 170/17 PDF-Dokument



Drucksache 227/19 PDF-Dokument



Drucksache 232/17 PDF-Dokument



Drucksache 262/20 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 284/17 PDF-Dokument



Drucksache 331/18 PDF-Dokument



Drucksache 387/19 PDF-Dokument



Drucksache 419/10 PDF-Dokument



Drucksache 444/17 PDF-Dokument



Drucksache 463/14 PDF-Dokument



Drucksache 487/18 PDF-Dokument



Drucksache 499/17 PDF-Dokument



Drucksache 504/18 PDF-Dokument



Drucksache 551/14 PDF-Dokument



Drucksache 581/10 PDF-Dokument



Drucksache 628/15 PDF-Dokument



Drucksache 637/14 PDF-Dokument



Drucksache 641/14 PDF-Dokument



Drucksache 705/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.