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89 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mindestniveau"


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Drucksache 553/1/06

... für schwere Nutzfahrzeuge auf das EG-rechtliche Mindestniveau. Dies gilt auch für die Höhe und den Zeitpunkt des vorgesehenen Ausgleichs für die Länder, der zeitnah zu den entstehenden Mindereinnahmen erfolgen soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/1/06




1. Zum Gesetzentwurf allgemein*

2. Zum Gesetzentwurf allgemein*

3. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b § 11 Abs. 2 bis 6 ABMG

4. Zu Artikel 4 Mauthöheverordnung


 
 
 


Drucksache 719/06

... herbeigeführt werden. Bei einer Änderung der Gefahrstoffverordnung können die Länder über den Bundesrat stets Einfluss nehmen. Im Übrigen erfolgt eine Beteiligung der Länder im Rahmen regelmäßiger Bund-Länder-Referentenbesprechungen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass das EG-Schutzniveau in verschiedenen Bereichen (z.B. bei Asbest) nur ein Mindestniveau darstellt und nicht zwangsläufig mit dem nationalen Niveau des Arbeitsschutzes übereinstimmt.

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Drucksache 719/06




Stellungnahme der Bundesregierung zu den Entschließungen des Bundesrats BR-Drs. 413/04; 1.10.2004

1 Zur Verordnung allgemein

2 Die Bundesregierung

3 Aufbewahrungspflichten für Expositionsermittlungen etc.

4 Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

5 Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV

6 Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV

Zu Abs. 1 der Entschließung 6:

Zu Abs. 2 der Entschließung 6:

7 Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV

8 Zur Aufbewahrung der Unterlagen

9 Zu einer Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorge

10 Zum Ausschuss für Gefahrstoffe

11 Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 553/06 (Beschluss)

... für schwere Nutzfahrzeuge auf das EG-rechtliche Mindestniveau. Dies gilt auch für die Höhe und den Zeitpunkt des vorgesehenen Ausgleichs für die Länder, der zeitnah zu den entstehenden Mindereinnahmen erfolgen soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b § 11 Abs. 2 bis 6 ABMG


 
 
 


Drucksache 800/06

... 25. ist besorgt darüber, dass das Verfahren für Genehmigungen ausländischer Investitionen eine große Hürde darstellt, wobei Anträge, die automatisch genehmigt werden können, auf einem Mindestniveau gehalten werden, die große Mehrzahl umfangreicher Anträge hingegen auf Einzelfallbasis genehmigt wird; hält es für besorgniserregend dass viele Beamte weiterhin zugunsten lokaler Interessen diskriminierend handeln; stellt fest, dass dieses Verfahren der Genehmigungs- und Lizenzerteilung in einigen Regionen als unfair und nicht transparent kritisiert wurde, da sich die Bestimmungen ärgerlicherweise so oft ändern, dass es schwierig sein kann, mit den Launen des Systems Schritt zu halten; fordert die staatlichen und kommunalen Behörden auf, die Antragsverfahren zu vereinfachen und zu konsolidieren;

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Drucksache 800/06




Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien

Die wirtschaftliche und soziale Lage Indiens

Entwicklung und Umwelt


 
 
 


Drucksache 829/05

... kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Daher sollten für diesen Schadstoff andere Regeln gelten als für andere Luftschadstoffe. Dieser Ansatz sollte auf eine generelle Senkung der Konzentrationen bei städtischen Hintergrundwerten abzielen, um für große Teile der Bevölkerung eine bessere Luftqualität zu gewährleisten. Damit jedoch überall ein Mindestniveau des Gesundheitsschutzes gewährleistet ist, sollte der Ansatz mit der Vorgabe absoluter Konzentrationsobergrenzen kombiniert werden.

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Drucksache 829/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERGÄNZENDE Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verantwortungsbereiche

Kapitel II
Beurteilung der Luftqualität

Artikel 4
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

Artikel 5
Beurteilungsverfahren

Artikel 6
Beurteilungskriterien

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Referenzmessmethoden

Artikel 9
Beurteilungskriterien

Artikel 10
Lage von Probenahmestellen für die Messung von Ozon

Artikel 11
Referenzmessmethoden

Kapitel III
Kontrolle der Luftqualität

Artikel 12
Anforderungen für Gebiete, in denen die Werte unterhalb der Grenzwerte und Konzentrationshöchstwerte liegen

Artikel 13
Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 14
Kritische Werte

Artikel 15
Ziel für die Reduzierung der Exposition gegenüber PM2,5und Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 16
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele überschreiten

Artikel 17
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erfüllen

Artikel 18
Erforderliche Maßnahmen bei Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwellen

Artikel 19
Emissionen aus natürlichen Quellen

Artikel 20
Verlängerung der Fristen für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung bestimmter Grenzwerte

