Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b (§ 11 Abs. 2 bis 6 ABMG)

Begründung:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Steuerausfälle von den Ländern exakt nachgewiesen werden müssen. Dies soll durch Vergleichsberechnungen erfolgen. § 11 Abs. 2 ABMG - neu - definiert den Kraftfahrzeugsteuerausfall als den Unterschied zwischen der Kraftfahrzeugsteuer, die sich auf Grund der Anwendung des KraftStG in der Neufassung dieses Gesetzes ergibt und der Kraftfahrzeugsteuer, die sich im Falle der Anwendung des KraftStG in der derzeit geltenden Fassung ergeben hätte. Es ist höchst zweifelhaft, ob das Gesetz insoweit zufriedenstellend vollzogen werden kann. So müsste z.B. bei neu zugelassenen Fahrzeugen eine Schattenrechnung durchgeführt werden, wie hoch die Kraftfahrzeugsteuer nach altem Recht wäre. Mit fortschreitender Zeit muss sogar davon ausgegangen werden, dass ein exakter Nachweis in allen Fällen nicht mehr möglich sein wird. Jedenfalls wird mit fortschreitender Zeit bei immer mehr Fahrzeugen eine fiktive Steuerberechnung auf der Grundlage einer festgelegten Sach- und Rechtslage notwendig werden, woraus sich erhebliche Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erforderlichen Berechnungen ergeben. Unter diesem Aspekt erscheint das vorgesehene Verfahren äußerst unpraktikabel und verwaltungsaufwändig.