Kapitel IV
Pläne und Programme

Artikel 21
Pläne oder Programme für die Luftqualität

Artikel 22
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

Artikel 23
Grenzüberschreitende Luftverschmutzung

Kapitel V
Informations- und Berichtspflicht

Artikel 24
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 25
Übermittlung von Informationen und Berichten

Artikel 26
Änderung und Durchführung

Kapitel VI
Ausschuss, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 27
Ausschuss

Artikel 28
Sanktionen

Artikel 29
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Umsetzung

Artikel 32
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 33
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. QUALITÄTSSICHERUNG bei der Beurteilung der Luftqualität - Validierung der Daten

Anhang II
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. OBERE und UNTERE Beurteilungsschwellen

B. ÜBERSCHREITUNG der oberen und UNTEREN Beurteilungsschwellen

Anhang III
LAGE der PROBENAHMESTELLEN für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IV
Messungen an Messstationen für Hintergrundquellen (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang V
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2) und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10, PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten oder Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für die REDUZIERUNG der PM2,5-Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit

C. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für kritische Werte zum Schutz der VEGETATION IN anderen Gebieten ALS Ballungsräumen

Anhang VI
REFERENZMETHODEN für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid, BENZOL und OZON

A. REFERENZMESSMETHODEN

1. Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration

2. Referenzmethode zur Messung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden

3. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Blei

4. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM12

5. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5

6. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Benzol

7. Referenzmethode für die Messung der Kohlenmonoxidkonzentration

8. Referenzmethoden für die Messung der Ozonkonzentration

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. NORMUNG

Anhang VII
ZIELWERTE und langfristige Ziele

A. ZIELWERTE und langfristige Ziele für OZON

1. Begriffsbestimmungen und Kriterien

2. Zielwerte

3. Langfristige Ziele

Anhang VIII
Kriterien zur Einstufung von PROBENAHMESTELLEN für die Beurteilung der Ozonkonzentrationen und zur Bestimmung ihrer STANDORTE

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IX
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von PROBENAHMESTELLEN für die ortsfesten Messungen von Ozonkonzentrationen

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Luftqualität IM Hinblick auf die Einhaltung der ZIEL-Werte, der langfristigen Ziele und der Informations- und Alarmschwellen, SOWEIT SOLCHE Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen die langfristigen Ziele Eingehalten werden

Anhang X
MESSUNG von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang XI
GRENZWERTE zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Anhang XII
INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwellen

A. Alarmschwellen für andere SCHADSTOFFE ALS OZON

B. INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwelle für OZON

Anhang XIII
kritische Werte für den Schutz der VEGETATION

Anhang XIV
REDUZIERUNG der Exposition und Konzentrationsobergrenze für PM2,5

A. INDIKATOR für die durchschnittliche Exposition

B. ZIEL für die REDUZIERUNG der Exposition

C. Konzentrationsobergrenze

Anhang XV
IN den ÖRTLICHEN, REGIONALEN und einzelstaatlichen PLÄNEN und PROGRAMMEN zur Verbesserung der Luftqualität ZU BERÜCKSICHTIGENDE Informationen

A. NACH Artikel 21 Pläne oder Programme ZU ÜBERMITTELNDE Informationen

1. Ort der Überschreitung der Grenzwerte:

2. Allgemeines

3. Zuständige Behörden

4. Art und Beurteilung der Verschmutzung

5. Ursprung der Verschmutzung

6. Analyse der Lage

7. Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben

8. Angaben zu den nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zur Verminderung der Verschmutzung beschlossenen Maßnahmen oder Vorhaben

9. Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben.

10. Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in diesem Anhang vorgeschriebenen Informationen ergänzen.

B. NACH Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b ZU ÜBERMITTELNDE Informationen Programm zur Luftreinhaltung

Anhang XVI
UNTERRICHTUNG der Öffentlichkeit

Anhang XVII
Korrelationstabelle


 
 
 


Drucksache 242/05 (Beschluss)

... d) Die Zukunftsperspektive zeigt, wie willkürlich die Festschreibung eines Rentenmindestniveaus durch die Regierungskoalition im sog. Rentenversicherungs-Nachhaltigkeits-Gesetz des vergangenen Jahres war. Denn obwohl die Rentnerinnen und Rentner tatsächlich Einschnitte hinzunehmen haben, bleibt das Rentenniveau, infolge der in etwa gleichgewichtigen Entwicklung der Renten mit den Arbeitseinkommen praktisch unverändert. Dadurch wird deutlich, dass es für die Beibehaltung des Lebensstandards auch der Rentnerinnen und Rentner entscheidend auf eine günstige Entwicklung der Arbeitseinkommen ankommt.



Drucksache 242/1/05

... d) Die Zukunftsperspektive zeigt, wie willkürlich die Festschreibung eines Rentenmindestniveaus durch die Regierungskoalition im sog. Rentenversicherungs-Nachhaltigkeits-Gesetz des vergangenen Jahres war. Denn obwohl die Rentnerinnen und Rentner tatsächlich Einschnitte hinzunehmen haben, bleibt das Rentenniveau, infolge der in etwa gleichgewichtigen Entwicklung der Renten mit den Arbeitseinkommen praktisch unverändert. Dadurch wird deutlich, dass es für die Beibehaltung des Lebensstandards auch der Rentnerinnen und Rentner entscheidend auf eine günstige Entwicklung der Arbeitseinkommen ankommt.



Drucksache 856/03

... Alle Bürger müssen ein Gerüst von Kompetenzen erwerben, um in der Wissensgesellschaft lernen und arbeiten zu können und sich zu verwirklichen. Es handelt sich dabei einerseits um traditionelle (Lesen, Schreiben, Rechnen) und andererseits neuere Schlüsselfertigkeiten (darunter Fremdsprachen, Unternehmergeist, persönliche und auf die Bürgergesellschaft bezogene Fertigkeiten, Fertigkeiten in Bezug auf die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien). Dennoch erreichen 17,2 % der Jugendlichen im Alter von 15 Jahren jedoch nicht das Mindestniveau bei der Schlüsselkompetenz Lesen, und die EU ist weit vom Ziel entfernt, das sich die Mitgliedstaaten gesetzt haben: Senkung dieses Anteils bis 2010 um 20 %.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/03




Einleitung: EIN maßgebliches Element der Lissabon-Strategie

Teil I
NOCH VIEL ZU TUN IN der kurzen verbliebenen ZEIT

1.1 Unzureichende Fortschritte

1.1.1 Das Fundament für die Zusammenarbeit ist gelegt

1.1.2 Mangel an kohärenten Strategien für lebenslanges Lernen

1.1.3 Keine europäische Wissensgesellschaft ohne ein Europa der Hochschulen

1.1.4 Qualität und Attraktivität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung weiter unzureichend

1.1.5 Unzureichendes Mobiliätsniveau in der allgemeinen und beruflichen Bildung

1.2 EU im Vergleich zu den wichtigsten Wettbewerbern weiter im Hintertreffen

1.3 Weiterhin Alarmsignale in vielen Bereichen

Teil II
VIER Ansatzpunkte für den Erfolg

2.1 Sämtliche Reformen und Investitionen auf die Schlüsselfragen ausrichten

2.1.1 Festlegung nationaler politischen Strategien zur Erreichung der Ziele von Lissabon

2.1.2 Mobilisierung der benötigten Ressourcen in efizienter Weise

2.1.3 Steigerung der Attraktivität des Lehrer- und Ausbilderberufs

2.2 Lebenslanges Lernen Realität werden lassen

2.2.1 Festlegung umfassender, kohärenter und konzertierter Strategien

2.2.2 Ausrichtung der Maßnahmen auf benachteiligte Gruppen

2.2.3 Gemeinsame europäische Grundsätze und Bezugspunkte

2.3 Endlich ein Europa der Bildung schaffen

2.3.1 Unverzügliche Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für Qualifikationen

2.3.2 Ausbau der europäischen Dimension im Bildungswesen

2.4 Dem Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ den ihm gebührenden Stellenwert einräumen

2.4.1 Aufwertung des Arbeitsprogramms

2.4.2 Efizientere Umsetzung

Fazit: INTENSIVERE Kooperation und genauere Beobachtung der Fortschritte

STATISTISCHER Anhang


 
 
 


Drucksache 142/03 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kfz-Steuergesetzes vorzubereiten mit dem Ziel einer Absenkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge bis auf das EU-rechtlich zulässige Mindestniveau nach der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/03 (Beschluss)




Zu § 1

Anlage
Entschließung zur Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge (Mauthöheverordnung - MautHV)


 
 
 


Drucksache 22/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/17 PDF-Dokument



Drucksache 47/17 PDF-Dokument



Drucksache 64/17 PDF-Dokument



Drucksache 87/17 PDF-Dokument



Drucksache 105/17 PDF-Dokument



Drucksache 146/12 PDF-Dokument



Drucksache 192/18 PDF-Dokument



Drucksache 353/17 PDF-Dokument



Drucksache 399/17 PDF-Dokument



Drucksache 433/18 PDF-Dokument



Drucksache 441/17 PDF-Dokument



Drucksache 537/16 PDF-Dokument



Drucksache 538/15 PDF-Dokument



Drucksache 584/10 PDF-Dokument



Drucksache 612/16 PDF-Dokument



Drucksache 614/15 PDF-Dokument



Drucksache 628/14 PDF-Dokument



Drucksache 643/14 PDF-Dokument



Drucksache 686/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.